Unterhalt neu berec...
 
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Unterhalt neu berechnen lassen/Wie oft darf geklagt werden

 
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr lieben,

folgendes Problem.... mein jüngster Sohn 16 Jahre hat am 1.8.08 eine Lehre begonnen (er bekommt ca. 500 Euro vergütet laut Azubi-Vertrag..ich denke mal das wird brutto sein) und nun möchte ich das der Unterhalt neu berechnet werden kann. Leider verweigert die KM mir, eine Kopie der Lohnabrechung auszuhändigen von meinem Sohn. Hat schon jemand Erfahrung gemacht in so einer Situation ? was kann ich tun ? Ich hab seinerzeit bzw. anfang des Jahren einen Vergleich geschlossen mit der KU auf einen Betrag von 240 Euro, da ich leider nicht zu den Großverdienern gehöre.

Zur Info: mein ältester 19 Jahre (Azubi 3.Lehrjahr) hat nun eine eigene Wohnung bekommt ca. 500-550 Euro (brutto?) + Kindergeld. Was kann da noch auf mich zukommen ? Ich steige da leider nicht mehr so ganz durch.

Mit der KM ist nicht zu reden (war es auch nie) ...sie hat nur die $$ in den Augen. Sie

Ist es so das der KU den ich ab August voraussichtlich zuviel zahle , falls sich herausstellt das ich weniger zahlen muss weg ist ?

Muss ich die den vollen weiterzahlen bis alles neu berechnet wird ?

lg Jörg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2008 16:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hast du die Weigerung der Ex schriftlich?

Sinnvöll wäre eine Stufenklage: Auskunft und dann Abänderung. Über allem schwebt dein Antrag auf Vollstreckungsschutz. Du wirst nämlich die Zahlung ab soforteinstellen wollen/müssen/sollen/können.

Das KU-Thema mit dem 19-jährigen wirst du wegen Volljährigkeit direkt mit ihm klären müssen. Da hat dei Ex keine Karten drin. Mechanismus wie oben beschrieben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2008 16:37
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deepthought

Leider hab ich nichts schriftliches, habe diesbezüglich schon mehrfach die KM angesprochen in den letzten Wochen 8 Wochen, aber leider ohne Erfolg, das letzte mal gestern Abend per Telefon, zwecklos. 

Ich habe der KM gesagt das ich die Unterhaltszahlung sofort oder teilweise zurückhalten werde bis das geklärt bzw. neu berechnet wird...........Der Vergleich auf 240 Euro wurde vom Gericht bestätigt, das war im Januar 2008.

Bei Zurückhaltung des Unterhalts..kann die KM auch dann meinen Lohn Pfänden lassen?
Kann ich denn die Zahlung überhaupt vorläufig einstellen ? mit dem Gedanken den Unterhalt extra zu packen um nach der Berechnung natürlich den geminderten KU weiterzuzahlen.....

ist ein schwieriges Thema....die KM will um jeden Preis verhindern das ich eine neu Berechnung durchführe, was mich möglicherweise nicht ganz aber teilweise entlasten könnte.

Das Problem scheitert wieder an den Unterlagen (Abrechnung) und bis dahin...  ich weiss nicht genau was ich jetzt machen muss, die letzen Jahre haben nicht wirklich eine Verbesserung gebracht.

lg Jörg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2008 17:54
(@lupuss)

Hallo Jörg,

Leider hab ich nichts schriftliches

Einschreiben mit Rückschein: Aufforderung mit Fristsetzung

Gruß
Thorsten

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2008 18:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Bei Zurückhaltung des Unterhalts..kann die KM auch dann meinen Lohn Pfänden lassen?

Wenn ein Titel besteht: Ja. Und so wie du sie schilderst, wird sie das auch machen. Aus diesem Grunde sollst du Pfändungsschutz im Rahmen der Stufenklage beantragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2008 20:29
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Gesagt, Getan...nachdem ich nun bei meinem RA war und ihn fragt wie das nun alles weitergeht sagte er ich sollte für August und September weiterzahlen..und dann werden wir sehen.... September rückte immer näher und trotz Aufforderung das der RA die KM anschreiben soll zwecks herausgabe der Kopien ( RA meinte dazu: er könne ohne die Kopie nichts berechnen, obwohl die Azubi Verträge inkl. Brutto Einnahmen vorlagen ). nach 14 Tagen..nix passierte hab ich nochmals nachgefragt im Büro und dort wusste keiner was davon das der RA die KM anschreiben wollte..... wieder Zeit die verstrich.....
Daraufhin hab ich einen anderen RA telefonisch kontaktiert und pers. mit ihm gesprochen wie meine jetzige Situation ist, eigentlich alles das was der alte RA machen wollte.... direkt am Telefon hat mir der neue RA geraten die Unterhaltszahlungen sofort einzustellen nachdem er anhand meine Telefonischen Angaben sofort alles ausrechnen konnte....nachdem das nun alles abgesprochen war hatte ich am nächsten Tag einen Termin bei dem neuen RA und dort habe ich nur nochmeine Papiere vorlegen müssen um die Berechnungen die er am Tag zuvor hatte wurde nochmals bestätigt. Der Brief den er dann schrieb an die KM beinhaltete das sie den Titel entwertet zukommen lassen soll, mit einer Frist ansonsten werden wir eine Klage einreichen, dementsprechend auch eine Klage gegen diese Zwangsvollstreckung usw... mal sehen was passiert. Die Frist ist fast um..... Danke für eure Infos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2008 18:28
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum

Ich hatte einen Unterhaltstitel gehabt für meinen ältesten Sohn.
Das Amtsgericht hatte ab 15.10.07 den Titel geändert das ich keinen Unterhalt zahlen muss.
Nun kam wieder ein Brief am 9.10.2008  vom Anwalt  wegen Unterhalt für den ältesten.

Wie oft kann angefragt werden nach Unterhalt? bzw wie oft kann geklagt werden?
Ich muss dazu sagen das mein Sohn nun 19 ist, ca. 600-650 Euro (inkl. kindergeld) selber verdient, eigene Wohnung hat.
Mein Netto liegt unter 1500 Euro.... mit was muss ich rechnen ? bzw wie kann ich das selber ausrechnen?

Danke für Informationen.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 17:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Joerg,

üblicherweise kann alle 2 Jahre Auskunft verlangt werden.

Das Amtsgericht hatte ab 15.10.07 den Titel geändert das ich keinen Unterhalt zahlen muss.

Mit welcher begründung?

Ich muss dazu sagen das mein Sohn nun 19 ist, ca. 600-650 Euro (inkl. kindergeld) selber verdient, eigene Wohnung hat.

Wenn er nicht daheim wohnt ist sein Bedarf bei 640 €, solange er sich in der Ausbildung befindet. Beide Elternteile sind Barunterhaltspflichtig. Sind die 600 € Brutto oder ber. Netto?

Dein Netto wird noch um 5% berufsbedingte Aufwendungen bereinigt, evtl. Um bis zu 4 % private Alersvorsorge und den SB liegt bei 1100 € gegenüber dem Kind.

Womit begründet denn der Anwalt einen neuerlichen Unterhaltsanspruch?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 17:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du schreibst, der 19-jährige hat eine eigene Wohnung. Warum? Ist das notwendig wegen Ausbildung, Studium oder aus anderen Gründen?

Gruss oldie

Edit: Und als Zusatz zu dem von midnightwish, was die 2 Jahresfrist betrifft:
Auskunft alle 2 Jahre ist soweit ok. Hier geht es aber um ein Aufleben eines Unterhaltsanspruchs, da gibt es keine zeitl. Befristung bzw. Grenzen im engeren Sinn, da geht es mehr um Bedürftigkeit

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 17:54
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Gesagt wie getan, die KM will den Titel nicht herausgeben. Von meine jüngsten kam nur der Kommentar "Der Brief von meinem anwalt wäre so lächerlich"... Da kann man sehen das die KM alles versucht um mich bei meinen Kids ins schlechte Licht zu rücken......Es wurd mir zu verstehen gegeben per RA das ich die Unterhaltszahlung weiter auszuführen habe. Auch wenn mein jüngster eine Ausbildungsvergütung bezieht. Mein Ra hat daraufhin Pfändungsschutzklage eingereicht und Klage auf Abänderung des Titels. Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde auch gestellt. Die Schreiben zum Gericht sind raus. 

Fazit: OMG, Ich kann nicht verstehen warum die KM so einsichtslos ist, es liegen alle Papiere vor, die RA´s rechnen alles aus und trotzdem wird auf weiterzahlung beharrt.... ich kann sowas nicht verstehen.....

aber es geht noch weiter: da mein RA alles ausgerechnet hat ,das ich kein KU mehr zahlen muss kam nun ein Schreiben von Ihrem RA wo mein ältester 19Jahre und in Ausbildung nun KU verlangt... Soweit ist es schon das die Kinder aufgehetzt werden.....

Hat das denn nie ein Ende......?

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Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 18:12




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 18:20
(@joergn)
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Hallo Ihr Lieben

Das mit der Wohnung wäre normal nicht notwendig gewesen, da die Wohnung von der KM gross genug wäre, die Kinder haben jeder sein eigenes Zimmer gehabt. Ich selber steige da nicht durch, der Ausbildungsbetrieb liegt nur 1 km weit weg. Er könnte diesen mit Fahrrad oder Mofa erreichen ( er hat aber ein Auto bekommen von der KM, eigene Wohnung etc.....ohne Worte...so kauft man Kinder).

Mit welcher Begründung der RA... keine Begründung.... die wollen Auskunft über mein Einkommen.
Das Einkommen von meinem Ältesten wäre mit Kindergeld ca. 650 euro, leider hab ich keine genauen Infos darüber, das wurde mir bisher verweigert.

Ich muss dazu sagen .... das nun mein jüngster auch in Ausbildung steht, bei der KM wohnt und auch in dem Fall mein RA ausgerechnet hat das ich auch für diesen keinen KU mehr zahlen muss ( Klage auf Änderung des Titels läuft, da die KM den Titel nicht herausgibt . Nun hat die KM meinen ältesten aufgehetzt gegen mich darum die neue Nachfrage.

Danke für das Zusammenführen der Threads. Habs wohl ins falsche geschrieben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 18:38
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Joerg!
Ich sehe das erst mal so, dass solange der Anspruch auf KU durch enstprechende Zahlen (Einkomen Sohne UND Ex) nicht belegt ist, für Dich kein Handlungsbedarf besteht.
Du hast eine relativ frischen Titel, der Dich von Unterhaltszahlungen befreit.

Der Anwalt kann Säbelrasseln, solange er will; was er oder sein Mandant will, ist für Dich noch lange nicht zwangsläufig bindend...

Wenn Sohni meint, er kann sich all das nur leisten, wenn Paps ins Portmonaie greift, wird er wohl eines besseren belehrt werden müssen.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 18:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für das Zusammenführen der Threads. Habs wohl ins falsche geschrieben.

Ne, war nicht wirklich falsch. Aber ich denke mit der Vorgeschichte ist das Ganze leichter einzuordnen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 18:57
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich hatte einen Unterhaltstitel gehabt für meinen ältesten Sohn.
Das Amtsgericht hatte ab 15.10.07 den Titel geändert das ich keinen Unterhalt zahlen muss.

Könntest Du mal was zur Urteilsbegründung sagen? Lag es etwa daran, dass nicht genug übrig war wegen dem erhöhten SB und Nachrangigkeit? Und wie lange ist die letzte EK-Auskunft für den UH des Grossen genau her?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 19:24
(@joergn)
Schon was gesagt Registriert

Ja genau, weil der kleinere der zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Ausbildung stand vorrangig war, und dementsprechen nichts mehr übrig war, ein erhöhter SB war zudem Zeitpunkt noch nicht aktuell.....auserdem wurden irgendwelche Papiere nicht von meiner Ex Frau und von meinem sohn eingericht....warum auch immer.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2008 11:35