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Unterhalt mit Einbeziehung von Krediten

 
(@franky_two)
Schon was gesagt Registriert

Hey Leute,

ich bin neu hier, zu meiner Person ist soviel zu sagen, dass ich kein Vater und kein Ehemann bin oder war. Ich selber bin körperbehindert und leiste für meinen Bruder, der übrigens Vater und Ex-Mann ist, ein Vollzeitjob. Mit Generalvollmacht und allem was dazu gehört.

Ich gehe trotzdem davon aus, eure Hilfe zu bekommen.

Mein Bruder ist Berufskraftfahrer und daher selten zu Hause. Er ist Vater von zwei Kinder, Mädchen 8j. und Junge 1j. Seit 19.01.2005 ist er geschieden und seine Ex macht ihm weiterhin das Leben schwer.

Seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten sich wie folgt:

- er hat nichts mehr!
- mit der Ehe ging auch das Geschäft den Bach runter
- die Ex lebte über ihren Verhältnissen
- nach der Ehe ca. 60.000,00 EUR Schulden, die bis auf 15.000,00 EUR abgezahlt sind
- keine Wohnung (schläft im LKW)
- keine Versicherungen (außer Rechtsschutz)
- kein Vermögen oder ähnliches
- das, was er z.Z. besitzt passt in zwei Reisetaschen
- mtl. Verpflichtungen in Höhe von ca. 900,00 EUR an Gläubiger, ohne Unterhalt
- Gerichtlich anerkanntes Nettoeinkommen 1.687,00EUR.

Nun zu meinen Fragen, ich hoffe inständig, dass ihr uns helfen könnt:

Es werden 456,00 EUR KU eingeklagt!

Ich suche Grundsatzurteile etc. bei denen Kreditverbindlichkeiten in die Berechnung des SB eingeflossen sind. (Wenn mgl. mit Quellenangabe bzw. AZ.)
Im Weiteren suche ich Angaben, Beschlüsse über die Verwendung von Spesen. Hauptsächlich für, im Ausland tätige Berufsgruppen. Das Gericht geht in unserem Fall von der 2/3-Regel aus, dass kann nach meiner Auffassung so nicht sein.
Besteht Anwaltspflicht im o. g. Fall beim Amtsgericht?
Wie hoch ist der Selbstbehalt in Sachsen? Laut Amtsgericht 820,00 EUR?

Leider ist mein Zeitrahmen ist kurz bemessen, am 16.10.2006 müssen wir zu Gericht.

Ich bin für jeden weiteren Rat dankbar!!!

Ich danke im Voraus für eure Hilfe

franky_two

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 17:56
(@papi74)
Registriert

Hallo und Willkommen,

das mit den Schulden ist so eine Sache...Hier kommt es ganz auf das Gericht an.

Wenn die Schulden eheprägend und gemeinsame Schulden sind/waren dann können Sie gegen das Einkommen gegen gerechnet werden.

Wie gesagt können...es kann auch passieren, dass das Gericht sagt...erst die Kinder und dann die restlichen Gläubiger.

Nur mal am Rande:

Er ist sicherlich selbstständig oder?

Das ganze ohne Versicherung...mmh sehr gewagt.

Wieso macht Dein Bruder keine private Insolvenz...dann hat er unterm Strich mehr und kann dann auch den KU bedienen.

Sicherlich ist ein Grossteil der Schulden bereits getilgt...aber letztendlich sitzt Dein Bruder auf einer Zeitbombe...kann gut gehen oder aber auch nicht.

Tipp:  wenn die Schulden "gemeinsame" Schulden sind und Dein Bruder die alleine abgezahlt hat... dann sollte er im Innenverhältnis die Ex verklagen auf 50% der Summe...vielleicht kann man sich ja dann gütlich Einigen 😉

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 18:38
(@franky_two)
Schon was gesagt Registriert

Hallo papi74,

danke für deine Antwort.
Wie gesagt, dass mit der Selbstständigkeit ging auch mit der Ehe den Bach runter.
Versicherungen kann mann eben nur habe, wenn dafür auch das nötige Kleingeld da ist.

(das ist leider unsere Gesetzgebung)

Die Sache, die Ex zu verklagen haben wir auch schon in Erwägung gezogen. (wir überlegen noch)

Aber, dass mal ein Gericht anders entschieden hat, da hast du wohl nichts zu Verfügung stehen???

Danke

franky_two

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2006 18:48
(@papi74)
Registriert

Hallo,

einfach mal die Suchfunktion benutzen...aber wie gesagt...kommt letztendlich aufs Gericht an.

