Unterhalt nach der ...
 
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Unterhalt nach der Scheidung - hatte meine Frau ehebedingte Nachteile?

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(@scjfan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Helfer  🙂

erst mal danke für die viele Tipps!  :thumbup:  Noch mal paar Nachfragen:

Wieviel ist ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich in Bezug auf durchschnittlich 600€ netto mehr über einen
Zeittraum von 20 Jahren wert? Ich soll meiner DEF ja beim Auszahlungsbetrag entgegenkommen, aber für mich
ist die Rente noch weit weg und das Bargeld wäre mir für meinen Neustart eigentlich wichtiger. Vielleicht denke
ich da auch zu kurzsichtig.? Kann das einer von euch schätzen? (nur Größenordnung)

Laut Beppo gilt: Übernimmt meine Frau die Immobilie komplett und zahlt allein, wird ihr trotzdem ein Wohnvorteil
(abzüglich der Kreditzinsen und Fixkosten) entstehen, der dann auch bei Unterhaltsberechnungen ihr anrechenbares
Netto leicht erhöht. Habe ich das richtig verstanden?

Zählt dieser Kredit, den sie dann allein bedient, noch zu den ehebedingten Schulden?

Ich habe ein Angebot für eine Mietwohnung, aber auch Bedenken, dass ich nach dem Verlassen unserer Wohnung
den letzten Faustpfand aus der Hand gebe. Noch ist keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen und ich
hab so ein flaues Gefühl in der Magengrube, irgendwas übersehen zu haben...  :puzz:

Liebe Grüße,
Mike


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Laut Beppo gilt: Übernimmt meine Frau die Immobilie komplett und zahlt allein, wird ihr trotzdem ein Wohnvorteil
(abzüglich der Kreditzinsen und Fixkosten) entstehen, der dann auch bei Unterhaltsberechnungen ihr anrechenbares
Netto leicht erhöht. Habe ich das richtig verstanden?

Nicht so umständlich.
Das Haus einen Nutzwert.
Entweder aus Vermietung oder aus Eigennutzung.
Dieser gilt als Einkommen.
Allerdings gemindert um die Kosten des Hauses, wie z.B. Kreditzinsen

Nach dem Trennungsjahr kann die Summe aus Einnahmen und Kosten aber nicht mehr negativ sein.
Auch nicht wenn, dieser Negativsaldo selbst herbeigeführt wird, z.B. durch Übernahme des ganzen Hauses.
Sie kann sich dadurch also nicht arm rechnen.
Schlimmstenfalls kann sie den ertrag auf 0,- manipulieren.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2009 20:12
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