Unterhalt richtig b...
 
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Unterhalt richtig berechnet?

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(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Wollte mal den Rat von den den erfahrenen Leuten hier hören, ob die folgende
Berechnung so korrekt ist.

Nettoeinkommen Ich: 2.770€, davon anrechenbar: 2.632€
Nettoeinkommen Sie: 350€ + 480€ Wohnvorteil = 830€, davon anrechenbar: 780€

Der Wohnvorteil kommt von der gemeinsamen Eigentumswohnung (beide 50%-Besitzer, auch im Grundbuch),
80qm, Mietpreis hier 5€/qm, plus 20% für die Kinder (irgendwo im Netz so gelesen...).
Sie wohnt dort weiter mit den Kindern, in 4 Jahren läuft die Zinsbindung aus und die Kinder
sind dann alt genug für eigene Zimmer, dann wird verkauft und der Erlös 50/50 geteilt.
Der Kredit wird von uns beiden weiter zu 50% gezahlt (jeweils 225€) und wird deshalb
bei den Berechnungen in beiderseitigem Einverständnis nicht mit einberechnet (ist Jacke
wie Hose, wann der Betrag abgezogen wird, um die 5€, die das nachher ausmacht, wollten
wir nicht streiten...)

2 Kinder im Alter von 6 und 4 Jahren
Unterhalt (nach Abzug Kindergeld) für beide Kinder: 600€

Rest mein Einkommen: 2.632€ - 600€ = 2.032€
Ihr Einkommen: 780€

Unterschied: 2.032€ - 780€ = 1.252€
Davon stehen ihr 3/7 zu, also 1.252€ / 7 x 3 = 534€

Die Kinder und Sie bekommen jeden Monat von mir 600€ + 534€ = 1.134€, was wir auf 1.150€ aufgerundet haben.

Damit ist mein Rest noch 2.770€ - 1.150€ = 1.620€.
Sie hat insgesamt 1.964€.

Ist das so korrekt? Oder zahle ich zuviel, sie hat ja so knappe 300€ mehr als ich, dazu noch das Kindergeld...
Ich will ja zahlen, keine Frage, aber ich muß ja auch sehen, wo ich finanziell bleibe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2014 16:54
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist das so korrekt? Oder zahle ich zuviel, sie hat ja so knappe 300€ mehr als ich, dazu noch das Kindergeld...
Ich will ja zahlen, keine Frage, aber ich muß ja auch sehen, wo ich finanziell bleibe.

Hallo Sturm,
das werden dir die Fachleute hier noch ausrechnen aber um es nochmals verständlich für dich zu machen:

Du:  1.620€ / durch 1 = 1.620€
Sie: 1.964€ / durch 3 = 654,66€

Zieht man den Bedarf für die Kinder ab bleibt ihr auch nicht unbedingt mehr als dir.

Viele Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 17:02
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Ist schon klar. Stimmt ja auch.

Aber hey: Wer hat sich denn bei den Summen bei der eigenen Trennung nicht gefragt, ob das
alles richtig so ist?  🙂

Ich will ja auch nicht weniger zahlen als ich muß.
Es geht hier also nicht um irgendwelche Rechtslücken oder Schlupflöcher.
Sondern einfach nur um die Korrektheit der Berechnung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2014 17:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sturm,

Damit ist mein Rest noch 2.770€ - 1.150€ = 1.620€.
Sie hat insgesamt 1.964€.

So ganz ohne Familienrecht:
Sie hat für sich: 1.964 - 600 + 184 = 1.548 (Kindesbedarf rausgerechnet), also 100 EUR weniger als Du.
Berücksichtigt man Umgangskosten auf Deiner Seite, klingt das in meinen Augen durchaus i.O.

Familienrechtliche Betrachtung:

80qm, Mietpreis hier 5€/qm

Bis zum Scheidungsantrag ist ein "subjektiver Wohnwert" anzusetzen. Das könnte im Streitfalle also geringer angesetzt werden.
Diese 20% vergiss´ bitte, da gab es in den Neunzigern tatsächlich mal ein Gericht, das es so gesehen hat, in aktueller Rechtsprechung findet sich das nicht wieder.

