Hallo zusammen,
zunächst mal ein Kompliment an eurer Forum. So wie Ihr hier auf die Fragestellungen eingeht ist toll !
Ich hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage auch kompetent weiter helfen, bzw. Tipps geben.
Mir geht es darum, ob Unterhalt ohne Titel im Nachhinein bei der Berechnung des Ehegattenunterhaltes
anerkannt wird.
Meine zukünftige Ex-Frau und ich haben uns im Januar 2004 getrennt. Von diesem Zeitpunkt an bis Ende 2007 habe ich
"Unterhalt" an sie gezahlt in Höhe von 25244 Euro. Danach habe ich die Zahlungen eingestellt weil sie meiner Meinung nach genügend Zeit hatte um aus ihrer Halbtagsstelle einen Vollzeitjob zu machen.
Kinder haben wir auch. Der "kleine" wird jetzt 16 Jahre alt und lebt bei ihr. Der große ist 21 Jahre alt und lebte bis vor einem Monat bei mir.
Wir waren uns einig dass sie die Scheidung einreicht und wir uns die Kosten teilen weil sie ein geringeres Einkommen als ich hat. Doch daraus wurde leider nichts und ich beantragte sie schließlich und zahle auch alles.
Es gab auch keinerlei Widerstand ihrerseits als ich die Unterhaltszahlungen einstellte.
Die Scheidung, die immer noch nicht vollzogen ist, habe ich dann im September 2008 eingereicht. Jetzt jedoch stellt sie über ihre Anwältin Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt ab dem 01.07.2009.....komischerweise genau ab dem Zeitpunkt ab dem mein ältester Sohn bei mir ausgezogen ist.
Nach all dem was ich hier schon über den Ehegattenunterhalt gelesen habe, habe ich mich von meinem logischen Denken verabschiedet und bin mir absolut nicht sicher ob dieser freiwillige Unterhalt den ich zahlte in irgendeiner Art und Weise Berücksichtigung findet.
Vielleicht hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen gemacht und gibt sie an mich weiter. Wäre toll.
Liebe Grüße
Peter
Hallo Peter,
Danke für das Kompliment!
Ich gehe mal davon aus, das du ihr nicht 25.244,-€ TU pro Monat zahlst oder?
Nichts desto trotz, hast du, durch die lange Zahlung ihren Anspruch verfestigt.
Nach Juristenlogik, wurde sie dadurch ja auch an eigener Erwerbstätigkeit gehindert und hat dadurch einen ehelichen Nachteil erlitten.
Möglicherweise ist sie jetzt ja auch zu alt oder zu krank um noch ihre Erwerbstätigkeit auszudehnen.
Das ist jetzt zwar etwas überspitzt aber trotzdem nicht völlig abwegig. Deswegen raten wir hier von freiwilligen TU/EU Zahlungen auch fast immer ab.
Dennoch wird sie Mühe haben, einen triftigen für EU Zahlungen zu finden. Der muss nämlich ab der Scheidung komplett neu gefordert und argumentiert werden.
Insofern ist der Wortlaut des Anwaltsschreibens wichtig.
Sie muss darin nämlich sehr genau begründen warum Madame meint, finanziell immer noch unmündig zu sein.
Und nur auf diese Argument muss man dann reagieren.
Also Butter bei die Fische und den Anwaltstext hier rein.
Zumindest die wichtigsten Passagen und anonymisiert.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Na das geht aber Fix hier. 🙂 Danke Beppo !
Schön, wenn ich es mir leisten könnte, aber das war natürlich die Gesamtsumme in den 4 Jahren.
Hm...ich habe sie also durch meine Zahlungen gehindert dass sie selber für sich sorgt.
Das fällt dann auch unter den Punkt "Verabschiedung vom logischen Denken"..und das fällt mir unheimlich schwer. 🙂
Sie ist 42 Jahre alt und meines Wissens nicht krank, aber man weiß ja nie.
Viel steht in dem Schreiben der Anwältin nicht gerade drin, hier mal Auszüge davon.
...Ihre getrennt lebende Ehefrau hat uns beauftragt für sie die Frage des Ihr zustehenden Ehegattenunterhaltes sowie Ihre Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem gemeinsamen Sohn zu klären.
Wir melden hiermit Unterhaltsansprüche dem Grunde nach ab Juli 2009 an. Um die Ansprüche unserer Mandantin und Ihres gemeinsamen Sohnes der höhe nach beziffern zu können, fordern wir sie hiermit auf, uns Auskunft über ihr Unterhaltsrechlich relevantes Einkommen aus sämtlichen Einkunftsarten zu erteilen.....
