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Unterhalt ohne Titel

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(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

Von EU wegen Krankheit kommst du nämlich nur sehr schwer wieder runter und zahlst unter Umständen ein ganzes Leben.

Nö , oder ?
Meines Wissens ist das, falls nicht gerade ehebedingt nachweisbar - oder nur wenn die Ehe extrem lange war der Fall...

Da gibt es doch ein paar sehr krass unterschiedliche Urteile - und die Parameter die entscheiden sind Ehedauer und ehebedingte Krankheit IMHO.
Erschreckt den armen Kerle nicht so ...  🙂

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 14:36
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

z.B.

Urteil
Unterhalt für Geschiedene auch bei Krankheit befristet

Nach einer Scheidung kann der Unterhalt für die Ex-Frau auch dann zeitlich befristet werden, wenn sie krank ist. Das geht aus einem Urteil des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor. Nach Auffassung der Richter ist die "fortwirkende eheliche Solidarität" grundsätzlich zeitlich begrenzt. Auch bei Krankheit bestehe in der Regel keine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des Ex-Ehegatten (Az.: 6 UF 9/09). Das Gericht beschränkte den Unterhalt einer geschiedenen Frau auf fünf Jahre. Sie kann wegen eines Augenleidens nicht mehr arbeiten.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 14:39
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hab ja nicht geschrieben, dass es so sein MUSS. Aber es ist schwerer vom Unterhalt wegen Krankheit weg zu kommen als beispielsweise wegen Betreuung eines Kindes.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2009 15:13
(@peterm)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wünsche Euch allen noch ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.

Ich habe noch vergessen zu erwähnen, was es mit den 1500 Euro Nettoeinkommen meiner EX auf sich hat.
Am 15.12.09 hatte sie beim Gerichtstermin angegeben dass sie 900 Euro Nettoeinkünfte hat. ( Teilzeitjob )
Am 18.12.09 hat ihre Anwältin in ihrem Forderungsschreiben aufgeführt dass ihre Mandantin durch einen weiteren
Nebenjob, 1500 Euro hat.
Innerhalb dieser 3 Tage einen weiteren Job finden, eher unglaubwürdig. Durch Hörensagen weiß ich dass sie seit
längerem einen Nebenjob hat.
Hat das nicht eine Relevanz auf die Prozeßkostenhilfe die sie in Anspruch genommen hat?
Im Internet hab ich einen solchen Rechner gefunden, wenn man da 900 Euro angibt, kommt man in den
Genuß dieser Hilfe. Bei 1500 Euro muss man Ratenzahlungen leisten.
Kann ein dezenter Hinweis darauf bei der Gegenseite vielleicht etwas mehr Kooperation hervorrufen?

Noch eine Frage zu den wohl anfallenden Anwalts- und vielleicht Gerichtskosten in Sachen Unterhalt.
Was kann da auf mich zu kommen?
Kann man solche Kosten absetzen?

Gruß
Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.01.2010 19:40
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