Die 600 EUR KU ergeben sich aus Stufe 4 DDT. Bei Deinem EK grundsätzlich ok, allerdings wegen 3 UH-Berechtigten herabzustufen in Stufe 3 -> also 566 EUR (257 + 309).

(ist Jacke wie Hose, wann der Betrag abgezogen wird, um die 5€, die das nachher ausmacht, wollten
wir nicht streiten...)

Das solltest Du so beibehalten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 18:11
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sturm,

zur Berechnung selbst ist eigentlich alles Notwendige bereits gesagt; und wenn und solange ihr beide der vernünftigen Meinung seid, dass sich ein Streit um ein paar Euro hin oder her nicht lohnt, kann man das im Moment m.E. einfach mal so stehen lassen wie es ist. Wichtig ist nur, dass ihr beide mit diesen Zahlen leben könnt, ohne dass einer von euch beiden bei nächster Gelegenheit zum Anwalt rennt. Von mir daher "nur" ein paar Hinweise, wie's denn in Zukunft weitergeht:

Behalte die Steuerklassen im Auge. Bei eurem Einkommensgefälle vermute ich, du hast Steuerklasse III, und sie hat Steuerklasse V, nicht wahr? Nun, wenn ich's richtig verstanden habe, dann habt ihr euch erst im Laufe dieses Jahres getrennt, und das heißt: Bis Jahresende ist diese Kombination noch legal; danach ist aber Schluss mit der Herrlichkeit, ab Januar 2015 bist du zwingend in Steuerklasse I (und vergiss' ja nicht, das rechtzeitig zu ändern, das gibt sonst nämlich 'ne fette Nachforderung vom Finanzamt).

Eventuell möchstest du allerdings bereits jetzt in Steuerklasse IV wechseln. In strittigen Scheidungen ist das fast ein Muss, weil eine kampfgeile Ex sonst während des Jahres gerne die höheren Unterhaltszahlungen aus dem optisch hohen Netto entgegennimmt, aber anschließend Zicken macht bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung; allerdings scheint ihr alle beide nicht auf Streit gepolt zu sein, insofern könntest du es vermutlich sogar "riskieren", dieses Jahr noch in Steuerklasse III zu bleiben. Allerdings solltest du bei deiner Ex schon mal kundtun, dass du vorhast, für 2014 letztmalig mit ihr eine gemeinsame Steuererklärung in der Variante "Zusammenveranlagung" abzugeben (ab 2015 hat dann eh' jeder von euch zwingend seine steuerlichen Dinge separat mit dem Finanzamt auszuklamüsern); falls es irgendein Anzeichen gibt, dass sie das anders sieht, dann sollten bei dir allerdings die Alarmglocken schrillen.

Der Kindesunterhalt steigt mit dem Alter der Kinder recht deutlich, nächster wichtiger Termin bei dir ist in knapp zwei Jahren, wenn das jüngere Kind 6 Jahre alt wird.

Umgekehrt sollte allerdings der Unterhalt für Madame im Laufe der Zeit sinken (und idealerweise irgendwann komplett wegfallen). Wegen der steuerlichen Geschichten solltest du den aktuell ausgerechneten Betrag nur bis Jahresende zusagen; mit dem Wegfall der Zusammenveranlagung sinkt dein Netto, und somit sollte auch der Unterhalt neu berechnet, d.h. abgesenkt werden. Langfristig ist hier allerdings vor allen Dingen wichtig, in welchem Maße sie selbst wieder Geld verdient, d.h. mehr als mit ihrem derzeitigen Mini-Job. Falls du ihr beim beruflichen Durchstarten helfen kannst, indem du einen entsprechenden Teil der Kinderbetreuung übernimmst - um so besser für euch alle 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 19:50
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Behalte die Steuerklassen im Auge. Bei eurem Einkommensgefälle vermute ich, du hast Steuerklasse III, und sie hat Steuerklasse V, nicht wahr? Nun, wenn ich's richtig verstanden habe, dann habt ihr euch erst im Laufe dieses Jahres getrennt, und das heißt: Bis Jahresende ist diese Kombination noch legal; danach ist aber Schluss mit der Herrlichkeit, ab Januar 2015 bist du zwingend in Steuerklasse I (und vergiss' ja nicht, das rechtzeitig zu ändern, das gibt sonst nämlich 'ne fette Nachforderung vom Finanzamt).

