Unterhalt neu Berec...
 
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Unterhalt neu Berechnen lassen (JA reagiert nicht)

 
(@ben08058)
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Hallo zusammen!

Bin neu hier und relativ verzweifelt. Ich selber habe 2 Kinde aus einer früheren Beziehung Kinder sind 10 und 8 Jahre. Verdiente bisher im Schnitt immer so 1800 Euro Netto. Da ich aber jeden Tag über 200 km Fahrtweg hatte suchte ich mir nun eine Arbeit vor Ort. Da verdiene ich nun 1480 Euro Netto. Dazu kommt das ich im Mai geheiratet habe und nochmals Vater geworden bin. Nun kontaktierte ich das Jugendamt zwecks Neuberechnung des Unterhaltes. Ich bekam einen netten Brief. Indem nur stand das ich nun 289 Euro für die beiden ersten Kinder zu zahlen habe. Ist das korrekt? Habe mich lange durchs Internet gekämpft und bin nun auf diese Seite gestoßen. Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Noch zur Info. Ich selber wohne in Sachsen. Kindesmutter der ersten beiden Kinder in Bayern.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2016 14:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du hast 3 unterhaltsberechtigte Kinder (und ggf. ist auch Deine Ehefrau unterhaltsberechtigt). Mit Deinem neuen Netto bist Du mit Sicherheit ein Mangelfall, da Du nicht 3 mal für Mindestunterhalt leistungsfähig bist.
Beim KU hast Du eine Selbstbehalt von 1080 Euro, alles was darüber ist, steht für KU zur Verfügung. Im Raum steht eine Absenkung des Selbstbehalts um für den Mindestunterhalt leistungsfähig zu sein. Offensichtlich hat aber das JA in Bayern davon abgesehen, da Du (vermutlich) eine Ehefrau hast, die auch noch unterhaltsberechtigt ist. 

Die ca. 400 Euro werden nun gleichmäßig auf alle 3 Kinder verteilt, d.h. Mindestunterhalt für Deine Kinder 335 Euro - 98 Euro (halbes Kindergeld) für 1 Kind unter 6 und 2 mal 384 - 95 Euro für das 8 bzw. 10 Jahre alte Kind ergeben 815 Euro KU, Du bist nur für 400 Euro leistungsfähig = ca. 50 Prozent.
Da für für die 8 bzw. 10 Jahre alten Kinder 578 Euro zu zahlen wären, wurden 50 Prozent davon genommen = 289 Euro.

Wenn das JA einen neuen Titel über diese Summe akzeptiert kannst Du aus meiner Sicht nicht meckern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 14:21
(@ben08058)
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Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe mich etwas unklar ausgedrückt. Ich soll 289 pro Kind bezahlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2016 14:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

d.h. sie haben Dich für den Mindestunterhalt (384-95 (halbes KG)) = 289 Euro Zahlbetrag) für leistungsfähig erklärt.
Was hast Du denn vorher gezahlt? Mehr als den Mindestunterhalt?

Sollte der Unterhaltsanspruch titluiert sein, dann muss der Titel bedient werden ohne wenn und aber! Du solltest zunächst versuchen doch noch eine friedliche Lösung mit Deiner Ex und dem JA zu erreichen. Sollte das in absehbarer Zeit nicht erfolgen, dann bleibt Dir nur der Weg vor das Familiengericht um eine Unterhaltsabänderung zu errreichen. Zum einen hat sich die Situation ja auch aufgrund von Kind Nr. 3 geändert.

Probleme bei der Unterhaltsberechnung sind, dass im Mangelfall andere "Spielregeln" gelten als im Normalfall. Schon genannt habe ich die Absenkung des Selbstbehalts aufgrund einer sogenannten Haushaltsersparnis. Außerdem kann Dir ein Nebenjob zugemutet werden, damit Du zumindest den Mindestunterhalt erwirtschaftest. Das kann auch fiktiv erfolgen, d.h. Du hast keinen Nebenjob, das Einkommen wird Dir aber angerechnet und schon reicht es für den Mindestunterhalt.

Was bei Gericht herauskommt ist schwer zu sagen. Das Beste für Deine neue Familie wäre, wenn Deine Frau bald wieder berufstätig wäre.
Alternativ gibt es die Möglichkeit aufstockendes H4 zu beantragen. Die Unterhaltsansprüche von Kind 1+2 sind tituliert (nur dann geht es), Du hast aber nicht genug Einkommen für Deine Familie. Das ist kein Selbstläufer, aber versuchen kannst Du es zumindest bis eine Unterhaltsabänderung durch ist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 15:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ben,

1. Frage: Ist der KU für die ersten beiden tituliert (hast Du eine Urkunde unterschrieben, in der Du Dich zur Zahlung verpflichtest) ?
Hintergrund: Wenn ein Titel existiert, sind die Hürden für eine Abänderung höher (da eine Beistandschaft eingerichtet zu sein scheint, gehe ich davon aus).

2. Frage: Wenn tituliert, war die berufsbedingte Fahrstrecke schon bei der Titulierung 200 km ?
Hintergrund: Wenn dem so ist, dann war Dein Netto für die seinerzeitige Berechnung auf ähnlichem Niveau wie heute.

Auch wenn die Antwort auf Frage 2 "nein" lautet, wird eine Abänderung alles andere als ein Selbstläufer.

Als akzeptabler Abänderungsgrund kommt (wahrscheinlich) lediglich die hinzugekommene Unterhaltspflicht für ein weiteres Kind in Betracht.

Aufgrund einer "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" steht dabei allerdings in den Sternen, von welchem Einkommen ausgegangen wird (eine Einkommensreduzierung wird gerne als "unterhaltsrechtlich verwerflich" außer Acht gelassen).
Ferner hat Susi bereits Hinweise zur Selbstbehaltsreduzierung gegeben (einige Richter vergessen gerne, daß hierfür ein leistungsfähiger Partner Voraussetzung ist).

Bin neu hier und relativ verzweifelt.

Du wirst Dir in diesem Zusammenhang aber die moralische Frage stellen lassen müssen, wieso Deine älteren Kinder für Deine aktuell verzweifelte Situation mitbluten sollen ...

In Abhängigkeit Deiner Antworten, gibt es verschiedene Optionen:
a) Unterhalt ist tituliert: Abänderungsklage vor einem bayerischen Familiengericht -> Ausgang ungewiß
b) Unterhalt ist nicht tituliert: Kürzung des Unterhalts gem. eigener Berechnung -> dann steht der Gegenseite der Klageweg offen
c) Schlucken ... Zahlen Mindestunterhalt (289 pro Kind) und Prüfung ob sozialrechtliche Aufstockung möglich ist (hier wird titulierter, gezahlter Unterhalt einkommensmindernd berücksichtigt)

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 15:27
(@psoidonuem)
Registriert

Du hast seit fast einem Jahr Zeit Dir darüber Gedanken zu machen und jetzt kontaktierst Du das Jugendamt und bist verzweifelt ob der gegebenen Auskunft?
Was hast Du denn gedacht, dass das Jugendamt sagt, jo, lassen wir die anderen Kinder mal eben verhungern weil der Herr Papa ein neues Leben möchte? Lass mich mal raten, sowohl die Kinder in Bayern als auch der Job 200km weg ... bist Du von Bayern weggezoegen, nach Sachsen?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 15:47
(@ben08058)
Schon was gesagt Registriert

Zu Susi: mit Frau arbeiten wird erstmal schwierig. Unsere Tochter ist 6 Wochen alt.

Zu United: ja Unterhalt ist tituliert. nein. Die 200 km waren damals noch nicht. Bin zu meiner Frau vor 2 Jahren nach Zwickau gezogen. Seitdem pendelte ich täglich. Nun eben Arbeit hier vor Ort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2016 15:51
(@ben08058)
Schon was gesagt Registriert

Du hast seit fast einem Jahr Zeit Dir darüber Gedanken zu machen und jetzt kontaktierst Du das Jugendamt und bist verzweifelt ob der gegebenen Auskunft?
Was hast Du denn gedacht, dass das Jugendamt sagt, jo, lassen wir die anderen Kinder mal eben verhungern weil der Herr Papa ein neues Leben möchte? Lass mich mal raten, sowohl die Kinder in Bayern als auch der Job 200km weg ... bist Du von Bayern weggezoegen, nach Sachsen?

Danke für deine konstruktive Antwort. Ich habe nach der 12. Schwangerschaftwoche bereits das Jugendamt das erste mal informiert. Es kam keinerlei Reaktion bis jetzt eben. Als ich den Job wechselte. Ich wollte einfach nur eine klare Aussage über die Unterhaltszahlung die ich leisten darf. Nicht mehr und nicht weniger! Und ich habe bisher nicht einen Cent an Fahrtkosten anrechnen lassen. Daher erzähle hier nix von Kindern verhungern lassen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2016 15:58
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei dem alten Einkommen, ohne hohe Fahrtkosten - weil diese damals noch nicht existierten - war der Mindestunterhalt  für die beiden Kinder möglich.
Dann hast du deinen Wohnort 200 km weit weg verlegt. Fahrtkosten wurden hier nicht berücksichtigt.

Dann hast du den Job gekündigt und einen anderen - der deutlich schlechter bezahlt ist - angeommen.
Oder hat der Arbeitgeber dir offiziell gekündigt?

Damit hast du deine Einkommenssituation aus Sicht des Jugendamtes mutwillig verschlechtert.

Deshalb wollen die weiterhin den berechneten Unterhalt.

Die einzige Chance, die ich sehe ist folgende: berechne mal den Unterhalt für die beiden Kinder plus das Neugeborene. Bleibt dann noch Geld übrig (von deinem ursprünglichen Gehalt) oder reisst du dann schon den Selbstbehalt?
Deine Frau zählt mit als unterhaltsberechtigt.
Damit hast du vier Unterhaltsberechtigte.

1800 - 289 -289 - 240 = 982.

Der Selbstbehalt liegt bei 1.080. Und du musst noch die berufsbedingten Aufwendungen sowie die zus. Altersvorsorge abziehen.

Damit läuft auch mit der Rechnung alles auf einen Mangelfall hinaus.
Und das müsste das Jugendamt anerkennen bzw. das wäre dann auch Thema in einem gerichtlichen Verfahren.

ich glaube aber nicht, dass das Jugendamt bzw. das Gericht von deinem jetzigen Gehalt ausgehen wird.

Im Zweifelsfall müsst ihr mit Wohngeld/Hartz 4 aufstocken.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 17:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja das ist schon sportlich. Mit einem Einkommen, das gerade für dich und 2 Kinder reicht, bekommst du ein 3. Kind und ziehst in eine strukturschwächere Gegend und verschlechterst dich finanziell, statt eine Lösung zu finden, bei der du den besser bezahlten Job und die Nähe zu deinen beiden älteren Kindern behalten kannst.

Ernsthaft, wie kommt man auf eine solche Idee?

Da du diese Situation selbst verschuldet hast, wird dir sehr wahrscheinlich niemand freiwillig den Titel ändern und auch das Gericht wird da sicher nicht einfach helfen, sondern dir entweder ein fiktives Einkommen zurechnen, dir eine Haushaltsersparnis anrechnen, deinen Selbstbehalt senken oder dir schlicht einen Nebenjob zumuten.

Mit Recht. 

Versuche deine Einkommenssituation zu verbessern. Oder deine Freundin muss sich eben einen 400 Euro Job nach Mutterschutzende suchen und für euer gemeinsames Kind einstehen.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2016 20:30




(@ben08058)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die sachlichen Antworten!

Einen noch größeren Dank an die zahlreichen sachlichen Mutmaßungen über mein Leben!

Ist scheinbar in jedem Forum oder der gleichen ähnlich. Anstatt einfach sachlich auf die Frage einzugehen wird einfach spekuliert und dergleichen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2016 09:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ben,

Ist scheinbar in jedem Forum oder der gleichen ähnlich. Anstatt einfach sachlich auf die Frage einzugehen wird einfach spekuliert und dergleichen....

Falls du noch hier bist: Dann lass mich mal versuchen zu retten, was zu retten ist. Auch wenn dein Fall schwierig genug ist.

Tatsache ist jedenfalls, Kind Nr. 3 ist da und ist genau so unterhaltsberechtigt wie Kind Nr. 1 und Kind Nr. 2. Über die Art und Weise, wie Kind Nr. 3 entstanden ist, hat das Jugendamt nix zu melden und wenn es das doch versucht, dann legt es sich dabei ganz gewaltig mit dem Grundgesetz an: Artikel 6 ("Schutz von Ehe und Familie") gilt schließlich auch für deine neue Familie.

Was das Jugendamt dir aber mit einer gewissen Berechtigung vorwerfen kann und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorwerfen wird: dass du dein Einkommen "mutwillig" reduziert hast. Das braucht dir nicht zu gefallen, ist aber gängige Praxis hierzulande - Einkommensänderungen beim Unterhaltspflichtigen werden nur akzeptiert, wenn sie nach dem Motto "aufwärts immer, abwärts nimmer" erfolgen.

Allerdings bleibt auch bei dieser für dich eher unerfreulichen Argumentation die Tatsache übrig, dass du auch dann nur 1.800 Euro netto hättest, wenn du deinen alten Job behalten hättest. Andererseits ist bei deiner Unterhaltspflicht (für inzwischen drei Kinder) dein Selbstbehalt von 1.080 Euro zu berücksichtigen. Man kann zwar versuchen, dir den Selbstbehalt zu kürzen, weil du natürlich eine Haushaltsgemeinschaft mit deiner Ehefrau bildest; dieser Versuch ist formaljuristisch korrekt, aber sachlich völlig ungerechtfertigt, denn so kurz nach der Geburt eures Kindes kann deine Frau noch nicht wieder einen finanziellen Beitrag zu eurer Haushaltsgemeinschaft leisten. Im Gegenteil, du bist theoretisch ihr gegenüber sogar unterhaltspflichtig, wobei das für den Geldfluss nicht weiter von Belang ist - denn die drei Kinder stehen im ersten Rang, deine Frau aber im zweiten Rang in der Reihenfolge der zu bedienenden Unterhaltspflichten, d.h. zuerst sind die drei Kinder dran und nur wenn dann noch etwas übrig wäre, käme im juristischen Sinne auch deine Frau an die Reihe. Ich wollte auch nur auf das Folgende hinaus: Eine versuchte Kürzung des Selbstbehaltes mit der Begründung "Haushaltsersparnis" sollte derzeit wahrscheinlich noch abgewehrt werden können.

Dann haben wir also die folgende Situation: Man kann dir unterstellen, dass du immer noch die 1.800 Euro Einkommen von damals hättest; dann muss man dir aber auch zugestehen, dass du vermutlich auch damals schon unvermeidbare berufsbedingte Aufwendungen hattest, denn diese müssen eigentlich auch im Mangelfall anerkannt werden (und auf einen Mangelfall läuft es hinaus). Ich nehme jetzt mal an, deine Arbeitsstelle war damals weit genug weg von deiner Wohnung, dass du sie nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen konntest, ich nehme an, dass die preisgünstigste Möglichkeit für die Fahrten zur Arbeit die Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr war, und ich nehme weiterhin an, dass diese Monatskarte 60 Euro kosten würde. Ersetze dies ggf. selbst durch den für dich tatsächlich zutreffenden Betrag.

Dann haben wir also ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1.740 Euro, der Abstand zum Selbstbehalt von 1.080 Euro beträgt 660 Euro und nur diese 660 Euro stehen als Verteilmasse für den Kindesunterhalt zugunsten dreier Kinder zur Verfügung.

Der Mindestunterhalt für die beiden älteren Kinder beträgt jeweils 289 Euro (Altersgruppe 6 bis 11 Jahre), der Mindestunterhalt für das Neugeborene beträgt 240 Euro (Altersgruppe 0 bis 5 Jahre). In Summe also 818 Euro, es stehen aber nur 660 Euro zur Verfügung: also Mangelfall, du bist nur zu ca. 80% des Mindestunterhalts leistungsfähig.

Somit gibt's für die beiden älteren Kinder statt der je 289 Euro nur den anteilig gekürzten Betrag von 233,18 Euro; auf das Neugeborene entfallen statt der 240 Euro nur 193,64 Euro, aber für dieses Kind ist das eine reine Rechengröße, dieser Betrag bleibt so oder so in eurer Haushaltskasse. Der nächste Schritt wäre also, dem Jugendamt die Situation zu schildern, dass du aufgrund eines weiteren Kindes zum Mangelfall geworden bist, und dass du deshalb darum bittest, den bestehenden Titel entsprechend abzuändern, d.h. den Zahlbetrag entsprechend zu senken. Dieser Bitte kann das Jugendamt stattgeben, oder auch nicht.

Wenn nicht, bleibt dir nur der Weg vor's Familiengericht, d.h. du musst Abänderungsklage erheben und dafür brauchst du auf alle Fälle einen Rechtsanwalt (für Unterhaltsverfahren herrscht Anwaltspflicht). Achte darauf, dass es ein Fachanwalt für Familienrecht ist. Eine der ersten Fragen an den Anwalt nach der grundsätzlichen Schilderung deines Falles sollte lauten, wie du Verfahrenskostenhilfe für dieses Gerichtsverfahren bekommst (und insbesondere, ob der Anwalt denn auch bereit ist, den Fall auf VKH-Basis zu übernehmen, daran verdient er nämlich typischerweise weniger als bei einem Selbstzahler).

Wie die Sache vor dem Familiengericht für dich ausgeht, weiß vorher nur der liebe Gott allein, denn gerade im Mangelfall hängt es von der diesbezüglichen Grundeinstellung sowie der Tagesform "deines" Richters ab. Was ich oben skizziert habe, ist nur das, worauf es meiner unmaßgeblichen Meinung zufolge hinauslaufen könnte; aber "dein" Richter könnte auch gnädiger sein und deine neue Situation mit dem reduzierten Einkommen zumindest teilweise zu deinen Gunsten berücksichtigen - er könnte aber auch gnadenloser sein und dir doch den Selbstbehalt reduzieren, dir auf das bereits fiktive, weil damalige Einkommen noch ein weiteres fiktives Einkommen aus einem möglichen Nebenjob zusätzlich zu deiner damaligen Arbeit andichten, oder was auch immer.

Wie das zuständige Familiengericht tickt, können die Anwälte vor Ort häufig recht gut einschätzen. Daher würde ich dir eher zu einem Anwalt am Amtssitz des zuständigen Familiengerichts raten (d.h. Bayern) statt an deinem eigenen Wohnort. Im ersten Schritt kannst du dich ja bei den in Frage kommenden Anwälten mal telefonisch erkundigen, ob sie deinen Fall übernehmen würden, und auch sonst kann man heutzutage einige Dinge per Telefon, Email, Fax & Co regeln. Für jedes persönliche Gespräch mit dem Anwalt hast du dann aber natürlich jeweils eine längere Reise vor dem Bug.

Ansonsten kann ich dir nur raten, die Sache mit dem Unterhalt für die beiden älteren Kinder so schnell wie möglich zu klären, so oder so, auch wenn das Ergebnis am Ende möglicherweise ziemlich entmutigend für dich aussieht. Ist der Unterhalt nämlich vernünftig geregelt, kannst du für deine neue Familie aufstockendes Hartz IV beantragen; und da der Unterhalt für die beiden älteren Kinder bereits tituliert ist, kannst und solltest du das eigentlich auch gleich jetzt schon in Angriff nehmen. Mag sein, dass du dabei zu hören bekommst, dass du wie soeben geschildert versuchen sollst, den Unterhalt für die älteren Kinder per Abänderungsklage zu senken; wichtig ist aber, dass du den Antrag auf aufstockendes Hartz IV möglichst bald stellst, rückwirkend geht da nämlich m.W. nicht all zu viel.

Zum Thema "aufstockendes Hartz IV" werde ich selbst dir allerdings nicht mehr viel sagen - nicht, weil ich es nicht will, sondern schlicht und ergreifend, weil ich davon keine Ahnung habe. Vielleicht kann ja ein anderer Forumsteilnehmer aushelfen und erklären, auf was dabei alles zu achten ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2016 23:25
(@psoidonuem)
Registriert

Danke für die sachlichen Antworten!

Einen noch größeren Dank an die zahlreichen sachlichen Mutmaßungen über mein Leben!

Ist scheinbar in jedem Forum oder der gleichen ähnlich. Anstatt einfach sachlich auf die Frage einzugehen wird einfach spekuliert und dergleichen....

Ja natürlich ist das in jedem Forum ähnlich. DU - nicht das Jugendamt - hast nach dargestellter Faktenlage dich, die drei Kinder und die zwei Frauen in diese vertrackte Situation gebracht. Wie soll man da was anderes antworten?

Du willst eine konstruktive Antwort? Such Dir einen Nebenjob. Besser zwei.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2016 12:09
(@ben08058)
Schon was gesagt Registriert

Ja natürlich ist das in jedem Forum ähnlich. DU - nicht das Jugendamt - hast nach dargestellter Faktenlage dich, die drei Kinder und die zwei Frauen in diese vertrackte Situation gebracht. Wie soll man da was anderes antworten?

Du willst eine konstruktive Antwort? Such Dir einen Nebenjob. Besser zwei.

Ja du hast recht! Ich alleine bin schuld an allem! Du unfehlbarer und scheinbar allwissender! Der böse Vater mal wieder! Teufelt auf ihn ein! Wer gibt dir nur ansatzweise das Recht über mich zu urteilen? Du kennst weder mich? Noch alle Hintergründe! Man... Man... Man...

Ach und bevor ich es vergesse... Mütter dürfen sich ja jemanden neues suchen und ein neues Leben anfangen. Väter dürfen sowas nicht oder? Schön artig zahlen. Am besten immer mit hinterher ziehen. Aber ja nicht selber wieder ein Leben anfangen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2016 13:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das hat niemand geschrieben.
Und die Rechtslage ist hierbei eindeutig. Du hast einen besser bezahlten Job aufgegeben, und die - nach Ansicht der gängigen Rechtsprechung - mutwillig nicht Leistungsfähig gemacht. Das wird Allgemein nicht akzeptiert und fällt Dir mit den gegeben Beschreibung von Deiner Seite, Dir eben entsprechend auf die Füße fallen.

Wenn es Deiner Meinung nach Gegebenheiten gibt, die Du hier nicht geschrieben hast, aber eine wesentlich Rolle spielen, dann solltest Du dies auch schreiben, und nicht nebulös etwas andeuten, so das uns nichts anderes übrig bleibt, wie zu raten.

Ansonsten sind die angegebenen Antworten vollkommen richtig und es wird Dir hier kaum einer einen Rat geben, wie Du Dich Deiner Unterhaltspflicht entziehen kannst. Im übrigen wurde Dir bereits geraten, mit dem Unterhaltstitel zur ARGE zu gehen und Ergänzungsleistungen zu beantragen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2016 22:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ben,

(...) und es wird Dir hier kaum einer einen Rat geben, wie Du Dich Deiner Unterhaltspflicht entziehen kannst.

Für diesbezügliche Ratschläge könntest du hingegen gerne bei Leutnant Dino nachlesen. Musst du selber beurteilen, was du davon hältst.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2016 13:12
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ben,

Jetzt lass dich hier mal nicht verrückt machen. Oweit ich verstanden habe,  eht es dir ja nicht darum, dass du überhaupt keinen KU mehr zahlen willst, sondern,  dass es Deinem Gehalt entsprechenden KU geben soll.

Es gibt Leute, die selbst sehr frustriert sind und dementsprechend andere runtermachen, beleidigen und angreifen. Lasse Dich nicht verunsichern. Schlechter als das, was Dr das JA im Moment vorschlägt, kann es für Dich nicht kommen. Also lautet die Devise, so viel wie möglich jetzt für Dich rauszuholen.  Schreiben dem JA Deine Berechnung inkl. Der Begründung des Jobwechsels. Führe dabei auch weiche Faktoren an wie neue Familie, reduzierte Fahrstrecke und damit verbundene reduzierte Kosten , wenn ach gleichzeitig reduziertes Netto...Schreibei freundlich, bleibe freundlich, besser noch suche den persönlichen Kontakt zum Sachbearbeiter und erkläre Deine Situation. Es gibt auch noch Menschen in Verständnis für so etwas aufbringen.

Sollte alles nichts nützen und das JA beharrt auf seiner Forderung,  so würde ich es auf eine Bänderungsklage ankommen lassen. Prüfe VKH, du hast nicht viel zu verlieren, aber ne menge zu gewinnen, wenn du den titel gändert bekommst. Daß Gericht iSt ein zusätzliche Chance für Dich, wie gesagt schlimmer kann es kaum kommen und in Deiner Situation wirst Du früher oder später an Deine Grenzen der Belastbarkeit kommen, dies ist ja schon jetzt der Fall.

Alles Gute!

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2016 14:35