Wieso überlegen die Ex zu verklagen...mit der Klage habt Ihr doch viel bessere Karten in der Hand.

Also hopp hopp ab zum RA.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2006 18:56
(@schmusepapa)
Registriert

@papi74:

Wir wissen hier nix über den Ursprung der Schulden und wer dafür verantwortlich ist. Zudem kann bei einer Klage durchaus ein positives Urteil herauskommen. Und was hilft das, wenn die Mutter nicht zahlen kann? Außer Spesen nichts gewesen...

Ich denke es geht erst mal um die Unterhaltsklage. Die ist zentrales Thema. Die Hälfte der Schulden einzufordern ist eine andere "Baustelle".

@franky

Ich suche Grundsatzurteile etc. bei denen Kreditverbindlichkeiten in die Berechnung des SB eingeflossen sind. (Wenn mgl. mit Quellenangabe bzw. AZ.)

Schulden können berücksichtigt werden oder nicht. Das hängt davon ab ob diese "ehegemeinschaftlich" oder "eheprägend" oder sonstwas sind. Letztendlich hängt dies von der individuellen Würdigung des Gerichtes ab.

Im Weiteren suche ich Angaben, Beschlüsse über die Verwendung von Spesen. Hauptsächlich für, im Ausland tätige Berufsgruppen. Das Gericht geht in unserem Fall von der 2/3-Regel aus, dass kann nach meiner Auffassung so nicht sein.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien (zumindest die meines OLGs) besagen, dass 1/3 der Spesen unterhaltsrechtlich relevant angesetzt werden. Was nach dem Steuerrecht nicht als Einkommen zählt, zählt unterhaltstechnisch als Einkommen.

Ich empfehle ein Studium der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGs (die findest du hier im Bereich "Aufsätze/Urteile").

Besteht Anwaltspflicht im o. g. Fall beim Amtsgericht?

Soweit ich weiß (bin mir aber nicht ganz sicher): Nein.

Wie hoch ist der Selbstbehalt in Sachsen? Laut Amtsgericht 820,00 EUR?

Soweit ich weiß: Ja. Nur sollte er niemand erzählen, dass er im LKW "wohnt". Sonst kommt das Gericht wohl noch auf die Idee, diesen SB zu kürzen.

Leider ist mein Zeitrahmen ist kurz bemessen, am 16.10.2006 müssen wir zu Gericht.

Dein Bruder muss zum Gericht, nicht du. Oder bist du mit angeklagt?

Also entweder jetzt einen Anwalt einschalten oder es ganz lassen. Liegt im Ermessen deines Bruders.

Ich bin für jeden weiteren Rat dankbar!!!

Der KU-Betrag, der eingeklagt wird, ist der Mindestsatz oder liegt nahe am Mindestsatz. Gerichte sehen es nicht gerne, wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt nicht zahlen kann.

Die Schuldentilgung darf nicht unverhältnismäßig zu Lasten der Kinder gehen. Bei 15 k€ Restschuld und 900 € Rückzahlungsbetrag pro Monat sind die Schulden in 2 Jahren gezahlt. Das ist schon "sportlich". Das Gericht könnte entscheiden, dass er die Tilgung entsprechend zu "strecken" hat, um den Kindesunterhalt zu bezahlen. Bei einer Rückzahlung der Schulden in 5 oder 6 Jahren könnte er Kindesunterhalt bezahlen (vielleicht nicht den geforderten Betrag, aber einen Teil) ohne dass sein Selbstbehalt gefährdet wäre.

Kinder kosten Geld. Kindesunterhalt ist - wie der Name schon sagt - für die Kinder da. Die Mutter muss ja auch irgendwie für die Kinder sorgen. Oder hat sie so hohe Einkünfte, dass sie auf den Kindesunterhalt einfach so verzichten kann?

Eine Frage noch zum Abschluß: Dein Bruder ist seit fast 2 Jahren geschieden und die "Ex" hat ein Kind von ihm, dass 1 Jahr alt ist? Wie hat das denn funktioniert?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 01:09
(@franky_two)
Schon was gesagt Registriert

Hey Schmusepapa,

danke für die Tips von den Leitlinien. Ich werde dort reinschaun, mal sehen ob ich was finde.

Soweit ich weiß: Ja. Nur sollte er niemand erzählen, dass er im LKW "wohnt". Sonst kommt das Gericht wohl noch auf die Idee, diesen SB zu kürzen.

