Moin Leuts,
nachdem die Kinder ja nu nich mehr betreut werden müssen und es andere "Widrigkeiten" gab, wird nun festgestellt, ich stell Dich an die Wand und zieh dich nackig aus, her mit allem was den Kindern zusteht.
(ok, bisher hab ich weniger gezahlt und ziemliche viele Fahrdienste gemacht etc, dies wird wohl wegfallen, damit einhergehend, die Kinder weniger sehen, was eh nicht mehr so häufig ist, aber nun ja, und Natürlich beeinflusst die KM die Kinder nicht negativ gegen mich.........schreibt sie.... so what, hier geb ich mich mittlerweile dem Fatalismus hin, ändern kann ich es eh nicht,......)
So, nu bin ich schon so lange dabei und tu mich hier mit der suche schwer und finde nix 😡
Wer mag mal rechnen bitte?
Meine Fakten:
Brutto: € 5033,00
Netto: € 2983,74
Kinder: 3 an der Zahl (15,14 und 13 Jahre alt)
Versicherungen hab ich bis auf Haftpflicht nix mehr, keine Eigentum, "normale Mietwohnung (wobei die Höhe der miete wohl nicht relevant ist.
Ein Kredit mit einer monatl. Tilgung von € 300,00, dass ist aber wohl auch mein Privatvergnügen?
Ich würd das gerne nichtanwaltlich regeln, bisher ist das auch so gelaufen. Einen Titel gibt es nicht und dies hätte ich auch gerne weiterhin so.
Folglich plane ich, ihr auf ihren Wunsch hin meine Gehaltabrechnung zuzusenden, mit der Berechnung, fertig und das zu überweisen. Sie wird das durch ihre Rattenfreundin gegenrechnen lassen und das wars hoffentlich...naja....
danke
Gruß
jo
Moin
Wie sieht es mit berufsbedingten Aufwendungen und Altersvorsorge aus? Eventuell könnten auch bestimmte Haftpflichtversicherungen bei der Bereinigung berücksichtigt werden, da es ggw. auf einen angemessenen KU hinaus läuft. Was ist mit Umgangskosten, wodurch sind sie primär entstanden?
Falls Deine 300€-Kreditrate auf einen normalen Verbraucherkredit beruht, wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht berücksichtigt. Ohne Bereinigung und ohne weitere UH-Berechtigte wären es 3 x 398€. Dir verbleiben dann ca. 1700€ -> der Bedarfskontrollbedarf wird eingehalten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
moin,
ne, das is sonst nix mehr an Altersvorsorge etc. Das ist damals mit dem Hausverkauf und der ersten Arbeitslosigkeit über die Wupper gegangen.
Der Kredit ist ein "normaler" Verbraucherkredit (War für auto)
Sind berufsbedingte Aufwändungen von 5% immer in abrechnung zu bringen? Oder evtl. einfach probieren? (obwohl, selbst damit bleibe ich ja in der gleichen Stufe?)
ich komme auf folgendes:
€ 2983,74
(damit bin ich in Stufe 5 und bei 3 Kinder 2 Stufen runter??)
3 x € 469
./. hälftiges Kindergeld [(2 x 184 + 1 x 190)] /2)
./. 279,00
macht € 1128,00 ( das wären 3 x 376,00)
hab ich da was falsch gerechnet?
Was ist mit Umgangskosten, wodurch sind sie primär entstanden?
äähh...durch die Trennung? 🙂
Ne, im ernst, Umgangskosten , nu ja, wohnen recht nah zusammmen, aber da Umgänge eh immer weniger werden und jetzt wohl erst recht... gibt das wohl nix her.
Gruß
jo
Nur eine Stufe runter, da deine Ex ja offensichtlich nicht mehr berechtigt ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin und Danke,
dann komme ich auf 2 x 398,00 und 1 x 395,00
Korrekt?
Ich will hier jetzt auch mal Klarheit für mich und denn is gut.
Mangelfall werde ich nich, glücklicherweise hab ich ja nach meiner 3. Arbeitslosenphase noch mal was gefunden was mir gefällt und große Sprünge will ich eh nich mehr machen.
