Unterhalt nach dem ...
 
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Unterhalt nach dem Trennungsjahr ?

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(@mrcool)
Schon was gesagt Registriert

Eine beschiedene Frage...ich lebe jetzt 1,5 Jahre von meiner Frau getrennt und die Scheidung läuft. Ich zahle aktuell nur noch Unterhalt für den Jungen. Den Ehegattenunterhalt habe ich nach dem Trennungsjahr eingestellt. Meine Ex ist nach meinem Auszug und der Trennung auf die Idee gekommen zu studieren obwohl sie eigentlich arbeiten könnte weil es für beide Kinder ein 10h Kitaplatz gibt. Jetzt verklagt mich die Ex auf Ehegattenunterhalt obwohl sie arbeiten könnte, was sie aber nicht will; ihre Rechtsanwältin argumentiert das es ihr nicht zumutbar wäre, nach dem Studium noch arbeiten zu gehen weil sie ja studieren muss.
Was meint ihr; muss ich weiter Ehegattenunterhalt zahlen ?
Hat jemand Erfahrung damit?
Über Eure Meinungen und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.

Danke für Eure Zeit !

--
Mr.Cool

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2012 12:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr.Cool,

Was meint ihr; muss ich weiter Ehegattenunterhalt zahlen ?

Vorab:
Familienrecht basiert auf Einzelfallbetrachtungen. Die korrekte Antwort auf diese Frage kann Dir demzufolge lediglich ein Richter geben.
In diesem Forum kann man auf Basis gängiger Rechtssprechung lediglich eine Chanceneinschätzung geben.

Dazu bedarf es aber etwas mehr Futter ...

Wie alt ist Euer Sohn, wie alt die Stieftochter ?

Ein wesentlicher Punkt in Deinem Fall wäre, inwieweit Deine DEF sich mit dem Studium in einer Erstausbildung befindet.
Hat sie bereits eine Ausbildung ?
Hat sie in diesem Beruf bereits - vor der Ehe - gearbeitet ?
Baut das Studium auf diese Ausbildung auf ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2012 13:15
(@mrcool)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Antwort. Jetzt mal mehr Futter ; unser Sohn ist vier Jahre alt und es besteht eine Ganztagsbetreuung (06-18). Die Stieftochter ist 7 und auch da besteht eine Ganztagsbetreuung. Mit dem Studium befindet die Ex nicht in einer Erstausbildung, vorher hat die Ex bei der Zeitung gearbeitet (sie hat bei der Zeitung gelernt und hat dort ein Volontariat, was lt. meiner Rechtsanwältin als 1. Ausbildung gilt gemacht,und jetzt studiert sie Soziale Arbeit....also hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tuen ! 
In dem Beruf bei der Zeitung hat sie vor unserer Ehe schon gearbeitet, aber das ist ja schon länger her weil 2005 die Stieftochter zur Welt kam. Verheiratet sind wir seit Mai 2008.
Ich hoffe mal das das jetzt reicht ?!  😉

Danke für Deine Zeit !

Gruß

--
Mr.Cool

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2012 20:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ein wesentlicher Punkt in Deinem Fall wäre, inwieweit Deine DEF sich mit dem Studium in einer Erstausbildung befindet.
Hat sie bereits eine Ausbildung ?
Hat sie in diesem Beruf bereits - vor der Ehe - gearbeitet ?
Baut das Studium auf diese Ausbildung auf ?

Das halte ich für irrelevant.
Für die Erstausbildung kann man vielleicht die Eltern anspannen aber der Exgatte ist dafür nicht zuständig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2012 21:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrCool,

wie United bereits ausführte: Unterhaltsentscheidungen sind Einzelfall-Entscheidungen; es ist daher praktisch unmöglich, vorherzusagen, wie ein von Deiner DEF angerufenes Gericht im Detail entscheiden würde oder wird.

