Unterhalt nach der ...
 
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Unterhalt nach der Scheidung

 
(@tu154)
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hallo!

bin ratlos... meine ex zuieht zu seinem freund und wird mit ihm in seinem haus wohnen. muss ich trotzdem die unterhalt an sie weiter zahlen!?

hat jemand schon solche erfahrung gehabt?

danke!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2005 12:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin TUI154,

wie aus deinem anderen Beitrag entnehme, zieht sie 'ne Ecke weit weg. Es ist also davon auszugehen, dass die Bindung der beiden auf Dauer ausgelegt ist und sie wirtschaftlich gemeinsam handeln. Dieses wären Gründe den EU auch vor Ablauf der üblichen 2-Jahres-Frist zu versagen.

Die Frage ist, ob es einen Titel zum EU gibt. Wenn nein, stllst du enfach die Zahlung ein. Wenn doch, musst du die Ex anschreiben (lassen), mitteilen dass und weswegen du die Zahlung einstellst udn sie dir ausdrücklich versichert, auf den Titel zu verzichten. Tut sie das nicht, musst du Abänderungsklage einreichen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2005 12:47
(@tu154)
Schon was gesagt Registriert

Danke, DeepThought!

den Titel hat sie nicht, nur mein sohn. am 22.02. ist termin zur ehescheidung. dann muss ich sie schnellstmöglich anschreiben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2005 13:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also geht es derzeit um TU und nicht EU. Stell die Zahlung ein und gut ist.

Für die Scheidung wird's knifflig. Hat sie im Scheidungsantrag EU gefordert? Wenn nein, würde ich schön still sein. Meldet sie sich wegen EU die kommenden 2 Jahre nicht, bist du sie diesbzgl. los bis in ferne Zukunft. Wenn doch, musst du über deinen RA jetzt schon vortragen lassen, dass ein Anspruch auf EU nicht gegeben ist.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2005 13:09
(@tu154)
Schon was gesagt Registriert

EU hat sie angefordert (grad per telefon mitgeteilt)... die erste verhandlund zur scheidung ist deswegen geplazt...

gibts dann die chance an sie nicht zu zahlen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2005 13:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn kein Titel besteht, gibt es keine Zahlungspflicht.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2005 14:18
(@tu154)
Schon was gesagt Registriert

Danke!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2005 14:36