Unterhalt Nachzahlu...
 
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Unterhalt Nachzahlung für das Jahr wo wir zusammen gewont haben! Bitte was?

 
(@taylor)
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Kann einer mir bitte helfen?

Meine Info: zur zeit habe ich keine Sorgerecht und habe eine ein jährigestaufenhaltsbestimmungsrecht gewonnen (n.h. Nicht verheiratet) Während des dieses Jahres musste ich für eine Gutachterin und anwaltin etc. zahlen. D.h. Circa 15,000€ insgesamt schon bezahlt. Das gute ist ich bin mir ziemlich zuversichtliche das ich gewinnen werde (d.h. Sorgerecht entzog von Mutter zum Vater der vor einem Jahr hatte ich nichts vom recht System).

So meine frage und Problem. Me ex hatte eine alte unterhalts titel (2009) als wir nochmal zusammen gewohnte haben in 2012. mitte dieses jahr 2013 ist sie ausgezogen. Ich habe ein abfändung von gerischtvollerzieher plötzlich bekommen wo es steht ich soll Unterhalt "nachzahlen" für das Jahr wo meine ex (Studentin) mit mir und die Kinder zusammen gewohnt haben für 7,500€. Sie war auf den Miet Vertrag und sie hatte Vollmacht auf meine Bank Konto für das Jahr (mitte 2012-mitte 2013). Ich habe ihr keine "umterhalt" überwiesen und stattdessen meine Bank Konto gegeben. Ich habe für alles bezahlt was ich auch nachweisen kann. Ich wurde gerne vermeiden das ich schon wieder Geld ausgeben muss für einen Anwalt und habe es probiert bei den verschiede Ämtern es zu erklären zu lassen. Keiner von dennen kann mir ein rat zu geben ausser das ich zu ein schulden berater gehen soll.

Vor allem durch diese plötzlich Gerichtsvollzieher kann ich nicht für einen Anwalt bezahlen, löl.....

Hat jemand irgend welche Erfahrung die mir helfen könnte?

MfG
Taylor

Habe versucht durch zu schauen ob jemand irgend welche gleiche Erfahrungen hat und hab nichts gefunden. Wäre total dankbar für irgend welche links oder Hilfe Jungs!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 14:01
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Me ex hatte eine alte unterhalts titel (2009)

War dieser Titel denn in irgendeiner Weise befristet?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 14:16
(@taylor)
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War dieser Titel denn in irgendeiner Weise befristet?

Gruss,
gardo

Nein, war es nicht. Wir waren mal insgesamt 3 mal zusammen, aber für das Jahr wo sie mit mir gewohnt hat, habe ich für alles bezahlt...

Ich mein, löl, sie tut das so dass ich weniger Chance beim Gericht habe (sie ist entweder Studentin noch oder. Auf Hartz iv, das Geld ist ihr relativ egal. Löl Studentin seit 12 Jahren übrigens...) danke für deine frage gardo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 14:21
(@taylor)
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Meine Anwältin hatte mir gerade schätz dass es mir ein tausend kosten wurde um ihr zu bezahlen...habe sie schon circa 7000 bezahlt... Löl... Umgang, Sorge und aufenhalt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 14:29
(@gardo)
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Da der Titel nach wie vor gültig ist bist Du in der Pflicht, diesen zu bedienen.
Dass Deine Ex von Dir zwischenzeitlich auch anderweitig finanziell profitiert hat kannst Du dagegen nicht aufrechnen...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 15:25
(@taylor)
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Da der Titel nach wie vor gültig ist bist Du in der Pflicht, diesen zu bedienen.
Dass Deine Ex von Dir zwischenzeitlich auch anderweitig finanziell profitiert hat kannst Du dagegen nicht aufrechnen...