Abgestellt wird dabei vor allem auf so genannte "ehebedingte Nachteile", bei denen allerdings nicht haarscharf unterschieden wird zwischen Deinem leiblichen und Deinem Stiefkind. Eine Rolle könnte spielen, dass die Berufs- und Verdienstmöglichkeiten bei Tageszeitungen heute alles andere als rosig sind (vor allem nach sieben Jahren Pause) und/oder dass die Arbeitszeiten in Zeitungsredaktionen nicht mit den Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen harmonieren. Eine weitere Rolle wird die Differenz zwischen Deinem und Ihrem Einkommen spielen. Auch die von Euch selbst gewählte eheliche Rollenverteilung wird Berücksichtigung finden. Und möglicherweise auch die eigenmächtige (unangekündigte?) Einstellung des Trennungsunterhalts, denn dieser ist im Allgemeinen (aber auch da gibt es keine gesetzliche Festschreibung) nicht nur für genau ein Jahr, sondern bis zur Scheidung zu bezahlen - um dann nicht selten durch nachehelichen Unterhalt ersetzt zu werden.

Du siehst: Es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen können. Mit einem Richterspruch von der Sorte "Gute Frau, ab sofort sind Sie wirtschaftlich für sich selbst verantwortlich und Ihr Mann hat keinerlei Unterhaltspflichten mehr!" solltest Du jedenfalls nicht rechnen.

Vielleicht stellst Du mal ein paar Einkommenszahlen hier ein; dann können unsere Unterhalts-Cracks Dich mental darauf vorbereiten, womit Du ggf. rechnen musst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2012 21:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anders als es vielleicht geklungen hat, sehe ich es auch nicht sicher an, dass du keinen Unterhalt bezahlen musst.

Ich würde aber die Argumentation deiner Ex gegen sie verwenden.

Gerade die Tatsache, dass sie in der Lage ist zu studieren, belegt doch dass sie auch in der Lage zu arbeiten.

Das würde ich allerdings möglichst spät vortragen, ggf. erst in der mündlichen Verhandlung damit sie das Studium nicht gleich abbricht, wenn sie den Fehler erkennt.

Du solltest ihr aber anbieten, sie bei der Betreuung zu unterstützen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2012 21:25
(@mrcool)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

die Ex hat mir am 29.06.2011 schriftlich bestätigt das sie sich umgehend um eine Arbeit bemühen wird um am Unterhalt mitzuwirken. Da war nicht von einem Studium die Rede !!!
Wir vom Väteraufbruch für Kinder haben die Ex im Juli 2011 schriftlich per Post darauf hingewiesen, dass nach 1 Jahr nur noch der Unterhalt für das Kind bezahlt wird. Meine Rechtsanwältin hat in mehreren Schreiben die Ex drauf hingewiesen das ich ab Juli 2012 keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen werde und das sie sich selbstverantwortlich dann um ihren Unterhalt zu bemühen hat. Die Rechtsanwältin meiner Ex schreibt das eine Arbeit für ihre Clientin nicht zumutbar wäre weil sie ja studiert und sie sich um beide Kinder zu bemühen hat. Das war die Antwort ihrer Rechtsanwältin. Das ist doch ein Witz; die Ex ist kerngesund und könnte auch irgendeine andere Halbtagsstelle annehmen wie viele Millionen andere Frauen in ihrer Situation auch. Aber sie studiert ja und kann deshalb nicht arbeiten :thumbdown:

Jetzt zu den Zahlen: aktuell habe ich 1750 € netto zur Verfügung und zahle davon 241 € Unterhalt für den Jungen ! ! !
Die Ex bekommt so weit ich weiß so um die 350 € Unterhalt für die Stieftochter von ihrem ersten Ex  😉
Die Ex könnte ja ohne Probleme Wohngeld beantragen und Harz 4 !

Ich war letztens auch mal beim Arbeitsamt um mich einfach mal zu erkundigen. Ich könnte rein theoretisch auch studieren! Ich habe den Typ vom Amt mal gefragt wovon ich dann mein Geld bekomme soll; Antwort: das ist ihr Problem...sie müssen ja nicht studieren......das war die Antwort.

JETZT SAGE ICH MAL: DIE EX BRAUCHT AUCH NICHT STUDIEREN; ES HAT SIE DAZU KEINER GEZWUNGEN ALSO MUSS SIE SELBER SEHEN WIE SIE ZURECHT KOMMT; ODER ?

Vielen Dank fürs Lesen und für Eure Zeit !