Also "biete" ich 1191,00, das sollte wassserdicht sein?
weinger rechnen is glaub ich nich drin dann?
thanks
gruß
jo
Moin
Wenn für das jüngste Kind erhöhtes KG gezahlt wird: Ja.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin papajo,
schon einmal überlegt, doch an die zusätzliche Altersvorsorge zu denken?
Bis 4% vom Brutto (und das sind bei dir nicht wenig) können nettobereinigend eingesetzt werden - du musst es aber auch tatsächlich nachweisen können!
Vorteil: Du hast später etwas mehr in der Tasche.
Und evtl. springt noch eine DT-Stufe weniger dabei heraus (nicht falsch verstehen, Kindesunterhalt ist Ehrensache):
Brutto 5033.-
Abziehbar zusätzl. Altersvorsorge 4%: 201.-
Zwischensumme: Netto 2984 minus 201 = 2783.-
5% pauschale für ber.bedingter Aufwand (aus Zwischensumme): 139.-
Endsumme: 2783 - 139 = 2644 (und damit Stufe 4)
Eine Stufe geringer wegen 3 Unterhaltsberechtigten: Stufe 3
Du 'sparst' im Unterhalt 63 Euro ein, musst aber dafür 201 Euro an zusätzlicher Altersvorsorge zahlen.
Wenn du es dir leisten kannst.
Und hast für später, im Volljährigenunterhalt, gleich etwas eingemeisselt.
Gruss Fischkopf
Ist schon richtig so.
Und das meinte oldie auch.
Behaupte ich mal.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moin,
kurze Endmeldung:
sie kam nach eigener Berechnung durch meine Gehaltsabrechnungen auf € 1350,00.
meine bereits vorab geschriebene SMS mit meiner Berechnung folgte als Antwort. (is ja nicht so, dass ich sie nich kenne .-) )
Nach vermutlicher Rücksprache mit ihrer Rattin wurde meine Berechnung angenommen und sie würde sogar auf 41 Euronen verzichten,
wegen der geraden Summe vermutlich.
Darauf werd ich aber nicht eingehen.
naja...... wenigstens kein Gericht, kein Titel etc...
anderen gehts besch.....ner.
Der Urlaub dieses Jahr ist gecancelt, aber damit kann ich leben....
Junior wird sich auch dran gewöhnen.
Gruß und danke
jo
Moin
Behaupte ich mal.
Genau. 😉
Und papajo. :thumbup:
Es ist immer die beste Entscheidung, sich privat zu einigen und dabei die Augenhöhe auch einzuhalten, selbst wenn der Weg dorthin sehr holprig sein kann.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Papajo
ein Titel kannst Du nicht eingehen. Das steht die Kinder zu. Die Exe kann dir gerichtlich zwingen ein Titel zu haben.
Mein Vorschlag waehre einfach ab zum Jugendamt, ein Dinamischen Titel Fertig machen lassen und unterschreiben. Lade dein Exe ein auch diesen Titel anzuerkennen und zu unterschreiben. Kommt sie nicht, unterschreibst Du es allein. Ab sofort zahlen die Titulierten KU und schluss.
Falls die Exe mehr fordert als Du titulierst, muss sie klagen. Verliert sie zahlt alles sie. Gewinnt sie, zahlst Du... aber hochstens darf sie nur die KU unterscheid klagen....
Fishkopf hatt gut berechnet... Also empfehle ich auch sofort den Titel auf Stufe 3 des KindesUnterhalt (DDT) zu erstellen. (Altes Vorsorge Vertrag nichts vergessen)
Danach hatt die Exe keine Gute chancen falls sie dir beim Gericht einklagen will oder wird.
viel Glueck
cicero
Nach vermutlicher Rücksprache mit ihrer Rattin wurde meine Berechnung angenommen und sie würde sogar auf 41 Euronen verzichten,
wegen der geraden Summe vermutlich.
Darauf werd ich aber nicht eingehen.
Hä?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ein Titel kannst Du nicht eingehen. Das steht die Kinder zu. Die Exe kann dir gerichtlich zwingen ein Titel zu haben.
Moin,
solange kein Titel gefordert wird, muss er auch keinen unterschreiben und bei einer Einigung sehe ich auch keinen Grund. Ich würde übrigens das Entgegenkommen nicht zwangsläufig ablehnen, am Ende ist die DT ein Machwerk, welches von ein paar Richtern mal definiert wurde, ohne Gesetzeskraft, das erhebt es nicht zur einzigen Wahrheit. Folglich gibt es auch keinen Grund dies zu tun, solange es nicht gefordert wird.
Auf Basis von steht mir zu kann man sich immer treffen, aber Leute, die immer wissen, was ihnen zusteht, bekommen oft am Ende auch nur genau das.
Schon richtig das die DT keine Gesetzeskraft hat. Aber Sie ist nunmal gängige richterliche Rechtsprechung, die Dir von jedem.Dorfrichter um die Ohren gehauen wird.
Und von den Muddis und ihren Anwaelten und Einfluesterinnen wird dieses Machwerk "goetzenhaft" angebetet.
- Sichert es doch den unermesslichen Geldfluss nach dem Samenerguss.
- und möge das Machwerk den entsorgten Vater bis in alle Ewigkeit knebeln.
Amen !
Nun redet doch keine Pflicht herbei, die es nicht gibt.
Eine Pflicht zu titulieren entsteht erst, wenn sie gefordert wird.
Das ist hier aber nicht der Fall.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Achso.
Das halte ich auch für eine gute Idee.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
moinsen,
ich hol das hier mal wieder hoch.
Habe mich in der Suchfunktion hier fusselig gesucht und leider nix passendes gefunden.
Ist zwar noch ein bischen Zeit, aber ich möchte mich frühzeitig vorbereiten auf was zu achten ist, wenn nächstes Jahr die 1. Volljährigkeit eintritt.
An meinen Daten hat sich nichts geändert.
Bei meiner Ex gehe ich - noch - von einem geringen Netto von ungefähr 1.800,00 aus.
(ich weiss, dass Sie am Jahresende Tantiemen von ihrem Daddy ausgezahlt kriegt, ist aber vermutlich nur nachweisbar, wenn ich die Unterlagen von dem Unternehmen einfordern kann, dies kann ich aber wohl erst, falls Sie mal den Laden übernimmt).
Ich werd nicht so recht schlau draus, wieviel ich bei der ersten Volljährigkeit zahlen muss. Älteste wird dann vermutlich noch ein Jahr zur Schule gehen.
Ein Jahr später ist dann die 2. dran, das wird ich mir schon ausrechnen können.
Ich plane: ab dem Folgemonat des 18. Geburtstages werde ich meiner Tochter den Unterhalt komplett überweisen, sofern sich bis dahin keiner bei mir meldet.
Da meine Ex nicht damit einverstanden ist, bzw. mit der Höhe des KU, wird sie vermutlich wieder meine Lohnabrechnungen fordern. Das wird ich dann meiner Tochter weiterleiten, im Gegenzug zu den Abrechnungen meiner Ex.
Und ich überlege noch, ob ich die Unterlagen von dem Laden (Landhandel)gleich mitanfordern sollte?
(man kann es ja probieren)
Vielen dank, wenn mal jemand rechnen kann, bzw. welchem Ansatz da zu folgen ist.Tante Google verweist da allzu oft auf irgendwelche Seiten von Anwälten.
gruß
jo
"Da meine Ex nicht damit einverstanden ist, bzw. mit der Höhe des KU, wird sie vermutlich wieder meine Lohnabrechnungen fordern. Das wird ich dann meiner Tochter weiterleiten, im Gegenzug zu den Abrechnungen meiner Ex."
DAS ist schonmal der erste Kardinalfehler. Wenn Töchterchen 18 ist hat Mutti nix mehr zu melden.
Entweder Töchterchen fordert die Unterlagen selber, oder aber eben nicht.