Unterhalt nach Ehes...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt nach Eheschließung!

 
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo, ich habe nur eine klitzekleine Frage :wink:!
Mein Partner ist für 2 Kinder unterhaltspflichtig.
Kommendes Jahr wollen wir heiraten. Wir haben keine gemeisamen Kinder!
Bei einer nächsten Unterhaltsberechnung für die Kinder zählt dann aber weiterhin nur der Verdienst meines Partners oder meines dann auch, da wir verheiratet sind?
Wenn er z.B. unter den SB fallen würde, würde meines dann mein Verdienst auch mit reinzählen? Spielt das denn bezüglich des  Unterhaltes überhaupt irgendeine relevante Rolle, wenn wir heiraten???
Danke schonmal im voraus für Eure Hilfe!
Skygirl237 :yltype:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 17:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Spielt das denn bezüglich des  Unterhaltes überhaupt irgendeine relevante Rolle, wenn wir heiraten???

Wenn es um KU geht ja. Wenn ihr heiratet bekommt er eine andere (bessere) Steuerklasse und davon profiteiren die Kinder.

Sein SB kann ja schon gekürzt werden, wenn ihr nur zusammenlebt, da wird sich also nichts ändern. Falls er keinen oder weniger als DDT 1 an Ku zahlen kann, darf durchaus dein Einkommen geprüft werden. Allerdings nur dahingehend, ob du evtl. ihm zu Unterhalt verpflichtet werden kannst, damit er seinen Pflichten nachkommen kann.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 17:55
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Danke für die flinke Antwort.  :thumbup:
Mit der Steuerklasse, ja das ist klar aber dann wird ja auch wieder mehr Kindergeld in Ansatz gebracht bzw. gegen gerechnet und der Zahlbetrag ist wieder der bisherige, also gibts da keine Auswirkungen diesbezüglich.
Dies ist ja meines Wissens bis zur 8. Einkommensgruppe so, daß der Zahlbetrag gleich bleibt.
Also im Großen und Ganzen bleibt alles so wie ist, denn den Betrag aus der DDT kann er zahlen. Also interessiert das keinen, was ich verdiene! Hab ich richtig verstanden?
VlG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 18:16
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Ach übrigens, wir wohnen schon 5 Jahre zusammen und der SB wurde bisher noch nie gekürzt. Haben auch nie einen MV vorgelegt, da die Miete eh zu gering wäre! und keine Rolle spielt.
Unter welchen Voraussetzungen wird denn der SB gekürzt? Kann man das so pauschal sagen :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 18:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

pauschal kann man das nicht sagen. Wenn entweder gar kein oder nicht wenigstens der mindestsatz gezahlt werden kann, kann u.U. der SB gekürzt werden, damit wenigstens etwas KU gezahlt werden kann.

Im SB ist ein Mietanteil schon drin  :wink:.

Kann abre durchaus sein, das sich Exen plötzlich für den Verdienst der Neuen interessieren und versuchen Auskunft zu bekommen. Dann immer brav über den Anwalt antowrten lassen, das sie das einen feuchten Kehricht angeht, da der KV ja bereits KU über DDT 1 (also mehr als 100%) zahlt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 18:31
(@lillifee)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich weiss nicht ob ich mich hier einfach so einklinken darf??<<<hab ein ähnliches problem

lebe mit meinem freund in eheändlicher gemeinschaft und nun wird der unterhaltsanspruch seiner 3 kinder ermittelt<<<ich geh auch in die arbeit <<wird mein lohn auch mitberechnet<<<habe selbst auch 2 kinder

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 18:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Lillifee,

Hallo ich weiss nicht ob ich mich hier einfach so einklinken darf??<<<hab ein ähnliches problem

willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für Einklinker  😉

Um Deine Frage zu beantworten: Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich erst einmal ein wenig im Forum zu belesen, ob Deine Frage möglicherweise schon mehrfach beantwortet wurde. Dafür gibt's eine Suchfunktion.

Falls Du keine passenden Antworten findest: Bitte einen neuen Thread starten; es gilt als unhöflich, die Threads anderer Poster mit dem eigenen Problem zu zerfleddern. Und unübersichtlich wird es auch.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 18:51
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Habt erstmal vielen lieben Dank für Eure zahlreichen hilfreichen Auskünfte. Habe auch alles verstanden, dank der guten Erklärungen :wink:! Bisher haben wir glücklicherweise alles ohne Anwalt klären können...der Ex müssen wir keine Auskünfte über meinen Verdienst geben, solange mein Partner mindestens 100% des Regelbetrages an KU zahlt, richtig?