....Sofern Sie Belastungen berücksichtigt wissen wollen müssen diese von Ihnen aufgeführt und mit Belegen nachgewiesen werden.
Nach erfolgter Auskunftserteilung werden wir die Ansprüche der Höhe nach beziffern....
Gruß
Peter
Ich sehe gerade, du hast die TU-Zahlungen ja schon vor fast 2 Jahren eingestellt. Das hatte ich vorher übersehen!
In dem Falle würde ich die gute Frau Rechtsanwältin bitten, doch zunächst mal eine Begründung anzugeben, warum denn der Unterhaltsanspruch wieder aufleben sollte, nachdem Ex fast Jahre ohne Unterhalt ausgekommen ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi PeterM
Bei den Ansprüchen des Sohnes sind jedoch noch andere Dinge zu beachten, da minderj. Kinder so gut wie immer einen Anspruch auf KU haben. Hier bist Du auch gesetzl. verpflichtet, i.d.R. alle 2 Jahre Auskunft über Dein Einkommen zu erteilen. Weigerst Du Dich, so kann Deine DEF Klage einreichen mit überaus guten Erfolgschancen. Anders gesagt - hier kommst Du nicht herum Auskunft zu erteilen.
Zu den Ansprüchen der DEF selbst: Hmm, es handelt sich um TU, das könnte Probleme aufwerfen. Allerdings Dein stärkster Trumpf ist der, dass sie ja seit Ende 2007 keinen UH mehr von Dir bekommen hat. Wieso meldet sie sich denn jetzt erst, wie hatte sie damals drauf reagiert, was gesagt? Und hattest Du bisher immer pünklich KU gezahlt oder hattet ihr die Ku gegeneinander "verrechnet"? Und was macht der Älteste jetzt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich habe mich leider etwas spät hier bei euch gemeldet, die Abgabefrist meiner Auskünfte ist morgen.
Hab aber heute mit der Kanzlei telefoniert und Aufschub bis nächste Woche bekommen weil mir noch Unterlagen fehlen.
Nichtsdestotrotz werde ich aber zunächst mal Beppos Rat befolgen und nach einer Begründung nachfragen.
@Oldie
ich denke auch dass ihr die Argumente ausgehen wenn ein Richter sie danach fragt wieso sie klaglos darauf reagiert hat
als ich den TU eingestellt habe.
KU muss ich zahlen, das ist mir klar. Mir stößt nur sauer auf wie er eingefordert wird und zu welchem Zeitpunkt.
Der KU hat sich bisher ja mehr oder weniger aufgehoben weil ein Kind bei der Mutter und ein Kind bei mir war.
Die Ansprüche beginnen exakt zu diesem Zeitpunkt als sie vermutlich nicht mehr in der Verpfichtung gewesen wäre KU an den ältesten zu zahlen. Was macht mein großer Sohn?.... Nun ja, um es kurz zu sagen, NICHTS.
Er hat die Schule geschmissen und hängt seit längerem in einem "tiefen Loch". Seit Juli hat er sich eine Wohnung genommen und lebt noch von Erspartem. Nicht auszuschließen dass er demnächst wieder bei mir und meiner Lebensgefährtin anklopft und um "Asyl" bittet.
Gruß
Peter
Du solltest das gedanklich ein wenig differenzieren:
1. KU für den Jüngeren ist völlig korrekt.
Sie hat das Recht alle 2 Jahre nach deinem Einkommen zu fragen und ggf. eine Zeile höher zu gehen, seit ein Unterhaltsempfänger weggefallen ist. Zumindest Sohn 1 keinen KU fordert.
Das solltest du nicht persönlich nehmen und Auskunft erteilen. Dafür brauchst du auch nicht nach einer Begründung fragen.
2. KU für den älteren müsste dieser selbst fordern und dann von beiden, je nach Einkommen.
Wenn das passiert meldest du dich wieder.
3. TU/EU ist mehr als fraglich.
Ob du dennoch Auskunft erteilen musst, ist müssig, da du ja für KU sowieso Auskunft geben muss.
Auf jeden Fall ist es falsch, vor Fristsetzungen oder sonstigen Ausdünstungen von Rechtsanwälten das große Kniezittern zu bekommen.
Du brauchst und solltest da auch nicht um Fristverlängerung betteln, denn damit machst du dich zu Zirkus und leichtem Opfer.