Da wir im Gegensatz zur Ex mit offenen Karten spielen, haben wir auch diesen Sachverhalt angegeben. Die Mittel für eine Wohnung hat er nicht. Ausserdem ist er immer 5-6 Wochen unterwegs. In dieser Zeit lebt und arbeitet er im LKW und es werden immer mehr, die wegen solcher oder anderer Probleme ihr Haus und Hof verkaufen müssen.

Dein Bruder muss zum Gericht, nicht du. Oder bist du mit angeklagt?

Wie eingangs erwähnt, mache ich für mein Bruder den Büro- und Behördenkram. D.h. von mir werden sämtliche Offiziellen Schreiben von Gerichten, Behörden und Anwälten bearbeitet und Beantwortet. Ohne mich bekäme die KM nicht einmal  Unterhalt. Die Überweisungen werden also auch von mir getätigt. Nicht, weil es mein Bruder nicht kann, sondern weil er nie zu Hause ist. Jegliche Fristen von Gerichten und Behörden wären verstrichen, bis mein Bruder mal Heim kommt. Deswegen gehe ich mit zu Gericht, da ich die Sachlage am besten kenne...

Kinder kosten Geld. Kindesunterhalt ist - wie der Name schon sagt - für die Kinder da. Die Mutter muss ja auch irgendwie für die Kinder sorgen. Oder hat sie so hohe Einkünfte, dass sie auf den Kindesunterhalt einfach so verzichten kann?

Deine Anmerkung ist schon richtig und wird auch nicht bestritten. Es wäre nur gut, wenn die Gelder auch dafür genutzt werden, wofür sie bestimmt sind. Leider fehlen uns dafür die Beweise. Man kann aber sagen: "Kindermund tut Wahrheit kund!"

Eine Frage noch zum Abschluß: Dein Bruder ist seit fast 2 Jahren geschieden und die "Ex" hat ein Kind von ihm, dass 1 Jahr alt ist? Wie hat das denn funktioniert?

Hier ist mir ein Fehler unterlaufen! Mein Neffe ist natürlich 11 Jahre.

Ich denke, dass war aufschlussreich und ich danke nochmals für die Tips…

franky_two

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 01:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin franky_two,

Dein Engagement für Deinen Bruder ehrt Dich - aber Du bist aktuell akut in Gefahr, ihm ein paar echte Eier zu legen. Wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du für ihn so eine Art "Privatanwalt". Das kann gehörig in die Hose gehen, denn wenn das, was Dir "normal" oder "logisch" erscheint, familienrechtlich nicht vorgesehen ist, fallt Ihr auf die Nase.

Eines ist die Kiste mit dem Wohnen im Lkw. Dafür wird ihn kein Richter bedauern, sondern möglicherweise sagen: Fein, der Knabe braucht kein Geld für Miete; also ist mehr Geld für Unterhalt da, weil wir den Selbstbehalt kürzen können. Also richte allermindestens einen Wohnsitz für ihn in Deinem Haus an und melde ihn polizeilich an dieser Adresse...

Ein weiteres Beispiel: Wofür seine Ex den Kindesunterhalt ausgibt, wird ebenfalls nicht erörtert werden. Selbst wenn es offensichtlich ist, dass die Kinder in alten Klamotten herumlaufen, während Mutter ständig neue Schuhe hat: Behalte es für Dich; es wird Euch nicht für 5 Cent nützen, gilt bestenfalls als Stänkerei.

Nur ein Anwalt könnte auch sagen, ob eine Klage gegen die Ex wegen Übernahme der hälftigen Schulden möglich und sinnvoll ist. Und taktische Vorschläge machen. Und Euch sagen, wo Ihr besser ihn reden lasst. Denn hinzu kommt: Familienrichter bevorzugen es, wenn an den Partei-Tischen Profis sitzen und keine Amateure, die die Formalitäten eines Gerichtsverfahrens nur aus dem Fernsehen kennen.

Nachdem jeder Prozesskostenhilfe bekommt, der sich ein Gerichtsverfahren sonst nicht leisten kann, sehe ich den Sinn nicht, warum ihr darauf verzichten wollt; ganz egal, ob es Anwaltszwang gibt oder nicht: Wenn die Gegenseite einen aufgeweckten Schwarzkittel auffährt, seht Ihr gegen den ganz schnell ganz alt aus.

Es sind noch 3 Wochen Zeit, also sucht Euch möglichst schnell anwaltlichen Rat. Norfalls kann man auch nochmal Terminverschiebung beantragen. Aber macht nicht den Fehler, Euch einzubilden, Ihr könntet ohne Anwalt etwas erreichen, was viele selbst mit Anwalt kaum schaffen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 03:00