Unterhalt monatlich...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt monatlich rückwirkend?

 
(@ralfh)
Schon was gesagt Registriert

Hi all,

Meine Gehaltszahlungen werden mir nun nicht mehr für den Monat vorab sondern rückwirkend gezahlt. Kann ich denn den Unterhalt der Gehaltszahlung anpassen, da ich nichts für die Umstellung kann?

Gruß Ralf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 20:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ralf,

nein, das kannst Du nicht. Unterhalt ist monatlich im Voraus zu leisten, § 1612 (3) BGB.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 20:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, du kannst dich nur freuen, dass du ihr bisher kein zinsloses Darlehen gewähren musstest, wie wir Anderen.

Es zeigt einfach nur, dass im Unterhaltsrecht grundsätzlich auch dann bezahlt werden muss, wenn (noch) gar kein Geld da ist.

Gruss Beppo

Edit: War ich wieder zu langsam. Habe ja auch wieder mehr Worte gebraucht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 20:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Beppo

Edit: War ich wieder zu langsam. Habe ja auch wieder mehr Worte gebraucht!

Dabei bin ich doch die Frau (= üblicherweise die vielen Worte..)

Aber so weiß Ralf wenigstens, dass das Weib die Wahrheit sprach.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 21:00
(@ralfh)
Schon was gesagt Registriert

Aber eine Pfändung würde doch auch erst zum Ende des Monats eingezogen und nicht doppelt für den nächsten Monat gleich mit. Erzählte mir mal eine Bekannte.

Ralf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 21:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ralf,

das ist aber eine ganz andere Angelegenheit. Gepfändet wird ja ein fälliger bzw. rückständiger Anspruch.
Es kann natürlich nicht ein noch nicht fälliger Anspruch gepfändet werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 21:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist aber ne andere Frage!

Gepfändet wird nur was da ist!

Unterhalt wird dagegen auch gefordert, wenn nix da ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.10.2008 21:11
(@ralfh)
Schon was gesagt Registriert

Alles klar, Danke Euch...

Gruß Ralf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.10.2008 21:17