Den Gefallen solltest du denen nicht tun.
Mit gegnerischen RAtten arbeitet man nie zusammen, sondern verzögert und fordert.
Und vor Allem, man schreibt denen nie mehr, als gerade eben nötig.
Höchstens!
Eher noch weniger.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
was macht der Älteste jetzt und ggf. über welches Einkommen verfügt er? Es könnte ja doch noch eine Unterhaltspflicht sich ergeben und diese gegenüber Vater und Mutter.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
noch ne weitere Frage: Was macht denn der 16-jährige? In dem Alter ist es ja auch nicht ausgeschlossen, das dieser eine Ausbildung macht oder geht er noch zur Schule?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der älteste schiebt wie man so schön sagt seit längerem ne ruhige Kugel.
Mitte 2008 hat er die Handelsschule geschmissen, er war/ist völlig unmotiviert weiter zur
Schule zu gehen oder eine Ausbildung anzupacken. Im Moment lebt er von seinen Ersparnissen.
Ihn freiwillig finanziell zu unterstützen habe ich so gut es geht bis jetzt vermieden, da ich es kontraproduktiv finde.
Er wird in ein paar Tagen 21, da will ich es ihm nicht noch leichter machen nichts zutun.
Eine Unterhaltspflicht kann ich mir nur schwer vorstellen, höchstens Natural.
Mein 16jähriger fängt wahrscheinlich nächstes Jahr eine Ausbildung an, das entscheidet sich in den nächsten Wochen.
Z.Zt. geht er noch zur Schule.
Gruß
Peter
Er wird in ein paar Tagen 21, da will ich es ihm nicht noch leichter machen nichts zutun.
Eine Unterhaltspflicht kann ich mir nur schwer vorstellen, höchstens Natural.
Absolut richtig!
Schön wäre es natürlich, wenn du auch in dieser Frage noch Zugang zu ihm kriegen würdest aber wenn nicht, wird er seine Lektion eben selbst lernen müssen.
Manche lernen von Anderen, manche nur durch eigenes Erleben.
Beim 16 jährigen könntest du ggf. den KU um Teile seines eigenen Einkommens kürzen, würde ich aber eher nicht tun, solange er zielstrebig mit macht.
Daraus können dann beide Jungs lernen aber das ist ne andere Geschichte.
Beim EU kannst du aber vermutlich ziemlich locker bleiben.
Deine Zeiten als Unterhaltsknecht nähern sich ihrem Ende.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr habt frohe Weihnachten verbracht !
bei meiner Angelegenheit hat sich etwas getan und hoffe auf gute Ratschläge von Euch.
Also, die Scheidung ist in trockenen Tüchern...so weit so gut.
jetzt das weniger gute...
An Heiligabend bekam ich Post, hier einige Auszüge davon...
...in der vorbezeichneten Angelegenheit hatten wir Ihren Mandanten, wie anlässlich des Gerichtstermines am 15.12.2009 erörtert, wegen des von ihm geschuldeten Trennungs- und Kindesunterhaltes in Verzug gesetzt. Auskunftserteilung ist zumindest teilweise erfolgt. Wir setzen Ihren Mandanten hiermit ebenfalls höchst vorsorglich ausdrücklich in Höhe eines nachehelichen Unterhaltes von 300 Euro monatlich in Verzug.
...
Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen betrug im Auskunftszeitraum 2429,95 Euro.
Abgezogen wurden 52,95 Euro an Versicherungsbeiträgen.
Hieraus ergibt sich ein Kindesunterhalt für
- xxx, Alter 16 Jahre, Einkommensgruppe 4 mit Einzelkindzuschlag in Gruppe 5, Altersstufe 3, der Düsseldorfer Tabelle in Höhe von monatlich 371 Euro.
Unsere Mandantin verdient durchschnittlich aktuell, da sie noch einen weiteren Nebenjob angenommen hat, monatlich ca. 1500 Euro netto.
Hiernach ergibt sich nach Abzug der berufsbedingten Aufwendungen in etwa ein monatlicher Ehegattenunterhalt von knapp 300 Euro.
