Hallo
bin Mitte 30 aus der Mitte Deutschlands habe einen 9 Jährigen Sohn welcher bei der Mutter seit der Geburt lebt.
Die Tage kam ein Schreiben des Jugendamtes ins Haus geflattert wegen einer Neu Berechnung des Unterhaltes ja eine Beistandschaft wurde durch die Mutter nach der Geburt eingerichtet.
Ja es wurde bis jetzt immer Regelmäßig und pünktlich Unterhalt gezahlt in höhe des Mindestunterhaltes.
Ein paar Daten und Fakten zu mir für die Berechnung:
Ich habe eine BAV durch den AG welche derzeit Monatlich 248€ beträgt.
Wie ist das bei einer Berechnung des Unterhaltes wird diese mit eingerechnet, ich habe 2 Netto Beträge auf der Gehaltsabrechnung einmal mit BAV vor abzug und einmal der Betrag der mir Überwiesen wird.
Welcher Netto Betrag ist für die Berechnung relevant?
Verdienst Durchschnitt der letzten 12 Monate:
2061,93€ ohne Abzug von BAV
1810,53€ welcher mir durchschnittlich monatlich Überwiesen wurde
Steuererstattung 2016 314€ (mit eingerechnet in die oben stehende Beträge)
Fahrtkosten können ja Pauschal abgesetzt werden mit 5% (habe 7 Km einfache Strecke an die Arbeit)
Was kann ich noch alles absetzen ?
Könnt Ihr mir Tipps geben was ich noch alles absetzen kann bzw. was mich erwartet an Unterhalt nach der Berechnung ?
Habe etwas hoch und runter gerechnet und bin auf folgende Rechnung gekommen :
Gehalt 2061,93€ - 4% Altersvorsorge (82,48€) - 5% Pauschal Abzug Betriebsbedingt (103,10€) =1876,35€ Stufe 2
Rutsche aber runter in die 3 weil ich nur ein Unterhaltspflichtiges Kind habe.
Ich verstehe das bis heute nicht wieso man eine Stufe herab gesetzt wird.
Wie gehe ich am besten vor was dass Jugendamt betrifft, Nachweise direkt vorlegen noch ein schreiben dazu legen mit angaben wie Strecke usw. ?
Es lag auch ein Fragebogen dabei welchen ich ausfüllen soll / Muss wie Arbeitgeber und das ich die Unterhaltspflicht urkundlich anerkenne und unterschreibe.
Das Jugendamt geht es nichts an wo ich arbeite sowie Betriebliche und Persönliche angaben auf der Gehaltsabrechnung diese werde ich schwärzen was meint Ihr bzw. wie macht Ihr das ?
Danke schon mal für eure Hilfe
Hallo,
Jahresnetto inkl. BAV (wenn das Altersvorsorge ist)+ Steuererstattung/12
- 5 % berufsbedingte Aufwendungen
- 4 % zus. Altersvorsorge (die BAV), aber vom Brutto (Jahresbrutto/12/100*4)
Netto für Unterhalt.
Und eigentlich müsstest du eine Stufe hochgestuft werden, weil nur ein Unterhaltsberechtigter.
Nein, du musst keinen Fragebogen ausfüllen.
Deine 12 Abrechnungen plus Steuerbescheid.
Die Zahlen auflisten und erklären, dass du alle Informationen wahrheitsgemäß gegeben hast.
Wie sieht das mit Umgang aus? Hast du welchen? Wohn Sohnemann weit von dir entfernt?
Sophie
Hallo,
AS war schneller.
Dass Du eine Stufe höher in der DDT rutschst leigt daran, dass die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist und Du aber nur eine hast. Hättest Du 3 unterhaltsberechtigte Personen würde es eine Stufe runter gehen.
Bei den berufsbedingten Aufwendungen kannst Du die Pauschale nehmen, bei der Alterwvorsorge nicht. Hier können nur maximal 4% des Brutto nachgewiesene Aufwendungen abgezogen werden.
