Hallo,ich weiß nicht ob das hier richtig ist.Hab aber gerade ne SMS meiner bezaubernden Ex erhalten mit der Bitte um Unterhaltszahlung für März für Sie.
Die Story dazu ist wir sind am 28.1.2010 geschieden worden,Nachehelicher Unterhalt ist nicht zu leisten.Für den Februar hab ich noch zahlen müssen aufgrund der fehlenden Rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils.(Einspruchsfrist 28 Tage nach Zustellung des Urteils,zugestellt am 2.2.2010)
Nun will sie noch Unterhalt für den März ?? Kann mir da einer was zu sagen ? Habe vom Gericht bisher auch nix weiteres zugeschickt bekommen als das Scheidungsurteil vom 2.2.2010.
Hi Feger
Wenn es sich klar um TU handelt ist es korrekt, dass 1 Monat nach Scheidung dieser nicht mehr zu zahlen ist. Wenn im Januar die Scheidung ausgesprochen wurde, ist ab März kein TU mehr zu zahlen. Die Frage bleibt, ob es sich tatsächlich um TU oder eher um BU handelt, ebenso wie er sich berechnet hatte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du meinst Betreuungsunterhalt nehm ich an.Ich hab von ihr eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterzeichnet bekommen in der nachehelicher Unterhalt nicht mehr zu leisten ist.
Sie lebt seit unserer Trennung 24.7.2008 dauerhaft mit nem neuen Partner zusammen und hat im Mai 2009 auch schon ein Kind von ihm bekommen.
Zum Unterhalt steht in der Scheidungsfolgenvereinbarung
"Die Parteien verzichten gegenseitig auf die Geltendmachung des nachehelichen Unterhalts und nehmen diesen Verzicht gegenseitig an.Sie erklären in diesem Zusammenhang,dass sie über jeweils ausreichende Einkünfte verfügen und für sich alleine sorgen können"
Ich hab jetzt angenommen das sie auf der Welle reitet das ich das Scheidungsurteil erst am 2.2.2010 bekommen habe und demnach die Einspruchsfrist erst am 2.3. ein Ende nahm.Vielleicht denkt sie das sie deswegen noch Anspruch auf Unterhalt für den März hat ?!
Kindesunterhalt zahl ich natürlich die ganze Zeit schon pünktlich nach Düsseldorfer Tabelle.
Hi
Nach meinem Wissen beginnt die Frist zu laufen mit Kenntnis des Umstandes, dass war der mündl. Ausspruch der Scheidung durch den Richter. Die Zustellung des Scheidungsurteils selbst dürfte lediglich terminieren, dass das Verfahren abgeschlossen ist, hat also keinen Einfluss auf die Rechtskraft.
Gruss oldie
Edit: Früher galt hier glaube ich der §630 ZPO - den gibt es nicht mehr. Jetzt sollte dafür der § 40 FamGG anzuwenden sein. Scheidungen sind ja neuerdings Beschlüsse und keine Urteile mehr.
Edit2: Gem. §16 FamGG ist § 221 ZPO hier nicht anzuwenden.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ok dann werd ich mal sehen was die Pfeife von Anwalt morgen dazu sagt.Kann man eigentlich direkt im Gericht anrufen um sich dort ne Info dazu geben zu lassen ?
Ich bin so stinksauer auf die Frau,ich finds nur noch peinlich.
Ok demnach dürfte sie wohl keinen Anspruch mehr haben.Bin echt mal gespannt ob die mich irgendwann mal in Ruhe läßt und mit ihrem neuen Lover in frieden lebt
Hallo Feger,
ich glaube , dass du doch für März noch zahlen musst. Der Beschluss tritt erst 28 Tage nach Zustellungsdatum in Kraft. In deinem Fall wie schon richtig erwähnt am 2.3. Einzuhalten ist der Beschluss ab dem FOLGEMONAT seiner Rechtskräftigkeit, das heißt ab 1.4. Somit darfst du erst ab 1.4 kein Unterhalt mehr zahlen.
Es ist ein bekannter Trick der Anwälte während der Verhandlung auf Berufung NICHT zu verzichten, somit kann man alles was beschlossen worden ist um einen Monat verzögern.
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo Nullkommanix,
das habe ich bisher auch gedacht aber das was oldie sagt:
Edit: Früher galt hier glaube ich der §630 ZPO - den gibt es nicht mehr. Jetzt sollte dafür der § 40 FamGG anzuwenden sein. Scheidungen sind ja neuerdings Beschlüsse und keine Urteile mehr.
finde ich auch durchaus plausibel.
Hast du die Änderungen durch das neue FamGG bei deiner Meinung schon berücksichtigt?
