Hallo,
wenn du deinem Kind weiterhin den Unterhalt - wie 2013 ausgerechnet - zahlen willst, unabhängig was die KM verdient, denk daran, dass du ab Volljährigkeit bei ihr das komplette Kindergeld abziehen kannst (nicht nur die Hälfte).
Sophie
Hallo Anna,
ja, das hatte ich schon gesehen.
Der ihr zustehende Betrag wäre zwar höher, mein Anteil vermutlich geringer,solange sie zur Schule geht.
Aber spielt nicht dann auch das Einkommen meiner ex eine Rolle?
Wir wären dann ja beide unterhaltspflichtig.
Ich könnte das dann so machen und hoffen, dass es akzeptiert wird.
Ich möchte nicht zu wenig bezahlen, möchte aber auch auf jeden Fall vermeiden, dass meine Ex gleich wieder mit dem Anwalt droht.
gruß
jo
Moin papajo,
Ich möchte nicht zu wenig bezahlen, möchte aber auch auf jeden Fall vermeiden, dass meine Ex gleich wieder mit dem Anwalt droht.
Deine Ex kann drohen, womit sie will; wenn es ihr Spass macht, auch mit dem Weltuntergang. Die nackte Wahrheit ist: Für ein volljähriges Kind ist sie - auch wenn dieses Kind noch in ihrem Haushalt lebt - nicht mehr vertretungsberechtigt; sie ist also juristisch gar nicht in der Position, einen Anwalt gegen Dich in Stellung zu bringen.
Vielmehr seid Ihr als Eltern beide Eurem volljährigen Kind gegenüber auskunftspflichtig über Euer jeweiliges Einkommen. Das Kind muss Euch diese Informationen dann wechselseitig vorlegen, damit die Unterhaltsquote berechnet werden kann.
Wenn man eine unbürokratische Lösung sucht, kann man sich auch auf einen Unterhaltsbetrag X einigen, davon das gesamte Kindergeld abziehen, den verbleibenden Rest durch zwei teilen und dem Kind seine Hälfte direkt überweisen. Niemand ist verpflichtet, aus einem Unterhaltspflichtigen jeden irgendwie denkbaren Cent herauszuholen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
moin,
dann kommt nächstes Jahr:
bei 3 Kinder eine Stufe runter auf Stufe 4.
macht:
Ältestes Kind (18): € 562 abzügl. volles Kindergeld 184 = € 378,00
K2 + K3: 2 x € 490 abzügl. Halbes Kindergeld 184/2 + 190/2 = € 398 + € € 395
Also wären sicher € 398 + € 395= € 793 für K2 + K3
Bei der ältesten wäre dann ja auch meine Ex beteiligt.
Der Einfachheit halber 378/2, mein Anteil: € 189?
Folglich würde ich € 793 meiner Ex überweisen und € 189,00 der ältesten?
Da ich mehr verdiene als meine EX, scheint mir das nicht ganz dicht zu sein, das wird sie nicht schlucken.
Ich liebäugle damit, meiner ältesten 2/3 des Bedarfs zu überweisen, also 252,00. Dass sollte wasserdicht sein?
Danke für Rückmeldungen hierzu.
Grüße
jo
Moin Jo,
Ältestes Kind (18): 562 abzügl. volles Kindergeld 184 = 378,00
Dat Dingens is: Der Bedarf Deiner Ältesten richtet sich nicht nur nach Deinem EK, sondern ergibt sich aus der Summe von Mamajo und Papajo.
Die 378 EUR wären wasserdicht, weil Du höchstens das zu zahlen verpflichtet bist, was Du bei alleiniger UH-Pflicht zahlen müsstest.
Bei der Haftungsquote werden von einigen OLGs vor-/gleichrangige UH-Pflichten in Abzug gebracht, schau mal in Deine Unterhaltsrechtlichen Leidlinien (oder sag das OLG).
Kleine Beispielrechnung (Mama 1.800 / Jo 2.700):
Bedarf Volljährige:
742 EUR ./. 184 EUR KG = 558 EUR
Quote (nur EK oberhalb Angemessener SB - 1.200 EUR):
Mama 600 / 2.100 = 28,6 % -> 160 EUR
Jo 1.500 / 2.100 = 71,4 % -> 398 EUR, d.h. tatsächlich die 378 EUR ...
Gruß
United
moin united,
Dat Dingens is: Der Bedarf Deiner Ältesten richtet sich nicht nur nach Deinem EK, sondern ergibt sich aus der Summe von Mamajo und Papajo.
Ja das ist mir schon klar gewesen.
Daher hatte ich:
Bei der ältesten wäre dann ja auch meine Ex beteiligt.
Der Einfachheit halber 378/2, mein Anteil: 189?Folglich würde ich 793 meiner Ex überweisen und 189,00 der ältesten?