Hallo Sturm,

hier weist Malachit völlig zu Recht und sehr diskret darauf hin, was ich in dem anderen Beitrag als

Summe X als Familieneinkommen in einem Haushalt wird
(X-Y)/2 in zwei Haushalten

bezeichnet habe.

Im Detail sieht das bei euch anschließend ungefähr so aus.
Ausgangsgröße meiner überschlägigen Berechnung war deine Angabe von derzeit 2770 € netto und Malachits Vermutung (die ich teile) von STKl II/V.

4.062,00 € Bruttoeinkommen Vater Sturm pro Monat
  456,66 € Lohnsteuer
  16,66 € Solidaritätszuschlag
    0,00 € Kirchensteuer
  383,86 € Rentenversicherung
  60,93 € Arbeitslosenversicherung
  332,10 € Krankenversicherung
  41,51 € Pflegeversicherung
2.770,28 € Nettogehalt
- 272,00 € Kindesunterhalt Kind1 DusTab 1.Stufe 6-12 Jahre
- 225,00 € Kindesunterhalt Kind2 DusTab 1.Stufe 0-5 Jahre
-  40,00 € VWL
- 139,00 € 5% pauschaler Berufsaufwand von 2770 €
- 396,00 € Erwerbsbonus 1/7 von EUR
+  80,00 € Steuervorteil aus Realsplitting
1.805,00 € Bereinigtes, bedarfsprägendes Einkommen Vater Sturm

350,00 € Bruttoeinkommen pro Monat
  0,00 € Lohnsteuer
  0,00 € Solidaritätszuschlag
  0,00 € Kirchensteuer
  0,00 € Rentenversicherung
  0,00 € Arbeitslosenversicherung
  0,00 € Krankenversicherung
  0,00 € Pflegeversicherung
350,00 € Nettogehalt
  50,00 € 5% pauschaler Berufsaufwand von 350 €, Minimum 50 €
  50,00 € Erwerbsbonus 1/7 von 350 €
300,00 € Bereinigtes, bedarfsprägendes Einkommen Mutter Sturm

Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist jeweils die Hälfte von 1805 plus 300 Euro = 1052 Euro für jeden von Euch.
1052 € -300 € = 752 € Trennungsunterhalt in Steuerklasse III/V

2770 €
-225 € UH Kind1
-272 € UH Kind2
-752 € TrUH Mutter Sturm
1521 € bleibt Vater Sturm in Steuerklasse III/V im ersten Jahr nach der Trennung
+ ?  € Wohngeld je nach Wohnort

  350 € Lohn
+225 € UH Kind1
+272 € UH Kind2
+368 € Kindergeld
+752 € TrUH

1967 € bleibt Mutter Sturm mit 2 Kindern in Steuerklasse III/V im ersten Jahr nach der Trennung
+ ?  € Wohngeld je nach Wohnort

Nach dem Steuerklassenwechsel im Jahr nach der Trennung sieht das Ganze noch trauriger aus.
Und nein, es ist keine gute Idee, den Steuerklassenwechsel zu "vergessen". Spätestens nach der Scheidung ist das Thema eh durch - und wenn man neben einer vergleichsweise friedlichen Scheidung noch das Finanzamt an den Hacken hat, macht das das Leben für alle Beteiligten nicht schöner. Man kann den Stress für alle Beteiligten wirksam verdoppeln oder vervielfachen oder potenzieren, wenn man zusätzlich zu einem einverständlichen Scheidungsantrag noch Anwälte und Gerichte mit Pfennigfuchserei um Hausrat oder Hypothekenraten, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Nachteilsausgleich u.v.m. beschäftigt. 

