Hallo Ihr Väter und auch Mütter,
ich möchte mich kurz vorstellen.
Ich bin Mutter zweier wundervoller Mädchen, 14 und knapp 9 Jahre alt. Bin 40 Jahre alt,habe mich vor 3 Jahren von meinem Exmann getrennt.
Die Mädels leben bei ihm, nicht dass ich das so gewollt hätte, er hat mir damals strikt untersagt, sie beim Auszug mitzunehmen. Allerdings hatten wir schriftlich ein Wechselmodell vereinbart, wonach die Kinder je die Hälfte bei ihm und bei mir sind. Kurz, nachdem ich ausgezogen bin, ging es dann los mit Manipulationen der Kinder, immense Unterhaltsforderungen usw. die ganze Palette hoch und runter. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich damals einen anderen Mann kennengelernt hatte, der dann auch der ausschlaggebende Punkt für die Trennung war. Mittlerweile lebe ich seit knapp 2 Jahren in einer glücklichen Beziehung, der andere Mann hat sich leider als Blender entpuppt.
Es gab 2 Mal einen längeren Zeitraum, in dem meine große Tochter jeglichen Kontakt zu mir komplett abgebrochen hat - es war die Hölle...
Vor 8 Monaten kündigte mein Exmann von jetzt auf gleich das Wechselmodell auf, und ich konnte die Kinder bzw. die Kleine nur noch alle 2 Wochenenden sehen. Wir haben wahnsinnig darunter gelitten, nachdem Gespräche beim Jugendamt keine Einigung brachten, habe ich dann Klage eingereicht, nach dem 2. Verhandlungstermin wurde beschlossen, dass sich die Kinder alle 2 Wochen jeweils von Samstag früh bis darauf folgenden Donnerstag zur Schule bei mir aufhalten.
Das Verhältnis zum KV ist nach wie vor mehr als schlecht. Jedes Telefonat, SMS oder Aufeinandertreffen ist geprägt von Verachtung und Vorwürfen seinerseits, das Ganze leider auch immer wieder vor den Kindern. Ich bemühe ich immer um einen ruhigen Umgangston - er geht trotzdem sofort in die Luft, so bald ihm etwas nicht passt. Es ist furchtbar und anstrengend. Jedes Gespräch endet in einer Auseinandersetzung... Er lebt seit 2 Jahren ebenfalls in einer neuen Beziehung und betont immer wieder, wie glücklich er mit der Frau ist. Ich gönne ihm das, aber warum kann er sich nicht normal mit mir verständigen? Im August musste ich ich beim Familiengericht sogar eine einstweilige Verfügung beantragen, um mit der Kleinen einen Urlaub in der Türkei zu verbringen. Mein Exmann wollte den Reisepass nur herausgeben, wenn ich sie noch gegen Hepatitis A impfen lasse, das Ganze unter dem Aspekt, dass er 1 Jahr zuvor selbst mit den Kindern in der Türkei war - sie waren nicht geimpft.
Mein Exmann ist ein sehr erfolgreicher selbständiger Unternehmer mit entprechend hohem jährlichen Einkommen (im sechsstelligen Bereich). Ich verdiene ca. 1550 € monatlich, zahle derzeit 647 € vollen Unterhalt für beide Kinder. Mein Partner und ich sind vor 1 Jahr zusammengezogen, haben eine schöne 4 Zimmerwohnung angemietet, in der jedes Kind auch sein eigenes Zimmer hat, da sie ja beide sehr oft hier sind. Die Lebenshaltungskosten sind enorm... Für mich stellt sich nun die Frage, den Unterhalt um 200 €zu reduzieren, da der KV ein Mehrfaches an Einkommen hat, der Unterschied ist gravierend. Mir geht es darum, die Kinder so oft wie möglich bei mir zu haben und sie dann auch unterhalten zu können, ein Punkt, der immer schwieriger zu händeln ist... Leider ist es so, dass mein Exmann in der Vergangenheit immer wieder versucht hat, mich über die finanzielle Schiene zu treffen... Bisher existiert ein Gerichtsbeschluss über den KU über 254,00 € aus der Zeit, in der ich noch teilzeitbeschäftigt war. Seit ich Vollzeit arbeite, zahle ich auch voll...
Ich bitte um Eure Meinungen - vielen Dank!
Viele Grüße
Flotte
Moin Flotte
Herzlich Willkommen
Könntest Du bitte angeben, welches das zuständige OLG ist? In den URL mancher OLG's gibt es z.B. diese Aussage (hier das OLG Zweibrücken):
12. Minderjährige Kinder
12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB).
Bei Dir dürfte beides zutreffen. Dir obliegt allerdings der Nachweis, nur die Behauptung genügt nicht.
Im Moment bist Du nur zu dem KU verpflichtet, welcher im Titel steht. Es ist egal, ob Du zwischzeitlich mehr verdienst oder nicht. Sage auch mal, wie der Titel konkret lautet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
das zuständige OLG ist Jena.
