Unterhalt nur vom E...
 
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Unterhalt nur vom Einkommen oder auch aus dem Vermögen bezahlen?

 
(@blade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe eine Frage zur Unterhaltszahlung, konnte im Forum aber nichts passendes finden.
Laut einem Onlinerechner müsste ich für unsere 3 Kinder 898 Euro Unterhalt zahlen, da ich nach einer Scheidung mit Steuerklasse I dann nur ca. 1250 Euro netto verdienen würde, müsste ich bei 900 Euro Selbstbehalt ja nur 350 Euro zahlen.
Nun die Frage:
Wie ist das wenn ich einwenig Erspartes und ein Haus besitze, muss ich dann doch die gesamten 898 Euro zahlen, also das Ersparte aufbrauchen und später sogar mein Haus verkaufen? Oder wird beim Unterhalt nur das Einkommen berücksichtigt?
Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2008 00:57
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Blade,

zumindest Kindesunterhalt unterste Stufe DT musst du auch aus dem Vermögen zahlen. Hängt natürlich auch davon ab was bei dir "ein wenig Erspartes ist". Es gibt da, glaube ich, einen geringen Freibetrag. Das du das Haus verkaufen musst, denke ich aber nicht. Der Richter kann dir aber, je nach Mietwert und deiner monatlichen Belastung, einen heftigen Wohnvorteil anrechnen. Damit kannst du dann, rein rechnerisch, auch entsprechend KU leisten.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 01:11
(@romyh)
Registriert

seit wann muss man denn sein vermögen einsetzen? max die zinsen, ansonsten zählt wohl nur einkommen...wär mir ja ganz neu!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 10:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Romy,

immerdann, wenn nicht der Mindestunterhalt gezahlt werden kann und die Kinder somit auf öffentliche Mittel angewiesen wären. Das ist dann genauso wie der ALG II-Empfänger, der auch (bis auf einen Freibetrag) sein Vermögen zur Deckung der Lebenskosten einsetzen muß)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 10:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also offiziell kann meines Wissens auch im Mangelfall nicht in den Besitz gegriffen werden, zumindest nicht um damit einen Titel zu begründen.

Inoffiziell natürlich schon, indem dann eben etwas grosszügiger mit fiktivem Einkommen gespielt wird.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 11:00
 elwu
(@elwu)

Wie ist das wenn ich einwenig Erspartes und ein Haus besitze, muss ich dann doch die gesamten 898 Euro zahlen, also das Ersparte aufbrauchen und später sogar mein Haus verkaufen? Oder wird beim Unterhalt nur das Einkommen berücksichtigt?

Hallo,

meines Wissens wird das Vermögen nur dann herangezogen, wenn nicht der Mindestunterhalt geleistet werden kann. Zinsen aus Ersparnissen zählen zum Einkommen, nicht zum Vermögen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2008 11:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine weitere Einschränkung dabei ist, das die Verwertung dann nichtgefordert werden kann, wenn sie unwirtschafltich oder unbillig wäre.

Etwas erhellend ist dazu der § 1581 , obwohl dieser sich auf den EU bezieht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 05.09.2008 11:50
(@blade)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten, wobei es mir nicht sehr viel weiter geholfen hat. Einerseits wird gesagt das nicht ans Vermögen gegangen wird, Andere schreiben das es doch gemacht wird. Die 898 Euro sind ja vermutlich der Mindestunterhalt, wenn ich dank Selbstbehalt nur 350 Euro zahlen muss, liege ich also unter dem Mindestunterhalt und müsste ich doch an mein "Vermögen" (40000 Euro Erspartes) gehen.
Wie hoch ist denn der Freibetrag?
Es wird auch mit Arbeitslosen verglichen, ich denke ab Hartz IV müssen die auch ihren Besitz "aufbrauchen".
Welche öffentliche Stelle könnte mir konkret dazu etwas sagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2008 19:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Einerseits wird gesagt das nicht ans Vermögen gegangen wird, Andere schreiben das es doch gemacht wird.

Es wird u.U. gemacht, wenn der Mindest-KU nicht durch Einkommen erbracht werden kann.

Wie hoch ist denn der Freibetrag?

Es gibt keinen FB.

Welche öffentliche Stelle könnte mir konkret dazu etwas sagen?

Wenn du Anspruch auf einen Beratungsschein hast und eine ÖRA angeboten wird, dann dort. Ansonsten mit Beratungsschein (wenn berechtigt) zu einem RA gehen.

Der wird dir aber auch nix anderes sagen. Das Familienrecht besteht nur aus "Manchmal" und "Vielleicht" - die Gesetze sind derart lasch (feige) formuliert, dass nur durch Referenzurteile ein Richtung erahnt/abgeleitet werden kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2008 20:08