Hallo moin,
Nach eine Pause von knapp 2 Jahren bin ich zurueck 🙂 und brauche eure Rat bzw. Erfahrung.
Bin geschieden, 3 minderjahrige kinder. Wohne in Malta, ex Frau in Deutschland.
Seid 2 Jahre ist meine aelteste Tochter zu mir nach Malta umgezogen. Hier macht sie Schulausbildung und danach weiterbildung.
a) Zwei minderjahrige Kinder wohnen immer noch beim Mutter in Deutschland. Sie besitzten die Deutsche Pass. Fuer diese zahle ich 120% des Deutsche DDT (laut Deutsche titel)
b) Die aelteste wohnt bei mir, studiert in Malta, hatt Tschechieschen Pass. Mutter zahlt unterhalt nach 100% des Deutschen DDT (kein titel, nur Notar vertrag)
c) Nach Deutche Titel, ich muss unterhalt fuer alle drei bezahlen. Mutter wollte die Unterhalts titel nicht abaendern. Deshalb haben wir ein Notar vertrag abgeschlossen. Bisher hatt immer funktioniert... d.h ich zahlte 120% fuer 2 kinder und mutter zahlt 100% fuer ein kind.
d) Jetzt wird meine aelteste kind 18 Jahre alt mitte September.
Jetzt die Herausforderung:
a) Alle 3 sind in die Unterhaltstitel eigentragen. Mit 18, moechte ich den titel zurueck - aber die kindesmutter wird bestimmt nicht vorliegen, da die andere 2 sind immer noch unterhalts berechtigt. Ausser abanderungsklage, gibts eine Andere moeglichkeit? Und wenn ich eine abaenderungsklage einrichte, gegen wem? Mein Kind oder Kindesmutter?
b) Ab 18, bleibt kint immer bei mir wohnhaft. Isst, wohnt, strom, wasser, handy usw bezahle ich selbst. Muss ich Unterhalt fuer meine 18 Jahrige tochter bezahlen? und wenn Ja, kann ich die Mietkosten usw von Unterhalt abziehen?
c) Falls Kindesmutter kein weitere KU an unsere aelteste Kind zahlt, was sind meine und mein Tochters moeglichkeiten?
Alle kinder sind in Deutschland geboren, aber mein aelteste Kind hatt die Maltesische und Tschechise Staatsangehörigkeit - also kein Deutsche.
fuer eure Tips bin ich sehr dankbar.
Hallo,
ab 18 sind beide Eltern unterhaltsverpflichtet.
Zumindest in Deutschland.
Die Tochter kann dir einen Verzicht aus Vollstreckung aus dem Unterhaltstitel unterschreiben. Dann kann daraus für sie nicht mehr gepfändet werden.
Den Unterhaltsanteil, den du deiner Tochter zahlen müsstest, kannst du mit Kost und Logis etc. verrechnen. Wie ihr das macht, das bleibt euch überlassen.
Sophie
Moin,
da die älteste studiert (keine normale Schulausbildung?), dann sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
Es zählt das Einkommen der KM und dann Deines, nach Abzug des Unterhaltes für die zwei Kinder in Deutschland, und dann wird u.u. gequotelt und beide zahlen Unterhalt an die Große. Wei dann aber Dein Beitrag mit der Tochter verrechnet wird, bleibt auch Euch überlassen (also Dir und der Großen) und nur die KM überweist ihren Anteil.
Ab 18 geht der KU auf ein Konto, welches die Tochter bestimmt. Wenn sie sagt, dass es auf Deines gehen soll, muss sie dies schriftlich so mitteilen (der KM).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Servus und ergänzend zu Kasper:
Falls KM den Titel nicht abändern lassen will: Deine volljährige Tochter könnte Dir einen Vollstreckungsverzicht für den unbefristeten Titel aushändigen, damit kann KM nicht im Namen der Tochter pfänden (sollte sie es überhaupt dazu kommen).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Herzlichen Dank....
Mein Tochter hatt Grund und Hauptschule in Deutschland gemacht. Sie macht ausbildung in Malta welches bis 4 oder 5 Jahre dauert. Bis dahin bekommt sie ein Bachelor (Uni abschluss).
Falls mein Tochter ein Vollstreckungsverzicht unterschreibt, wie kann ich sicherstellen dass die Kindesmutter trotzdem nicht vollstrecht? wie kann ich sowas verhindern oder sicherstellen? Die Deutsche titel ist im besitz des KindesMutter und diese titel enthaellt die Unterhaltsanspruch alle 3 kinder.... deshalb kann sie nicht einfach an meine Tochter abgeben, ohne die andere 2 zu benachteilen.
Bezuegl. Unterhalts ab 18 wie kann es eine berechnung aussehen aus meine seite?
Einkommen 3.300 netto pro Monat
abzuegl. 5% berufsbedingte kosten
abzuegl. alter vorsorge immobilien kredit zinsen 200Euro
abzuegl. privat altesvorsorge €50/monat
abzuegl. 120% DDT fuer 2 minderjahrige Kinder: 910Euro/Monat
========================================
verbleibt netto: €1.950
Beispiel Bereignites Netto KM: €1.500
===============================================
KindesUnterhalt an Tochter basiert auf: €3.450 ergibt sich 120 - 128% des DDT
===============================================
d.h. 633Euro bzw. 675Euro
Ich 1.950/3.450 x €633 = 358Euro / Monat
Ex Frau: 1.500/3.450 x €633 = 275Euro / Monat
So etwas richtig berechnet?
mfg
cicero
Hallo,
das Ganze ist ein internationales Problem.