4.062,00 € Bruttoeinkommen pro Monat
  510,83 € Lohnsteuer
  18,21 € Solidaritätszuschlag
    0,00 € Kirchensteuer
  383,86 € Rentenversicherung
  60,93 € Arbeitslosenversicherung
  332,10 € Krankenversicherung
  41,51 € Pflegeversicherung
2.714,56 € Nettogehalt
- 272,00 € Kindesunterhalt Kind1 DusTab 1.Stufe 6-12 Jahre
- 225,00 € Kindesunterhalt Kind2 DusTab 1.Stufe 0-5 Jahre
- 165,00 € Krankenversicherung Frau Sturm (freiw. i.d. geseztlichen)
-  40,00 € VWL
- 136,00 € 5% pauschaler Berufsaufwand von 2770 €
- 388,00 € Erwerbsbonus 1/7 von 2715
+  80,00 € Steuervorteil aus Realsplitting
1.569,00 € Bereinigtes, bedarfsprägendes Einkommen Vater Sturm

  450,00 € Bruttoeinkommen pro Monat
    0,00 € Lohnsteuer
    0,00 € Solidaritätszuschlag
    0,00 € Kirchensteuer
    0,00 € Rentenversicherung
    0,00 € Arbeitslosenversicherung
    0,00 € Krankenversicherung
    0,00 € Pflegeversicherung
  450,00 € Nettogehalt
  50,00 € 5% pauschaler Berufsaufwand von 350 €, Minimum 50 €
  65,00 € Erwerbsbonus 1/7 von 450 €
  335,00 € Bereinigtes, bedarfsprägendes Einkommen Mutter Sturm

Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist jeweils die Hälfte von 1569 plus 335 Euro = 1904/2 = 952 Euro für jeden von Euch.
Achtung! Selbstbehalt von 1000 € ist unterschritten. Es wäre über alle Maßen sinnvoll, wenn Frau Sturm ihre Erwerbstätigkeit nicht nur von 350 auf 450 Euro erweitern, sondern sich einen sozialversicherungspflichtigen Job suchen würde, damit die freiwillige Versicherung entfällt.
904 € - 335 € = 569 € Trennungsunterhalt in Steuerklasse I/II nach Scheidung

2715 €
-225 € UH Kind1
-272 € UH Kind2
-569 € TrUH Mutter Sturm
-165 € KV Mutter Sturm
1484 € bleibt Vater Sturm in Steuerklasse I/II nach der Scheidung
+ ?  € Wohngeld je nach Wohnort

450 € Lohn
+225 € UH Kind1
+272 € UH Kind2
+368 € Kindergeld
+569 € TrUH

1884 € bleibt Mutter Sturm mit 2 Kindern in Steuerklasse III/V im ersten Jahr nach der Trennung
+ ?  € Wohngeld je nach Wohnort

Diesen Mangel so zu verwalten, dass der Schaden für auch vier als Familie so gering wie möglich und euer freundschaftliches Verhältnis erhalten bleibt ist die Herausforderung, die ihr als Eltern in den nächsten Monaten und Jahren meistern müsst.

Ich wünsche euch von Herzen, dass ihr das schafft.

Ich kenne allerdings auch viel zu viele Fälle, wo die Scheidung den unvermeidlichen schrittweisen sozialen Abstieg in einen vermeidlichen und sehr brutalen Absturz bis hin zu massiver Verschuldung und Privatinsolvenz verwandelt hat, weil es sehr viele Menschen gibt, die als Familienrichter, Anwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Gutachter etc. ihren eigenen Lebensunterhalt davon bestreiten, dass andere Menschen es nicht ohne Gericht schaffen, die Angelegenheiten der eigenen Familie zu regeln.

