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Unterhalt selber betiteln lassen??

 
(@kathrin)
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Hallo an alle,

ich habe eine Frage, muss aber ein bisschen ausholen um die Fakten darzulegen. Mein Partner ist für ein Kind unterhaltspflichtig. Bislang hat er auf Grund eines Schreibens seiner Exfrau pünktlich und in geforderter Höhe bezahlt. Dieses Schreiben beinhaltete eine Berechnung des JA auf Grundlage
aktueller Einkommensnachweise. Wohlgemerkt, es war nie die endgültige Berechnung mit Aufforderung zur Titulierung sondern „nur“ die Kopie der Erstberechnung die die Exfrau zum Abnicken vom JA bekommt. Letzte Vorlage und Berechnung der Einkommensnachweise erfolgte 07/2007. Anfang diesen Jahres erhielt er wieder so ein Schreiben mit der Bemerkung (sinngemäß): Neuberechnung auf Grund neuer Tabellen. Ich habe ihm geraten mit seiner Ex zu reden und weiter den alten Unterhalt zu zahlen, da die letzte Berechnung erst ein halbes Jahr her ist. Ging auch bis jetzt gut, nun drängt sie aber auf einen Titel. Jetzt kommen meine Fragen: Kann er seiner Exfrau zuvorkommen indem er selbst einen Titel ausstellen lässt? Ist es rechtens, dass er eine Einkommensstufe hoch gesetzt wird obwohl sein anrechenbares Einkommen nur bei ca. 1300 Euro liegt (berufsbedingte Fahrtkosten sind noch nicht abgezogen).

Danke für eure Antworten
Kathrin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2008 16:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kathrin,

sofern er nur einem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig ist ist eine Hochstufung um bis zu 2 Stufen der DDT möglich. Einzig der SB von 900 e muß dabei gewahrt bleiben.

Da kein rechtsgültiger Titel besteht ist auch eine Neuberechnung aufgrund der geänderten Gesetzslage wohl in Ordnung, bestünde ein Title wäre eine Neuberechnung derzeit nicht möglich.

Klar kann er einen Titel beim Ja über den Mindestunterhalt nach Stufe 1 der DDT und der richtigen Alterstufe errichten lassen. Dabei ist auf einen statischen Titel und eine Begrenzung bis zum 18. Lebenssjahr zu achten. Dieser Titel mindert dann den Streitwert, falls die KM mehr Geld haben will und somit oft den Enthusiasmus eines RA  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2008 16:54
(@kathrin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

danke für die flotte Antwort. Die Sache mit der Hochstufung ärgert mich persönlich nur, da ich selber von meinem Ex Unterhalt für ein Kind bekomme (das 2. Kind ist Wechselmodell und wir teilen die Kosten) und das gleiche JA sieht hier keinen Grund zur Hochstufung obwohl er ein wesentlich besseres Einkommen hat als mein Partner.

LG Kathrin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2008 17:04