Aus meiner Sicht heißt das, dass der Anteil von 4% abgezogen werden kann, der Rest nicht.
Du musst das Formular nicht Ausfüllen, aber die erforderlichen Angaben liefern und die Unterlagen dazu, dass sind Gehaltsbescheinigungen der letzen 12 Monate und der letzte vorliegende Steuerbescheid sowie die Angabe über den Arbeitsweg und die Altersvorsorge.
Das schwärzen der persönlichen Angaben stellt aus meiner Sicht kein Problem dar solange ersichtlich ist, dass es Deine Unterlagen sind. Das JA darf die Angaben auch nur dienstlich verwenden.
Wenn die Beistandschaft eine Berechnung des Unterhalts schickt, dann kann diese hier auch noch einmal geprüft werden.
Wenn die Rechnung richtig ist, dann bist Du verpflichtet einen Titel (also die Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung) zu erstellen, das Kind hat ein Recht auf einen dynamsichen Titel, d.h. der Zahlbetrag ist automatisch von Dir an eine neue DDT und eine neue Alterstufe anzupassen. Du solltest auf alle Fälle darauf drängen, dass der Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes befristet wird. Eine derartige Befristung sehen Jugenamtsformulare nicht vor, deshalb muss das ergänzt werden. Alternativ kannst Du gegen Schreibgebühr den Titel auch bei einem Notar erstellen lassen.
VG Susi
Erst einmal Danke an AnnaSophie & Susi64 für eure Antworten.
😉
Ja ich sehe meinen Sohn alle 2 Wochenenden sowie die hälfte der Ferien, dies habe ich mit der Kindsmutter zusammen erarbeitet
und schriftlich festgehalten (beide haben Unterschrieben).
Sohn wohnte 4 km entfernt, die Mutter ist weg gezogen jetzt sind es aktuell 30 Km einfache Strecke.
Kann man hier evtl. abziehen da die Mutter die Entfernung ohne Rücksprache geschaffen hat.
Sohn hole und bringe ich immer da die Mutter keinen Führerschein hat.
Ein paar fragen habe ich noch:
4% der Altersvorsorge werden vom Jahres Brutto durch 12 Monate gerechnet nicht vom Netto ?
5% Berufsbedingte Aufwendungen was ist hier alle inbegriffen ?
Wie ist das mit den Fahrtkosten sind diese extra aufzulisten oder in den 5% mit drinnen ?
Fahrtstrecke 7 km x 2 x 0,30€ * 220 Tage / 12 Monate = 77€
Eine Titel Urkunde besteht seit der Geburt durch das Jugendamt, die aktuelle Urkunde ist nicht befristet was ich jedoch gerne machen möchte.
Wie sind bei euch die Erfahrungen stellt sich das Jugendamt wegen der Befristung zum 18 Lebensjahr quer ?
Noch mal wegen der BAV es wird ja dann das höhere Netto genommen was ich ja gar nicht habe :thumbdown: 😡
Ich habe gelesen das die BAV komplett abgezogen wird da man für das Alter vorsorgen muss.
Zitat aus einer Anfrage in Internet wegen BAV und Unterhaltsberechnung:
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"Hallo,
das ist relativ einfach. Die meisten OLG-Leitlinien sehen bis zu 4% vom Brutto an Altersvorsorgeaufwendungen als abzugsfähig an. Dem kann widersprochen werden, wenn wg. der AV der Mindestkindesunterhalt nicht geleistet wird. Das ist aber eine Entscheidung des Gerichts, ob die AV gestrichen wird, das JA darf das nicht.
Anders ist das bei Selbstständigen, die dürfen rund 20% Ihres Einkommens in Vorsorge plus noch mal 4-5% in die reine Altersvorsorge investieren. Die 20% entsprechen ca. dem Wert, den beim Arbeitnehmer AG und AN zusammengelegt leisten.