Alles Gute! 🙂 Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 21:05
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Falls du ihr beim beruflichen Durchstarten helfen kannst, indem du einen entsprechenden Teil der Kinderbetreuung übernimmst - um so besser für euch alle 😉

Vorsicht, Malachit, mit solchen Vorschlägen bist du bei @Sturm ganz schnell auf ganz dünnem Eis ...  😉
Duck und wech  :undwech1: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2014 21:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biggi,

Vorsicht, Malachit, mit solchen Vorschlägen bist du bei @Sturm ganz schnell auf ganz dünnem Eis

na und? hat es mich etwa je gestört, auf dünnem Eis zu sein?

*duckundweg*

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 00:24
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

hat es mich etwa je gestört, auf dünnem Eis zu sein?

Nö. Wär mir neu.
Gute N8!  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 00:28
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Vorsicht, Malachit, mit solchen Vorschlägen bist du bei @Sturm ganz schnell auf ganz dünnem Eis ...  😉
Duck und wech  :undwech1: Biggi

Auch hier interpretierst du wieder deine eigene Ansicht in Dinge, die du nicht näher kennst.
Und wirfst mir dann nachher fälschlicherweise Sachen vor, die absolut nicht zutreffen.
Es ist eben nicht jeder arbeitslos und HartzIV-Empfänger. Es gibt Jobs, in denen man in Projekte
involviert ist, die zu bestimmten Zeitpunkten einen dreiwöchigen Sonderurlaub einfach nicht
ermöglichen. Und wenn die anderen Kur-Termine noch ungünstiger liegen, weil das Kind
sonst wichtige Sachen verpasst, legt man die Kur so, das es für die Kinder das Beste ist.

Nun gut, wenn ihr das anders seht und in Jobs arbeitet, wo es kein Problem ist, mal eben für
drei zusätzliche Wochen wegzubleiben, ist das ja okay. Kann es sein, das sowas die Begriffe
"überflüssig" und/oder "leicht ersetzbar im Job" impliziert? Ich weiß es nicht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 09:01




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mann,

Nun gut, wenn ihr das anders seht und in Jobs arbeitet, wo es kein Problem ist, mal eben für
drei zusätzliche Wochen wegzubleiben, ist das ja okay. Kann es sein, das sowas die Begriffe
"überflüssig" und/oder "leicht ersetzbar im Job" impliziert? Ich weiß es nicht...

hast Du es nicht ein paar Nummern kleiner? Du selbst hattest an anderer Stelle gefragt:

Kann ich eine Vater-Kind-Kur mit beiden beantragen, obwohl die Kinder bei ihr wohnen?

Wenn Du andere Leute für weniger wichtig, Dich selbst für unersetzlich in Deinem Job halten und deshalb in Wirklichkeit gar keine Zeit für eine Kur haben möchtest: Warum frägst Du dann so einen Unsinn?

In Internet-Foren wie diesem wird jeder nach dem beurteilt, was er hier schreibt; nicht danach, dass er im wirklichen leben ganz anders sein möchte. Wenn Dir das nicht passt: Halte Dich von Foren fern.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 13:11
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Sturm,

ganz im Ernst: Deine Aussagen zu der arbeitenden Gesellschaft sind wirklich mehr als grenzwertig. Du kannst doch nicht jedem, der einer geregelten Tätigkeit nachgeht und trotzdem die Zeit findet, sich mit seinen Kindern zu beschäftigen unterstellen, komplett überflüssig oder leicht ersetzbar zu sein. Sicherlich schafft diesen Spagat nicht jeder, aber mit ein bißchen mehr Willen, als Du ihn hier an der Tag legst, ist das durchaus machbar.

Ich bin selber alleinerziehend, leite nebenbei als Geschäftsführer noch eine Firma und würde es trotzdem hinbekommen mit meinem Sohn eine dreiwöchige Kur zu machen. Deshalb sehe ich mich aber noch lange nicht als nutzlos an, sondern eher als kreativ und flexibel, denn da ich eben nicht so einfach zu ersetzen bin, sieht man mich des öfteren im Eiscafé, auf der Bowling-Bahn, im Urlaub und wahrscheinlich selbst in der Kur am Laptop sitzen und arbeiten. Mein Sohn hat trotzdem nicht das Gefühl vernachlässigt zu werden, denn er weiß, daß dies manchmal einfach nicht anders geht.