Der Titel lautet wie folgt:
Die Antragsgegnerin ist verpflichtet, mit Wirkung ab dem Monat März 2010 monatlich im Voraus, spätestens zum 3. Kalendertag eines jeden Monats, an den Antragsteller für die beiden ehegemeinsamen Kinder x und y monatlich jeweils 127,--EUR Kindesunterhalt zu zahlen.
VG Flotte
Viele Grüße
Flotte
Hallo Flotte,
Ich verdiene ca. 1550 € monatlich, zahle derzeit 647 € vollen Unterhalt für beide Kinder.
Das ist Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle, und da dies in dieser Form nicht tituliert ist, würde ich an deiner Stelle als Sofortmaßnahme gleich ab nächstem Monat auf Zeile 1 reduzieren. Den bislang zu viel gezahlten Unterhalt wirst du allerdings, wie üblich, vermutlich nicht zurück bekommen können.
Warum Zeile 1? Ganz einfach: Bei 1.550 Euro Nettoeinkommen und 647 Euro Unterhalt bleiben 903 Euro, und damit ist der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile klar unterschritten (der beträgt nämlich 1.050 Euro). Nach Anmerkung 6 der Düsseldorfer Tabelle wird somit in die nächstniedrigere, d.h. in die 1. Zeile herabgestuft.
Und sogar damit, d.h. 272 plus 334 gleich 606 Euro, bleiben von den 1.550 Euro nur 944 Euro übrig, womit der Selbstbehalt von 950 Euro unterschritten ist, wenn auch nur minimal (wobei - sind die 1.550 Euro überhaupt schon bereinigt?!?). Eventuell bestünde also sogar die Möglichkeit, per Mangelfallregelung weniger als den Mindestunterhalt laut Zeile 1 zu zahlen, oder gemäß Oldies Vorschlag, die Unterhaltspflicht komplett zu verneinen (und sich anschließend "wohlwollend" zu einer freiwilligen Zahlung durchzuringen, dann allerdings unterhalb des Mindestunterhaltes).
Zeile 2 ist bei deinem Einkommen jedenfalls definitiv zu viel.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. was im Grunde genommen nur beweist, dass auch manche Männer nehmen, was sie kriegen können, wenn sie sich ausnahmsweise auf der anderen Seite der Futterausgabe befinden ...
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin loewenmama
Genau das ist der Knackpunkt, warum so viele daran scheitern. Es ist aber eine mögliche Option. Was sie daraus machen kann, muss sie selber einschätzen. Das Gesetz und die Rechtssprechung bieten zumindest die Möglichkeit.
Da sie lediglich zu 2 x 127€ (statisch!) verpflichtet ist, müsste zudem der KV klagen. M.E.n. ein Pluspunkt, zumindest nicht aktiv werden zu müssen und später Agrumente (beim ggw. Wissensstand zumindest Behauptungen) einbringen zu können, welche von einem gewillten Richter nachgeprüft werden sollten würden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung, KV selbständig mit Jahres-Verdienst auch im sechstelligen Bereich, meineeine nun (komplette)EU-Rentnerin mit Verdienst im etwas kleineren Bereich:-), und selbst jetzt isses schwierig, eine Unterhaltsabänderung durchzuboxen. Gericht ist der Meinung, ich soll einen Nebenjob ausüben.
KV hat im Laufe der ganzen Jahre es immer wieder geschafft, ein Bruttogehalt von 2000 Euro bei Gericht anerkennen zu lassen. Da haben mir die ganzen Unterhaltsleitrichtlienen unseres OLG nicht weitergeholfen;-(
Ist letztendlich auch egal, wer "an der anderen Stelle der Futterkrippe" sitzt, wie du so schön sagst, Oldie. Das Verhalten ist ja oft fast identisch und nicht nur, wenns ums Geld geht.
Also, sollte es jemand geschafft haben, aufgrund unterschiedlicher Einkommensverhältnisse den KU nicht zahlen zu müssen, bin ich auf das Urteil sehr gespannt.
LG
LM
wie soll die TO denn das Einkommen des KV nachweisen? Als gut verdienender Selbständiger kann er doch gut mauscheln...
LG
LM
Ich kann nicht begreifen, wie sich derartige Vorurteile immer wiederfinden. Gegen das "Armrechnen" hat das Finanzamt nämlich einiges einzuwenden.
Und sollte der KV wirklich mehr als dreimal soviel wie die KM verdienen, könnte es gut sein, dass sie gar nicht zum KU verpflichtet ist.
Jeden Tag eine Kerze für die pflichtigen AU und EU-Zahlerinnen und Zahler! Möge ihnen ein langes arbeitsreiches Leben beschieden sein.
Hallo,
erst mal vielen Dank für Eure Antworten.
Wie ermittle ich das bereinigte Einkommen genau?
Viele Grüße
Flotte
Servus flotte!
