Unterhalt minderung...
 
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Unterhalt minderung bei einem Neuem Kind

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(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich habe eine frage :
Ich zahle seit drei Jahren unterhalt für meine Beiden Kinder (Stufe 3 110%) meine Tochter ist 4 (257€) mein sohn 10(309€).
Nun bekomme ich bald mit meiner neuen Lebensgefährtin ein weiteres kind !. Werde ich zukunftig weiterhin soviel unterhalt für meine ersten Kinder zahlen müssen oder wird sich da was Ändern sobald der Nachwuchs da ist ????
Ich habe für beide kinder das gemeinsame sorgerecht und zahle immer monatlich !!!!
:redhead:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 18:18
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Enzo,

so ganz pauschal kann man das nicht sagen, ohne dein Einkommen zu kennen. Wenn du aber auch mit dem 3. Kind kein Mangelfall bist, geht es mindestens eine Stufe (evtl. auch 2) in der DT runter. Die DT geht von 2 Unterhaltsempfängern aus, wenn aber das neue Kind da ist, gibt es 4 Unterhaltsberechtigte, da du ja auch deiner LG zum Unterhalt verpflichtet bist.

Aber: wenn für die beiden älteren Kids ein Titel existiert ist dieser so lange zu bedienen, bis er abgeändert wurde.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 18:30
(@psoidonuem)
Registriert

Und wenn er abgeändert werden soll musst Du klagen...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 18:31
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ein titel existiert !!! Ich komme mit meiner ex eigentlich sehr gut klar ! Meine frage ist halt ob ich deshalb zum anwalt gehen muss um es zur überprüfen oder halt nicht ?? Möchte einfach nur mich vergewissern ob eventuel eine minderung geschehen könnte ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 18:36
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Meine frage ist halt ob ich deshalb zum anwalt gehen muss um es zur überprüfen oder halt nicht ??

Nein, nicht nötig! Stell Deine Zahlen hier ein, dann können wir rechnen. Ist Deine derzeitige Einordnung in Stufe 3 DDT
korrekt, kann sich - wie schon erwähnt - aufgrund des neuen Kindes eine Herabstufung um eine oder zwei Stufen ergeben. 

Das max. Ergebnis wäre also der Mindestunterhalt (Stufe 1), den Du immer zahlen musst. Da aber ein Titel existiert, musst
Du eh mit Deiner Ex reden. Ein genaue Berechnung ist daher auch nicht nötig, weil Du ihr nichts "beweisen" muss.
Denn auch zu Deinen Zahlen kann sie einfach "Nö" sagen.

Wie wärs denn sie mal freundlich anzusprechen (also die Taktik sie eher emotional als mathematisch zu erreichen), ob sie aufgrund des
neuen Kindes mit der Reduzierung um eine Stufe einverstanden wäre? Das ganze in viel freundlichen Smal-Talk verpackt?

Also das Gegenteil von: "Ich hab ausgerechnet, dass Dir nun weniger zusteht etc..."

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 18:56
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Danke für die Antwort !!
Welche Zahlen werden hier genau gebraucht ???

Ich könnte mir noch eine folgende Situation vorstellen ;
Meine Freundin bekommt also im Sommer unser Kind sie hat aber noch einen Sohn der 7 ist und sie dass alleinige Sorgerecht hat, der Vater hatte nie bezahlt und sie hatte bis zum 7en Lebensjahr vom Stadt unterhalt bekommen bis er 6 wurde da endete der Unterhalt seitens der Stadt , sie bekommt also seit einem Jahr nichts mehr .
Situation 1:
Ich bleibe weiterhin nur in einer Lebensgemeinschaft .

Situation 2 : ich heiratete meine Freundin und adoptiere den Sohn meiner Freundin ?? Wie würden sich die beiden Situationen auf den Unterhalt auswirken ????

Mfg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 20:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für die Antwort !!
Welche Zahlen werden hier genau gebraucht ???

Nettojahreseinkommen inkl. Sonderzahlungen. Mögliche Abzüge, wie FahrtkoSten, evtl. Schulden (nichtalle sind anrechenbar), priv- Altersvorsorge.

Ich könnte mir noch eine folgende Situation vorstellen ;
Meine Freundin bekommt also im Sommer unser Kind sie hat aber noch einen Sohn der 7 ist und sie dass alleinige Sorgerecht hat, der Vater hatte nie bezahlt und sie hatte bis zum 7en Lebensjahr vom Stadt unterhalt bekommen bis er 6 wurde da endete der Unterhalt seitens der Stadt , sie bekommt also seit einem Jahr nichts mehr .