Wem das aber zu anstrengend oder ungemütlich ist, der soll sich weiter hinter seinem so überaus wichtigen Job verstecken und auf die ganzen anderen "Faulis" mit dem Finger zeigen, die wenigstens kapiert haben, dass der wichtigste Job im Leben nicht eine 9 to 5 Aufgabe ist, sondern ein 24/7 Projekt, das sich "Vater- oder Muttersein" nennt.

LD

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 13:27
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

STOP!

Irgendwie ist das hier alles aus der Bahn geworfen worden...
Ich habe nur gesagt, das ich JETZT wegen der Arbeit keine Kur in Anspruch nehmen könnte.
Hängt damit zusammen, das ein Projekt, in dem ich ziemlich tief involviert bin, kurz vor dem
Serienstart steht. Nur deshalb kann ich IM MOMENT nicht von der Firma freigestellt werden.
Da ich bereits in der Firma abgeklärt habe, das ich danach nur noch 35 Std. arbeiten werde
und auch nicht mehr so große Verantwortung in Projekten übernehmen möchte, eben damit ich
mehr Zeit für meine Kinder habe, ist dann IRGENDWANN (nicht jetzt sofort und auch nicht im
nächsten halben Jahr) VIELLEICHT mal eine Kur sinnig.
Die derzeitige Situation hat nichts mit "hinter dem Job verstecken" zu tun, sondern hängt
noch damit zusammen, das ich mich für dieses Projekt gemeldet habe, BEVOR die Trennung
überhaupt zu erahnen war, weil damit auch langfristig eine höhe Gehaltseinstufung
möglich wäre. Durch die Trennung ist die Situation natürlich komplett anders,
ich benötige einfach mehr Zeit für die Kinder, weil ich die Zeit mit ihnen verbringen möchte.
Und deshalb möchte ich in der Firma Verantwortung abgeben, um einen freien Kopf zu haben.

Also nochmal: Die ursprüngliche Frage "Vater-Kind-Kur - ja/nein?" war eher allgemein gehalten.
Die Sache mit dem "Warum hast du jetzt nicht deine Kinder übernommen, während deine
Frau zur Kur ist?" und alles damit im Zusammenhang stehende wurde nicht von mir eingebracht, sondern
von jemand anderem. Und da mir dabei die übelsten Dinge vorgeworfen wurden, konnte ich
LEIDER nicht ruhig bleiben und habe eben ein wenig überreagiert.
Einerseits wird mir vorgeworfen, das ich es versäumt habe, mit ein bisschen Willen
die Zeit gefunden zu haben, um die Kinder jetzt während der Kur betreuen zu können,
andererseits bekomme ich gesagt, das mein Wunsch nach einer "VaKiKu" nur Rosinenpicken
wäre und ich neidisch auf meine Frau wäre.

Dabei wurden hier 2 Dinge durcheinandergeworfen:
JETZIGE Situation: MuKiKu & und ich derzeit arbeitstechnisch nicht frei (s.o.)
ZUKÜNFTIGE Situation: Ich bin nicht mehr so eingebunden in der Arbeit und hätte deshalb Zeit für VaKiKu.

Und wenn man dann in zwei Themen so angegangen wird durch Sachen, die bestimmte Personen
aus meinen Beiträgen herauslesen, hat dann das Fass zum Überlaufen gebracht.

Deshalb schlage ich vor, hier erstmal wieder Dampf abzulassen, alle kommen wieder runter
und wir fangen nochmal von vorne an.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 17:21
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biggi62,

vielen Dank für deine Berechnung, hat ja im Großen und Ganzen bestätigt,
das wir nicht so falsch liegen (wenn ich die ganzen Zahlen richtig verstanden habe...).
Mit StKl 3 & 5 lagt ihr richtig.