Diese gelten ja erst seit 1.9.2009!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
Ich spreche aus einer eigenen Erfahrung, die ich Anfang März gemacht habe. Ich wurde geschieden und es wurde eine Summe x, die ein bischen höher als der Unterhalt, den ich während der Trennung gezahlt habe, festgelegt. Der Beschluss wurde mir Mitte März zugestellt. Am Ende der Verhandlung fragte die Richterin ob wir auf Berufung verzichten, denn dann wäre der Beschluß sofort rechtskräftig gewesen und ich hätte den neuen Unterhalt ab 1. April (Folgemonat) zahlen müssen. Mein Anwalt hat aber nicht auf Berufung verzichtet (die Gegenseite war stinksauer) und somit zahle ich den festgelegten Unterhalt erst ab 1. Mai (Beschluss wird Rechtskräftig 1 Monat nach Zustellungsdatum = Mitte April). Im Umkehrschluss müsste das auch für Feger so sein. Ich denke da wurden die Änderungen, die ihr erwähnt, schon in Betracht gezogen.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Ok, ich glaube aber, dass das FamGG nur für Fälle gilt, die nach 1.9.2009 beginnen
Ich bin aber auch da nicht sicher, zumal dass dann ja auch auf den TO zutreffen könnte.
Vielleicht weiß ja noch jemand genaueres.
Der RA vom TO müsste es aber genau wissen
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hab aber gerade ne SMS meiner bezaubernden Ex erhalten [...]
Hallo,
nein, das hast du nicht.
/elwu
nein, das hast du nicht.
Ändert das was? Außer der Möglichkeit, dass Ex das auf sich beruhen lässt?
Wenn der TU tituliert ist, schützt ihn das ja nicht.
Und wenn er nicht tituliert sein sollte, wäre ja sowie alles rein freiwilliger Natur.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ändert das was? Außer der Möglichkeit, dass Ex das auf sich beruhen lässt?
Aber sicher. Man soll nicht über jedes Stöckchen springen, das einem vorgehalten wird. Ich würde auf so eine SMS überhaupt nicht reagieren. Löschen und gut ist. Wenn die Frau meint, sie habe noch einen Anspruch für März, worin sie sich ja auch irren kann, soll sie den gefälligst in ordentlicher Form beanspruchen.
OK, soweit stimmt das natürlich.
Die Frage betraf allerdings mehr die juristische Relevanz.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
... (Beschluss wird Rechtskräftig 1 Monat nach Zustellungsdatum ...
Du wirfst es so einfach hin, worum gerade diskutiert wurde. Die Frage ist ja, ist das ein Automatismus und wenn ja, wo steht er?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die Frage betraf allerdings mehr die juristische Relevanz.
Diese SMS halte ich für juristisch irrelevant. Zur Rechtskraft der Scheidung: wenn auf dem wann auch immer zugesandten Beschluss der Rechtskraftstempel mit dem offiziellen Scheidungsdatum ist, ist er zu diesem Termin auch rechtskräftig. Ob dieser Stempel im vorliegenden Fall vorhanden ist, weiß man nahand der Schilderung von Feger nicht.
Hallo oldie,
Du wirfst es so einfach hin, worum gerade diskutiert wurde. Die Frage ist ja, ist das ein Automatismus und wenn ja, wo steht er?
ok, 1:0 für dich. Wo es geschrieben steht habe ich auch nicht gefunden. Wenn es hierzu aber keine rechtliche Grundlage geben würde, hätte in meinem Fall die Gegenseite sofort Protest eingelegt.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi 0,0
Protest ist nicht möglich, lass Dir mal jedes Wort auf der Zunge zergehen:
§16 Abs.1 FamGG
(1) Der Lauf einer Frist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Bekanntgabe.
Es kann also anderes festgelegt werden. Doch wie sieht es aus, wenn nichts anderes bestimmt wurde? Was versteckt sich im juristischen Sinne hinter "Bekanntgabe"? Hier gehe ich davon aus, das auch Worte eine Bekanntgabe sind.
Darum auch der Verweis auf §221 ZPO, da hier die Zustellung in Schriftform als Fristbeginn gilt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Was versteckt sich im juristischen Sinne hinter "Bekanntgabe"?
Hallo,
AFAIK: die Rechskraft tritt ein zum Datum des Rechtskraftstempels auf dem Dokument. Das kann auch mal ein paar Monate nach der Verhandlung dauern, wenn z.B. noch Sachen zum Versorgungsausgleich geklärt werden müssen und der Richter in der mündlichen Verhandlung zu faul war oder übersehen hat, die abzutrennen. Den Stempel kann man sich ggf. auf der Geschäftsstelle des Gerichts abholen...
/elwu