Eine Vereinbarung zwischen den Parteien, dass sowohl Trennungs- als auch Nachehelicher Unterhalt nicht mehr geschuldet sei, hat es nie gegeben. Unsere Mandantin hat schlicht und ergreifend Ihre eigenen Ansprüche nach dem Ihr Mandant die Zahlungen für sie eingestellt hatte gesundheitsbedingt nicht weiter verfolgt. Ungeachtet dessen wäre sie auch jetzt bereit um die Situation im Sinne der Kinder nicht weiter zu verschärfen, Ihre eigenen Ansprüche nicht weiter zu verfolgen wenn sich im Gegenzug Ihr Mandant bereit erklären würde rückwirkend ab Juli 2009 den Kindesunterhalt aufzustocken, sprich aus der nächst höheren Einkommensgruppe, somit nach der Einkommensgruppe 6 zu zahlen. Es wäre hiernach ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von 401 Euro geschuldet.
..
Wir bitten den vorstehenden Vorschlag mit Ihrem Mandanten zu erörtern.
Falls nicht, behält sich unsere Mandantin ausdrücklich vor die Ihr zustehenden Ehegattenunterhaltsansprüche weiterhin geltend zu machen.
Kindesunterhalt, OK
Aber das was ich aus dem Text lese, ist Erpressung. Mir kommt spanisch vor dass sie damit einverstanden ist,
30 Euro im Monat mehr Kindesuntehalt zu beziehen und im Gegenzug auf die 300 Euro Ehegattenunterhalt verzichtet.
"...Ansprüche...gesundheitsbedingt nicht weiter verfolgt"... ganze 20 Monate später ist sie auf einmal in der Lage dazu??? Liegt wohl an der Tatsache dass exakt zu diesem Zeitpunkt mein ältester Sohn bei mir ausgezogen ist.
Nehmen wir mal die obigen Zahlen zu grunde..
Nettoverdienst meiner EX, 1500 + Kindergeld 164 + 300 Ehegattenunterhalt + 371 Kindesunterhalt,
macht zusammen 2335 Euro NETTO.
mein Nettoverdienst, 2430 - 300 Ehegattenunterhalt - 371 Kindesunterhalt,
macht zusammen 1729 Netto.
Mal abgesehen davon, stimmt mein Nettoverdienst mittlerweile nicht mehr. Ich bin seit 02/09 in Kurzarbeit und werde bei der Steuererklärung für 2009 deshalb dem Finanzamt noch Geld bringen müssen. Aber ob das die Gegenseite interessiert ?
Sieht so Gerechtigkeit aus?
Nochmal in kürze, wir waren uns einig dass sie die Scheidung beantragt und wir uns die Kosten teilen, hat sie nicht gemacht.
Sie hat stillschweigend akzeptiert dass ich die "Unterhaltszahlungen" im Dezember 2007 ( 537 im Monat )
nicht mehr leiste, weil sie in der Lage war sich einen Vollzeitjob zu besorgen.
Als mein ältester Sohn auszog, dachte ich mir dass wir uns schon einigen würden, wie wir die beiden finanziell unterstützen, aber dazu kam es nicht. Die Vorderungen durch Ihre Anwältin kamen umgehend.
In dem Falle würde ich die gute Frau Rechtsanwältin bitten, doch zunächst mal eine Begründung anzugeben, warum denn der Unterhaltsanspruch wieder aufleben sollte, nachdem Ex fast Jahre ohne Unterhalt ausgekommen ist.
Darauf hatte ich nie eine Antwort bekommen.
Ich werde wohl nicht drum herum kommen und hier meinen Anwalt ein zu schalten, was wiederum Kosten mit sich trägt.
Wäre aber sehr nett, wenn Ihr mir vorab schonmal mit Rat zur Seite stehen würdet.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
etwas verstehe ich nicht so ganz. Auf der einen Seite schreibst du, die Scheidung sei durch - war das der angesprochene Termin vom 15.12, oder war das noch was anderes? Auf der anderen Seite erhältst du jetzt dieses seltsame Schreiben von Exens Anwalt ... was hat denn der Richter gesagt beim Scheidungstermin, wie es weitergehen soll mit Unterhalt für Kind und Ex? Denn das, was der Richter sagt, hat deutlich mehr Gewicht als alles, was ein Anwältlein so faselt 😉
Stutzig macht mich insbesondere, dass dieser Sportsfreund so willig ist, den angeblich bombensicheren Anspruch auf 300 Euro Trennungsunterhalt einzutauschen gegen 30 Euro zusätzlichen Kindesunterhalt. Es fällt mir schwer zu glauben, dass dieser gütige Vorschlag der vorweihnachtlichen Stimmung geschuldet war, also habe ich den Anfangsverdacht, dass der besagte Anspruch entweder doch längst nicht so bombensicher ist, oder dass der Anwalt noch etwas im Schilde führt (z.B. irgendwas in der Art, dass du jetzt den erhöhten Kindesunterhalt anerkennst, und er ein paar Wochen später mit einer anderen Begründung doch noch einen Unterhaltsanspruch für Ex aus dem Hut zaubert). Aber das ist alles Spekulation ...