Hätte hierzu aber noch eine Frage:

2.770,28 € Nettogehalt
- 272,00 € Kindesunterhalt Kind1 DusTab 1.Stufe 6-12 Jahre
- 225,00 € Kindesunterhalt Kind2 DusTab 1.Stufe 0-5 Jahre

Sind das nicht die Werte für ein deutlich niedrigeres Nettoeinkommen von
unter 1.500€?
Bei mir wird doch von (2.770€ - 5% berufsbedingte Aufwendungen) = 2632€ ausgegangen, also
müsste ich doch 365€ & 419€ Kindesunterhalt zahlen (bzw. 273€ & 327€ nach Abzug Kindergeld),
also zusammen 784€ bzw. 600€ nach Abzug KiGe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 17:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Sturm,

Irgendwie ist das hier alles aus der Bahn geworfen worden...
Ich habe nur gesagt, das ich JETZT wegen der Arbeit keine Kur in Anspruch nehmen könnte.
Hängt damit zusammen, das ein Projekt, in dem ich ziemlich tief involviert bin, kurz vor dem
Serienstart steht. Nur deshalb kann ich IM MOMENT nicht von der Firma freigestellt werden.
Da ich bereits in der Firma abgeklärt habe, das ich danach nur noch 35 Std. arbeiten werde
und auch nicht mehr so große Verantwortung in Projekten übernehmen möchte, eben damit ich
mehr Zeit für meine Kinder habe, ist dann IRGENDWANN (nicht jetzt sofort und auch nicht im
nächsten halben Jahr) VIELLEICHT mal eine Kur sinnig.

Du willst doch der grosse Foren-Checker sein, der weiss wie es läuft. Also solltest Du - wie ich bereits schrieb - auch wissen, dass in Foren nur beurteilt wird, was jemand schreibt; nicht, wie er gerne wäre. Die Details Deines Arbeitsplatzes und Deines Projekts waren bislang nicht Thema und somit vollkommen irrelevant. Keiner konnte das bei seinen Antworten und Hinweisen berücksichtigen.

Übereinstimmend kamen Deine Einlassungen hier allerdings rüber als "Was kann ich denn dafür, dass Ihr in Euren Jobs so unwichtig seid, dass Ihr jederzeit in Kur könnt?"

Die derzeitige Situation hat nichts mit "hinter dem Job verstecken" zu tun, sondern hängt
noch damit zusammen, das ich mich für dieses Projekt gemeldet habe, BEVOR die Trennung
überhaupt zu erahnen war, weil damit auch langfristig eine höhe Gehaltseinstufung
möglich wäre. Durch die Trennung ist die Situation natürlich komplett anders,
ich benötige einfach mehr Zeit für die Kinder, weil ich die Zeit mit ihnen verbringen möchte.
Und deshalb möchte ich in der Firma Verantwortung abgeben, um einen freien Kopf zu haben.

dafür könnte es bereits zu spät sein. Du kannst Deine Arbeit nicht einfach reduzieren. Das heisst: Du kannst es schon, aber die Berechnung des Unterhalts für Deine Kinder und Deine Gattin wird sich an den eheprägenden Einkommensverhältnissen ausrichten. Und die hast Du oben beschrieben.

"Zeit für Kinder haben wollen" muss man (auch und vor allem) während einer Ehe; das sollte einem nicht erst einfallen, wenn die Karre im Dreck steckt. Insofern bereitest Du Dich wohl besser darauf vor, dass Eure künftige Rollenverteilung und die damit zusammenhängenden Geldflüsse nicht von Dir bestimmt werden, sondern bereits festliegen.

Und wenn man dann in zwei Themen so angegangen wird durch Sachen, die bestimmte Personen
aus meinen Beiträgen herauslesen, hat dann das Fass zum Überlaufen gebracht.

das ist ein Irrtum. Der deutsche Volksmund hat dafür ein Sprichwort, in dem ein Wald vorkommt sowie die Worte "hineinrufen" und "herausschallen".