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anbei der link wenn das inordnung ist:
Sollte ich mich mit dem Jugendamt nicht einigen lassen bzw. eine Urkunde beim Notar erstellen lassen.
Wie würde so etwas ablaufen die Berechnung erfolgt durch das Jugendamt oder wird diese noch mal Neu berechnet durch den Notar.
Wie viel wird so eine Urkunde beim Notar kosten ?
Was passiert mit der Aktuellen Urkunde dann beim Jugendamt ?
Liebe Grüße :yltype:
Altersvorsorge 4% vom Jahres Brutto
Berufsbedingte Aufwendungen 5% vom Jahres Netto oder Brutto ?
Kann ich zusätzlich noch Fahrtkosten angeben oder sind diese in den 5% inbegriffen ?
[...]
Berufsbedingte Aufwendungen 5% vom Jahres Netto oder Brutto ?
Kann ich zusätzlich noch Fahrtkosten angeben oder sind diese in den 5% inbegriffen ?
Zunächst einmal der Hinweis, dass berufsbedingte Aufwendungen in den Leitlinien der DT des OLG hinterlegt sind, wo das Kind lebt.
Es wird unterschiedlich gehandbabt.
OLG Köln erkennt nur an was auch nachgewiesen wird.
Andere OLG erkennen pauschal 5% bis max 150 € monatl. an.
Ansonsten: Diese Aufwendungen werden vom Netto abgezogen.... und zwar vom monatlichen Durchschnittsverdienst
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Danke
Zuständig wäre das OLG Frankfurt
10.2.1 Pauschale/konkrete Aufwendungen
Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des
Nettoeinkommens (maximal 150,-- €) abgesetzt werden. Diese Pauschale wird vom
Nettoeinkommen vor Abzug von Schulden und besonderen Belastungen abgezogen.
Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie im Einzelnen
darzulegen.
10.2.2 Fahrtkosten
Werden berufsbedinge Aufwendungen konkret berechnet, erfolgt ein Abzug von Fahrtkosten
zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW grundsätzlich nur in Höhe der Fahrtkosten
öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger
öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als
angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 5
Abs. 2 Nr. 2 JVEG (zurzeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt.
Anhaltspunkte für die Bestimmung der Angemessenheit können einerseits die ehelichen
Lebensverhältnisse und andererseits das Verhältnis der Fahrtkosten zu dem Einkommen sein.
Die Fahrtkostenpauschale deckt in der Regel sowohl die laufenden Betriebskosten als auch
die Anschaffungskosten des PKW ab.
Bei hoher Fahrleistung ist, da die Fahrtkosten nicht gleichmäßig ansteigen, eine abweichende
Bewertung veranlasst. In der Regel kann bei einer Entfernung von mehr als 30 km (einfach)
und einer PKW-Nutzung an ca. 220 Tagen im Jahr für jeden Mehrkilometer die Pauschale auf
die Hälfte des Satzes herabgesetzt werden.
Bei unverhältnismäßig hohen Fahrtkosten infolge weiter Entfernung zum Arbeitsplatz kommt
auch eine Obliegenheit zu einem Wohnortwechsel in Betracht (BGH FamRZ 1998, 1501,
1502).
Kann ich nun 5% vom Monatlichen Jahresnetto angeben und die Fahrtkosten oder nur eins davon ?
Hallo,
Du kannst entweder die Pauschale mit 5% vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen nehmen oder konkret die Aufwendungen.
Der Link ist für Dich in der Weise irrelevant da von Stufe 3 die Rede ist und Du damit nicht einmal in der Nähe des Mindestunterhalt bist.
Ich würde es so verstehen, dass Dein Netto ohne bAV genommen werden müsste, dann die bAV, aber maximal 4% vom Brutto abgezogen werden und das bereinigte Netto ergeben. Ob das stimmt kann ich so nicht sagen, aber mit jeder anderen Altersvorsorge wäre es so.