Da ich mehr verdiene als meine EX, scheint mir das nicht ganz dicht zu sein, das wird sie nicht schlucken.
Ich liebäugle damit, meiner ältesten 2/3 des Bedarfs zu überweisen, also 252,00. Dass sollte wasserdicht sein?
Wo hast du denn:
Bedarf Volljährige:
742 EUR ./. 184 EUR KG = 558 EUR
Den Bedarf von € 742 her?
Nu bin ich verwirrt. 🙂
Gruß
jo
Die stammen daher papajo, dass sich der Bedarf des Kindes eben auch aus der Summe der Einkommen ergibt und nicht mehr aus Deinem Einkommen allein 😉
aaaaahhhh.....
Groschen gefallen:
Der Bedarf der Volljährigen setzt sich aus den Nettoeinkommen beider Eltern zusammen, daher die € 742,00.
Moin Jo,
magst Du diesen Passus dennoch prüfen:
Bei der Haftungsquote werden von einigen OLGs vor-/gleichrangige UH-Pflichten in Abzug gebracht, schau mal in Deine Unterhaltsrechtlichen Leidlinien (oder sag das OLG).
Aufgrund dessen könnte bei Quotelung ggf. doch etwas weniger rauskommen ...
Gruß
United
moin united,
was sind denn vor-/gleichrangige UH-Pflichten? Und was kann man dann in Abzug bringen?
OLG müsste bei uns dass in Düsseldorf sein.
Gruß
jo
Moin nochmal,
was sind denn vor-/gleichrangige UH-Pflichten? Und was kann man dann in Abzug bringen?
Deine anderen beiden befinden sich im gleichen Rang.
In Abzug gebracht werden kann der Unterhalt für diese.
Und ja, Düsseldorf sieht den Vorwegabzug vor (siehe Punkt 13.3):
Bei minderjährigen unverheirateten und ihnen gleichgestellten volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) sind die anrechenbaren Einkommen der Eltern außerdem wegen gleichrangiger Unterhaltspflichten und bei anderen volljährigen Kindern wegen vorrangiger Unterhaltspflichten zu kürzen.
D.h. bei der Quotelung ergäbe sich:
Mama 1.800 abzgl. 1.200 -> 600 anrechenbar, Jo 2.700 abzgl. 793 (KU 2 + 3) abzgl. 1.200 -> 707 anrechenbar.
Mama 600 / 1.307 = 45,9% -> 256 EUR
Jo 707 / 1.307 = 54,1 % -> 298 EUR
Gruß
United
moin
und
danke
🙂
moinsen,
nochmal nach oben kram . . .
Da ja immer auch die Rede von Schulbescheinigung ist, ok.
Einerseits um die weitere Bedürftigkeit mir gegenüber darzulegen.
Andererseits:
Wie gewährleiste ich eigentlich, dass die "halben" Kinder weiterhin auf meiner Lohnsteuerkarte auftauchen??
Schulbescheinigung bei Einkommensteuer beilegen? Am Finanzamt abgeben, dem Arbeitgeber geben?
Grüßles
jo
Hallo,
im Zweifelsfall über die Steuererklärung.
Bei mir passiert es immer wieder, dass das Finanzamt an den Arbeitgeber meldet, dass ich keinen Anspruch mehr auf 0,5/1 Kind habe. Da ich keine Lust habe mich immer wieder beim Finanzamt hinzusetzen und zu warten um das zu ändern ... und es dann doch wieder anders gemacht wird habe ich mir angewöhnt dies bei der Steuererklärung zu machen.
Inzwischen habe ich nämlich 0 Kinder auf der Steuerkarte, obwohl ich mal alle Geburtsurkunden vorlegt habe und rein theoretisch jetzt auch die FSJ-Bescheinigung für das volljährige Kind vorlegen könnte.
Sophie
Moin
Du musst es ggü. dem Finanzamt erklären. Dafür gibt es den Vordruck "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung". Beim ersten Mal ist dieses schicke 6-seitige Formular auszufüllen.
Leider finde ich auf elster.de nur den für 2012.
Beim BFA kannst Du das online machen (sogar mit dem aktuellen Formular), siehe rechten Seitenrand. >>link<<
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moinsen,
nochmal nach oben kram . . .
[...]
Andererseits:
Wie gewährleiste ich eigentlich, dass die "halben" Kinder weiterhin auf meiner Lohnsteuerkarte auftauchen??
Schulbescheinigung bei Einkommensteuer beilegen? Am Finanzamt abgeben, dem Arbeitgeber geben?
Grüßles
jo
Dieses Problem hatte ich kürzlich auch... Auf einmal waren die Freibeträge (2* 0,5) nicht mehr auf den Entgeltabrechnungen. Habe ich erst etwas spät gemerkt und zunächst das Problem bei meinem Arbeitgeber gesucht, was aber nicht der Fall war.
Bin dann persönlich zum hiesigen Finanzamt und die Sache war im weiteren Verlauf formlos innerhalb einer halben Stunde erledigt.. Der Mitarbeiter hat die Daten der Kinder an Hand meiner Angaben rausgesucht und 2 Monate später waren die Freibeträge und die Gelder rückwirkend zum 01.01.2015 auf meiner letzten Abrechnung.
Je nach Situation kann es dann sein das regelmäßig Nachweise gegenüber dem Finanzamt erbarchtwerden müssen: In meinem Fall für die Große wegen des angedachten Studium.
Der nachgetragene Freibetrag bleibt bis zum Ende des Jahres automatisch bestehen und wird erst wieder erneuert wenn ich denn Studiennachweis erbringe bzw. vorlege...(so die Aussage des Finanzamtsmenschen..)
Moin Jo,
[...]
Bei der Haftungsquote werden von einigen OLGs vor-/gleichrangige UH-Pflichten in Abzug gebracht, schau mal in Deine Unterhaltsrechtlichen Leidlinien (oder sag das OLG).
[...]
Gruß
United
Obwohl eigentlich Leitlinien paßt das irgendwie auch ...
Duck und wech ... :phantom:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
moinsen,
ok soweit.
Dann habe ich noch eine andere "Sache", von der ich mir vorstellen kann, dass sie auf mich zukommt.
Für die Berechnung des Unterhalts ab 18 ist das ja soweit alles klar, wobei ich ja, wie ich oben beschrieb, das zahlen werde, von dem ich denke, dass es passt.
Da ich meine EX jedoch kenne, kann ich mir vorstellen, dass sie auf die Barrikaden geht und volles Geschütz auffährt ( ich weiss, meine EX kann mir da gar nichts, muss Tochter ja selber, aber . . . ).
Nun ist es so, dass WENN die Gehälter offengelegt werden, meine EX vermutlich 50 Cent im Monat verdient.
Hintergrund: Sie wohnt mit den Kindern bei meinen herzallerliebsten EX-Schwiegereltern in einer ca. 200 m² Wohnung in der kompletten unteren Etage des EX-Schwiegerpapas gehörenden Hauses (die wohnen oben) und arbeitet dort auch.
Ich weiss, dass ihr Gehalt nicht so hoch ist, dafür aber auch nur eine geringere Miete anfällt /Falls sie überhaupt was zahlt.
Nur mal angenommen, sie verdient "nichts" und "zahlt "keine Miete" und ist nach aussen hin so was wie ein Arbeitssklave. (sehr übertrieben, aber was, wenn Sie auf dem Papier nicht unterhaltsverpflichtend herangezogen werden kann???? Hab ich dann die komplette A-Karte gezogen?
Grüßle
jo
Hallo,
dieses fast kostenfreie Wohnen ist eine Sache zwischen ihren Eltern und ihr. Dies kann nur als Ersparnis bzw. Einkommen angerechnet werden, wenn dies dem Willen der Eltern entspricht. Also eher nicht.
Was das arbeiten für kleines Geld angeht, zum einen gilt der Mindestlohn für fast alle Branchen.
Zum anderen stellt sich die Frage, ob es sich lohnt der KM ein fiktives Einkommen anzurechnen.
Du brauchst nämlich max. soviel Unterhalt zahlen wie du nach deinen Einkommen zu zahlen hättest. Hiervon ist das gesamte Kindergeld abzuziehen. Es könnte evtl. günstiger sein nur nach deinem Einkommen zu zahlen als durch eine Addition der Einkommen von dir und KM eine Stufe höher zu rutschen und den Streit um Unterhalt zu potenzieren.
Hallo Anna Sophie.
guten Ansatz, Danke!
Von der Seite hatte ich dass noch gar nicht betrachtet.
Gruß
jo
moinsen,
jetzt kommen mir noch ein paar fragen "hoch".
Wie ist das geregelt mit Kindergeld in der Zeit zwischen Abi und evtl. Studienbeginn oder Beginn Ausbildung.
Ich kann mir laienhaft vorstellen, dass in der Zeit (Ablauf Schule - Beginn neue Ausbildung kein Kindergeld gezahlt wird?
Mir geht's jetzt nicht um den Unterhalt den ich zahlen werde (Karenzzeit etc). Wenn kein Kindergeld gezahlt wird, ist Kind quasi in der Zeit kein Kind und verschwindet von meiner Lohnsteuerkarte und taucht dann bei Ausbildungsbeginn(Studium) wieder auf?
Falls berufliche Ausbildung angetreten wird, gibt es grundsätzlich kein Kindergeld mehr? (evtl. Unterhalt ist dann über den Bedarf des Kindes zu regeln? - Wohnhaft bei Elternteil oder nicht, Höhe des Einkommens des Kindes etc? - das krieg ich dann schon hingerechnet)
Danke für Hilfe.
Gruß
jo