Wir sind in der Situation, dass die Kindsmutter den Unterhalt eigenmächtig diesen Monat eingestellt hat. Die Tochter meines Mannes ist letzten Monat 18 geworden, geht aber noch zur Schule. Sie wohnt seit drei Jahren bei uns. Es besteht ein Titel über den Mindestunterhalt, der zeitlich nicht begrenzt ist.
Wir möchten gerne wissen, was nun zu tun ist und wie die rechtliche, als auch die moralische Sicht von euch ist.
Da die Tochter auch ein gutes Verhältnis zur Mutter hat, welches von uns bisher immer unterstützt wird und wir dieses auch nicht belasten wollen, glauben wir nicht dass die Tochter von sich aus rechtliche Schritte einleiten würde, geschweige denn die Mutter auffordern würde, da sie 1. harmoniebedürftig und 2. Konflikten und Kommunikationen gerne aus dem Weg geht.
Was empfiehlt ihr uns in dieser Situation, wer war schon in ähnlicher Situation?
Vielen Dank.
LG Dory
Die Tochter sollte sich mit Mutter und Vater an einen Tisch setzen und darüber reden.
Mit 18 ändern sich einige Dinge. Zum einem sind nun beide Elternteil barunterhaltspflichtig, zum anderen darf der Elternteil, der im Moment alleine den Barunterhalt zahlt das komplette Kindergeld abziehen (nicht nur die Hälfte, wie bisher).
Natürlich könnte auch aus dem Titel gepfändet werden, allerdings mit dem Risiko, daass dann erfolgreich gerichtlich dagegen vorgegangen wird, da eben beide Elternteil nun in der Pflicht sind.
Besser wäre es gewesen ,wenn die 3 das schon im Vorfeld besprochen hätten.
Wenn die Tochter allerdings nichts unternehmen will, dann ist ein ernstes Gespräch von Vater zu Tochter nötig, in dem er ihr erklärt, dass sie er seinen Anteil dann eben durch Kost und Logis erbringen wird und sie dann eben für alles anderen einen Nebenjob annehmen musss, oder eben Mama bitten 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Dory,
eine Ergänzung zum vorigen Beitrag: Vielleicht möchtest du aber erst mal grob überschlägig berechnen, wie hoch der väterliche und der mütterliche Anteil am Unterhalt für das nun erwachsene Kind ist. Magst du mal angeben, wie hoch ungefähr das Einkommen deines Mannes, und wie hoch das Einkommen der Mutter ist?
Beim Unterhalt für volljährige Kinder reden wir zwar auch nach Abzug des Kindergeldes schon mal über Beträge von vier-, fünfhundert Euro, aber wenn dein Mann ein deutlich höheres Einkommen hat als seine Ex und die Unterhaltsberechnung deshalb ergibt, dass die Mutter nur zehn oder zwanzig Prozent dieser Summe zu tragen hat, dann könnt ihr euch erst mal die Frage stellen, ob es sich lohnt, die Tochter wegen eines eher symbolischen Betrags in den Kampf zu schicken - wenn es hingegen genau umgekehrt ist, d.h. wenn das Geld bei euch ohnehin knapp ist und die Tochter eigentlich einen nennenswerten Unterhaltsanspruch gegen ihre Mutter hat, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ja, es wäre sicherlich sinnvoll gewesen im Vorfeld das Thema anzusprechen. Eigentlich gingen wir nicht davon aus, dass es Probleme gibt, da es die letzten Monate ganz gut lief, die Gegenseite war auch zum ersten Mal am Geburtstag da zum mitfeiern. In den Jahren davor war gar kein Kontakt auf Elternebene möglich, da man mit uns tödlich beleidigt war, da das Kind zu uns gezogen ist. Nun gut, jetzt sind wir schlauer!
Was das Einkommen der Mutter ist, weiß ich nicht genau, da damals als die Tochter zu uns kam, nicht alles offengelegt wurde und nach einem kurzen Schlagabtausch zwischen Jugendamt und Anwalt, die Gegenseite dann doch einverstanden war, den Mindestunterhalt zu bezahlen.
Sie hat ca. ein Einkommen in Höhe von 1500 netto, sie ist wieder verheiratet und hat einen 7 jährigen Sohn, die Familie wohnt im eigenen Haus des neuen Ehemannes.
Mein Mann ein bereinigtes Nettoeinkommen von ca. 3300
Moin,
bei den Einkommensverhältnissen hat dein Mann zukünftig mit Sicherheit den größten Anteil am Unterhalt zu stemmen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
das würde ich pauschal nicht so meinen.
Wohnwert und das tatsächliche Einkommen spielen eine große Rolle, da kann es leicht sein, dass es gleichwertig ist. Vielleicht gibt es ja aber mit dem Einkommensteuerbescheid noch eine weitere Überraschung?
Ich würde auf die Auskunft dringen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Zusätzlich kommt dazu, dass sie nicht 100% arbeitet. Ich gehe mal von 60-70% aus. Das war auch der Grund warum sie damals nicht alles offengelegt hatte, da das Jugendamt das Einkommen des neuen Ehemannes zur Berechnung sehen wollte, da er ihr gegenüber ja unterhaltspflichtig ist. Um das zu verhindern waren sie dann doch mit dem Mindestunterhalt einverstanden, im Vorfeld wollte sie weniger bezahlen.