Hab aber nochmal eine etwas andere sicherlich etwas außergewöhnliche Frage....wenn wir verheiratet sind...und sollte meinem Partner dann etwas zustoßen und die Kinder wären noch unterhaltsberechtigt, bekommen die dann Geld von mir, seiner Frau? Oder wird dies durch die Waisenrente beglichen und geht mich dann nix an?
Ich weiß, diese Frage ist etwas seltsam aber wir möchten gern im Vorfeld alles bedenken und nicht das "böse Erwachen" erleben :)!
Habt schonmal vielen Dank für Eure Mühen und das Einklinken in meinem Thead nehme ich "Lillifee" natürlich nicht übel :wink:!
VlG Skygirl237

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2006 21:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen: Das Kind bekommt Halbwaisenrente. Damit hättest du absolut nichts zu tun.

Allerdings hat das Kind natürlich die Erbansprüche. Da solltet ihr euch aber am besten wirklich beraten lassen (z.B., wenn ihr ein gemeinsames Haus habt. Sonst könnte im schlimmsten Fall die KM eine Teilungsversteigerung anstreben, um das Erbe für das zu bekommen) Es gibt da aber wohl testamentarische Möglichkeiten für diesen Fall vorzusorgen und sicherzustellen, das allein das Kind das Erbe bekommt.

(Dir könnte allenfalls Zahlungen aufgebrummt werden, wenn die Exfrau Unterhalt für sich bekäme. Dann aber nur bis zu ner gewissen Höhe, die sich irgendwie am Pflichtteil orientiert)

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 22:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Skygirl,

Allerdings hat das Kind natürlich die Erbansprüche. Da solltet ihr euch aber am besten wirklich beraten lassen (z.B., wenn ihr ein gemeinsames Haus habt. Sonst könnte im schlimmsten Fall die KM eine Teilungsversteigerung anstreben, um das Erbe für das zu bekommen)

Als Ehepaar könnt Ihr ein so genanntes "Berliner Testament" machen, in dem Ihr Euch wechselseitig zu Alleinerben einsetzt. Der Pflichteil an die Kinder wird davon allerdings nicht berührt.

Es gibt da aber wohl testamentarische Möglichkeiten, um für diesen Fall vorzusorgen und sicherzustellen, das allein der Partner das Erbe bekommt. Zwar gibt es die Pflichtteilsansprüche der Kinder Deines Mannes; diese können aber durch die "Jastrow'sche Klausel" zumindest begrenzt werden. Würde Dein Mann jetzt also vor Dir sterben und seine Ex im Auftrag ihrer minderjährigen Kinder diesen Pflichtteil geltend machen, würde sie den Kindern einen Vermögensschaden zufügen, denn damit ist jeder weitere Erbanspruch ausgeschlossen. Sowas sollte man sich als Mutter gut überlegen, denn eigentlich ist es ein Verstoss gegen die Auflagen der Vermögenssorge.

Wenn die Kinder dagegen beim Eintritt des Erbfalls volljährig sind und sagen "ach, der Papa hat da noch ein Haus, in dem seine Witwe wohnt, davon holen wir uns jetzt die Hälfte", kann möglicherweise tatsächlich ein Verkauf des Hauses erforderlich sein, um die Erbansprüche aus dem Pflichtteil zu bedienen, sofern nicht genügend anderes Vermögen vorhanden ist.

Ein Pflichtteil lässt sich auch durch Enterbung nur ausschliessen, wenn die potenziellen Erben sich schlimmer Verfehlungen gegen den Erblasser schuldig gemacht haben - und auch dann ist vieles anfechtbar. Ich gehe mal davon aus, dass das bei Euch nicht der Fall ist. Würde es aber irgendwann darauf hinauslaufen, hätte Dein Mann beispielsweise die Möglichkeit, Dir das Haus bzw. seinen Miteigentumsanteil daran zu schenken. Wenn er die Schenkung mehr als 10 Jahre überlebt, ist die Immobilie nicht mehr Bestandteil der Erbmasse und Du wärst vor einem zwangsweisen Verkauf des Hauses geschützt.

