Unterhalt nach Haus...
 
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Unterhalt nach Hausverkauf?

 
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo liebe Forengemeinde,

leider habe ich nichts entsprechendes gefunden, daher hier meine Frage:

Drei Kinder, fast 14, 16 und 18. Vater besitzt das Haus, das bisher immer als "eheprägend" bei Unterhaltsfragen außen vor war. Frührentner, daher nur 150,-- € KU im Monat für alle drei. Zahlung läuft seit Jahren per Beistandschaft über das JA.
Nun habe ich per Zufall mitbekommen, dass das Haus zum Verkauf ansteht.
Gibt es im Falle des Verkaufs des Hauses irgendeine Möglichkeit, dass die Kinder zu dem KU kommen, der ihnen zusteht, oder wird KU allein vom Einkommen und nicht vom (möglichen) Vermögen berechnet?

Gruß pk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 22:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PK,

[...]das bisher immer als "eheprägend" bei Unterhaltsfragen außen vor war.

Ob die Immobilie "eheprägend" ist oder nicht, spielt beim Kindesunterhalt keine Rolle (nur wenn Ihr Euch noch im Trennungsjahr befindet, könnte man hier einen reduzierten "angemessenen" Mietwert ansetzen) ...

Liegt kein Wohnvorteil vor (da die Belastungen den objektiven Mietwert des Hauses übersteigen), würde ich auch keinen zu großen Geldsegen für Deinen Ex im Falle des Verkaufs erwarten (Vermögen wäre grundsätzlich - bis auf ein Schonvermögen - auch für KU einzusetzen).

Nichts desto trotz solltest Du beim JA nochmal nachfragen, inwieweit ein solcher Wohnvorteil bei den KU-Berechnungen zugrunde gelegt wurde.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2012 18:15
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo United,

danke für deine Antwort.

Interessant, dass "eheprägend" beim KU keine Rolle spielt - das hat die gegnerische und auch meine Anwältin immer behauptet. Das Haus müsse nicht verkauft werden, weil es eben wie gesagt eheprägend ist/war. Es ging nie um etwas anderes als KU, aber nach der Aussage habe ich dann keine weiteren rechtlichen Schritte unternommen, außer die Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen.
Dort wurde allerdings gar nichts geprüft außer dem Einkommen des Ex aus dem ein sogenannter Mangelfall resultierte. Er bekommt, so weit ich weiß, eine Rente von knapp 1.300 € im Monat. Daraufhin hat ihm wohl der JA-Mitarbeiter angeboten freiwillig 130,-- € zu zahlen, die mein Ex großzügig auf 150,-- € aufgestockt hat.

Das Haus steht zum Verkauf zu einem Preis von 256.000 €. Ob es das wert ist, weiß ich nicht und ob einer so blöd ist (sorry) so viel dafür zu zahlen schon gar nicht. Was ich auch nicht weiß, wie hoch die Schuldenbelastung inzwischen ist. Daumen mal pi müssten die Hypotheken inzwischen abgezahlt sein. Dazu kommen allerdings diverse Privatschulden, die mein Ex nach der Trennung vor 11 Jahren gemacht hat. Wie verhält es sich denn im Falle eines Verkaufs damit?

Im Zweifel möchte ich halt nichts versäumen. Vor meinem geistigen Auge steht schon wieder, dass er das Haus verkauft, seine Schulden damit abbezahlt und die Kinder wieder leer ausgehen.

Nur zum Verständnis: die 150,-- € werden prozentual nach Alter für Taschengeld aufgeteilt. Den Lebensunterhalt bestreiten mein Mann und ich. Der Herr Papa beteiligt sich ansonsten an nichts. Den möglichen KU (ist ja eh nur noch für zwei - die Älteste ist schon 18) würde ich eins zu eins für die Dinge verwenden, die ich den Kindern momentan verwehren muss, weil wir es uns einfach nicht leisten können.

Einfach ein bisschen Gerechtigkeit nach 11 Jahren Rosenkrieg auf dem Rücken der Kinder  :knockout:.

LG pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.04.2012 23:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PK,

Das Haus müsse nicht verkauft werden [...]

Zum Hausverkauf kann man ihn nicht zwingen.

Nichts desto trotz kenne ich keine Unterhaltsrechtliche Leitlinie, bei der die Anrechnung eines Wohnvorteils aufgrund Wohneigentums außer Acht gelassen wird ...
... hierbei sind Hypothekenzinsen gegenzurechnen und Tilgung kann ggf. als Altersvorsorge angesetzt werden.
Die Ansetzbarkeit anderer Schulden ist eine Ermessensfrage.

Dort wurde allerdings gar nichts geprüft außer dem Einkommen des Ex aus dem ein sogenannter Mangelfall resultierte.

Entweder bittest Du Deine Beistandschaft nochmals nachzuhaken oder Du suchst Dir nen eigenen Anwalt.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 10:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vater besitzt *das* Haus

Wieso "das"? Setzt Du hier irgendwas vorraus, was wir nicht wissen? Wer wohnt denn drin?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 12:00
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieso "das"? Setzt Du hier irgendwas vorraus, was wir nicht wissen? Wer wohnt denn drin?