Hallo,
verantwortlich für den Unterhalt ist das Kind ab Volljährigkeit. Mein Vorschlag wäre, dass sich das Kind vom JA beraten lässt, das macht nämlich das JA. U.U. würde auch das JA die Anforderung der Einkommensauskünfte übernehmen, mehr mit Sicherheit nicht.
Außerdem sollten sich die Eltern und das Kind zusammen setzten und über den Unterhalt reden. Dabei muss klar gemacht werden, dass die Unterhaltspflicht nicht mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet sondern bis zum ersten berufsbildenden Abschluß besteht.
Weiterhin sollte man aufgrund der vorliegenden Daten mal überschlägig rechnen, also addiertes Einkommen und dann quoteln. Das Problem wird sein, dass es hier wieder um das Einkommen des Ehemanns gehen könnte. Hier könnte man der KM entgegen kommen und verhandeln. Möglich wäre der Mindestunterhalt ab 18 abzüglich volle KG (da das KG ab Volljährigkeit dem Kind zusteht und an das Kind weitergeleitet werden muss) oder auch ein anderer sinnvoller Betrag.
Ansonsten bestimmt sich der Unterhalt solange das Kind noch bei einem Elternteil lebt aus dem addierten Einkommen der Eltern. Was den Effekt haben kann, wenn der KM fiktiv ein höheres Einkommen angerechnet wird, auch der Anteil den der Vater zahlen muss steigt.
Sollte die Tochter ein Studium aufnehmen, dann müsste sie zunächst BAfög beantragen, dass wird dann auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Weiterhin beträgt der Unterhaltsanspruch nicht mehr bei einem Elternteil wohnender Kinder pauschal 860 Euro (plus ggf. PKV + PV sowie Studiengebühren, aber nicht Semesterbeitrag).
Man könnte auch diese Summe nehmen und quoteln, auch wenn diese Berechnung im Moment nicht zutreffend ist.
Eine friedliche Einigung ist eigentlich immer die beste Lösung. Es steht dem Kind natürlich frei die KM zu verklagen und es steht euch frei darauf hinzuweisen, dass sich auch das Kind um seinen Unterhalt kümmern muss.
VG Susi
@Dory, Du willst Geld von der Unterhaltspflichtigen Person, für ein Mensch, welches Du aufgenommen haben.
(Sry, hört sich wie eine Sache an,ist aber so).
Ihr nimmt die Kleine auf, also zahlt bitte auch, wenn ihr könnt!
Jetzt beruft ihr euch auf Unterhaltszahlung, weil sie ausbleibt. Hä?
Der Unterhalt der Mutter wurde warum eingestellt?(Hat bestimmt Gründe)
Involviert bitte nicht die Schülerin damit! Mich stört, das Du nicht „mein oder unser Kind/Tochter sagst“.
Zitat:
„da sie 1. harmoniebedürftig und 2. Konflikten und Kommunikationen gerne aus dem Weg geht.„
Das liegt bestimmt bei Dir/euch
Ich sehe hier die Unfähigkeit der Erwachsenen.
Ich empfehle:
Besorge deiner Last eine Wohnung!
Oder nimm es selbst in die Hand.
Das war nun moralische!
@Ich_Vater: Ist dir nicht ganz wohl?
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Mit 18 J eines Kindes gibt es schon rein vom Gesetzestext her und den formulierten Titeln praktisch immer Probleme. Manche Eltern können damit umgehen, manche nicht. Von daher wäre es m.E. sinnvoll, in den Titeln minderj. Kinder eine Klausel aufzunehmen, dass mit Volljährigleit zwangsweise und unmittelbar eine Neuberechnung stattzufinden hat (von mir aus auch 3 Monate im voraus und 3 Monate später kontrollierend).
Zu Deinem Problem. Eine moralische Betrachtung ist wenig hilfreich, solange Recht und Gesetz die alleinigen Vorgaben machen. Von daher auch gleich zu einem m.E. wesentl. Punkt, der hier das A und O ist:
Da die Tochter auch ein gutes Verhältnis zur Mutter hat, welches von uns bisher immer unterstützt wird und wir dieses auch nicht belasten wollen, glauben wir nicht dass die Tochter von sich aus rechtliche Schritte einleiten würde, geschweige denn die Mutter auffordern würde, da sie 1. harmoniebedürftig und 2. Konflikten und Kommunikationen gerne aus dem Weg geht.
Eine Empfehlung, wie von Dir anschließend formuliert?
Hm. Das einzige, was Ihr tun könnt, wäre die nun vollj. Tochter irgendwie davon zu überzeugen (ihr nahezulegen), was ihre Entscheidung schlussendlich für alle bedeutet. Also bitte nicht nur ihre Mutter sehen, sondern auch das Umfeld, für welches sie sich entschieden hat. Im Zweifelsfall könntet Ihr der Tochter auch anbieten, wieder zurück zur KM zu ziehen (da stecken jetzt jede Menge Hintergedanken von mir drinne, von daher bitte nicht wortwörtlich interpretieren ;-)).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Ergänzung:
Eine Pfändung aus dem unbefristeten Titel kann ausschließlich das vollj. Kind selber tätigen. Lediglich bei Empfang staatl. Leistung für das Kind (da hier der Titel übergeht) wäre hier anderes möglich und wahrscheinlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.