Hallo,
ich bin neu hier, und habe über Google die Seite gefunden, da ich gerade ein kleines Ärgernis habe.
Ich habe schon über Google / Foren versucht ein gleichwertiges Thema zu finden, habe ich aber leider vergebens.
Ich schildere daher einmal die Situation. Ich und meine Ex haben 2 Kinder die nächsten Monat 24 Monate alt werden, im Alter von gerade mal 4 Monaten haben wir uns getrennt, vor der Geburt schon, habe ich beim Jugendamt die Vaterschafft anerkannt, sowie geteiltes Sorgerecht für Mutter und Vater angeordnet (rechten und Pflichten wie bei der Ehe), dieses habe ich auch Schriftlich. Ich gehe zu jedem Arzt Termin oder anderen Terminen die anstehen. Wir beide verstehen uns sehr gut, da wir eigentlich eher aus einer "Freundschafft" über Jahre zusammengekommen sind, und nach fast 2 Jahre eher bemerkt haben das wir Freunde bleiben sollten, daher haben wir ein sehr gutes Verhältnis. Ich sehe die Kinder Regelmäßig an festdefinierten Tagen ich bekomme Sie freitags gegen 12-13 Uhr und habe Sie dann Fr, Sa, So, Mo! Montags gegen 12-13 Uhr holt Sie die Kinder ab. Sie hat daher die Kinder von Montag ab 12-13 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag bis 12-13 Uhr.
Diese Regelung haben wir bereits direkt nach der Trennung getroffen, als sie ausgezogen ist, daher machen wir das nun ca. 20 Monate so. Durch meine Selbstständigkeit konnte ich mir das auch immer so einrichten dass es passt, Termine entsprechend legen etc. Sie ist "Arbeitssuchend" und bezieht Hartz 4. Ich bin laut Arge aufgrund der o.g. Teilung nicht Unterhaltspflichtig, und Sie hat dieses auch nie verlangt, da ich den Kindern immer sehr viel neu gekauft hatte etc. Seit ein paar Monaten laufen die Geschäfte leider nicht mehr so gut, das ich auch auf Hilfe der "Arge" angewiesen bin, das richtet sich dann halt immer an Umsatz/Gewinn was ich von Ihnen bekomme, meine Ex hat seit der Geburt immer das volle Kindergeld bekommen, ich meine das sind ca. 310 Euro, als Sie damals Hart4 beantragt hat, haben wir dort angegeben, das Sie aufgrund der Teilung 150 € bekommt, und ich 150 € vom Kindergeld, das wissen die natürlich auch noch, und als ich meinen Antrag abgab, wurde mir die 77 € pro Kind auch "abgezogen" um dort schnellstmöglich ein paar Euros zu bekommen, habe ich es dabei gelassen und die Mutter gefragt, ob Sie mir das Kindergeld geben könnte ( nochmal zur Mutter, Sie hat bereits einen neuen Partner, der eine Lehre macht und in einem Haushalt leben) da gerade alles sehr "eng" bemessen ist. Das wurde beneint. Dann gab es eine Diskussion, wenn ich die Kinder nicht verpflegen kann, nimmt Sie die nun länger und ich nur noch alle 14 Tage am Wochenende etc. und dann muss ich auch Unterhalt bezahlen und das ich Sie in mein "Tief" nicht mit reinziehen soll etc. etc. etc.
Abends rief Sie mich dann an, und sagte mir, sie hätte jemanden gefragt, der sich damit auskennt, diese Person sagte, wenn Sie mir das Kindergeld gibt, stehe ihr Unterhalt zu in Höhe von einem Kind lt. DDT. und das ich denn drauf zahlen müsste. Ich dann gesagt, ja dann belassen wir das eben dabei...
Daher mache ich mir nun ein paar Sorgen darum, wie es wirklich ist/werden kann...
- Kann Sie wirklich von heute auf morgen sagen, nur noch alle 14 Tage (Die o.g. Regelung besteht seit 20 Monaten) wie würde das Gericht/Jugendamt einen solchen Fall bewerten?
- Steht mir Kindergeld zu, oder nicht?
- Wenn ich Kindergeld beziehe, muss ich dann Unterhalt für ein Kind bezahlen?
- ähnliche Fälle bekannt?
mir geht es auch nur über eine "Überbrückung" da ich immer noch hoffe dass die Geschäfte wieder besser anlaufen.
Ich freue mich über Meinungen
Vielen Dank im Voraus.
🙂
Hallo herrklein.