Ihm gehört das Haus und er wohnt in der dazugehörigen Einliegerwohnung. Das Haupthaus war immer wieder vermietet. Wobei ich vlt. dazu sagen sollte, dass uns das Haus zu gleichen Teilen gehörte und ich ihm nach der Scheidung nach zweijährigem Rechtsstreit seinen Anteil gegenüber dem Schuldenerlass meinerseits "überlassen" habe.

@United: "mein" Beistand ist froh, wenn er nichts von mir hört - er geht wohl auf den Ruhestand zu und einen Anwalt kann ich mir bei so vagem Ausgang nicht leisten.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2012 23:34
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PK,

Das Haupthaus war immer wieder vermietet.

Heißt das, er hat neben Rente und nicht berücksichtigtem Wohnvorteil auch unberücksichtigte Mieteinnahmen ?

[...]er geht wohl auf den Ruhestand zu und einen Anwalt kann ich mir bei so vagem Ausgang nicht leisten.

... mmmh, ob sich die Mühen lohnen, den einen zu nerven oder nen anderen zu kontaktieren, musst Du letzten Endes selbst entscheiden.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 11:05
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin PK,
Heißt das, er hat neben Rente und nicht berücksichtigtem Wohnvorteil auch unberücksichtigte Mieteinnahmen ?

United, ja, das trifft zu. Wobei ich halt bisher nichts unternommen habe, weil (angeblich) die Mieteinnahmen direkt aufs Konto seiner Schwester geflossen sind, damit er seine Schulden bei ihr begleichen kann. Mir wurde auch erzählt, dass der Mietvertrag von seiner Schwester abgeschlossen wurde, obwohl ihr das Haus gar nicht gehört. Keine Ahnung, ob so was rechtlich zulässig ist. Aber das mit den Mieteinnahmen hat sich ja jetzt eh erledigt, weil das Haus ja zum Verkauf steht.
Weiterhin habe ich gehört, dass mein Ex inzwischen eine Vermögensfürsorge (oder wie das heißt) hat, die ebenfalls bei der Schwester liegt. D. h. im Zweifel kann er über seine Ein- und Ausgaben gar nicht selbst entscheiden. Außerdem hat der KV den Kindern erzählt, dass er neben seiner Rente noch jeden Monat 1.300,-- € von seiner Schwester bekommt und damit über ein Gesamteinkommen von über 2.500,-- € verfügt (netto wohlgemerkt). Auskunft des Beistandes: ja, wenn sie das beweisen können, dann können wir was machen, aber wie wollen Sie das beweisen?
So - und mit all dem Kram will oder kann mein Beistand sich eben nicht auseinander setzen und bis ich die ganze Geschichte einem Anwalt verklickert habe, bin ich sicher mehr Geld los, als hinterher möglicherweise rausspringt.

Deswegen hatte ich meine Frage hier gestellt, aber so abstruse Fälle gibt es wohl auch nicht alle Tage...

LG pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2012 17:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Beistandschaft sollte den Steuerbescheid anfordern. Denn der KV hat selbst dann Vermietungseinkünfte, wenn er den Mieterlös für ihm gehörenden Wohnraum direkt der Schwester überweist. Der Zufluss ist ihm zuzurechnen, dass die Schwester das Geld erhält ist entweder ein abgekürzter Zahlungsweg oder aber eine Abtretung. Beides ändert nichts daran, dass es "sein" Geld ist.

Wenn also Mietzahlungen nicht auf dem Bescheid auftauchen vermietet er entweder nicht oder aber er begeht auch noch Steuerhinterziehung (falls er keine Verluste erwirtschaftet).

Grundsätzlich sollte der Erhalt von Mietzahlungen, sofern sie nicht hinterzogen werden, herauszufinden sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 20:31
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

danke, da hätte ich wohl vor ein paar Jahren hier schon mal fragen sollen. Fakt ist, dass das Haus seit ca. einem Jahr nicht mehr vermietet ist, wahrscheinlich ist es müßig, da jetzt noch nachzuhaken.

Vermietet war es definitiv, denn ich kannte die jeweiligen Mieter.

Steuerbescheid - weiß ich nicht - muss den ein (Früh)Rentner noch abgeben? Falls ja, wäre das vlt. doch noch eine Idee...

LG pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2012 22:45




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Rentenerträge sind steuerpflichtig. Befreit werden kann er nur, wenn sein zu versteuerndes Einkommen nachweislich im aktuellen und den 3 Folgejahren nicht den Grundfreibetrag übersteigen sollte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 01:33
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PK,

Fakt ist, dass das Haus seit ca. einem Jahr nicht mehr vermietet ist, wahrscheinlich ist es müßig, da jetzt noch nachzuhaken.

... das wäre einem Richter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit egal (der rechnet dann halt mit nem fiktiven Mietertrag).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2012 10:00
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke euch,

unter diesen Umständen werde ich meinem Beistand dann vlt. doch noch mal ein wenig ungemütlich  :phantom:.

LG pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2012 19:12