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Unterhalt nach abgeschlossener Ausbildung und rückwirkend?

 
(@Jeremia)

Hallo liebe User!
Ich bräuchte eure Hilfe bei folgendem Sachverhalt:
Ich habe eine Tochter, die in diesem Jahr 23 Jahre alt wird und für die ich die letzten Jahre Unterhalt gezahlt habe. Sie lebt nicht in meinem Haushalt (ich war nicht verheiratet). Wir haben keinen Kontakt, obwohl ich diesen oft gesucht habe.
Meine Tochter hat das Gymnasium abgebrochen und mittlere Reife gemacht. Danach hat sie eine technische Ausbildung abgeschlossen und von 3,5 auf 3 Jahre verkürzt. Sie besucht jetzt die Fachoberschule Technik für zwei Jahre um zunächst Fachhochschulreife und anschließend Abitur zu machen. Dann wird sich wohl ein Studium anschließen.

Wenn ich das Folgende richtig verstehe, muss ich sie auch nach abgeschlossener Ausbildung unterstützen:  
"Die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist."
In der letztgenannten Fallgruppe differenziert der Bundesgerichtshof wie folgt: Während bei den "Abitur-Lehre-Studium-Fällen" der Studienentschluss nicht von vornherein gefasst worden sein muss, sondern auch erst nach Beendigung der Lehre gefasst worden sein kann, ist es beim Ausbildungsablauf  "Haupt/Realschule-Lehre-Fachoberschule-Fachhochschule" unabdingbar, dass das Kind von vornherein die Absicht hatte, nach der Lehre die Fachhochschule zu besuchen und anschließend zu studieren (Quelle: entfernt).

Ich habe folgende Fragen:
1. Verstehe ich das richtig, dass ich zahlen muss, wenn auf die abgeschossene technische Ausbildung aufbauend das technische Abitur und dann ein technisches Studium erfolgt?
2. Was wäre, wenn sich z. B. ein Wirtschafts- od. Jurastudium anschließt?
3. Meine Tochter hat mich erst nach sieben Monaten informiert, dass sie ihre Ausbildung vorzeitig beendet hat und seit 7 Mon. zur Schule geht. Ich soll meinen Unterhalt anpassen. Muss ich die letzten sieben Monate nachzahlen?
Vielen Dank im Voraus!

Edit: Web-Adresse entfernt, da es sich (mittlerweile?) um einen Versandhändler handelt. Bitte vorher genau recherchieren und eindeutig verlinken. oldie

Zitat
Geschrieben : 03.03.2014 20:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jeremia,

wie so oft im Familien- und Unterhaltsrecht gibt es auch für Deinen Fall keine Standardregel, die man einfach drüberstülpt und dann unten den Unterhaltsbetrag abliest.

Ganz grundsätzlich ist bei solchen Fragen aber auch immer zu unterscheiden: Sollen sie gerichtlich geklärt werden oder geht es einfach um die Kenntnis rechtlicher Möglichkeiten. Denn niemand ist verpflichtet, etwas Bestimmtes zu tun, nur weil er unter bestimmten Umständen auch von einem Gericht dazu verurteilt werden könnte. In vorauseilender Resignation einfach weiterzuzahlen ist etwa so sinnvoll wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

Im Zweifelsfall braucht man halt die Eier, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. In Deinem Fall könnte es noch um viele Jahre und viele Euros Unterhalt gehen; da wäre meine Grosszügigkeit angesichts von

Wir haben keinen Kontakt, obwohl ich diesen oft gesucht habe.

arg begrenzt - Motto: "Wer mich nicht mag, braucht auch meine Kohle nicht."

Natürlich solltest Du keine unsinnigen Prozessrisiken eingehen. Die aktuell wichtigste Frage ist daher: Ist der bislang erreichte Abschluss der technischen Ausbildung bereits berufsqualifizierend? Kann Deine Tochter damit also bereits ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten? Falls ja, würde ich ein Prozessrisiko für sehr überschaubar halten; es wäre dann an ihr, einen Fortbestand Deiner Unterhaltspflicht zu belegen. Und ja: Ein "ich will den aber nicht sehen und nicht mit dem reden" ist auch juristisch kein besonders gutes Argument, wenn Du ihr nichts getan hast, das die Kontaktverweigerung rechtfertigt.