Gruß

--
Mr.Cool

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2012 00:06
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

So ganz stimmt das nicht. Es kann durchaus ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bestehen, wenn sie z.B. während der Ehe mit Einverständnis des Ehemannes studiert hat, oder keine Ausbildung hat, oder immer studieren wollte, oder studiert hat und dann ist ein Kind dazwischengerutscht... wenn es einem Richter in den Kram passt. Das ist alles Will... äh Einzelfallentscheidung. Die Hürde für Ausbildungsunterhalt liegt allerdings recht hoch, sagt Google... Vielleicht soll hier auch eher auf ehebedingte Nachteile gezielt werden, Job verloren wegen der Kinder, keine Chance mehr, bei einer Zeitung unterzukommen, Ehefrau hat Nachteile und versucht diese durch Studium auszugleichen. So ne Benachteiligung ist ja ziemlich subjektiv, und wenn man jetzt Geld verdienen würde, wäre dieser Nachteil ja objektiv gar nicht so hoch...
Ob sie damit durchkommt, ist ne andere Frage, aber grundsätzlich hat Brille recht.

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 00:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Natürlich.
Und ich glaube, da sind wir uns alle einig.

Ich glaube aber, dass die Chancen des TO durch das Studium eher besser sind als wenn seine Ex sich einfach zurück lehnen und einfach sagen würde, "Ich kann nicht arbeiten"

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 00:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Moin.Das halte ich für irrelevant.
Für die Erstausbildung kann man vielleicht die Eltern anspannen aber der Exgatte ist dafür nicht zuständig.

Das hat sich zwar inzwischen ein wenig gerade gerückt, dennoch zur Klarstellung:
Die Frage zielte darauf ab, dass Ex im Falle einer Erstausbildung durchaus Anspruch auf Ausbildungsunterhalt haben könnte.
... und in der Tat stimme ich Beppo zu, dass sich Ex mit der Aufnahme eines Vollzeitstudiums (unterhaltstechnisch) eher ins Knie geschossen hat.

Aus der Ferne betrachtet, solltet Ihr jeglichen Unterhaltsanspruch wegargumentieren (nur nochmal: ob ein Richter dem folgt, ist nicht vorhersehbar):
- Unterhalt für Betreuung (§ 1570 BGB): Entfällt, da Vollzeittätigkeit möglich (wie sie durch Studium beweist)
- Aufstockung (§ 1573 BGB): Entfällt, wenn man davon ausgeht, dass sie mit einer Vollzeittätigkeit 1.400 EUR verdienen kann (was in etwa Deinem verbleibenden EK entspricht)
- Ausbildung (§ 1575 BGB): Entfällt, da Erstausbildung erledigt und kein sächlicher Zusammenhang des Studiums zu eben dieser

Wenn Ex anstelle Arbeitswiederaufnahme ein Studium beginnt (und Ihr Leben von Bafög (?) und Kindesunterhalt finanzieren möchte), dann ist das ihre persönliche Entscheidung (der man aus ihrer Sicht durchaus etwas abgewinnen kann).
Einen Selbstläufer für finanzielle Unterstützung Deinerseits sehe ich darin aber nicht.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 10:44




(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

ALSO MUSS SIE SELBER SEHEN WIE SIE ZURECHT KOMMT; ODER ?

hi mr cool, wo eheliche kinder im spiel sind würde ich darauf in einem gerichtsverfahren nicht wetten  😡
als juristischer laie seh ich das haargenau wie du  :thumbup:

alles gute!
horst

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 13:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Ex könnte ja ohne Probleme Wohngeld beantragen und Harz 4 !

als immatrukulierte studentin kann sie das nicht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 13:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr Cool,

es gibt speziell im Familienrecht sehr oft eine grosse Diskrepanz zwischen persönlichem Gerechtigkeitsempfinden und Gerichtsurteilen. Das kann man ehrlicherweise nicht nur dem Familienrecht oder den beteiligten Richtern vorwerfen; es hat vor allem damit zu tun, dass Gerichte damit beauftragt werden, Sachverhalte auseinanderzudröseln, die Menschen meist ohne jedes Papier und unter ganz anderen Umständen (sie konnten sich gut leiden oder liebten sich sogar) mal installiert haben - und nun auf der Basis mehr oder minder grosser Aversionen gegeneinander wieder getrennt haben wollen.

Dabei kommt notgedrungen sehr oft etwas heraus, was nicht allen Beteiligten einleuchtet. Vor allem in Fällen, in denen die einvernehmliche Rollenverteilung beispielsweise lautete "einer schafft die Kohle ran und der andere kümmert sich vorzugsweise um Haushalt und Kinder."

Wir können Dir hier auf der Basis unzähliger Gerichtsentscheidungen nur die mögliche Bandbreite aufzeigen - aber keinen Knopf, auf den Du einfach drücken musst und ein Ergebnis bekommst wie "Die Ehe ist beendet, deshalb muss die Ex jetzt für sich selbst sorgen".

Was ich in dem ganzen Gewusel noch nicht gelesen habe: Wie könnte/würde denn Dein eigener zeitlicher Beitrag in Sachen Kinderbetreuung lauten? Wo und in welchem Umfang könntest Du Dich da stärker einbringen? Mit einem "die Kinder sind ganztägig durch Dritte betreut" lieferst Du einem Gericht nicht unbedingt einen Anlass, an den wirtschaftlichen Auswirkungen Eures ehelichen Rollenmodells etwas zu ändern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.09.2012 13:59
(@mrcool)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wie würde ich mich mehr einbringen.....ich konnte den Jungen auch mal in der Woche zu mir nehmen und dann am nächsten Tag ihn vor der Arbeit zum Kindergarten bringen. Es wäre für mich auch selbstverständlich den Kleinen mal zwei Wochenenden hinter einander zu betreuen! Aber das will die Ex ja nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2012 23:01
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hei,

wenn ich es richtig verstehe bist Du noch nicht geschieden.
Ich weiß ja nicht wo deine RA die Erkenntnis hernimmt nach einem Jahr müsse kein Trennungsunterhalt gezahlt werden (§ 1361 BGB). Ich durfte über Urteil des Gerichtes bis zur Rechtskraft der Scheidung 7 Jahre Trennungsunterhalt (nach den ehelichen Verhältnissen) zahlen.
Den bisherigen Betrag würde ich erst mal irgendwo ansammeln, nach meiner Erfahrung kann es gut sein das der Unterhalt ganz schnell nachgezahlt werden muss.

Gruß
Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2012 23:26
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich weiß ja nicht wo deine RA die Erkenntnis hernimmt nach einem Jahr müsse kein Trennungsunterhalt gezahlt werden (§ 1361 BGB).

Ich sehe hier nicht, dass man der Anwältin einen Unkenntnis-Vorwurf machen kann.

Andersrum wird ein Schuh draus:
Frage: Wieso nimmt sie hin, dass im ersten Jahr nach der Trennung TU zu zahlen ist ?
Antwort: Dieses liegt darin begründet, dass vom UH-Berechtigten im ersten Jahr regelmäßig keine Ausdehnung der Arbeitszeit erwartet werden darf.

Danach sehr wohl ... und da vermutlich keine Regelung des Unterhalts besteht, ist die Vorgehensweise, diesen zunächst einzustellen, durchaus als gangbarer Weg anzusehen, um eine solche Regelung zu erreichen (oder im besten Fall eine gerichtliche Bestätigung z uerhalten, dass keine UH-Pflicht besteht).

Der Hinweis, sich auf eine mögliche Nachzahlung einzustellen, ist sicherlich richtig.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2012 11:45
(@mrcool)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die vielen Antworten  😉

Ich werde auch auf gar keinem Fall weiter zahlen :crash:....auch wenn der Richter dies anordnet....ich gehe dann lieber in Beugehaft :thumbup: oder wie das dann auch bezeichnet wird........ist mir wurscht....ich war letztens zu meiner Information auch beim Arbeitsamt, obwohl ich einen festen Job habe.

Dort erkundigte ich mich von wem ich Geld erhalten würde wenn ich jetzt studieren würde. :question:

Nu...der gute Mann vom Arbeitsamt sagte zu mir das dies mein Problem wäre....ich könnte ja trotz Vollzeitstudium nebenbei Arbeiten gehen.....das Studium ist ja mein Privatvergnügen, ich könne ja in meinem erlernten Job arbeiten gehen.
Es zwingt mich ja keiner zu studieren meinte der gute Mann vom :gunman: AA

Und wenn der Richter meint ich müsse doch zahlen dann gehe ich auf jedem Fall in die nächste Instanz und von mir aus bis zum  :phantom: Bundesgerichtshof

Was meint ihr ?

Ich werde Euch auf jedem Fall weiter informieren sobald ich Post vom Gericht erhalte !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2012 02:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mr. Cool,

Was meint ihr ?

