Unterhalt nach Abit...
 
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Unterhalt nach Abitur bei Reise ins Ausland

 
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hätte nach längerem mal wieder eine Frage bezüglich des Kindesunterhaltes.

Der jüngere Sohn meines Mannes hat im Juni Abitur gemacht. Wir haben nun die Information bekommen, dass er für 3 Monate (September-Dezember) ins Ausland gehen wird um zu reisen und sich mit Tagelöhner Arbeit das Ganze finanzieren möchte. Anschließend plant er, entweder mit dem Sommersemester anzufangen zu studieren oder eine Ausbildung zu machen.

Wie verhält es sich denn nun mit dem Unterhalt? Was passiert bis September und was ist dann, wenn er im Ausland ist?

Wäre ganz lieb, wenn mir das hier jemand beantworten könnte.

Liebe Grüße
Babs

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 23:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

erstmal die Frage ob der Junge unter oder über 18 ist.

Zwischen Abi und Studium wird der Unterhaltsanspruch für 6 Monate durchaus fortgeschrieben, egal was das Kind tut.

Ist er minderjährig ist am KU in dieser Zeit auch nix zu rütteln.

Theoretisch könnte von September bis Dezember der Unterhaltsanspruch ruhen. Aber das hängt dann auch davon ab ob es einen Titel gibt und auch davon, ob man das Kind nicht im bestreben ein paar Monate durc hdie Welt zu tingeln und eben auch dafür zu arbeiten nicht doch finanziell unterstützen möchte.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 23:14
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

sein Sohn wird im Oktober 20.

Generell, wenn das Verhältnis zwischen Vater und Kind gut ist, ist dagegen auch mit Sicherheit nichts einzuwenden, sein Kind auch finanziell zu unterstützen. Wenn man aber seit vielen Jahren nur noch der Geldesel ist, der nur noch Informationen bekommt, wenn es an Geld mangelt, dann fehlt dafür einfach die notwendige Basis.

Liebe Grüße
Babs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 23:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babs,

@midnightwish hat Dir die weiche, zwischenmenschliche Betrachtungsweise beschrieben, die man durchaus so teilen kann, wenngleich die "Überbrückungszeit" kein Gesetz, sondern nur eine Kann-Bestimmung ist. Dafür müsste Sohnemann sein "Recht auf Auslandsurlaub" allerdings erst einmal einzuklagen versuchen.

Die rein rechtliche Betrachtungsweise beinhaltet zunächst einmal keinen unterhaltsauslösenden Sachverhalt, solange der Auslandsaufenthalt keine Vorbereitung auf ein nachfolgendes Studium - zum Beispiel ein Auslandspraktikum - enthält.

Nachdem der Kontakt zum Sohn Deines Mannes derzeit nicht der beste zu sein scheint (sonst hättet Ihr nicht nur über Dritte von seinen Plänen gehört), würde ich an seiner Stelle dem Junior durchaus ankündigen, dass der Unterhaltsanspruch erst einmal ruht; dass er aber gerne bereit ist, sich mit Sohnemann persönlich über dessen Pläne und deren Finanzierung zu unterhalten. Das Signal "ich krieg vom Alten einfach Geld und brauche nichts dafür zu tun" würde ich nicht setzen wollen.

Ein Problem könnte allerdings ein eventuell bestehender und noch gültiger Unterhaltstitel sein; mit einem solchen kann man Unterhalt auch dann pfänden (zumindest einmal), wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach nicht mehr besteht.

Aber wie gesagt: Ich an Stelle Deines Mannes würde Abitur, Volljährigkeit und Zukunftspläne von Sohnemann zum Anlass nehmen, einen dicken Strich unter irgendwelche Kamellen aus der Vergangenheit zu machen, mit ihm "von Mann zu Mann" zu reden und nicht nur weiterhin den Bankomaten zu spielen, der bestenfalls über Dritte überhaupt Informationen bekommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 23:36
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin,

danke für die Antwort.

Ehrlich gesagt weiß ich im Moment gar nicht, ob so ein Titel noch besteht. Es gab schon mal einen, der damals ja auch noch den Ehegattenunterhalt beinhaltet hat. (Die Scheidung war 1998 und die finanzielle Situation meines Mannes war damals alles andere als gut. Er war ja bis auf sein Minimum gekürzt und hat damals auch noch erheblich weniger verdient als heute. Wir haben 2003 seiner Exfrau eine Abfindung bezüglich des Ehegattenunterhaltes vorgeschlagen. Sie war damit einverstanden und das Ganze wurde damals auch notariell beglaubigt. Dafür musste sie den Titel abgeben. Ob das jetzt nur ihren Titel oder den der Kinder oder ob es da jetzt überhaupt Unterschiede gibt, das weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Das war dann auch nie wieder Diskussion, weil ja das Geld von unserer Seite immer geflossen ist (seit 2004 in höchster Stufe der Düsseldorfer Tabelle). Wie lange ist so ein Titel denn gültig, bzw. wie erhöht sich dieser Betrag den. Der Kindesunterhalt, den er heute zahlt, ist ja mit dem damaligen in keinster Weise mehr zu vergleichen.