Dann hast du mit beiden Kindern und LG 3 Unterhaltsberechtigte. Wenn dirderzeit 70 € über SB bleiben wirst du mit Geburt des zweiten Kindes wohl zum Mangelfall. Da wird dann mit spitzer Feder gerechnet und z.B.eine priv.Altersvorsorge nicht mehr anerkannt.

Situation 1:
Ich bleibe weiterhin nur in einer Lebensgemeinschaft .

Wird an deinen Zahlungen nichts ändern.

Situation 2 : ich heiratete meine Freundin und adoptiere den Sohn meiner Freundin ?? Wie würden sich die beiden Situationen auf den Unterhalt auswirken ????

Die Hochzeit wird auch erstmal nicht viel ändern, außer dass du den Splittingvorteil evtl. auch für den KU einsetzen musst. Eine Adoption geht nicht von heute auf morgen. Das wird auch nicht unbedingt zu großen Unterhaltsentlastungen führen. Für eine Adoption muss erstens der leibliche Vater zustimmen, die KM deines ersten Kindes wird aufbefragt, es muss eine Adoptivvater-Kind-Bindung bestehen, das JA und das Familiengericht müssen zustimmen und es wird geprüft, ob ihr in einer festen Ehe lebt. Dazu müsst ihr erstmal ein paar Jährchen verheiratet sein. Aber dazu können die nadda und inselreif sicher mehr erzählen. Aber ein Unterhaltssparmodell ist da sicher nicht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin enzo,

Welche Zahlen werden hier genau gebraucht ???

Nettoeinkommen abzüglich eventueller Bereinigungspositionen (Fahrtkosten zur Arbeit, private Altersvorsorge etc.)

Meine Freundin bekommt also im Sommer unser Kind sie hat aber noch einen Sohn der 7 ist und sie dass alleinige Sorgerecht hat, der Vater hatte nie bezahlt und sie hatte bis zum 7en Lebensjahr vom Stadt unterhalt bekommen bis er 6 wurde da endete der Unterhalt seitens der Stadt , sie bekommt also seit einem Jahr nichts mehr .
Situation 1:
Ich bleibe weiterhin nur in einer Lebensgemeinschaft .

dann hast Du juristisch mit dem Sohn Deiner Freundin nichts zu tun, auch wenn Du - natürlich - Dein Geld in den Inhalt des Kühlschranks investierst, aus dem Ihr alle esst.

Situation 2 : ich heiratete meine Freundin und adoptiere den Sohn meiner Freundin ?? Wie würden sich die beiden Situationen auf den Unterhalt auswirken ????

dann ist dieses Kind Deinen leiblichen in JEDER Hinsicht vollkommen gleichgestellt, also auch beim Erben. Du bist auch vollkommen gleichberechtigt sorgeberechtigt - und natürlich unterhaltsverpflichtet. Das würde auch weiter gelten, wenn Deine Freundin/Ehefrau eines Tages sagt "ach nee, ich verlass Dich doch lieber wieder". Trennung und Scheidung lösen eine Adoption (glücklicherweise) nicht auf. Deshalb ist Adoption eine schlechte Idee, wenn es vorrangig ums Unterhalt-Sparen geht: Man zahlt für die leiblichen Kinder - vielleicht - etwas weniger, aber auch der Unterhalt für das Adoptivkind will verdient sein.

Ein titel existiert !!! Ich komme mit meiner ex eigentlich sehr gut klar ! Meine frage ist halt ob ich deshalb zum anwalt gehen muss um es zur überprüfen oder halt nicht ?? Möchte einfach nur mich vergewissern ob eventuel eine minderung geschehen könnte ???

unter diesen Voraussetzungen würde ich Anwälte und Gericht erst mal komplett aus dem Spiel lassen; ggf. löhnst Du hunderte von Euros an Anwalts- und Gerichtskosten, um 20 oder 30 EUR Unterhalt zu sparen. Vor allem bringt das immer Unruhe und Unfrieden. Wenn Du mit Deiner Ex reden kannst, schildere ihr die Sachlage - und wenn sie sagt "klar, überweis eben 40 EUR weniger, sobald das Kind da ist", kannst Du das erst mal recht gefahrlos tun. Irgendwann legst Du ihr ("...damit alles seine Ordnung hat...") dann noch einen geänderten Unterhaltstitel hin und bittest um Herausgabe des alten - fertig.

Man muss wirklich nicht wegen jedem Pups einen Anwalt einschalten oder auf "Rechte" pochen; man kann auch einfach vernünftig miteinander reden. Zumindest sollte man es versucht haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.01.2014 20:49
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Alles klar danke , ich melde mich sobald ich alles zusammen habe ...!,,, danke erstmal

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Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 21:02
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo!