Meine Meinung ist, dass Bockigkeit im Leben nicht wirklich weiter hilft ...
... und die Einstellung "lieber geh ich in den Knast" und/oder "ich schmeiss alles hin - hauptsache Ex kriegt nix" passt schon sehr in diese Kategorie.

Wovon lebt Deine Ex zu Zeit ?

Du wirst während der Ehe nicht wirklich mehr Geld für Dich zur Verfügung gehabt haben als heute, oder ?

Ob man tausende Euronen lieber in irgendwelche Anwaltsrachen schmeisst (ohne zu wissen, was dabei rauskommt) anstelle der Ex zumindest Teile davon anzubieten, sollte gut überlegt sein.
Die Unrechtsprechung ist für einen Fall wie den Deinen nicht vorhersehbar.

Zur Info:
Richter (und im übrigen auch Anwälte) sind immer geneigt, einen Kompromiss in Form eines Vergleichs auszuhandeln. Das bedeutet für den Richter weniger Arbeit und für die Anwälte mehr Geld.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 12:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Kleiner Nachtrag:
Das soll nicht heissen, der Ex nunmehr in vorauseilendem Gehorsam Unmengen an Geld anzubieten, sondern vielmehr abzuwarten, was (mit welcher Begründung) verlangt wird.

Ex wird vermutlich VKH-Antrag stellen. Zu diesem wird Deine Anwältin eine Stellungsnahme abgeben (und hierin begründen, wieso die Klage "mutwillig" ist und der VKH-Antrag demzufolge abzuweisen ist).

Ein Richter wird dann VKH bewilligen oder ablehnen.

Aus dieser Entscheidung lässt sich dann zumindest eine Tendenz ablesen, auf Basis derer man die weitere Vorgehensweise überdenken kann ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 12:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MrCool,

ich kann mich @United nur anschliessen: Martialische Sprüche wie "ich schmeisse alles hin", "ich gehe in den Knast" oder "notfalls rufe ich den BGH an" werden kaum weiterhelfen, auch wenn viele von uns solche Gedanken schon hatten.

Wie ich Dir schon schrieb, hängt die Regelung und Höhe des nachehelichen Unterhalts von vielen Faktoren ab; das ist wesentlich komplizierter als "wenn ich oben einen Euro in den Automaten stecke, kommt unten eine Cola raus." Die wichtigsten Faktoren sind die eheliche Rollenverteilung und das Einkommensgefälle. Wie Familienrichter solche Fragen mehrheitlich entscheiden, kannst Du hier und anderswo mannigfaltig nachlesen. "Beugehaft" braucht es anschliessend nicht, um den ausgeurteilten Unterhalt einzutreiben; dafür genügt ein Gerichtsvollzieher.

Was Job-Möglichkeiten für Deine DEF in Eurem Umkreis (und Hamburg ist eine Medienstadt...) angeht, habe ich eben einmal auf die Schnelle >>>HIER<<< nachgesehen. Wenn Du ein paar der Stellenangebote anklickst, wirst Du - neben dem Umstand, dass die meisten Angebote sich auf "technische Redakteure" beziehen (was in der Regel ein Ingenieursstudium voraussetzt) - leicht feststellen, dass die Aussage "die hat mal ein Volontariat bei einer Zeitung gemacht" für die Behauptung, Deine DEF habe eine abgeschlossene "Berufsausbildung", nicht ausreicht und nicht gefragt ist. Ein Volontariat ist nicht mehr als eine Art schlecht (oder gar nicht) bezahltes Praktikum; ohne zusätzliche Berufserfahrung und Zusatzkenntnisse wie Fotografie, Desktop Publishing, Recherchetechnik etc. gewinnt man damit keinen Blumentopf. Schon gar nicht als alleinerziehende Mutter, die jetzt, nach dem Scheitern ihrer Ehe, eine Berufsausbildung/Studium absolviert, um wirtschaftlich irgendwann auf eigenen Beinen zu stehen.

Das kann ein halbwegs ausgeschlafener Gegenanwalt einem Familiengericht genau so darstellen. Insofern tust Du Dir selbst mit martialischen Sprüchen keinen Gefallen, sondern nur mit der Suche nach einvernehmlichen Lösungen, die auch die (schriftlich dokumentierte!) Ausweitung Deiner Kinderbetreuungs-Tätigkeit beinhalten sollten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 20:07




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