Abends rief Sie mich dann an, und sagte mir, sie hätte jemanden gefragt, der sich damit auskennt, diese Person sagte, wenn Sie mir das Kindergeld gibt, stehe ihr Unterhalt zu in Höhe von einem Kind lt. DDT. und das ich denn drauf zahlen müsste. Ich dann gesagt, ja dann belassen wir das eben dabei...
Dieser Teil ist Blödsinn.
Bei allem Anderen kannst du froh und glücklich sein, so wie es ist.
Rühre da bloss nicht dran und schenke ihr ab und zu einen Strauß Blumen, damit es so bleibt.
In der familienrechtlichen Realität hat sie die Möglichkeit, euer wohlausgewogenes Wechselmodell zu beenden, und dich zur Zahlung von Unterhalt aufzufordern.
Nicht nur für die kleinen, sondern auch für sich.
Und den Folterkeller der Familiengerichte und der Arge, möchtest du bestimmt nicht kennen lernen.
Also lasse ihr das KG und freue dich des Lebens mit den Kleinen.
Eine Frage habe ich allerdings noch:
Wie sicher bist du, dass ihr tatsächlich gemeinsames Sorgerecht habt?
Das kannst du nämlich nicht beim JA "anordnen" das kann nur durch eine von beiden unterschriebene Sorgerechtserklärung geregelt werden.
Hast du ein solches Papier?
Wenn nein, habt ihr auch kein GSR.
Jegliches anderes Papier kannst du beliebig anderweitig verwenden, solange es nicht kratzt oder fuselt!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die schnelle Antwort.
zu:
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Eine Frage habe ich allerding snoch:
Wie sicher bist du, dass ihr tatsächlich gemeinsames Sorgerecht habt?
Das kannst du nämlich nicht beim JA "anordnen" das kann nur durch eine von beiden unterschriebene Sorgerechtserklärung geregelt werden.
Hast du ein solches Papier?
Wenn nein, habt ihr auch kein GSR.
Jegliches anderes Papier kannst, du beliebig anders verwenden, solange es nicht kratzt oder fuselt!
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Ja, es wurden von beiden Unterschrieben, die "Dame" beim Jugendamt, hat auch ca. 30 Minuten mit meiner Ex-Freundin geredet, und aus meiner Sicht versucht umzustimmen, das ist natürlich nur mein Empfinden. Da vielen sachen wie, Das kann nur das Gericht Rückgängig machen etc. dort gefallen sind. Direkt nach der Unterschrift wurden auch die Dokumente ausgehändig und verlesen.
Danke nochmals für die tolle Antwort, selbstverständlich werde ich diesen Rat auch befolgen, und es auf sich beruhen lassen. 🙂 Ich wollte nur eine andere Meinung dazu, da ich "dachte" das es leider nicht so leicht ist, aufgrund der langen Zeit wie es schon so läuft... Aber da hatte ich wohl einen Augenblick vergessen das Sie eine Frau ist, und die ja eigentlich alles dürfen i.d.R. 🙂
Vielen Dank nochmals 🙂
MfG
🙂
Gut!
... die "Dame" beim Jugendamt, hat auch ca. 30 Minuten mit meiner Ex-Freundin geredet, und aus meiner Sicht versucht umzustimmen, das ist natürlich nur mein Empfinden. Da vielen sachen wie, Das kann nur das Gericht Rückgängig machen etc. dort gefallen sind.
Das ist beim JA durchaus üblich. Das JA gehört, neben der Justiz zu den schlimmsten Feinden der Väter.
Da kann man dir zu deiner KM und noch-Freundin nur gratulieren, dass sie diesen Anfechtungen bisher widerstanden hat.
Weiter so!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
also von der Sache her haben die anderen dir ja schon geraten, die komfortable Situation mit den Kindern nicht aufs Spiel zu setzen wegen dem Kindergeld, zumal du ja selbst schreibst, es ist nur vorübergehend.
Hier will ich aber noch Dampf ablassen
und das ich Sie in mein "Tief" nicht mit reinziehen soll etc. etc. etc.
das finde ich nämlich total unlogisch, denn:
- wenn du super gut verdienst will sie sicher auch teilhaben, und sei es indem du fast alles für die Kinder bezahlst
- wenn ihr noch zusammen wärt, würde sie dein Tief voll abbekommen, und selbstverständlich mittragen
aber
- weil ihr getrennt seid, trage die Last bitte allein, und schnalle den Gürtel enger, aber belästige sie nicht damit ...
für sowas habe ich immer wieder nur ein Kopfschütteln übrig.
Musste ich mal loswerden...
Aber da du die Kinder hälftig betreuen darfst, schluck es und genieße die Kids und setze die gute Elternebene nicht aufs Spiel 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist