Unterhalt oder UVG-...
 
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Unterhalt oder UVG-Leistung

 
(@la_mikro)
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Hallo,
ich stöbere schon länger auf dieser Seite rum und bin sehr froh, dass man hier auf fast jede Frage eine Antwort bekommt. Hut ab.
und jetzt nehm ich meinen ganzen mut zusammen schreib mal (mein erstes Mal), denn ein paar Fragen hab ich doch noch.

Meine Ex trennte sich mitte Mai von mir und zog mit unserer Tochter erst zu ihren Eltern und dann zu einer Freundin in einem anderen Landkreis. Da sie die Anträge wegen UVG hier in LA stellte, einen Antrag auf Unterhalt in FS stellte und zu guter letzt wieder zurück zu ihren Eltern zog, ist die ganze Sache für mich ein bischen undurchsichtig geworden. Ich bekomme von JA-FS einen Brief "Unterhaltsermittlung" und werde mit den Zahlung zum 01.06 in Verzug gesetzt.
Drei Tage später erhalte ich ebenfalls vom JA-FS einen Brief in dem steht, dass KM seit 01.05 UVG-Leistungen erhält.
Die zuständigen Sachbearbeiter (zwei Stück - die haben wohl zu viel) haben entweder den ganzen Juli Urlaub oder sind nur an drei Tagen die Woche zwischen 9.00 und 12.00 Uhr erreichbar (meine Kernarbeitszeit). Weiss nicht genau was da los ist und weiss auch nicht ob ich jetzt was zahlen soll. Bis jetzt wusste ich gar nicht, dass der Antrag auf UVG bewilligt wurde. Und hat KM überhaupt Anspruch auf UVG, da wir die Kleine bis jetzt (hab mir viel urlaub genommen) zu gleichen Teilen hatten?

Und dann hab ich noch ne vielleicht unausgegorene Frage:

Noch bevor meine Freundin mich darüber informierte, dass sie mich verlässt, habe ich für uns ein kleines Häuschen gekauft. Schön mit Garten und allem Drum und Dran. Ich hab die ganze Sache so berechnet, dass ich alleine den Kredit und NK tragen kann und Nahrung und Kleidung gesorgt ist.das Einkommen meiner Ex währe dann sozusagen das Geld zum Leben ist.
Nebenbei muss ich noch einwerfen dass sie zu dieser Zeit auch schon wusste, dass sie mich verlässt. -ist das böswillig oder nur naiv und blöd?

Wenn ich jetzt meine ganzen Fixkosten zusammenrechne ohne irgendwas zu renovieren, was auch nötig ist, komme ich auf einen Betrag jenseits der 900€ SB von denen ich hier immer gelesen hab.
- 375 € Darlehen Bank
- 150 € Darlehen Privat
- 200 €  Stadtwerke
- 116 € Techniker (Weiterbildung)
~ 50 € KFZ
- und dann noch die üblichen Verdächtigen wie Risiko-Leben (weil ich meine zwei süssen ja absichern wollte ich IDIOT), GEZ, Strassenreinigung,..........

da ich 1600 verdiene und ich ja für KM auch noch Unterhaltspflichtig bin bis meine süsse drei wird, wird das mit dem Geld für mich doch etwas zu knapp.
kann jetzt das Amt von mir verlangen dass ich mein Haus verkaufe oder den Techniker beende?
kann der SB erhöt werden?

und wie kann ich durchsetzten, dass ich das Sorgerecht bekomme. (Vaterschaft ist anerkannt und gemeinsame elterliche Sorge) Bis jetzt hab ich immer nur gehört, dass das nur über das Gericht funktioniert, aber was soll das. Ich hab ein Haus einen gute Arbeit (35h-will ich nie wieder hergeben) und würd doch sagen das ich obwohl ich erst 24, ein guter Vater bin. Ich wär auch sofort bereit nochmal Elterzeit zu nehmen bis die Kleine dann in den KIGA geht. In meinen Augen wäre das auch das beste für das Kindeswohl, da ich mir nicht vorstellen kann, dass KM ihre Aufgabe gut erfüllen kann, da sie die Ausbildung abgebrochen, kein Auto und keine Ahnung hat wie es mit ihr weitergeht.
Aber hab ich im JA überhaupt Chancen mit diesen Argumenten oder gibt es überhaupt keine Lösung ohne Gerichtsverhandlung.

P.S.: Während unserer Partnerschaft erhielt die KM das Kindergeld. Auch in den drei Monaten in denen ich zuhause war. Kann ich das vielleicht irgendwie verrechnen lassen, da es mir ja auch zugestanden hätte. wobei es aber zu dem zeitpunkt keine rolle spielte weil wir sowieso das eine kasse prinzip hatten - jeder soviel wie er kann.

Ich weiss nicht genau ob ich jetzt das richtige geschrieben und gefragt hab, aber irgendwie weiss ich überhaupt nichts mehr. Fühl mich eher wie ein kleines Kind. Fremdbestimmt. Du kannst zwar einen eigenen Willen haben, aber interessieren tuts keinen.

Will aber nicht depri werden - kopf hoch, nach vorne schaun und einfach nicht hängen lassen.

liebe grüsse

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2008 22:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mikro,

dein SB liegt bei 900 €. Alles darüber steht grundsätzlich für KU und bis zu 3 Jahren auch BU zur Verfügung.

Von deinem Nettoeinkommen können pauschal 5 % berufsbedingte Aufwendungen und bis zu 4% zusärtliche Altersvorsorge abgezogen werden.

Und hat KM überhaupt Anspruch auf UVG, da wir die Kleine bis jetzt (hab mir viel urlaub genommen) zu gleichen Teilen hatten?

Wenn das Kind bei ihr gemeldet ist und niemand weiß das ihr eine 50/50-Betreuung habt. Allerdings schon bei 50,1 % auf ihrer Seite wird der komplette KU fällig.

Das Haus ist nun sozusagen dein Privatvergnügen. ich nehme an, das sie weder in der Kreditverträgen steht noch im Grundbuch mit eingetragen wird. Böswilligkeit kannst du ihr unterstellen, wird dir aber nichts nutzen.

und wie kann ich durchsetzten, dass ich das Sorgerecht bekomme

Durch Zustimmung der KM oder Gerichtsentscheid.

Ich hab ein Haus einen gute Arbeit (35h-will ich nie wieder hergeben) und würd doch sagen das ich obwohl ich erst 24, ein guter Vater bin. Ich wär auch sofort bereit nochmal Elterzeit zu nehmen bis die Kleine dann in den KIGA geht. In meinen Augen wäre das auch das beste für das Kindeswohl, da ich mir nicht vorstellen kann, dass KM ihre Aufgabe gut erfüllen kann, da sie die Ausbildung abgebrochen, kein Auto und keine Ahnung hat wie es mit ihr weitergeht.

Das sie keine Ausbildung hat und kein Auto ist für eien SR-Frage völlig irrelevant. Auch das du in Elternzeit gehen würdest spielt keine weiter Rolle. Bei einer Gerichtsentscheidung wird es darauf hinauslaufen, das die KM das Kind nicht mißhandelt und gut versorgt und daher ihr das SR nichtgenommen werden kann. Zu deinen weiteren Ungunsten spricht, das du der Alleinverdiener bist und so wenigstens der KU gesichert ist, wenn das Kind bei der KM bleibt.

Das KG kannst du in Zukunft bei den KU-Zahlungen berücksichtigen. Sofern du nach DDT zahslt kannst du das hälftige KG in Abzug bringen.

Zur JA-Geschichte. Du wirst dein Einkommen und so weiter offenelgen müssen und danach wird dann etwas berechnet. Du wirst dann aufgefordert werden eine entsprechende Ukudne zu unterschreiben (mher Infos dazu später)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:27
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

mal blöd gefragt: Was würdest Du mit einem alleinigen Sorgerecht denn so planen? Mit welcher Intention willst Du das haben?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2008 23:36
(@la_mikro)
Schon was gesagt Registriert

Heisst dann im klartext friss oder stirb. 1050€ im schlimmsten fall sind ja nicht die welt. Wie es dann im Endeffekt ausschaut werd ich ja dann beim JA-Termin, der hoffentlich bald mit dem "richtig" zuständigen Sachbearbeiter (ein furchtbares Wort wenn ich das mal sagen darf) zustandekommt, erfahren. Kann ja eigentlich nur warten und Tee trinken bis die Maiermühle durch ist.

Hallo Lausebackesmama,
mit einem Beitrag von dir hab ich fast schon gerechnet, weil natürlich nachdem was ich geschrieben hab leicht der Eindruck entsteht das ich das Sorgerecht nur wegen dem Geld machen will. Aber hätt´ ich darüber geschrieben wie es in mir aussieht weil ich weiss, dass ich meine Tochter verloren hab (ja ja du bist immer noch der Vater bla bla pissgelaber das ich immer hör - biologisch vielleicht aber nicht Erzieher) müsste ich unter "deine Geschichte" schreiben müssen, und ich bin eigentlich nicht der typ der gern zu viel von sich preis gibt.
trotzdem ein bischen schadet nicht - auch dass du kein falsches Bild von mir bekommst.

Veilleicht bin ich zu jung Vater geworden und ein Wunschkind war die Kleine nicht, aber ich hab mich nach ein paar wochen ganz gut in meine Vaterrolle eingefunden und alle meine höheren Ziele am Kind ausgerichtet. Ich hab ja das Haus nicht zu meinen Privatvergnügen gekauft. Ich hab eine sehr enge Beziehung zu meiner Tochter - sie kommt (kam?) ja auch zu mir und nicht zur mama wenn sie sich erschrickt oder verletzt. Soll nicht heissen dass KM eine schlechte Mutter ist, aber sie hat selbst genug probleme (sind immer die anderen schuld aber ich glaub dass es am willen mangelt) und hadert mit ihrem leben. Mir persönlich wäre es am liebsten, wenn sie sich ein neues leben in erreichbarer Nähe aufbaut. So dass wir beide den kindergarten und später schule erreichen können, damit könnten wir uns auch mit der Betreuung abwechseln. Wir könnten gemeinsam getrennte Eltern sein und hätten aber beide noch genug zeit die Sachen, die einfach liegen bleiben müssen wenn man alleinerziehend ist, zu erledigen. Und irgendwann wenn die Pubertät kommt entscheidetet sie wahrscheinlich selbst wo sie lieber lebt.
Aber KM lehnt gemeinsames Erziehen unserer Tochter strikt ab. -logo braucht ja geld für auto, wohnung und was sie sonst so braucht offiziell ist die begründung dass es nicht funktionieren würde.
Ich habs im guten probiert aber bin abgeschmettert. eigentlich sollte ich es gar nicht zugeben aber ich hab ihr sogar geld angeboten, aber "das braucht sie nicht". Auf der anderen Seite wirft sie mir zahlungsunwilligkeit vor. Bei ihr liegt vieles noch im argen und da sie sich nicht neu definieren kann oder will hab ich wenig hoffnung dass das sobald wieder wird. Aber wenn ich mir noch weiter über sie sorgen mache bin ich ein hirsch.

so jetzt ist schon spät am abend und langsam wirds zeit.......

danke derweilen und gut nacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 02:09
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

  mit einem Beitrag von dir hab ich fast schon gerechnet,

Hm..na dann hast du ja sicher auch schon mit einem Beitrag von mir gerechnet...

und wie kann ich durchsetzten, dass ich das Sorgerecht bekomme.

Aber auch mir stellt sich da die Frage, was soll das?
Was willst du damit erreichen..so wirklich bist du darauf nicht eingegangen...

Du hast doch gar das GSR mit deiner Ex(-Freundin)..sei froh, denn so selbstverständlich ist das nicht u du bist da schon in einer sehr guten Position...

Das ASR würde dir mit den Gründen:

  Ich hab ein Haus einen gute Arbeit (35h-will ich nie wieder hergeben) und würd doch sagen das ich obwohl ich erst 24, ein guter Vater bin. Ich wär auch sofort bereit nochmal Elterzeit zu nehmen bis die Kleine dann in den KIGA geht. In meinen Augen wäre das auch das beste für das Kindeswohl, da ich mir nicht vorstellen kann, dass KM ihre Aufgabe gut erfüllen kann, da sie die Ausbildung abgebrochen, kein Auto und keine Ahnung hat wie es mit ihr weitergeht.

..nicht zugesprochen werden, warum auch?!

Mit diesen Argumenten würde man dich bei Gericht nur müde belächeln..und ohne Gericht würdest du das ASR nicht bekommen..
Denn es muß gerichtlich festgehalten werden, u auch das ist gut so..

Demnach spricht aber nichts dagegen das die KM SR hat...
Also welchen Zweck soll das haben?

Eine 50/50 Regelung der Betreuung erreichst du mit ASR auch nicht, ganz im Gegenteil..