Fakt ist aber: Wenn tatsächlich keine Unterhaltspflicht für Ex mehr besteht, dann kannst du in der Düsseldorfer Tabelle tatsächlich eine Zeile hochgestuft werden. Das entscheidet allerdings ein Richter und nicht etwa ein Anwalt. Möglicherweise kannst du dieses Anwaltsschreiben aber auch als Steilvorlage nehmen - wie war das, du verdienst wegen Kurzarbeit seit Februar weniger? Das ist jetzt mehr als ein halbes Jahr lang, und sollte damit nicht mehr als vorübergehendes Ereignis gelten. Wurde der Unterhalt denn aufgrund deines alten Einkommens berechnet? Wenn ja, dann hilft vielleicht ein dezenter Hinweis an Ex (und ich meine damit wirklich deine Ex selbst, nicht ihren anwaltlichen Kampfhund), dass es nicht unbedingt zu ihren Gunsten ausgehen muss, wenn sie das Fass "Unterhaltsneuberechnung" aufmacht ...
Eine Warnung noch für dich: Die Zahlen für den Kindesunterhalt, die hier im Raum stehen, sind noch die Zahlen laut Düsseldorfer Tabelle 2009. Wenn die Änderungen tatsächlich so kommen, wie es zu befürchten ist, dann wird es mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 um ca. 13% teurer als in dem Schreiben genannt (in deinem Fall also um ca. 50 Euro). Mit anderen Worten, es ist zwar formal korrekt, dass der Anwalt hier die Zahlen aus der DT 2009 nimmt, eben weil es noch keine DT 2010 gibt; ich nenne es aber trotzdem: Verschleierungstaktik. Es gibt übrigens Gerüchte, dass die DT 2010 dahingehend geändert werden könnte, dass der um 13% erhöhte Unterhalt sich nicht mehr auf drei, sondern nur noch auf zwei Unterhaltsempfänger beziehen soll; damit würdest du, wenn du wirklich nur noch für deinen Sohn unterhaltspflichtig bist, nicht mehr um zwei, sondern nur noch um eine Zeile hochgestuft werden. Möglicherweise hat der Anwalt es deshalb so eilig, dass du einer Hochstufung um zwei Zeilen zustimmst?!?
Ich weiß, ich weiß - viel, viel Spekulation meinerseits. Anders gesagt: Ich stochere auch nur mit der Stange im Nebel.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Peter,
in Ergänzung zu den Ausführungen von Malachit: "In Verzug setzen" bedeutet lediglich, dass man im Falle eines positiven Gerichtsentscheides auch rückwirkend ab Dezember 2009 Zahlungen fordern dürfte - und nicht erst ab Datum des Urteils. Das ist aber keinesfalls zu verwechseln mit einer bereits bestehenden Zahlungsverpflichtung Deinerseits.
Manche Anwälte verklausulieren das so, dass der Empfänger eines solchen Schreibens sich bereits mit einem Bein im Knast wähnt, wenn er nicht umgehend den Forderungen nachkommt. Also lass Dich davon nicht kirre machen. Entscheidend ist vor allem, was im erst kürzlich ergangenen Scheidungsurteil zum Thema "nachehelicher Unterhalt" steht (und nicht, was im Rahmen der Verhandlung vielleicht mal in einem Nebensatz "erörtert" wurde).
Eine offene Baustelle sehe ich auch noch im Unterhalt für den volljährigen Sohn: Wenn dieser noch in Schul- oder Berufsausbildung ist, ist Deine Ex nämlich finanziell ebenfalls an den Kosten zu beteiligen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Malachit,
danke für Deine schnelle und ausführliche Antwort.
Das war der mündliche Termin über den Scheidungsantrag und die Folgesachen.
Tatsächlich wurde an diesem Tag "nur" die Ehe geschieden. Wenn unter Folgesachen
Unterhaltsansprüche gemeint waren, die wurden mit keiner Silbe vor der Richterin erwähnt,
nur zwischen den Anwälten im privaten Gespräch danach. Hat das irgendeine Relevanz ?
