Unterhalt rückwirke...
 
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Unterhalt rückwirkend

 
(@meus67)
Schon was gesagt Registriert

ich hatte ca. am 03. Januar 2006 und ca. 2 Tage später mit einer Frau Geschlechtsverkehr mehr nicht. Es gab keine Beziehung, Ehe oder sonst irgendeine Verbindung.

Plötzlich bekomme ich im Mai 2007 ein Schreiben vom Jugendamt und werde zur Offenlegung meiner Einkünfte und Zahlung von Unterhalt aufgefordert. Da die Wahrscheinlichkeit nahe lag, dass ich nicht der Vater bin, da ich nur zweimal mit dieser Frau geschlafen habe und Sie sich in einer festen Partnerschaft befand, habe ich Einspruch eingelegt. Es folgte eine Klage durch das Amtsgericht, ein Vaterschaftstest, ein DNA-Gutachten dass belegt, dass ich doch der Vater bin und wurde schließlich per Titel verurteilt Unterhalt an das Kind zu zahlen.

So weit so gut! Bekam dann aber auch noch im Dezember 07 eine Rechtswahrungsanzeige von der Gemeinde, dass ich auch noch aus Anlass der Geburt § 1615 der Mutter des Kindes Unterhaltspflichtig bin und zwar rückwirkend. Es folgten etliche Schreiben zwischen Gemeinde und mir, in denen ich der Meinung bin erst ab in Verzugsetzung der Mutter gegenüber Unterhaltspflichtig bin und habe daher meine Einkünfte aus der Vergangenheit nicht offen gelegt.
Für die Zukunft, habe ich mein Einkommen offen gelegt, damals 1.678 € (September 07 Lohnabrechnung). Hatte damals 324€ Fahrtkosten angesetzt, da ich nicht wusste, dass der Entfernungskilometer abzugsfähig ist. Habe aber im erneuten Schreiben an die Gemeinde darauf hingewiesen, dass das nicht richtig war und die Korrektur der Berechnung gefordert.

Die Höhe der Fahrtkosten (Essen – Hagen ) gelten erst ab dem 01.09.2007 bedingt durch Wechsel der Arbeitsstätte. Vor dem 01.09.2007 sind so gut wie keine Fahrtkosten anzusetzen, da Wohnort und Arbeitsstätte in Essen waren.

Nach Korrektur:

(Formel: Entfernungskilometer x 2 x 0,3 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate)

57 km x 2 x 0,3 € x 220 / 12 = 627 € Fahrtkosten zur Arbeitsstelle

Einkommen 1.678€
Unterhalt Kind   196€
Fahrtkosten     627€
Bereinigtes Nettoeinkommen   822€

Letzter Stand ich habe heute am 22.03.2008 ein Schreiben eines Rechtsanwalts bekommen, in der die Gemeinde Ihre Forderungen der Mutter rückabtreten wird. Die Mutter eine Vollmacht unterschrieben hat, zur Eintreibung der Unterhaltsforderungen. In dem Schreiben werde ich zur Auskunft über mein Einkommen bis zum 03.04.2008 aufgefordert.

Fragen:
1.) Bin seit dem 28.12.2007 verheiratet, meine Frau ist nicht berufstätig. Mein aktuelles Einkommen beträgt 2.080 € . Ändert dies etwas an der Berechung der Unterhaltsforderungen?
Jugendamt und Gemeinde wissen nicht von der Heirat!
2.) Bin ich in meinem Fall unter Berücksichtigung von (§ 1600 d Abs. 4 BGB und § 1613 Abs. 2 Nr. 2 a BGB) verpflichtet rückwirkend Unterhalt für das Kind und die Mutter zu Zahlen?

Können Sie mir weiterhelfen? Oder gibt es keine Erfolgschancen? Ich habe bereits Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt, da ich glaube, dass mein Einkommen unter Abzug der Fahrtkosten nicht so hoch ist. Habe aber leider bisher keine Antwort erhalten.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir ein erstes Feedback über Erfolgschancen geben würden. Bei Einschätzung eines Erfolges Ihrerseits würde ich gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbaren.


Anm. Admin: Bitte nur einmal und im passenden Unterforum posten. Ansonsten wäre eine sinnvolle Diskussion/Hilfe nicht möglich. Beitrag in "Deine Geschichte" gelöscht. Uli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2008 17:17
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlich willkommen mit Deinen Problemen bei VS.

Falls Du Dich über die fehlende Resonanz auf Deinen Beitrag wunderst -
könnte an Deiner "Art - hier aufzulaufen" liegen.
Wir sind nämlich stolz auf den (meist) ausgesprochen höflichen Umgangston und die kompetenten Ratschläge,
die man hier bekommen kann - nicht muss.

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 19:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1.) Bin seit dem 28.12.2007 verheiratet, meine Frau ist nicht berufstätig. Mein aktuelles Einkommen beträgt 2.080 € . Ändert dies etwas an der Berechung der Unterhaltsforderungen?

Ja, der Splittingvorteil kommt dem KU zu Gute.

Jugendamt und Gemeinde wissen nicht von der Heirat!

Glück gehabt.

Können Sie mir weiterhelfen?

Machen wir schon.

Oder gibt es keine Erfolgschancen?

Vor Gericht und auf hoher See... Anders gesagt: Wüsste das jemand, würde derjenige Lotto gespielt haben und dessen IP würde auf die Bahamas o.ä. verweisen.

Ich habe bereits Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt, da ich glaube, dass mein Einkommen unter Abzug der Fahrtkosten nicht so hoch ist. Habe aber leider bisher keine Antwort erhalten.

Beratungshilfe bedeutet, dass ein Gespräch beim RA vom Staat übernommen wird. Oder meinst du ÖRA?

Bei Einschätzung eines Erfolges Ihrerseits würde ich gerne ein persönliches Gespräch mit Ihnen vereinbaren.

Und dann? Gibt's 'ne Provision? Dir ist schon klar, dass hier keine Rechtsberatung erfolgt. Alle Aussagen geben die Meinung und Erfahrung des jeweiligen Autoren wieder.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2008 20:04