Wie ermittle ich das bereinigte Einkommen genau?
Durschnittliches monatl. Netto-Einkommen
abzgl. 5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen (sofern vorhanden, sh. auch Leitlinien zum KU des für Euer Kind zuständigesn OLG)
abzgl. max. 4% vom Brutto für private Altersvorsorge (sofern vorhanden).
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ich hab jetzt noch mal alles genau durchgerechnet, ausgehend vom Netto der vergangenen 12 Monate und ein paar EUR an Zinsen und Kapitaleinkünften. Berufsbedingte Aufwendungen können bei mir nicht abgezogen werden, nur der Beitrag zur Altersvorsorge. Sind doch mehr als eingangs angegeben, nämlich 1.616 EUR monatlich (mit dabei auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Leistungszulage, die jedes Jahr unterschiedlich hoch ist bzw. auch entfallen kann) . Klingt erst mal viel, nach Abzug von 647,00 KU sind noch 969 EUR übrig, also über dem notwendigen Selbstbehalt...
Es bleibt jedoch immer noch das enorm hohe Einkommen meines Exmannes, und auch die Tatsache, dass die Kinder sehr oft bei mir sind und ich sie in dieser Zeit unterhalte, auch mit Kleidung und Schulsachen.
Bin immer noch nicht wirklich schlüssig, ob ich den KU kürzen soll... Falls ich es tue, wird eine Klage auf mich zukommen. Allerdings müsste er dann auch auf Antrag sein Einkommen offenlegen, oder?
Viele Grüße
Flotte
Servus!
Bin immer noch nicht wirklich schlüssig, ob ich den KU kürzen soll... Falls ich es tue, wird eine Klage auf mich zukommen. Allerdings müsste er dann auch auf Antrag sein Einkommen offenlegen, oder?
Wenn es sich so verhält, wie du beschrieben hast, würde ich es darauf ankommen lassen.
Falls der KV vor Gericht zieht, wird er sein Einkommen offenlegen müssen ... ob er dann noch die Möglichkeit hat, als Selbständiger die Zahlen der letzten drei Jahre zu "manipulieren", um sich arm zu rechnen, würde sich dann zeigen.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Du hast Titel über 127 € pro Kind, richtig?
Du zahlst knapp 700 € für beide Kinder im Moment, richtig?
Nur was tituliert ist, kann gepfändet werden, damit max. 127 € x 2 = 254 €.
Schau mal in die Leitlinien des zuständigen OLGs. Für Koblenz steht da beispielsweise, dass sofern der betreuende Elternteil bedeutend mehr verdient als der barunterhaltspflichtige, dass dann nur bis zum angemessenen Selbstbehalt (1.150) Unterhalt gezahlt werden muss.
Ich habe das gemacht; seit Oktober zahle ich 100 € pro Kind; bei mir bis zum angemessenen Selbstbehalt. Diese Summe habe ich titulieren lassen. Wenn mein Exmann (Jahresnetto ca. 56.000 € plus Haus) mehr möchte muss er klagen. Aber dann werde ich versuchen, dass er sein Gehalt offen legen muss. Und dann sehen wie das Gericht entscheidet.
Sophie
Halo Sophie,
leider finde ich diesen Passus nicht in den Unterhaltsleitlinien des OLG Thüringen. Da das ein Paragraph aus dem BGB ist, müsste der doch trotzdem gelten.
Ich denke, ich werde ab Dezember auf 466 EUR monatlich insgesamt für beide Kinder kürzen.
Ich lasse es darauf ankommen...
Viele Grüße
Flotte
Da das ein Paragraph aus dem BGB ist, ...
Bist du sicher?
Ich halte das nur für Gepflogenheiten der Gerichte, die nach Lust und Laune angewandt werden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ausser dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seiner Unterhaltspflicht
in der Regel
durch Betreuung nachkommt, schweigt sich das Gesetz zu diesem Thema aus. Da kann man als Gericht alles drunter packen oder auch nichts.
Gruss von der Insel
@fedcrist,
du meinst also, dass sich ein Selbständiger nicht "armrechnen" kann, da der Fiskus einiges einzuwenden hat? :rofl2:
Nundenn, da habe ich andere Erfahrungen mit gemacht..auch unterhaltsberechtigte KV´s werden bei Gericht mitleidig vom Richter angesehen...
LG
LM
du meinst also, dass sich ein Selbständiger nicht "armrechnen" kann, da der Fiskus einiges einzuwenden hat? :rofl2:
Das hat er nicht gesagt.
Er hat gesagt, dass nicht jeder, dem das unterstellt wird, das auch tut.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Flottte,
Klingt erst mal viel, nach Abzug von 647,00 KU sind noch 969 EUR übrig, also über dem notwendigen Selbstbehalt...
Andererseits aber noch deutlich unter dem Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der DT. Daher bleibe ich dabei: Unterhalt auf Zeile 1 zurückstutzen sollte allemal möglich sein ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.