Hallo zusammen,
folgende Situation,
ich bin untehaltspflichtig gegenüber meiner Tochter (5). Der Unterhalt wird durch die Beistandschaft vom Jugendamt eingezogen. Ich bin als Promotionsstudent zu 50% angestellet, arbeite aber über 100%. Das Jugendamt fordert von mir den kompletten Unterhalt, ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts von 1000 Euro (ich verdiene ca. 1100 Euro, das JA fordert 272 Euro), da ich ja leistungsfähig wäre, und mir neben der Teilzeitanstellung einen anderen Job suchen könnte. Das Jugendamt hat mir eine Frist von 10 Tagen gegeben, um den Unterhaltsanspruch anzuerkennen, ansonsten werden sie die Unterhaltsklärung bei Gericht beantragen.
Meine Fragen dazu:
- Gibt es Fälle in denen Promotionsstudenten als nicht voll leistungsfähig anerkannt wurden (ich promoviere in Biologie, da ist Promotion der übliche Abschluss und es ist auch üblich, dass man für Vollzeitarbeit nur Halbzeit bezahlt wird)
- Wenn ich die Frist verstreichen lasse und das Jugendamt die gerichtliche Klärung beantragt, fallen dann Gerichtskosten für mich an?
- Wenn ich diese Ansprüche anerkenne, kann ich sie hinterher noch anfechten?
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe.
Hallo sheik-yerbouti und willkommen bei vatersein!
Du solltest zusehen, dass Du zumindest den Mindestunterhalt für Deine Tochter aufbringst. Der Zahlbetrag für ein 5jähriges Kind liegt zur Zeit bei 225 €.
Urteile nützen recht wenig, da es allein auf den zuständigen Richter ankommt, wie der Deine Lage einschätzt. Wenn es vor Gericht geht, fallen nicht nur
Gerichtskosten an, sondern Du brauchst einen Anwalt, da in Unterhaltssachen Anwaltspflicht besteht.
Sind diese elenden halben Stellen immer noch üblich? Trotzdem verdienst Du doch im zweiten und dritten Jahr mehr als 1100 € netto, oder? Desweiteren
ist die Stelle doch i. d. R. auf 3 Jahre angelegt, oder sind es fünf bei Dir? Wie auch immer, stelle Dich drauf ein, den Mindestunterhalt zu zahlen.
Du kannst auch mit der Beistandsschaft noch ein wenig pockern. Beschreib denen Deine Situation, bezieh Dich auf irgendein Urteil, das passt und warte
dann ab. Wenn weiter was kommt, biete denen was an. Wenn die weiter mit Klage drohen, Mindesunterhalt titulieren und die restl. Forderung ignorieren.
Abgesehen von der Unverfrorenheit/Unverschämtheit vieler Beistandschaften finde ich die Forderung, für sein Kind aufzukommen berechtigt - und das
auch unabhängig von den beruflichen Plänen. Wärest Du nicht von Deiner Tochter getrennt, müsstest Du ja auch für sie aufkommen. Und das ist mit 100 €
im Monat einfach nicht machbar.
LG,
Mux
Moin.
Mittlerweile gestehen gestehen die Gerichte auch Unterhaltspflichtigen eine Ausbildung zu und nicht nur Berechtigten.
Ich weiß bloß nicht, ob da auch Promotionen dazu zählen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.