Unterhalt lt. DD-Ta...
 
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Unterhalt lt. DD-Tabelle trotz Hartz4

 
(@highlight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich lese schon längere Zeit bei Euch mit und jetzt brauch ich doch glatt auch mal Euren Rat.
Leider eine kurze Vorgeschichte

Ich wurde ende 2009 durch Betriebsschliessung Arbeitslos  und habe bis heute keine neue Anstellung gefunden. Unterhalt habe ich trotzdem normal weiter bezahlt. Leider ist mir da ein dummer Fehler unterlaufen denn ich habe den Wechsel meines Sohnes in die nächste Altersstufe verpennt. So  nach einem Jahr fiel nun meiner Ex auf das ich zuwenig gezahlt habe und ist zum Jugenamt gerauscht.
Ich sollte bis 12.01.11 mein Einkommen und mein Vermögen darlegen was ich auch getan habe. So , dann kam der Brief am 25.01.11,  dass ich seit einem Jahr zu wenig gezahlt habe , somit ein Rückstand aufgelelaufen sei und ich doch ab Januar 2011 direkt an Jugendamt überweisen soll, da Ex Beistandschaft beantragt hat. Ich hatte in 2010 jeden Monat 1400Euro Alg1 und davon habe ich 257 € jeden Monat für meinen  2. Sohn bezahlt - hätte aber lt. Jugendamt 362€ zahlen müssen - wie gesagt den Altersklassenwechsel in die 3. Stufe habe ich verpennt ! ( Bin leider nur zahlender Vater aber das ist eine andere Geschichte... ) Für meinen 19 jährigen Sohn der noch zur Schule ging zahlte ich bis Ende 2010 - 304€ Unterhalt.

Das Jugendamt hat mich am 25.01.11 aufgefordert den Januar Unterhalt zusammen mit dem Februar Unterhalt bis 04.2.11 zu zahlen . Wenn nicht gibts Zwangsvollstreckung.

Ich am 25.01. eine Email geschickt ob auch bei der Prüfung meiner Unterlagen gesehen wurde dass mein AlG1 zum 30.12.10 ausgelaufen ist, mein Hartz4 Antrag seit 27.12.10 läuft ( noch keine Entscheidung noch kein Geld ) und wovon ich den Unterhalt denn bezahlen soll.

Heute, 27.01.11 wieder Post vom JA - ich unterliege der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, könne ja einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen und hätte dies zur Sicherstellung des Unterhaltes ja auch schon wärend meines ALG1 Bezuges machen können.

Ich zitiere: Ich erwarte von Ihnen, dass Sie auch weiterhin die Unterhaltszahlungen von 362 €monatlich leisten und halte an der Frist vom 25.01.11 fest.

Damit kein falschen Eindruck entsteht ich will mich nicht vor den Zahlungen drücken ich kann nur momentan nicht UND ich suche auch aktiv nach neuer Arbeit.

Können die so einfach weiterhin den vollen Satz fordern ??

Wie gehe ich mit der Frist um von wg. Zwangsvollstreckung...

Ich habe da glaube ich nicht gerade der kooperativsten Sachbearbeiter beim Jugendamt...

Ich kriege zur Zeit nichts von der Arge , da der Antrag noch läuft, mein gesamtes Vermögen sind 1500€ und sonst habe ich nichts. 
Wie gehe ich am Besten vor ??

Vielen Dank für Eure Mithilfe
Gruß
Ralf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2011 18:43
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

zuallererst die Kernfrage: was genau ist im JA-Titel drin? Ist dort ein genauer Wert drin oder "nach DT Stufe Balh", wie es die JAe gerne machen?

LG Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 12:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Highlight,

möglicherweise gibt es hier ein Missverständnis Deinerseits: Bei Vorliegen eines Unterhaltstitels bist und bleibst Du grundsätzlich erst einmal zahlungspflichtig in Höhe der titulierten Beträge; es gibt keinen Automatismus von der Sorte "bei Einkommensverminderungen vermindert sich auch automatisch der Unterhaltsbetrag". Hier musst Du selbst aktiv werden und beim zuständigen Familiengericht eine Abänderungsklage auf den Weg bringen. Dabei wirst Du zwar vermutlich hören, dass Arbeitslosigkeit ein vorübergehendes Ereignis sei und eine Anpassung der Zahlbeträge erst 6 Monate nach Eintritt der Arbeitslosigkeit möglich sei - aber dieser Fall wäre ja inzwischen eingetreten.

Nachdem das nicht passiert ist, wirst Du schlicht als leistungsfähig in der bisherigen Höhe betrachtet (inklusive fälliger Anpassungen wegen Erreichens einer höheren Altersstufe des unterhaltsberechtigten Kindes) und Dir nahegelegt, die zur Verfügung stehende Zeit zur Suche nach einer neuen Arbeitsstelle (Faustregel: Eine nachgewiesene Bewerbung pro Tag) sowie für einen Nebenjob einzusetzen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2011 13:31
(@highlight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich muss jetzt also zum Amtsgericht und so nen Antrag stellen habe ich das richtig Verstanden ??.

und im Titel stand ich hätte 121 % des Regelbetrages zu bezahlen und dass durch die Unterhaltsreform 2008 ich jetzt 106,5 % des Mindestunterhaltes zu zahlen habe = 362,00

Na da hab ich jetzt glaub ich ganz schön was an der Backe...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2011 21:52
 Xe
(@_xe_)
Registriert

und im Titel stand ich hätte 121 % des Regelbetrages zu bezahlen und dass durch die Unterhaltsreform 2008 ich jetzt 106,5 % des Mindestunterhaltes zu zahlen habe = 362,00

Nun, damit hat das JA recht - wenn sich die Tabelle ändert, hast du entsprechend der Tabelle auch zu zahlen. Da hier ein relativer Wert angegeben ist, ändert der sich natürlich auch mit der Tabelle.
Damals (ja, damals) hat sich das JA auch quergestellt, als ich eine Altersbegrenzung und einen festen Wert eintragen lassen wollte, weil "das so nicht üblich ist". Ich meinte, das will ich schriftlich, dass sie das verweigern, wenn meine Exe dann vor Gericht zieht, dürfen Sie mitkommen.