Durch die Bereinung des Einkommens kann es eine Änderung der Stufe geben, dem muss aber nicht so sein.
In Deinem Fall rechnet die Beistandschaft oder schätzt, was Du zahlen sollst. Die Beistandschaft wird eine Summe fordern, die Du anhand der <a href="http://www.famrz.de/arbeitshilfen/leitlinien-und-richtlinien/index.php>Unterleitsleitlinien</a>" des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) überprüfen kannst.
Ist der KU strittig, dann wird die Sache vor einem Familiengericht verhandelt und dann ist der Unterhalt festgelegt.
Ein Notar sollte titulieren, was Du willst. (Wenn der Notar rechnet, dann kostet extra!) Wenn die Beistandschaft aber mit der Titulierung nicht einverstanden ist, dann kann sie Dich verklagen.
VG Susi
Ich habe mich eben mal dran gesetzt und ein Anschreiben verfasst, habt ihr noch tipps was ich mit rein nehmen sollte an das Jugendamt ?
Sehr geehrte Frau xxxxxxx
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.
Anbei habe ich Ihnen folgende Dokumente beigefügt:
- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
- Steuerbescheid 2016
- Beigefügten Fragebogen unausgefüllt an Sie zurück
Bei einer ggf. Titel Änderung bitte ich diesen auf das 18. Lebensjahr zu befristen.
Hiermit erkläre ich, dass die Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Moin
Sehr geehrte Frau xxxxxxx
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx.
Anbei habe ich Ihnen folgende Dokumente beigefügt:- Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate
- Steuerbescheid 2016- Beigefügten Fragebogen unausgefüllt an Sie zurück
Bei einer ggf. Titel Änderung bitte ich diesen auf das 18. Lebensjahr zu befristen. (Edit: falls nicht bereits im Titel enthalten - aber auch sonst kein großes Ding)Hiermit erkläre ich, dass die Angaben vollständig und der Wahrheit entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Teile nichts mir, was offensichtlich und leicht verständlich ist. Der fehlende JA-Fragebogen an sich ist Hinweis genug. Die Leute sind nicht dumm (jedenfalls i.d.R.). Kooperativ wäre es, wenn Du die Verdienstbescheinigung für den auskunftspflichtigen Zeitraum selber per Tabelle zusammenstellst und mitsendest. Hilft auch Dir, den Gesamtüberblick zu gewinnen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Teile nichts mir, was offensichtlich und leicht verständlich ist. Der fehlende JA-Fragebogen an sich ist Hinweis genug. Die Leute sind nicht dumm (jedenfalls i.d.R.). Kooperativ wäre es, wenn Du die Verdienstbescheinigung für den auskunftspflichtigen Zeitraum selber per Tabelle zusammenstellst und mitsendest. Hilft auch Dir, den Gesamtüberblick zu gewinnen.
Gruss oldie
Was meinst du damit oldie verstehe es nicht so richtig.
Hallo,
die Beistandschaft nimmt keine Tituleriung vor. Du kannst einen Titel (wenn die Stufe festeht) bei einem JA Deiner Wahl (also auch an Deinem Ort) erstellen lassen.
VG Susi
Die Beistandschaft des Jugendamtes hat bei mir die Tiltulierung vorgenommen und ausgestellt.
hmmmmmmmmmmm :puzz:
Moin
Was meinst du damit oldie verstehe es nicht so richtig.
1. Punkt (bezogen auf meine vorgeschlagende Nichtmitteilung)
Ich hatte einen Punkt in Deinem Vorschlag durchgestrichen, der überflüssig ist mitzuteilen. Das war zu verstehen. Der könnte sogar von empfindsamen JA-Mitarbeitern als Affront verstanden werden können.
