Hallo liebe Forenmitglieder,
seit ca. 2 einhalb Monaten lebt unser bald 11jähriger Sohn bei mir (Vater).
Seine Mama hat das Kindergeld für den Monat Mai eingesteckt und ausgegeben und mich bis gestern
damit hingehalten, sie würde es bezahlen, jedoch kam von ihr die Nachricht, sie hätte kein Geld
mehr und wohl auch bald keine Arbeit und könne nix bezahlen bzw das Kindergeld zahlen, geschweige denn Unterhalt.
Daraufhin meinte ich, dass ich mich mit dem Jugendamt in Verbindung setze und UVG beantragen werde.
Das sind ja bis zum 12. Lebensjahr 180,- Euro.
Danach gibt es ja nix mehr, oder?
Ich selbst arbeite normal und verdiene auch nicht die Welt. Aber es reicht zum Leben.
Meine Lebenspartnerin hat auch eine Tochter, 4, deren Vater zahlt freiwillig Unterhalt.
Er verdient ca. 900,- bis 1000,- Euro netto. Da er auf ca 40 Stunden die Woche kommt und wegen dem
Unterhaltstitel nicht auf seinen Selbstbehalt kommt, zahlt das Amt sozusagen den Kindesunterhalt. Er bekommt ca. 225,- Euro.
Kennt sich jemand damit aus, sollte er arbeitslos werden, das ist meine Ex wohl im Moment noch (hat angeblich einen festen Job, bekommt aber wohl
kein Geld und hat Probleme bzw. wird wie sie sagt genötigt und hat noch keine Ausbildung mit 28 und war lange bzw ist vom Amt abhängig), zahlt das Amt dann auch
noch so einen Zuschuss auf der Arbeitslosengeld oder bekommt man diesen nur in Verbindung mit Arbeit.
Sollte dem so sein, dann bräuchte ich ja gar kein UVG beantragen und die Ex hätte dadurch keine Schulden, wenn sie sich so einen Titel holt.
Danke für das Lesen und schon danke für hilfreiche Antworten.
Grüsse
Hallo,
gsnz klar und einfach ist das nicht.
Aber aus meiner Sicht ist es richtig, dass Du UVG beantragt hast. Wenn Dein Sohn 12 wird ist es damit definitv vorbei.
Geh zum JA und richte eine Beistandschaft ein, dass kostet Dich nichts, entlastet Dich aber beim Eintreiben des Unterhalts.
Das JA sollt dann erst einmal festellen (mittels Fragebogen) ob Deine Ex leistungsfähig ist. Davon wird dann auch abhängen ob das UVG zurückgezahlt werden muss.
Dann wird das JA versuchen Unterhalt zu titulieren, den titulierten Unterhalt kannst Du versuchen zu pfänden, wo aber nichts ist, kann natürlich auch nichts gepfändet werden.
Als letztes Mittel kannst Du versuchen den Unterhalt vom Gericht festlegen zu lassen, das entspricht dann einem Titel.
Titulierten Unterhalt kann die KM versuchen vom JC zu bekommen, das ist aber kein Selbstläufer.
Die Cracks wissen das sicher besser als ich, aber sich an das JA zu wenden (Beistandschaft) hilft Dir bestimmt.
VG Susi