Zumindest für die jüngeren Kinder besteht der Unterhalt in Deutschland fort. Wenn also ein neuer Titel nur für die beiden Kinder, die bei der KM wohnen erstellt wird, dann gibt sie vielleicht den Titel heraus.
Das müsste eigentlich auch die Zielrichtung sein, es geht nicht darum den Unterhalt abzuändern, weil es für die minderjährigen Kinder so bleibt wie es ist, Du willst aber den Titel haben.
Ersatzweise müsste Deine Tochter einen Vollstreckungsverzicht erklären, denn nur sie und nicht die Mutter können aus dem Titel für den Unterhalt der großen Tochter vollstrecken lassen.
Hintergrund: Der Titel sichert die sofortige Vollstreckung des KU, das Recht auf den Titel hat das Kind. Solange das Kind aber minderjährig ist wird es von den Eltern, dem BET, hier der KM vertreten. Mit Volljährigkeit erlischt diese Vertretungsmacht.
Um den Unterhalt für sich muss sich Deine Tochter kümmern. Hier wird es kompliziert, weil ich nicht weiss welches Recht anzuwenden ist.
Da die Tochter keine deutsche Staatsbürgerschaft hat sollte deutsches Recht nicht mehr anwendbar sein, ob das stimmt kann ich nicht sagen.
Meine Meinung stützt sich <a href="http://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/>hierauf</a>"
Wenn Deine Tochter dauerhaft auf Malta lebt dann sollte das Recht Maltas Anwendung finden und da wäre die erste Frage ob Volljährige überhaupt Anspruch auf Unterhalt haben.
VG Susi
Danke Susi
Danke Alle,
Solange mein Tochter sich erklaert sie will zurueck nach Deutschland nach dem Ausbildung, da kann Sie die Deutschen, Maltesische und denke ich auch Tschechische Unterhaltsrecht anwenden.
In Malta ist relativ einfacher.... Da zahlt wem nicht mit das Kind Wohnt bis maximal 23Jahren (ab 18Jahre zahlt nur wenn Kind immer noch zu Schule oder Ausbildung/Weiterbildung macht). In diesem Fall, falls mein tochter nach Maltesiche recht wendet, muss nur die KM zahlen. Aber das ist nicht wirchlich mein Problem oder Entscheidung.
Ich will nur dass am ende, Falls mein Tochter Unterhalt zu steht, bekommt sie auch und ich muss nicht doppel zahlen wegen ein altes unbefristiter titel.
mfg
cicero
Anm. Mod.: Themen zusammengefügt
Guten Tag
Bin nochmals ich 🙂
Kurz. Meine Tochter wird 18 Jahre am den 27 Sep. Sie wohnt bei mir in Malta, studiert vollzeit und hatt keine Arbeit. Tochter ist in Deutschland gebohren und hatt die Maltesische sowie die Tschechische Staatsangehoerigkeit.
Mutter wohnt und arbeitet in Deutschland zeit immer.
Vor eine Woche hatt mein Tochter versucht mit die Mutter zu reden, erst die beziehung zwischen die beiden wieder auf zu bauen und auch bezuegl. die Unterhalt ab 18 Jahre. Die Mutter antwortet und reagiert nichts auf die Emails und Anrufe von unsere Tochter. Jedoch wir wissen dass sie hatt die Nachrichten gelesen weil die Mutter lastet ueber ihr Tochter mit die verwandschafft. Sie will (und nicht weil nicht leisten kann) kein Unterhalt an unsere Tochter bezahlen, obwohl sie bekommt satte 910 euro pro monat unterhalt von mir fuer die 2 andere gemeinsame Kinder die beim Mutter wohnen.
Da meine Tochter noch nicht 18 Jahre ist, darf sie schon die KM auf zu fordern die vollstaendige Unterlagen zu su schicken um fest zu stellen wie hoch die Unterhalt sein muss? Oder muss mein Tochter warten bis mindestens den 27 Sept? Kann ich als Vater die Einkommens Unterlagen von Mutter schon jetzt auf fordern? Darf sie auch die KM auf zu fordern die mindest unterhalt vorlaeufig zu leisten bis die genau summe festgestellt wird?
Ab wann darf oder Kann mein tochter "kostenlos" oder "kostenguenstig" ein Anwallt gegen die KM beauftragen? Muss sie noch bis mindestens 27Sep warten?
Meine angst ist dass zwischen 27 Sep u anfang Oct sehr knapp ist und die KM wird bestimmt keine Unterlagen senden.
Ausser Unterhalts klage gegenueber die Mutter, gibt es andere (rechtliche) mittel wie mein ex Frau ihre verpflichtungen gegenueber unsere Tochter nachkommt?
ich bedanke mich im voraus und verbleibe
mfg
cicero