Also stellt sich weiterhin wiklich die Frage, was das mit dem SR soll?!

P.S.: Während unserer Partnerschaft erhielt die KM das Kindergeld. Auch in den drei Monaten in denen ich zuhause war. Kann ich das vielleicht irgendwie verrechnen lassen, da es mir ja auch zugestanden hätte. wobei es aber zu dem zeitpunkt keine rolle spielte weil wir sowieso das eine kasse prinzip hatten - jeder soviel wie er kann.

Womit willst du das verrechnen lassen?
Davon mal abgesehen hab ihr das KG doch beide gemeinsam gehabt u verwendet?
U jetzt im nachhinein willst du es aber an dich "ausgezahlt" sehen?   
Da verstehe ich jetzt nich die Logik hinter..

Die Sache mit dem Haus ist sicherlich mehr als nur bescheiden gelaufen..aber es ist jetzt wie es ist..siehe eher zu das du es wieder los wirst, denn halten wirst d es wohl eher nicht können..

U keine unüberlegten Dinge bezüglich des SR anleiern, hinterher bist du es nachher eher schneller selber los als du denkst..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 15:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo la Mikro,

ich vermute mal, dass Du nicht mit einem Beitrag direkt von mir sondern wohl eher mit der Frage gerechnet hast.

Ich verstehe Deine Intention jetzt so, dass Du grundsätzlich vom Getrenntbleiben ausgehst, aber ein Wechselmodell favorisieren würdest. Wenn dieses dadurch motiviert ist, dass Du Dich hälftig um Euer Kind kümmern willst, bin ich die Letzte, die das Lamentieren anfängt. Ist es aber, um der KM das Kind "wegzunehmen" bzw. KU zu sparen, ist das Wechselmodell bzw. auch Deine Idee das ASR zu bekommen nur Mittel zum Zweck.

Das Problem ist, dass das Wechselmodell nur funktioniert, wenn es beide Eltern wollen und dass es nicht einklagbar ist. Das heißt im Klartext: Will Ex nicht, kannst Du das WM knicken.
Ob Du jetzt eine Chance hättest, das ABR zu bekommen, ist wieder maßgeblich davon abhängig, wer das Kind bisher maßgeblich betreut hat(Elternzeit zB) und auch, bei wem das Kind lebt. Und das ist nun mal zum jetzigen Zeitpunkt die Ex. Das heißt, allein schon, weil sie kontinuierlich mit dem Kind lebt, stehen Deine Chancen m. E. nach schlecht.

Die Frage ist, ob Du nicht über den Weg JA/andere Beratungsstelle eine Umgangsregelung mit ihr erarbeiten kannst, die Dich besser stellt, als die klassische "14Tageregelung". Ich denke, da wäre ein realistischer Ansatz.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 16:33
(@la_mikro)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

erst mal zum Thema ASR:
ich werde nicht lange begründen warum ich meine Tochter nicht verlieren will. Das sollte jedem klar sein der ein Kind hatt.
Die Unterhaltszahlungen sind ganz bestimmt nicht das Problem. Und hätte KM nicht den Weg über das Jugendamt gewählt, sondern sich einfach mal mit mir unterhalten wie sie sich die Zukunft vorstellt und was sie dafür braucht dann wär wahrscheinlich alles anders gelaufen. Vor allem sie hätte es leichter gehabt. Aber jede Hilfe die ich ihr angeboten hab wurde abgelehnt und ich musste mir die schrägsten Vorwürfe anhören.
Mir ist durchaus klar dass für mich der einfachere weg ist wenn ich einfach unterhalt zahle und die sache auf sich beruhen lassen würde. ich würd (wenn ich für KM nicht zahlen muss und wenn der Unterhalt etwa 220€ beträgt) finanzell sogar besser davon kommen als bisher.
Aber ich könnt heulen wenn ich blos dran denk ein wochenendpapi zu sein. Immer schön lächeln und nett sein. Dass ich meine Tochter dann noch irgendwie prägen und lenken kann ist gestorben.
Dann lieber altes abschalten und neues Aufbauen. Soll nicht heissen dass ich sie nicht mehr sehen will aber meine Vatergefühle werd ich dann wohl begraben müssen.
Was mich furchtbar aufregt, ist das immer so getan wird als ob der Vater von Natur aus der schlechtere Elternteil ist. Was sollt das? Ich dachte immer wir wären gleichberechtigt. Steht doch auch irgendwo im Grundgesetzt dass Mann und Frau gleichgestellt sind.
Wo es dem Kind besser geht ist doch jedem (JA) scheissegal solange es nicht krepiert. Und nicht einmal das können unsere Amtsschimmel sicherstellen wie man leider immer wieder hört.
Ich fühl mich ordentlich in den Arsch getreten und kann mich nicht einmal wehren. Nein im gegenteil ich muss mich rechtfertigen warum ich mir nicht auch noch in den sack treten lasse. - tschuldigung aber das musste mal raus.

werd morgen nochmal schreiben - hatte ne kurze Nacht und nen stressigen Tag.

und wegen der Sache mit dem GSR weiss ich nicht was gemeint ist.
Welche Vorteile hätt ich denn davon. Das Besuchsrecht kann sie mir ja nicht verweigern weil ich eine enge Bezugsperson bin und ansonsten hat sie narrenfreiheit.

P.S.: auch wenn die ganze schreiberei am ende vielleicht zu nichts führt - tut gut einfach drüber zu schreiben - macht den kopf ein bischen klarer. DANKE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 22:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

erst mal zum Thema ASR:
ich werde nicht lange begründen warum ich meine Tochter nicht verlieren will. 

Es fragte ja auch keiner danach ob du deine Tochter verlieren willst.. es wurde gefragt was du mit dem ASR willst..

U ihr habt GSR .. u das heißt nicht das wenn es dabei bleibt du dein Kind verlierst...

Aber derzeit gibt es keinerlei Grund warum du das ASR bekommen könntest..ebensowenig womit du das ABR erreichen könntest, damit euer Kind bei dir leben kann..
Und damit es bei dir leben könnte, müßtet ihr euch als Eltern einig sein..da ihr das aber in der Richtung nicht seit, wäre es nur eine Möglichkeit das ABR über eine gerichtliche Klärung zu erlangen..nur hierfür bedarf es nunmal eindeutiger Gründe, u hier scheint erstmal nichts dagegen zu sprechen das das Kind weiterhin bei der KM lebt...

Ob nun auch das Kind bei der KM lebt oder bei dir, würde sogesehen eh keinerlei "finanzielle Ersparniss" bei dir bringen..u auch darum gehtr es dir ja offensichtlich..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 22:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ la mikro,

dieses Forum wimmelt von Usern, die Besuchs- und Zahlpapas sind. Keiner macht das freiwillig und keiner ist das gerne - aber doch irgendwie aus der Einsicht, dass man Kinder nicht in zwei Teile schneiden kann, nur weil ihre Eltern nicht mehr miteinander können.

Dann lieber altes abschalten und neues Aufbauen. Soll nicht heissen dass ich sie nicht mehr sehen will aber meine Vatergefühle werd ich dann wohl begraben müssen.

Die Einstellung "wenn ich nicht alles haben, will ich lieber gar nichts" qualifiziert Dich jedenfalls nicht zum fürsorglichen und am Wohl des Kindes orientierten Vater. Ein erfahrener Familienrichter würde eine solche Motivation sehr schnell erkennen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 22:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@la mikro:

In Deiner Antwort an mich hast Du mir eigentlich genau die Antwort gegeben, die ich befürchtet habe:

erst mal zum Thema ASR:
ich werde nicht lange begründen warum ich meine Tochter nicht verlieren will. Das sollte jedem klar sein der ein Kind hatt.
Wo es dem Kind besser geht ist doch jedem (JA) scheissegal solange es nicht krepiert. Und nicht einmal das können unsere Amtsschimmel sicherstellen wie man leider immer wieder hört.

1. Du willst das ASR, um das Kind bei Dir zu haben, was verständlich ist. Du blendest dabei aber völlig aus, dass die KM diesbezüglich die gleichen Gefühle haben würde wie Du. Aus gutem Grund bleibt es ja beim vorher bestehenden GSR bei einer Trennung, eben so dass nicht einer der Elternteile meint  "ASR = MEIN Kind". "Tochter nicht verlieren" heißt nicht "Ich muss ASR haben". Eure Qualität als Eltern wird sich gerade JETZT zeigen, nämlich wie erwachsen ihr die Situation im Sinne eures Kindes regelt.

2. "Wo es dem Kind besser geht" ist DEIN SUBJEKTIVES Gefühl. Gerade für Kleinkinder ist es völlig egal, ob Mama sie mit dem neuen Golf oder einer Kinderkarre zum einkaufen kurvt. Für ein Kind ist auch nicht wichtig, ob es Kik oder Esprit trägt und auch nicht, ob Mama bei Lidl an der Kasse sitzt oder Menschen Blinddärme entfernt. Die Qualität von ihr als Mutter zeigt sich in den elementaren Dingen des täglichen Lebens. Und die sind nicht berufliche Qualifikation oder Bankkonto, noch das Eigenheim. Wenn das Kind normal versorgt wird, hat auch das JA keine Veranlassung, die Trennung von Mutter und Kind zu befürworten.

Von daher nochmal: Lass den Krieg in der Schublade, erarbeite Dir mit ihr eine umfängliche Umgangsvereinbarung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 22:59




(@la_mikro)
Schon was gesagt Registriert

sers und hallo

Die Einstellung "wenn ich nicht alles haben, will ich lieber gar nichts" qualifiziert Dich jedenfalls nicht zum fürsorglichen und am Wohl des Kindes orientierten Vater

ich sagte dass ich meine Vatergefühle begraben kann, aber dass ich sie immer noch sehen will. -Wie soll ich denn noch Vater sein wenn ich mein Kind nur ein paar Tage sehe. Dann kann ich vielleicht noch Freund, Begleiter oder später Ratgeber sein. Aber wie soll ich meine Vaterrolle ausüben, wenn ich den großteil der Zeit nicht mitbekomme wie es meinem Kind geht?

Aber ihr habt schon recht dass ich den ball flachhalten sollte und aufhören rumzuheulen. aber seit fast zwei monaten bekomme ich immer wieder Briefe vom JA, aber wenn dich dann dort anrufe und ausnahmsweise mal einer da ist, bekomm ich nur zu hören dass sie nicht mehr zuständig sind da KM wieder wo anders wohnt. Blöderweise schafft es KM auch nicht sich endlich wieder umzumelden, deshalb fühlen sich die einen nicht mehr - und die anderen noch nicht zuständig. Dieses hin und her und diese Ungewissheit macht es nicht gerade leichter mal zur ruhe zu kommen und für die zukunft zu planen.

Du willst das ASR, um das Kind bei Dir zu haben, was verständlich ist. Du blendest dabei aber völlig aus, dass die KM diesbezüglich die gleichen Gefühle haben würde wie Du.

-Wenn ich folgendes von ihr höre:
z.B.: -ich weiss gar nicht ob ich die kleine haben will
        - die oma und die tante (mit deren erziehungsstil ich überhaupt nicht einverstanden bin) sind mehr mutter als ich
        - ich glaube etwas verpasst zu haben

und dass sie die kleine auf ihre sechswöchige odysee durch die landen mitgenommen hat , nehm ich ihr übel, denn seit dem gibt es ein neues wort in ihrem sprachgebrauch, was ich davor noch nie von ihr gehört hab : "ANGST".
Wenn dein kind immer wieder zu dir kommen würde sagen dass sie angst hatt, würdest du dir wohl auch deine gedanken dazu machen.

Aber ich hab hier nicht angefangen zu schreiben um dreckige wäsche zu waschen. KM ist bestimmt keine schlechte Mutter aber zur zeit hadert sie so sehr mit  ihrem leben, dass ich nicht weiss ob sie der kleinen die nötige sicherheit und beständigkeit bieten kann. Und dass die Oma unser kind erzieht geht mir gegen den strich. zumal sich meine ex in den Erziehungsfragen nicht gegen ihre mutter durchsetzten kann. Deshalb ist sie ja auch sechs wochen zu irgendwelchen Freunden geflüchtet.

Ihr habt aber ein falsches bild von mir wenn ihr glaubt, dass es mir wichtig ist was mein kind anzieht und welches Auto gefahren wird. Ich kauf bei C&A ihre klamotten und sie schläft in einem bettstadl in dem mein opa als kind schon geschlafen hat. -ich hab das bett natürlich wieder schön hergerichtet. und 80% ihres spielzeugs haben wir auf flohmärkte gekauft oder von verwandten abgestaubt.
Das Kind merkt aber bestimmt wenn es als störend und lästig empfunden wird und in dieser hinsicht ist KM schon noch gefährtet, solange sie keine neue Basis und vor allem die nötige Gelassenheit und Selbstbewusstsein hat.

Ich wollte und will auch keinen Krieg. ich hab sogar schon mal einen beratungstermin für uns im jugendamt ausgemacht, den sei aber einen tag davor abgesagt hat. Dass ich keinen guten Willen zeige ist mir wirklich nicht vorzuwerfen.

Aber alles im allen steht das thema doch eh nicht mehr zur debatte, da ich es ja sowieso knicken kann das SR zu bekommen, und ich mein/unser privatleben in der öffentlichkeit nicht breittreten will.

Was mich aber noch brennend interessieren würde ist wie ich am besten weiter mit dem JA verfahre. Ich soll ja UVGLeistung und "normalen" Unterhalt in dem gleichen Zeitraum leisten. geht das überhaupt oder haben die im JA vielleicht gar nicht mitbekommen, dass zwei Anträge gestellt wurden. Ich hab zwei Briefe ans JA geschrieben mit der Bitte um Aufklärung und zuweisung eines erreichbaren Sachbearbeiters aber bis jetzt hab ich immer noch nichts von ihnen gehört.

Und welche Vorteile hab ich bitte vom GSR, denn selbst wenn die mutter das ASR hätte wär alles genauso wie jetzt. Sie braucht mich ja nicht mal darüber zu informieren auf welche schule die kleine geht, welche kirche sie besucht,.....

Und lieber Jens ich will dich wirklich nicht schräg angehen aber dass es offensichtlich ist um was es mir geht und welcher typ ich bin glaub ich nicht. Kann es ja gar nicht, nachdem ich gerade mal ein paar Sätzte geschrieben hab und die hälfte davon noch äusserst unbeholfen. Steht ja schon in den Forenregeln dass das geschrieben Wort leicht missverstanden wird.

Aber alles in allem bin ich froh und dankbar dass es leute wie euch gibt.

gruss martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2008 18:45
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

ich sagte dass ich meine Vatergefühle begraben kann, aber dass ich sie immer noch sehen will. -Wie soll ich denn noch Vater sein wenn ich mein Kind nur ein paar Tage sehe. Dann kann ich vielleicht noch Freund, Begleiter oder später Ratgeber sein. 

Das ist doch Blödsinn, natürlich bist du so leider nicht ständig an der Seite des Kindes..natürlich ist das kurz gesagt sch***e! .. dennoch bist du der Vater u hast deine Rechte u Pflichten und bleibst u bist für das Kind der Vater...
Degradierst du dich selber zu einem Freund, Begleiter oder Ratgeber, so ist das deine eigene Sache..u genau das tust du, dich degradieren..
Du wirst dein Kind genauso begleiten wie die KM..

  Aber ich hab hier nicht angefangen zu schreiben um dreckige wäsche zu waschen.

Dann lass das doch auch sein! ..denn du wäscht dreckige Wäsche teilweise..auf der einen Seite sagt du wie sie nicht mit ihrem Leben klar kommt usw. und auf der anderen Seite wieder ist sie doch eine gute Mutter..

Also gibt es definitive Probleme bei ihr, die das Wohl des Kindes gefährden, dann handel..ansonsten kümmer dich mit um euer Kind, u lass die KM ihren Weg finden..das jeder mal Fehler macht u ne schlechte Zeit durchmacht, zu der auch nunmal eine Trennung zählt ist nichts verwerfliches u so eine Zeit vergeht u lässt sich auch überbrücken..außer eben es ist doch so gravierend, das es doch Zeit ist einzugreifen..aber das klingt hier nicht so wirklich heraus.

  Ich soll ja UVGLeistung und "normalen" Unterhalt in dem gleichen Zeitraum leisten.

Du bist verpflichtet für das Kind KU zu leisten, nach deinem Einkommen, die KM hat aber offensichtlich erstmal der "einfachheithalber" UVG Leistungen beantragt..
Du wirst aber KU leisten müssen, u das nach eben deinem Einkommen, übersteigt der KU die UVG Leistung, wird diese Leistung eh eingestellt u nur du zahlst an die KM..
Sozusagen tritt derzeit nur das JA in Vorkasse für dich..
Heißt nicht hinterher, die KM bekommt UVG + den KU von dir..

Aber für das muß die KM jetzt erstmal an dich herantreten, bzw. das zuständige JA ..

Was du ansich an KU leisten werden mußt, läßt sich auch im Vorfeld anhand deines Einkommens berechnen..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2008 19:12