Nachdem die Anwältin in ihrem Scheiben von dem Ehegattenunterhalt absehen würde, falls ich den erhöhten
KU zahlen würde, kann ich mir nicht vorstellen dass vor Gericht dann auf einmal wieder Unterhalt für sie
eingefordert werden kann. Aber wie war das noch mit dem Pferd vor der Apotheke....
Ist es denn nicht so, dass es die "Arztfrau" nicht mehr gibt?
Sie ist 42 Jahre alt, hat ihren Job und hätte auch keinen anderen Beruf, sprich mehr Geld, wenn wir
nie verheiratet gewesen wären.
Gruß
Peter
Moin Peter,
Ist es denn nicht so, dass es die "Arztfrau" nicht mehr gibt?
Sie ist 42 Jahre alt, hat ihren Job und hätte auch keinen anderen Beruf, sprich mehr Geld, wenn wir
nie verheiratet gewesen wären.
es ist vor allem so, dass ein 16-jähriges "Kind" auch ganz offiziell nicht mehr als "betreuungsbedürftig" gilt; Deine Ex ist also durch nichts daran gehindert, ihre volle Arbeitskraft einzusetzen, um sich selbst zu versorgen.
Auch ich tippe eher darauf, dass der Gegenanwalt einfach einmal ein wenig auf den Busch klopft, um Deine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft auszuloten, weil er weiss, dass gerichtlich eigentlich nichts zu holen ist. Ich an Deiner Stelle wäre zu keinerlei Konzessionen bereit; aus dem gereichten kleinen Finger wird sonst schnell wieder die ganze Hand.
Falls Du irgendwas antworten möchtest, kannst Du spasseshalber (ohne Anwalt) ja mal scheinbar sorgenvoll die Möglichkeit Deines Absturzes von der Kurzarbeit in die Arbeitslosigkeit thematisieren - und die Frage stellen, ob Du für diesen Fall mit der finanziellen Solidarität Deiner Ex-Madame rechnen dürftest...
Grüssles
Martin
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
EU ist ja nun nicht meine Baustelle, aber ich habe gehört, dass die Unterhaltskette nicht gerissen sein darf, um einen weiteren Unterhaltsanspruch zu haben. Hier ist die Unterhaltskette aber eindeutig gerissen und die Frau RA versucht diese mit "Krankheit" zu kitten.
Erstens ist die Ex während dieser Zeit auch ohne EU klar gekommen und zweitens wurde die "Krankheit" (oder was bitte soll "gesundheitsbedingt" meinen?) scheinbar ja nicht weiter belegt. Somit würde ich die Krankheit mit Nichtwissen bestreiten und feststellen, dass es keine Rechtsgrundlage für EU gibt.
Und dann abwarten.
eskima
Hallo,
Ja, die Unterhaltskette ist wohl mehr als gerissen.
Sehr gut vorstellbar dass sie belegen kann dass sie unter Depressionen leidet,
aber....ist man dann erst 20 Monate nachdem die Unterhaltszahlungen eingestellt wurden
wieder in der Verfassung Geld ein zu fordern? Im Oktober 2008 hat sie es ja auch schließlich
geschafft eine Anwältin zu konsultieren, in deren erstem Schreiben der Nebensatz steht.
"Die Unterhaltsfrage wird zu überprüfen sein" Doch gefordert wird es jetzt "erst" ab 07/09
Gruß
Peter
Hallo Peter,
dann ist es umso wichtiger, dass du dich nicht auf Spielchen einlässt, sondern herausgearbeitet wird, dass es keine Rechtsgrundlage für EU gibt. Von EU wegen Krankheit kommst du nämlich nur sehr schwer wieder runter und zahlst unter Umständen ein ganzes Leben.
eskima
Hallo,
EU ein ganzes Leben lang, was für ein Horrorszenario.
Um den KU komme ich nicht rum, das ist selbstverständlich.
Macht es Sinn, einen Teilbetrag vorab schonmal zu überweisen, oder sollte ich
warten bis die Unterhaltsfrage geklärt ist?
Wenn nichts dagegen spricht, reicht es da aus wenn im Verwendungszweck "Kindesunterhalt" steht?
Oder sind solche Zahlungen "ins Blaue" im nachhinein kontraproduktiv?
"Wir sehen Ihrer verbindlichen Rückantwort bis zum 06.01.20010 entgegen"
So hat es die Gegenseite in Ihren Vorderungen formuliert.
Mit meinem Anwalt kann ich leider erst im neuen Jahr wieder sprechen, aber ich habe hier
ja schon gelernt, dass solche Fristsetzungen ignoriert werden können.
🙂
Gruß
Peter