Da mein Freund sich auch wieder mit seiner Ex versteht, habe ich für unser Kind einfach den UH berechnen lassen (vorhandene Kinder wurden berücksichtigt, interessanterweise trotz Mangelfall auch der SB, Altersvorsorge, Fahrtkosten usw. - mal ein UH-Zahler freundliches JA). Seine Ex hat dies akzeptiert und alle sind zufrieden. Vielleicht auch eine Option?

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2014 23:37




(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Ok wo könnte ich neutral den neuen Unterhalt berechnen lassen ohne dass ich alle aufwecke ???? Ein Anwalt möchte bestimmt Geld , sollte ich einfach zum Jugendamt gehen ??? Laut der Unterhalts Urkunde müsste ich ab diesen Monat für den Sohn 110% von zwei auf drei wechseln und bei der Tochter am 1.5 von 110% eins auf zwei !!!

Was passiert mit meiner Tochter aus der neuen Beziehung wird die nicht berücksichtigt ??? Damals war sie ja noch nicht auf der Welt !!

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 17:53
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok wo könnte ich neutral den neuen Unterhalt berechnen lassen ohne dass ich alle aufwecke ?

Wenn Du alle relevanten Zahlen auflistest können die Experten hier im Forum eine Berechnung anstellen.

Gruss,
gardo

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Geschrieben : 11.03.2015 17:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Enzo,

Ein Anwalt möchte bestimmt Geld , sollte ich einfach zum Jugendamt gehen ???

So eine Beistandschaft besteht, die seinerzeit gerechnet hat, kannst Du Dich an diese wenden.

Das soll aber nicht heißen, daß Du dem, was Dir dort gesagt wird, auch glauben mußt.

Gruß
United

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Geschrieben : 11.03.2015 18:02
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Also damals hatte es meine ex beantragt !!  Und mein Anwalt hatte es damals gegengerechnet .
Soll ich nun zum Jugendamt gehen oder liber doch zum Anwalt ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 18:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Jugendamt gehen macht nur Sinn, wenn eine eventuelle Abänderung der Titel nach unten durch Zustimmung der Mutter/Mütter wahrscheinlich ist.

Wenn Du sowieso auf Abänderung klagen müsstest, dann macht ein Anwalt mehr Sinn.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 18:10
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Also am liebsten würde ich mich mit ihr selber einigen wollen wenn es rechtlich ok ist . Das Jugendamt könnte es mir neutral berechnen ????auser ich könnte mich persönlich mit ihr einigen ???
Sagen wir mal wir lassen alles wie es war ich bezahle den alten Unterhalt weiter und nicht den neuen der eigentlich ab den 12 Geburtstag also ab jetzt gilt !!! Währe es so ok ????

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Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 18:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Enzo,

Das Jugendamt könnte es mir neutral berechnen ????

Aufgabe des Jugendamtes ist nicht Neutralität, sondern das Vertreten der Interessen des Kindes.

Aber: Durch einen Gang zum Jugendamt wird recht schnell deutlich, ob Du einen Anwalt brauchst, oder nicht.

Wenn sie gut sind und eine Abänderungsnotwendigkeit offensichtlich, dann kann es passieren, daß dem dort zugestimmt wird (in Abstimmung mit der Mutter).

Wenn es dort heißt "Ihr Problem", dann brauchst Du einen Anwalt.
Wenn es dort heißt "wir rechnen mal", dann laß sie rechnen (und prüfe das Ergebnis).

Solange der Titel in der Welt ist, mußt Du aber gem. Titel leisten (d.h. Altersstufenwechsel inklusive).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 18:32
(@mimamause)

hi Enzo,

nicht wir müssen das okay finden, sondern die KM
Und einfach einen dynamischen Titel nicht bedienen (oder eben weniger zu zahlen) ist eine ganz schlechte Idee.
Und gerade wenn du mit deiner Ex ganz gut klar kommst eine noch schlechtere.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 18:33
(@enzo11da)
Rege dabei Registriert

Danke United .
Es bleibt mir also nichts anderes als wegen der neuberechnung aufgrund des altersstuffens änderung und einem dazugekommenen Kindes meinerseits übrig als zum Jugendamt wegen der Berechnung zu gehen ????
Was ist zB wenn ich mich privat mit der Kindesmutter einigen würde ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2015 19:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du kannst Dich mit der KM einigen, aber sie muss Dir den Titel herausgeben, ansonsten könnte sie daraus vollstrecken lassen. Wenn Ihr Euch privat einigt, dann kann trotzdem ein neuer Titel beim JA oder Notar erstellt werden (wenn die KM das möchte), aber auch hier muss klar sein, dass der alte Titel nicht mehr gilt (also am besten geben lassen.)
Wenn die KM nicht mitspielt bleibt nur das JA.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2015 20:06




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