Liebe Grüße
Babs

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2012 00:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Babs,

ich kann Dir nur sagen, was ich als Vater eines volljährigen Kindes täte (bzw. in vergleichbarer Situation bereits getan habe): Das Abitur war im Juni; demnächst ist September; also würde ich zum 1.9. keinen Unterhalt mehr überweisen. Das Ganze natürlich nicht "einfach so", sondern unter Zuhilfenahme eines Briefs oder einer Mail, in der ich Sohnemann ein Gespräch über seine Zukunftsplanung und deren Finanzierung vorschlage. Dieses Angebot kann er annehmen oder es lassen. Dann bleibt es eben beim "vorerst fliesst kein Geld" und er muss schauen, wo er finanziell bleibt. Derzeit besteht kein Anrecht auf Unterhalt.

Was kann schlimmstenfalls passieren? Falls es einen Titel gibt, der nicht auf den 18. Geburtstag befristet war, kann es sein, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher bei Euch steht und Unterhalt eintreiben will. Der ist aber auch nur ein Mensch, mit dem man reden und dem man den Sachverhalt schildern kann, ohne dass er gleich eine Pfändung macht - und vor allem: Der hat eine Kopie des Titels dabei, die Ihr Euch ebenfalls kopieren dürft. Dann weiss Dein Mann, was drinsteht. Und dann kann er den Titel von Sohnemann herausklagen. Diese Klage wird er gewinnen. Selbst im worst case hätte Dein Mann also noch den Septemberunterhalt und ein paar Gebühren bezahlt - aber auch das ist ungleich billiger als einfach grundlos und unbefristet weiterzuzahlen. Zumal unterhaltstechnisch seit zwei Jahren auch die Mutter im Boot ist; möglicherweise hat Dein Gatte seither eh schon einige Tausender zuviel abgeliefert.

Man muss jedenfalls nicht aus vorauseilender Resignation und aus Schiss vor dem GV gleich das Portemonnaie öffnen, nur weil ein 20-Jähriger die Zähne nicht auseinanderkriegt. Und Sohnemann muss lernen, dass man als Volljähriger nicht nur ins Ausland reisen kann, sondern auch im Inland und innerhalb der eigenen Familie für die eigenen Belange einstehen - ganz ohne Hilfe von Anwälten, Gerichten, Ämtern und Gerichtsvollziehern. So ist das wahre Leben!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.08.2012 00:28
 babs
(@babs)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Wegen dem Titel haben wir keine Angst. Es ging uns nur darum, dass wir - so lange die Kinder Anspruch auf ihren Unterhalt haben, sollen sie diesen bekommen. Wenn sie keinen Anspruch mehr haben, dann wird es von uns auch keinen mehr geben.

Mein Mann hat mittlerweile selbst kein Interesse mehr am Kontakt zu seinen Jungs. Er ist vor 2 Jahren nur sehr knapp dem Tod entkommen. Ich habe mich in der damaligen Situation verpflichtet gefühlt, die Kinder (es gibt ja auch noch einen mittlerweile 25 jährigen Sohn, der studiert und auch noch Unterhalt bekommt) zu informieren, wie es um deren Vater steht. Es hat bis heute nie jemand nachgefragt oder sich erkundigt... es gab einfach keine Reaktion, wie all die Jahre über halt auch - Geld gab's ja weiterhin. Das hat meinen Mann damals schon sehr getroffen und letztlich wohl auch seine innerliche Bindung zu den Jungs komplett zerrissen. Sie sind halt unter dem Einfluss ihrer Mutter aufgewachsen und da wurde uns gegenüber immer alles schlecht gemacht und schlecht geredet (Die Trennung war 96, da waren die Jungs ja noch nicht alt). Wenn da eine räumliche Distanz von ein paar Hundert Kilometern zwischen Vater und Kindern liegt, dann hat man da als Vater schon ziemlich verloren, wenn die Mutter keinen Kontakt wünscht. Man hat als Mutter schon sehr viel Einfluss auf seine Kinder.

Die Mutter ist im übrigen nicht berufstätig und war es auch nie, außer mal ganz kurzfristig so einen Minijob. Sie hat sich wieder einen gut verdienenden Partner gefunden. Von daher war mein Mann immer allein für den Unterhalt zuständig. Sie konnte da noch nie was beisteuern.

Nochmal vielen Dank für die Infos.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2012 00:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Babs,

um hinten anzufangen: Mit einem gut verdienenden Partner hat man einen Taschengeldanspruch und kann sehr wohl etwas beisteuern - wenn man es möchte.

Und weiter nach vorn: Unterhalt ist keine Einbahnstrasse; er setzt Kooperation voraus. Mit 20 und 25 sind die Söhne Deines Mannes alt genug, um sich nicht mehr auf die Beeinflussung und Meinungsbildung durch ihre Mutter berufen zu können; sie können sich auch ein eigenes Bild von ihrem Vater machen, das nicht notwendigerweise mit dem ihrer Mutter übereinstimmen muss.

Selbstverständlich sind sie auch frei in der Entscheidung, keinerlei Kontakt zu wollen. An diesem Punkt würde ich allerdings auch meine Zahlungen einstellen und sagen "dann auch keinen finanziellen". No more cherry picking.

Es gibt jedenfalls kein Recht auf schlechtes Benehmen - und den eigenen Vater selbst angesichts dessen möglichen Todes mit Nichtachtung zu strafen, gehört zu dieser Kategorie. Für solche Fälle enthält das BGB den >>>§ 1579<<<, nach dem man einen Unterhaltsanspruch auch verwirken kann. Wir hatten hier gerade vor wenigen Tagen einen Fall, in dem er angewendet wurde.

Ich persönlich würde an diesem Punkt meine Zahlungen an beide Söhne erst einmal komplett einstellen. Von "zustehendem Unterhalt" kann derzeit keine Rede sein.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 19.08.2012 01:05