Na da hab ich jetzt glaub ich ganz schön was an der Backe...

In der Tat.

LG Xe

Edit: Ob allerdings für die Vergangenheit, ohne Inverzugsetzung gefordert werden kann, ist meiner Meinung nach fraglich. Da du aber kein Vermögen hast, wäre ein gerichtlicher Beratungsschein mit anschließendem Anwaltsbesuch sinnvoll.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 11:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Edit: Ob allerdings für die Vergangenheit, ohne Inverzugsetzung gefordert werden kann, ist meiner Meinung nach fraglich.

Da nur auf Grundlage des Titels über 121% (respektiv 106,5% ab 2010) des Regelbetrages geforderte, ist dies rechtens. Das stellt keine rückwirkende Forderung dar, sondern eine bereits titulierte Schuld.

Als Arbeitslosem beträgt Dein SB 770€. Dir stehen zur Verfügung: 1400€ - 362€ - 304€ = 734€. Nach Unterhaltsrecht liegst Du damit knapp unterhalb des SB. Allerdings ist die UH-Forderung oberhalb des Mindest-KU, womit der Bedarfskontrollbedarf zum Zuge kommt. Du kannst versuchen, eine Abänderung auf Höhe des Mindest-KU durchzusetzen. Da das JA nicht freiwillig diesen Vorschlag gemacht hat, sprich das mal bei denen an. Ansonsten bleibt Dir nur eine Abänderungsklage wobei ich vermute, dass Du hier eher wenig Aussicht auf Erfolg hast.

Die Nachforderung können sie vermutlich nicht pfänden, da Du unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegst und eine Nachforderung zum Unterhalt selber keinen Unterhalt darstellt, sondern als normale Schulden gewertet wird. Nur laufender UH kann gepfändet werden.

Du schreibst

Für meinen 19 jährigen Sohn der noch zur Schule ging zahlte ich bis Ende 2010 - 304€ Unterhalt.

Heisst das, dass zukünftig hier kein KU mehr zu zahlen ist? Oder er die Schule beendet hat? Deine UH-Pflicht geht bis zu einem erfolgreichen Berufsabschluss/Studium.

Wenn Du zukünftig Hartz4 beziehst, bist Du leistungsunfähig. Sofort Abänderung des Titel beantragen und ebenso Pfändungsschutz - ansonsten laufen weiterhin Monat für Monat neue Schulden auf.

1. mit dem JA reden, wenn (wahrscheinlich) fruchtlos
2. Beratungsschein holen, einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, VKH beantragen lassen, Abänderungsklage einreichen und EA auf Vollstrechungsschutz beantragen.

Gruss oldie

PS: Du hast nicht einen Tag Zeit zu vergeuden. Eerledige am besten alles an einem Tag - und zwar sofort.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 15:07
(@highlight)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für eure Antworten,

ja mein großer zieht es vor nach BGj direkt aufm Bau zu arbeiten - kannste reden wasste willst...

Termin Jugendamt ist 8.2. wenn da nichts rauskommt Plan B:

Ich gehe dann also zum Amtsgericht und beantrage so nen Beratungsschein - da geht es ja schon wieder weiter, weil der Hartz4 Antrag ja noch läüft ..

bei dem Satz brauch ich noch mal Hilfe bitte:

Beratungsschein holen, einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, VKH beantragen lassen, Abänderungsklage einreichen und EA auf Vollstrechungsschutz beantragen

VKH ??  EA ??

sorry aber kenn ich nicht die Worte ..

Gruß
Ralf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2011 18:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

VKH - Verfahrenskostenhilfe (brauchst Du wegen der Kosten eines Gerichtsverfahrens)
EA - Einstweilige Anordnung (Kann im Vorgriff auf das Urteil ausgesprochen werden, wenn hinreichend Erfolgsaussicht besteht. Damit beugst Du einer Pfändung mit gerichtlichem Segen vor.)

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2011 18:54
(@highlight)
Schon was gesagt Registriert

Mensch Oldie,

vielen, vielen Dank. Natürlich den anderen auch --> Ihr seit spitze !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2011 21:22
(@highlight)
Schon was gesagt Registriert

so ich wollte Euch mal auf dem laufenden Halten...

Mein SB beim JA war nun auch noch n paar Tage krank und so hat sich alles etwas verzögert - ABER - wir sind im Gespräch !!! und  Vollstreckung ist vom Tisch !!!
Wir warten jetzt erstmal auf den Hartz4 Bescheid und setzen uns dann nochmal zusammen wie wir das Ganze am Besten lösen.
Zu nem 400 Euro Job hat er mir auch geraten und das mit den Bewerbungen hat er auch angesprochen. Er meinte so 20 im Monat könne er fordern will da aber nicht drauf rumreiten weil er mit meinen Bemühungen Arbeit zu finden zufrieden war.

so siehts erstmal aus
Greeds
Highlight

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2011 13:51