2. Punkt (Vorschlag einer Mitteilung zwecks Kooperation)
Lt. Gesetz kann eine tabellarische und übersichtliche (sprich: leicht verständliche) Aufstellung der gesamten Einkommenssituation verlangt werden. Um eventuellem Ärger vorzubeugen, aber auch aus Deinem eigenem (eventuellen) Interesse heraus hatte ich vorgeschlagen, dies zu tun.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
😉 jetzt habe ich es. :yltype:
Danke
Wie kann ich dem Jugendamt am schreiben wie formulieren.
Tabelle aufstellen würde ich wie folgt:
Monat und Jahr - Netto Gehalt
Frage ist nun welches das Jugendamt nimmt das vor Abzug der BAV oder das was ausgezahlt wird auf das Privat Konto.
Ehrlich gesagt wird mir ein viel zu hohes einkommen zu Grunde gelegt was ich rein rechnerisch ja nicht habe.
Wenn man die BAV weg lässt hätte ich ein höheres einkommen was ausgezahlt werden würde jedoch trotzdem weniger wie das was die berechnen.
Man soll für das alter vorsorgen macht es und dann bekommt man dieses nicht angerechnet bzw. nur zum teil von 4%.
Ich wäre ja dann in Stufe 3 da kann man doch trotzdem den vollen BAV anrechnen ändern würde sich nichts.
Sachbearbeiter ist noch im Urlaub.
Dieser hatte eine Frist gesetzt bis wann die Unterlagen bei diesem einzugehen haben.
Kann dieser dies machen, er ist 14 Tage nach dieser Frist immer noch nicht im Hause ich nehme an Urlaub.
Keine feine Art finde ich.
Wehe wenn man von denen eine Frist versäumt pumpten die einem die Füße auf, aber selbst kann man machen was mann möchte
😡 :thumbdown: :gunman:
Hallo wie lange dauert so eine Neu Berechnung des Unterhaltes erfahrungsgemäß.
Die Sachbearbeiterin forderte die Unterlagen bis zu einem Bestimmten datum welches eingehalten wurde.
Ab diesem Datum war die nette Dame für 14 Tage im Urlaub gewesen.
Nun warte ich seit über 4 Wochen.
Falls es zu einem neuen Betrag kommen sollte, was ich hier schon ausrechnen lasse habe muss dieser rückwirkend gezahlt werden ab der Aufforderung zur Einreichung der Unterlagen.
Hat jemand Erfahrung wie lange so eine Berechnung im Normal Fall dauert, da ich bis heute noch keine Rück Info erhalten habe.
Es war 6 Jahre still und plötzlich möchte man eine Auskunft haben, komisch oder ist dies normal das dass JG in zeitlichen Abständen Auskunft verlangt oder wird dies nur gemacht wenn die KM dies beantragt ?
Moin
Hallo wie lange dauert so eine Neu Berechnung des Unterhaltes erfahrungsgemäß.
Zw. wenigen Wochen (so 1-6) und i.d.R. 2 Jahren (nächste regelmäßig rechtl. mögliche Auskunft). Das hängt davon ab, ob sich die UH-fordernde Seite eine Erfolgsaussicht verspricht - oder eben nicht. Falls nicht, so wirst Du hierrüber nicht informiert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
hinzu kommt, dass die Stellen beim ASD gerade in der Flut von Anträgen zum neuen UHV ertrinken und alle Hände voll zu tun haben. Nebenbei läuft gerade die Urlaubszeit langsam aus... da dauert das alles seine Zeit.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Habe schriftlich beim JA nachgefragt ob die Unterlagen angekommen sind,
und wann man mit dem Abschluss der Berechnung rechnen kann.
Heute bekam ich Antwort: Die Unterlagen sind mitte Juli eingegangen was schon mal super ist. :thumbup:
Weiterhin wurde ich darüber Informiert das die Mutter einen Antrag auf Beendigung der Beistandschaft bestellt hat.
Was heißt das nun genau für mich ............ ? :thumbup: :thumbdown: :question: