Moin Jo,
zum "Kindergeld-Merkblatt" geht es <hier>.
Wie ist das geregelt mit Kindergeld in der Zeit zwischen Abi und evtl. Studienbeginn oder Beginn Ausbildung.
Kindergeld wird auch für eine Übergangszeit (Zwangspause) von bis zu vier Kalendermonaten gezahlt (z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes im Sinne der Nr. 4.4).
Gruß
United
moin united,
und ich dachte ich wäre der Google "König" 🙂
:schilddanke:
Gruß
jo
moinsen,
Mit dem Ende der Schulzeiten, gibt's doch noch mal wieder ein paar Fragen
jetzt gibt's mal wieder ein paar Neuigkeiten. Älteste hat jetzt Abi bestanden. Ich hab sie angeschrieben, sie hat auch brav geantwortet.
Erstmal gefragt wie sie bestanden hat und gratuliert und denn mal vorsichtig nachgefragt, was denn so die weiteren Pläne sind.
Sie möchte jetzt ein Praktikum machen und denn ein halbes Jahr nach Neuseeland und sich DANN um einen Studienplatz bewerben.
Ich habe, hoffentlich diplomatisch genug, darauf hingewiesen, dass ich Dir Unterhalt zahlen "muss", wenn sie in einer Ausbildung ist , und wenn nicht, ich nicht zahlen "muss", was aber nicht heissen soll, dass ich Dich nicht weiterhin finanziell unterstütze.
Bin mal gespannt, was jetzt kommt, denn Mami hat das bestimmt ganz anders gesehen, aber vielleicht kommt Tochter ja tatsächlich mal vorbei die Tage, ich wart mal ab.
Ich hab Sie gebeten mit bis Mitte Oktober, fürs Finanzamt, einen Bescheid der Kindergeldkasse zu schicken und einen Tätigkeitsnachweis.
Auch hier werde ich mal abwarten.
Hab ich was falsch gemacht? - in die Runde frag-
Frage: Was mach ich mit meiner Lohnsteuerkarte? Erstmal nichts? Ich weiss nicht wie das mit nem halben Jahr Neuseeland und Kindergeld aussieht, werde ich aus dem Link von united (Danke!) nicht ganz schlau.
Einfach die Füsse still halten? Efahrungsgemäß wird sich das F-Amt ja irgendwann melden 🙂
Wenn, sie nicht mehr "bedürftig" ist, in dieser Zeit, müsste ich den anderen Beiden einen höheren Satz zahlen, da ich ja nur noch 2 Kinder beunterhalte, also wieder eine Stufe rauf?
Und wenn ich die Ältere trotzdem noch unterstütze, ist das mein Privatvergnügen?
Danke Leuts
Gruß
jo
Hallo,
Nachtrag zu <a href="http://www.kindergeld.org/kindergeld-im-praktikum.html>Kindergeld" im Praktikum</a>.
Bei Volljährigen muss das Praktikum dem Berufsziel dienen.
Ist es allerdings ein <a href="http://www.bufdi.eu/fsj/kindergeld/>FSJ</a>" dann gibt es Kindergeld (für ein FÖJ sollte es analog gelten).
Urlaub in Australien bzw. <a href="https://www.travelworks.de/work-and-travel.html>work" and travel</a> sollte man sich unbedingt vorher kundig machen. KG sollte es nicht geben.
Ja, wenn nur 2 Kinder Anspruch auf Unterhalt haben, dann geht es wieder eine Stufe rauf. Sinnvollerweise könnte man ja über den Zuschuß für Kind 1 dabei berücksichtigen, aber ich glaube nicht so recht daran. Außerdem bedeutet eine Stufe höher nicht so wahnsinnig viel Geld mehr.
VG Susi
Hallo,
grundsätzlich bist du aber weiterhin drei Personen zum Unterhalt verpflichtet. Kind1 könnte das ganze ja auch abblasen und spontan einen Studienplatz in einem Nicht-Numerus-Clausus-Fach bekommen und ab Oktober einen Studienplatz wahrnehmen. Oder ab April....
Sophie
moinsen,
habe gerade Nachricht erhalten, dass die Älteste jetzt im Flieger nach Neuseeland sitzt. Dazu, dass sie sich nicht mal selber gemeldet hat, halt ich mich mal bedeckt. Wer nicht mehr will, soll es halt bleiben lassen. 😡
Unterhalt während sie umherfliegt.
Ich werde dann für die 2 anderen zahlen.
Werde also wieder eine Stufe höher.
Und dies solange, bis sie zurück ist und mir einen Ausbildungs - oder Studiennachweis vorliegt?
Wie ist das, wenn sie zurück ist, da sie sich ja erst dann um einen Studienplatz bemühen will?
Das kann ja vermutlich einige Monate dauern.
Sie hat Abi, ist volljährig.
Mal davon abgesehen, dass man eine, wie auch immer gütliche, Einigung findet, aber, Anspruch besteht doch dann nicht?
Müsste Sie, falls Mami sie nicht subventioniert, zum Amt und sich arbeitssuchend melden? Hab leider überhaupt keine Ahnung, wie das offiziell läuft.
Sie könnte immerhin auch im Edeka an der Kasse sitzen ( hat Töchti von ner bekannten auch über ein Jahr lang gemacht).
Danke für Rückmelduingen
Gruß
jo
Moin Papajo,
Wie ist das, wenn sie zurück ist, da sie sich ja erst dann um einen Studienplatz bemühen will?
Das kann ja vermutlich einige Monate dauern.
Sie hat Abi, ist volljährig.
Mal davon abgesehen, dass man eine, wie auch immer gütliche, Einigung findet, aber, Anspruch besteht doch dann nicht?
Wie Du richtig schreibst, ist sie volljährig. Damit muss sie sich kümmern. Mein rudimäntäres Wissen in KU bei Volljährigen ist so, dass sie keine Ansprüche hat, wenn sie nicht eine Berufsausbildung aufnimmt, also Du kein KU zahlen musst. Falls sie also weder von Dir, noch von der Mutter Geld bekommt, wird ihr spätestens dann auffallen, dass man sich um Geld bemühen musst. Das kann dann so aussehen, dass sie Euch beide um Geld angeht (siehe auch eine der ersten Folgen von GIRLS, wo die Eltern der Hauptprotagonistin die Unterstützung streichen, um sie liebevoll ans Geldverdienen heranzuführen, was auf relatives Unverständnis stösst, da sie ihre schriftstellerischen Ambitionen beschnitten sieht).
Wenn das nicht funktioniert, wäre der nächste Schritt in der Tat sich arbeitslos zu melden (schon mit mehr Aufwand vebunden). Solange Tochter aber keinen Ausbildungsplatz antritt oder einen Studienplatz hat, besteht für Dich keine Unterhaltspflicht. Vielleicht geht es auch mit der Aufnahme des Studiums schneller, wenn sie mal in der ARGE war und mit den Antragsbögen konfrontiert wurde.
Insgesamt muss Dein Tochter nur irgendwas ausbildungsmäßiges anfangen, und Deine Unterhaltspflicht lebt wieder auf. In der Welt herumreisen gehört meines Wissens noch nicht dazu.
LG,
Mux
Nur aus reiner Neugier.
Es gibt keinen Titel, sie bekommt schon seit einiger Zeit keinen Unterhalt mehr von dir und sie ist sich bewusst, dass sie ihr Reise selbst finanzieren muss? Und ihr/ihrer Mutter ist auch bewusst, dass sie derzeit keinen KG-Anspruch hat und sie das der Familiekasse auch mitteilen müssen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
rein prinzipiell sind Eltern verpflichtet Unterhalt bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (§ 1610 Abs. 2 BGB) zu zahlen. n.
Allerdings muss eine Volljährige ihre Bedürftigkeit nachweisen. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn man bedürftig ist und die Bedürftigkeit ohne eigenes Verschulden entstanden ist.
Weiterhin ist sie nicht mehr privilegiert und fällt damit in den 4. Unterhaltsrang und Dein Selbstbehalt steigt auf 1300 Euro.
VG Susi
Moin
Nach der allg. Schulausbildung hat unser Rechtssystem eine Orientierungsphase mit Nichtstun definiert, welche dem Schulabgänger regelmäßig UH zw. 3-12 Monate zuspricht, manche Gerichte auch schon darüber.
Ich könnte mir vorstellen, das hier trotz der Entfernung und Ferienstimmung UH möglich wäre. Vielleicht möchte sie ja dort studieren? Gönnst Du das Deinem Kind etwa nicht? Was für ein böser Papa.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moinsen,
@ Mux
muss mir wohl mal GIRLS anschauen 🙂
@ Midnightwish
richtig: kein Titel.
sie hat diesen Monat noch Unterhalt bekommen.
Sie wollte eigentlich im November fliegen, dann hätt ich ihr im November auch noch den Unterhalt überwiesen, was ich jetzt natürlich nicht mehr machen werde.
So richtig Geldprobleme gibt es ja offensichtlich nicht, die schwimmen zwar nicht - in OPA's- Geld, aber da sie ja wieder bei Omi und Opi sind und die Mami da wieder arbeitet und eine glückliche kleiner und heile Familie sind ( würg) wird sich das wohl irgendwie auch ohme mein Geld finanzieren lassen.
@ good ol' Oldie
ich böser böser Vater 🙂
@ all:
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass es wieder interessant wird, wenn sie zurück kommt, (wenn sie klug ist, sucht sie sich da einen Studienplatz und bleibt gleich da - das würde ich auch finanziell unterstützen).
Allerdings, meine Tochter weiss das glaub ich auch, und gesagt mitgeteilt hab ich es ihr ja, dass es erst wieder UH gibt, wenn Sie mir einen Nachweis vorlegt/schickt/mailt wie auch immer.
Die Denke meiner EX wird sicherlich anders sein, aber da volljährig interessiert mich das nicht mehr. Da sind meine Kinder hoffentlich gewiefter.
Wie sage ich doch immer so böse: "Da die Kinder in X bei Omi und Opi wohnen, lernen die da jetzt wenigstens mal was kennen, was sie vorher nicht kannten: INTELLIGENZ" . . .böse, böse. böse.. :phantom:
Liebe Grüße
Jo
Moinsen,
sooo, jetzt bricht das"Nachschulalter" an.
Letztes Hajr hatte dieälteste Abi gemchat und war wohl zwischendurch in Neuseeland, genaueres weis ich nicht, bei mir hat sie sich nicht gemeldetverabschiedet. Zahle im Moment keinen Unterhalt für sie.
Warte ab, bis sie mir was vorlegt, was was mit ausbildung zu tun hat.
Der kleine hat 10.Klasse zueden, wohl nicht so gut, ist aber noch nicht damit rausgerückt, was er denn nah dem Sommer macht ( wird jetzt bald 17).
Die mittlere (ist vollährig):
hatte ihr zum Abi gratuliert und denn auch gefragt was sie denn dann vorhat.
Antwort FSJ in HH.
Bei: XXXXX
Die Suchfunktion spukt bei FSJ recht unübersichtliches aus 🙂
Hier:
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/unterhalt-familienrecht.html
lese ich raus, dass keine Unterspflicht besteht?
Lese ich das richtig???
Wenn dem so wäre, würd ich aber aber anbieten ihr monatlich ein Taschengeld in Höhe von: xxx,xx Euro zu überweisen.
Auch in der Hoffnung, dass es ihr dort gefällt, und sie vielleicht dort bleibt.
Danke für Eure Hilfe.
gruß
Jo
Beim FSJ/Bufti gehen die Meinungen auseinander.
Ist das FSJ für eine spätere Ausbildung notwendig (oder als Anerkennungsjahr für das Fachabi), dann besteht eher die Unterhaltspflicht (aber mal ehrlich. Viel an Bedarf bleibt da oft eh nicht übrig)
In allen anderen Fällen nicht.
Ich denke freiwillig einen Betrag x anzubieten ist fair und gut und zeigt dem Kind hoffentlich, dass man es nicht wirklich schlecht meint.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moinsen,
hab noch mal ein wenig gegoogelt. FSJ ist grundsätzlich so, dass man dort 360 € Taschengeld bekommt. Plus Kindergeld.
Da sie, wovon ich ausgehe, bei Bekannten kostenlos unterkommt fährt sie damit wohl ganz gut.
Außerdem kann Mama ja auch was dazugeben ( was sie vermutlich tut, da sie wahrscheinlich denkt ich stelle die Zahlungen ein) 🙂
Gruß
jo
Hallo,
wenn sie die 360 € plus Kindergeld bekommt, dann hat sie 552 €. Wenn sie dann nicht mehr zu Hause wohnt ist der maximale Bedarf auf 735 € gedeckelt. Das sind dann maximal 183 für beide Elternteile zusammen.
Frag sie doch mal was sie da macht und ob das irgendwohin führen soll (Studium etc.).
Auch wenn es manchmal nicht zur Studienzulassung gefordert wird bringt es teilweise Bonuspunkte.
Bei meiner Großen zählte das FSJ als fachspezifisches Vorpraktikum. Das wurde zwar von einer Hochschule nicht explizit gefordert, wurde aber als "Notenverbesserung" durch Boni anerkannt.
Sophie
Hi,
ja schon, denke dasgeht in ihre richtung. Soll sie. Ist alle mal besser als beim Bund 🙂
aber jetzt hat sich gerade hareuasgestellt, dass sie noch keine Unterkunft hat.
Na toll. Will mal sehen, ich kann zwei drei Kontakte ansprechen ( die haben zum Teil Wohnungen an den firmen).
Falls jemand auch HH das liest und ne Idee hat?
das mit Pinneberg wollen die nicht für ein Jahr und sie auch nicht so gerne, "lieber was eigenes"
Hätte ich in der Ausbildung auch gern gehabt 😉
Die Träume der Jugend . . . . . .
mal sehen,was das noch wird, so viel Zeit ist ja nicht mehr . . .
Gruß
jo