Ja aber, ich mein sie hat mit mir gewohnt und ich habe für alles bezahlt, beziehungsweise habe ich für die Kinder "Unterhalt" geleistet... Sie ist dann gegüber gezogen was ich auch zusätlich bezahlt habe... Ich kann das gar nicht war nehmen das wenn ein paar zusammen wohnt muss er danach das doppelte Zahlen. (Für mich wärs es eigentlich drei Fach, aber das ist ein anderes Thema). Das ist wieder ein Beispiel von unmenschlich....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 15:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Taylor,

Das ist wieder ein Beispiel von unmenschlich....

nein, das ist es nicht: Wenn Deine Ex mit einem alten Titel Unfug anstellt, dann deswegen, weil sie es kann: Du hättest den Titel spätestens da zurückverlangen müssen, als Ihr wieder zusammengezogen seid.

Dem Gerichtsvollzieher ist es vollkommen egal, was Du irgendwann doppelt bezahlt haben willst; der kann das weder nachprüfen noch muss es ihn interessieren.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.01.2014 15:39
(@gardo)
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Warum hast Du sie denn nie aufgefordert, den Titel zurückzugeben, und hast stattdessen alle finanziellen Verpflichtungen für Euch beide übernommen?
Rechtlich kann sie den Titel vollstrecken lassen, und die Begleitumstände (Du hast im gemeinsamen Hausstand für alles gezahlt) ändern daran nichts.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 15:40
(@taylor)
Schon was gesagt Registriert

Warum hast Du sie denn nie aufgefordert, den Titel zurückzugeben, und hast stattdessen alle finanziellen Verpflichtungen für Euch beide übernommen?
Rechtlich kann sie den Titel vollstrecken lassen, und die Begleitumstände (Du hast im gemeinsamen Hausstand für alles gezahlt) ändern daran nichts.

Erstens danke gardo, mein Punkt ist der Unterhalts Titel ist da für die Kinder, und das habe ich bei weitem getan in diesem Jahr. Ich mein, sie hat gar nichts verdient in dieser zeit...

Ich bin Ami und war Professor in Ausland. Habe meine stelle aufgegeben und bin zurück gekommen um die Kinder zu retten. Es war mir überhaupt nicht bewusst über diese lebenslange Wirkung der "Unterhalts" Titel. Ich bin zu eine Anwalt in 2009 mit meine ex und habe einfach meine Finanzen gezeigt und dann dachte ich das ihr für zwei Jahre diese Summe zählen muste. Habe nicht gar nicht mehr daran gedacht bis die Vollstrecker da war...

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 15:45
(@gardo)
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Es handelt sich um einen Titel auf Kindesunterhalt? Wie alt sind die Kinder denn?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 15:53




(@taylor)
Schon was gesagt Registriert

Es handelt sich um einen Titel auf Kindesunterhalt? Wie alt sind die Kinder denn?

Jetzt Sind sie 5 und 7. Wie gesagt, dank dank dank meine tolle unparteiische Gutachterin glaube ich wirklich das ich das Sorgerecht bekommen werde... Übrigens, ich kann diese Gutachterin nur wirklich empfehlen, ob wohl sie das Gutachten noch nicht geschrieben hat...

Ich mein im Gutachten wird es wahrscheinlich stehen das ich die Kinder alleine betreut habe für das Jahr....
Das ist wirklich keine Übertreibung...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 16:02
(@taylor)
Schon was gesagt Registriert

Es handelt sich um einen Titel auf Kindesunterhalt? Wie alt sind die Kinder denn?

Betreuungsunterhalt habe ich schon hinter mir, lol....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 16:04
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn der Titel schon aus dem Jahr 2009 ist wird wahrscheinlich (mindestens) eines der Kinder inzwischen in die nächste Spalte der Düsseldorfer Tabelle gerutscht sein?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 16:12
(@taylor)
Schon was gesagt Registriert

Wenn der Titel schon aus dem Jahr 2009 ist wird wahrscheinlich (mindestens) eines der Kinder inzwischen in die nächste Spalte der Düsseldorfer Tabelle gerutscht sein?

Löl ja ja, jugemdamt hat das freundlicherweise für mich zugerechnet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 16:14