Google mal nach "Berliner Testament" und "Pflichtteil" - Du wirst vieles finden.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der hofft, dass Du all dieses Wissen gar nicht brauchen wirst)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2006 23:02




(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallöchen und vielen Dank wiedermal für Eure Antworten :thumbup:!
Auch ich wünsche mir natürlich von Herzen, daß ich dieses Wissen niemals benötigen werde!!!

Bezüglich dieser ganzen Angelegenheit mit dem Erben haben wir uns schon so gut es ging informiert, mir war nur unklar, ob ich dann KU zahlen müsste oder ob dies durch die Halbwaisenrente gedeckt wird.
Ein Testament ist geplant, somit bleiben lediglich die Pflichtteilsansprüche, die ja immer finanzieller Natur sind aber das wir da nicht drumherum kommen, ist uns durchaus bewusst.

" Würde Dein Mann jetzt also vor Dir sterben und seine Ex im Auftrag ihrer minderjährigen Kinder diesen Pflichtteil geltend machen, würde sie den Kindern einen Vermögensschaden zufügen, denn damit ist jeder weitere Erbanspruch ausgeschlossen. Sowas sollte man sich als Mutter gut überlegen, denn eigentlich ist es ein Verstoss gegen die Auflagen der Vermögenssorge."

Ist es nicht aber sehr wahrscheinlich, daß ( bei minderjährigen Kindern) die KM den Pflichtteil für die Kinder auf jeden Fall einfordert? Wenn die KM diese nicht einfordert, verjähren sie ja irgendwann! Oder?
Wie meinst Du dies mit "jeder weitere Erbanspruch wäre dann ausgeschlossen"? Sie können ja eh nur einmal erben....steh ich da jetzt auf der Leitung :rofl2:!
Danke schonmal im Voraus!
Viele Grüße aus dem sonnigen Sachsen...Skygirl237 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2006 15:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Skygirl,

Ist es nicht aber sehr wahrscheinlich, daß ( bei minderjährigen Kindern) die KM den Pflichtteil für die Kinder auf jeden Fall einfordert? Wenn die KM diese nicht einfordert, verjähren sie ja irgendwann! Oder?
Wie meinst Du dies mit "jeder weitere Erbanspruch wäre dann ausgeschlossen"? Sie können ja eh nur einmal erben....steh ich da jetzt auf der Leitung :rofl2:!

In diesem Konstrukt wärest Du die so genannte "Letztversterbende"; man könnte den Erbanspruch daher auch auf diesen Zeitpunkt nach hinten verschieben. So wird das jedenfalls bei vielen Berliner Testamenten unter Eheleuten gemacht, die gemeinsame Kinder haben. Würde im Klartext bedeuten: Bei Papa's Tod gips wenich, wenn Skygirl auch ins Gras gebissen hat, gips mehr. Also wäre der sofortige Zugriff auf die Kohle möglicherweise ein Vermögensschaden.

Ob und wie man das bei nicht-gemeinsamen Kindern regeln kann und sollte, sagt Euch ein fachkundiger Anwalt und/oder Notar. In jedem Fall gibt es bei der ganzen Erberei so viele Fallstricke, dass sich der Besuch bei einem Fachmann unbedingt lohnt. Dein Mann kann beispielsweise auch verfügen, dass der Pflichtteilsanspruch nicht auf einmal ausbezahlt wird, sondern in Raten - und vieles andere.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2006 15:53
(@skygirl237)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo  Martin 😉
wie gesagt, informiert haben wir uns diesbezüglich schon, eben weil dies ein so komplexes Thema ist. Es spielenda  so viele  Faktoren rein.
Uns wurde gesagt, daß bei gemeinsamen Kindern der Erbanspruch nach hinter verschoben werden kann, aber eben nur bei gemeinsamen.
Sollte das Kind bzw. die KU bei Minderjährigkeit dann das Erbe meines Mannes nicht annehmen, verjährt dies irgendwann und wenn ich dann nach der Verjährung wegfallen würde, hätten die keine Ansprüche mehr , weil die Kinder meines Mannes, also die unehelichen Kinder, mit meinem Erbfall ja nichts zu tun haben.
Dies wäre wie gesagt nur bei gemeinsamen Kindern möglich.
Aber natürlich hoffe ich auch von Herzen, daß ich all dieses Wissen niemals nie brauchen werde!!!
VG Skygirl237 aus dem sonnigen Teil des Landes  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2006 18:07