Die Frage, ob und wie weit Du Dich von einer 23-Jährigen wegen einer ominösen Unterhaltspflicht ins Bockshorn jagen lässt, kannst nur Du selbst Dir beantworten. Ich persönlich würde unter den beschriebenen Umständen jedenfalls sehr lange mit mir streiten lassen und dabei nur wenige Kompromisse machen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 21:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich kann Deine Quelle zu diesem Thema zwar nicht einordnen, da sie wie ein Buch-Shop auf mich wirkt, aber der BGH hatte vor einigen Jahren eine ähnliche Auffassung.  😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2014 21:09
(@Jeremia)

Liebe User!

Ich habe eine Tochter, die in diesem Jahr 23 Jahre alt wird und für die ich Unterhalt zahle. Sie lebt nicht in meinem Haushalt (ich war nicht verheiratet). Wir haben keinen Kontakt, obwohl ich diesen oft gesucht habe (und nie etwas vorgefallen ist).
Ich habe meiner Tochter während ihrer dreijährigen Ausbildung Unterhalt gezahlt. Meine Tochter hat vor acht Monaten mit ihrer mittleren Reife eine Ausbildung abgeschlossen (Verkürzung von 3,5 auf 3 Jahre) und geht seit dem wieder zu einer weiterführenden Schule. Über ihren Wechsel hat sie mich allerdings erst jetzt - sieben Monate später - informiert, mit der Begründung, sie hätte es leider vergessen. Sie hat mir mitgeteilt, dass ich meinen Unterhalt anpassen möge. Es sind jetzt (als Schüler) gute 200 Euro mehr. Ich bin ab "Informationsmonat" bereit zu zahlen.

Meine Frage:
Bin ich verpflichtet die letzten sieben Monate nachzahlen (1400 Euro)?

Vielen Dank im Voraus!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 12:08
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bin ich verpflichtet die letzten sieben Monate nachzahlen (1400 Euro)?

Nein, die Voraussetzungen für die rückwirkende Forderbarkeit von Unterhalt liegen hier nicht vor.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 12:19
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Nein, die Voraussetzungen für die rückwirkende Forderbarkeit von Unterhalt liegen hier nicht vor.

Ich meine sogar, das noch nicht mal die Voraussetzungen für künftige Unterhaltsleistungen gegeben sind.
"Verpflichtet" bist Du hier zu gar nichts mehr, wenn Du weiter zahlst ist das maximal "nett"!

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 12:21
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Jeremia,

Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern während EINER angemessenen Ausbildung Unterhalt zu leisten. Da deine Tochter diese abgeschlossen hat, ist deine Unterhaltspflicht erloschen. Eine Ausnahme könnte es nur geben, wenn Ausbildung und weitere Schulausbildung / Studium in engem Zusammenhang stehen (z.B. Ausbildung zur Rechtsanwaltsassistentin -> Abi -> Jura Studium). Dies müsste dann aber im Vorfeld so geplant und mit dir abgesprochen gewesen sein.

Wenn dies nicht der Fall war, hast du deine Unterhaltspflicht erfüllt und alles weitere ist das Privatvergnügen deiner Tochter.

Angesichts dessen:

Wir haben keinen Kontakt, obwohl ich diesen oft gesucht habe (und nie etwas vorgefallen ist).

finde ich es mehr als nett von dir, wenn du FREIWILLIG weiterhin Unterhalt zahlst. Ich weiss nicht, ob ich das bei völliger Kommunikationsverweigerung täte...

Aber vielleicht ist das eine Möglichkeit mit ihr endlich mal ins Gespräch zu kommen: Du teilst ihr mit, dass deine Unterhaltspflicht mit Abschluss ihrer Ausbildung beendet ist, dass du aber evtl. bereit bist, ihre weitere Ausbildung freiwillig zu unterstützten und dass du gerne bereit bist, dich mit ihr bei nem Kaffee mal darüber zu unterhalten.

Dann redet ihr darüber, was sie in Zukunft machen möchte, und wenn du das gut findest und dir das Geld nicht zu sehr weh tut, handelt ihr einen freiwiligen Betrag aus, den du dann leistest. Vielleicht bricht das das Eis und ihr bekommt dadurch einen regelmäßigen Kontakt zu Stande.

Gruß vom Krümelmonster,
(der seine Kekse bei völliger Kontaktverweigerung lieber selber essen würde)

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 12:57
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bekommt Eure Tochter eigentlich nur von Dir (finanzielle) Unterstützung oder beteiligt sich ihre Mutter auch daran?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 13:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bekommt Eure Tochter eigentlich nur von Dir (finanzielle) Unterstützung oder beteiligt sich ihre Mutter auch daran?

das der TO - warum auch immer - seinen Account gleich wieder gelöscht hat, wird es darauf wohl keine Antwort mehr geben.

Daher: Topic closed

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2014 13:46