Abgesehen davon ist das ein Internet-Forum und kein Wunschkonzert. Wenn Du Wunschantworten ohne Widerspruch möchtest, such Dir einen Therapeuten oder einen Anwalt, vereinbare ein fettes Stundenhonorar: Dafür halten die auch die Klappe, wenn Du das so willst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 17:42
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sturm,

Hätte hierzu aber noch eine Frage:Sind das nicht die Werte für ein deutlich niedrigeres Nettoeinkommen von unter 1.500€?

Biggi ist vom Mindestunterhalt ausgegangen (und hat die Einkommensbereinigung an der ein oder anderen Stelle nicht so ganz richtig angesetzt).

Korrekte Einstufung wäre Stufe 3 (wegen drei UH-Berechtigten) - siehe weiter oben.

In einigen OLG-Zuständigkeitsbereichen gibt es keinen pauschalen 5%-Abzug, ferner gilt auch nicht überall die 3/7tel-Regelung.

Du kannst mal nach "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" Deines OLG forschen, wenn Du genauer gucken möchtest.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 17:44
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

dafür könnte es bereits zu spät sein. Du kannst Deine Arbeit nicht einfach reduzieren. Das heisst: Du kannst es schon, aber die Berechnung des Unterhalts für Deine Kinder und Deine Gattin wird sich an den eheprägenden Einkommensverhältnissen ausrichten. Und die hast Du oben beschrieben.

Darf ich dich hier korrigieren? Ich hatte diesen neuen Teilaspekt übernommen, um SPÄTER mal in eine höhere Gehaltsklasse
zu rutschen. Dadurch, das ich meine Arbeit jetzt wieder reduziere, verdiene ich nicht weniger, sondern es schmälert
meine Chance, demnächst mal mehr zu bekommen. Deshalb kann ich meine Arbeit sehr wohl wieder auf den
zu meiner jetzigen Einkommenstufe... ich sag mal "passenden" Pegel herunterdrehen. Deshalb wird sich an meinen
Einkommensverhältnissen erst mal auch nichts ändern.

Zu den anderen Sachen habe ich bereits was geschrieben und dachte, damit wäre klar, das ich hier die Hand zum Frieden reiche.
Ja, war ein blöder Start, zugegeben, deshalb ja mein Vorschlag, alles wieder runterzufahren und deutlich entspannter
weiterzumachen.

Moin Sturm,
Biggi ist vom Mindestunterhalt ausgegangen (und hat die Einkommensbereinigung an der ein oder anderen Stelle nicht so ganz richtig angesetzt).

Korrekte Einstufung wäre Stufe 3 (wegen drei UH-Berechtigten) - siehe weiter oben.

In einigen OLG-Zuständigkeitsbereichen gibt es keinen pauschalen 5%-Abzug, ferner gilt auch nicht überall die 3/7tel-Regelung.

Du kannst mal nach "Unterhaltsrechtlichen Leitlinien" Deines OLG forschen, wenn Du genauer gucken möchtest.

Gruß
United

Gibt es im Netz irgendwo weitere Infos zum rot markierten?
Habe nämlich vorher nie was davon gelesen, das die Frau auch dazu gezählt wird.
Und mit den 5% und den 3/7 - wie gesagt, wir haben das alles für uns vereinbart und haben dann
eben das "gängigste" oder "normalste" angenommen. (Was übrigens aber auch so an "unserem" OLG Hamm gilt...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 18:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Gibt es im Netz irgendwo weitere Infos zum rot markierten?

Das Thema Herauf-/Herabstufung findest Du in Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 18:30
(@sturm)
Schon was gesagt Registriert

Ah, okay, danke!  🙂
Aber ein "Muss" ist das auch nicht so richtig, oder?
Wie immer alles irgendwie schwammig formuliert...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2014 19:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sturm,

nein, ein "muss" ist es nicht, da die gesamte Düsseldorfer-Tabelle kein "muss" ist.
Im Prinzip könnt ihr euch einigen worauf ihr wollt. Allerdings hat eine Regelung zum Untrhalt, die den Leitlinien des zuständigen OLG entspricht durchaus gute Chancen (nein Garantien gibt es auch hier nicht!) vor Gericht zu bestehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2014 19:24




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