Hi
Na ein Höherstufung ist noch fraglich. Zum einen muss sein Einkommen bereinigt werden. Nach dieser Bereinigung müsste dieses Einkommen mindestens 1900€ betragen. Und ich vermute, die StKl. 3 findet im Moment bei ihm Anwendung. Ansonsten wäre die Diskrepanz zw. Monats-Netto und Jahres-Brutto einfach zu gross. Wenn Du arbeiten gehst, wird eben die StKl. bei euch auf 4/4 geändert, wenn steuerl. Vorteile nicht erwartet werden. Du jedenfalls darfst durch die Steuerklassenwahl nicht benachteiligt werden. Ausserdem fliesst ja der Lohnsteuerjahresausgleich mit ein. Und wenn es eine Steuernachzahlung gibt, wird diese ebenfalls berücksichtigt, so wie eine Erstattung obendrauf kommt.
Ich denke mal eher, er wird dann in der Stufe 2 mit 1500-1900€ landen. Dann bleibt es beim Mindest-KU.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke schön für die nette Hilfe *G*
ich werde sicherlich öfter mal vorbeischauen.
LG,
