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Unterhalt/Kostenbeitrag für Kind in Heimunterbringung

 
(@bruder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

einiges habe ich hier im Forum schon durchstöbert, aber so richtig was gefunden hatte ich leider nicht. Deswegen hier jetzt einmal meine Frage/Problem:

Ich wurde 1998 geschieden, mein 1995 geborener Sohn blieb bei der Mutter. 1998 wurde auch ein Unterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle festgelegt, denn ich, so wie er sich altersmässig steigert, auch regelmässig gezahlt habe. Im Januar 2010 wurde mein Sohn "in Obhut" genommen, da es zwischen ihm und seiner Mutter schwere Differenzen gab. Das Jugendamt legte fest, dass er in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht werden sollte und kontaktierte mich wegen der Kostenübernahme im Februar 2010. Auch sollte ich alle Unterhaltszahlungen vorerst stoppen. Habe ich so gemacht.

Der Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle betrug zum Schluss ca. 590 Euro.

Ich bekam eine Formular des JA zugesandt, in dem ich mein Einkommen angeben sollte. Das habe ich ausgefüllt.

Hier ein paar Einzelheiten:

- ich bin seit 2001 wieder verheiratet und habe 3 weitere Kinder
- ich beziehe ein Gehalt als Arbeitnehmer aber auch eine private Rente aufgrund einer BU

Nun teilte mir das JA mit, dass ich zu einem Kostenbeitrag in Höhe von mehr als 1600 Euro herangezogen werden soll!

Das Einkommen wurde pauschal berechnet und 25% abgezogen. Die BU-Rente wurde brutto und nicht netto bewertet. Aufwände zur Arbeit (Fahrtkosten etc.) wurden nicht berücksichtigt, auch Schuldentilgung für ein Baudarlehen aus 2008 wurden nicht berücksichtigt.

Ich habe jetzt schon ein paar Tage gestöbert, aber hier ein paar Fragen:

- warum bin ich auf einmal "Kostenbeitragspflichtig" und nicht mehr "unterhaltspflichtig" - der Unterschied der Beträge in den beiden Tabellen liegt ja bei Faktor 3! ?
- welche Möglichkeiten habe ich, die mir seit Jahren entstehenden Kosten hier geltend zu machen (zur Arbeit muss ich fahren und mit meiner Familie den Neubau verlassen finde ich auch nicht so prickelnd)?
- meine neue Familie wurde unterhaltsrechtlich nicht anerkannt, da ich in einer "zu hohen Stufe der Kostenbeitragstabelle" sei - wie geht das?

Zu meinen Sohn habe ich nur 1-2 mal im Jahr Kontakt. Ansonsten hat er die letzten 12 Jahre ausschliesslich bei seiner Mutter verbracht, die auch das alleinige Sorgerecht hat.

Vieleln Dank schonmal!

Bruder

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2010 18:07
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Bruder,

ich schicke Dir eine kurze Antwort, um Dein Thema nochmals nach oben zu heben.

Hier gibt es einige Experten, die sich mit diesen Dingen recht gut auskennen. Da es sich um Deinen Sohn handelt, wirst Du Dich wohl an den Kosten für die Heimunterbringung beteiligen müssen. Natürlich in angemessenem Rahmen. Sind die 1600.- € als Einmalzahlung oder als Monatsbeitrag gedacht?

Für eine genaue Berechnung wäre es wohl erfoderlich, dass Du auch genaue Zahlen nennst. Einkommen, Rente?
Außerdem solltest Du mal schauen, aufgrund welcher Prargraphen die Heimunterbringung Deines Sohnes erfolgt.

Gib uns noch ein paar Daten bitte!

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 11:20
(@bruder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank! Hier ein paar Infos mehr:

Ich habe einen Unterhaltstitel von 1998, den ich auch immer "bedient" habe. Mein RA ging davon aus, dass es bei Unterhalt bleiben würde und kein "Kostenbeitrag" aufgrund der §§82-84 des SGBs anstehen würde.

Meine Rente (private BU-Rente) wurde brutto zu 100% in die Berechnug einbezogen, obwohl ich die ja persönlich noch versteuern muss. So kam es zu einem angenommenen Einkommen von 6700 Euro. Davon wurden pauschal 25% abgezogen. Hierbei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass ich z.B. Baukredite für unser Haus, die vor dem Start des Verfahrens abgeschlossen wurden, zu zahlen habe. Rechne ich alleine die Kindergartenkosten, Schulkosten, Baukredite, Fahrten zur Arbeit (ja, ich Idiot arbeite auch noch 50 - 60 Std./Woche), Steuer der Rente etc., so komme ich auf ca. 2200 Euro/Monat, die ich meiner Meinung nach abziehen könnte. Das würde mich in die Stufe 20 der entsprechenden Kostenbeitragstabelle bringen. Momentan ordnen die mich in 22 ein. Da ab der Stufe 21 aber auch ein Abzug für die Unterhaltspflicht meiner jetzigen Familie (3 Kinder) nicht anerkannt wird, machen diese 2 Stufen schon eine Differenz in der endgültigen Belastung von ca. 800 Euro aus. Stufe 22 heisst, ca. 1600 Euro/Monat.

Mein Sohn aus der ersten Ehe war aufgrund "unüberbrückbarer Differenzen" mit seiner Mutter selber zum JA gegangen und wurde dann "in Obhut" genommen. JA, Kindesmutter und Jugendhilfe verständigten sich auf eine "stationäre Unterbringung", d.h., er hat jetzt einen Platz in einer Wohngruppe und wird ganztägig betreut. Zusatzkosten dieser Betreuung, wie z.B. in den Osterferien eine Fahrt nach Italien, werden zu 75% von mir durch die Jugendhilfe eingefordert. Ich selber habe kein Sorgerecht mehr seit der Trennung.

Das Angebot bei der "in Obhutnahme", meinen Sohn wieder bei mir "unterzubringen" und auch das Sorgerecht wieder zu übernehmen wurde vom JA mit dem Hinweis "das dient nicht den Interessen des Kindes" (das Kind ist 14 Jahre alt) abgelehnt.

Gruß

Bruder

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2010 12:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bruder

Bin zwar Neuling auf dem Gebiet, allerdings springt mir der §93 SGB VIII ins Auge. Hier insbesondere der letzte Absatz:

Der Abzug erfolgt durch eine Kürzung des nach den Absätzen 1 und 2 errechneten Betrages um pauschal 25 vom Hundert. Sind die Belastungen höher als der pauschale Abzug, so können sie abgezogen werden, soweit sie nach Grund und Höhe angemessen sind und die Grundsätze einer wirtschaftlichen Lebensführung nicht verletzen. Die kostenbeitragspflichtige Person muss die Belastungen nachweisen.

Hast Du darauf schon geschaut? Läuft ein Widerspruch ?

Kannst Du mal einen Link einstellen, wo die Ausführungsbestimmungen zur Kostenbeitragstabelle enthalten sind? Diese andere Anwendung ab Stufe 21 finde ich nicht.

Was sagt Dein Sohn dazu, ob er bei Dir leben möchte? Wir ist euer Verhältnis, würde das überhaupt funktionieren? Ihr kennt euch schliesslich kaum.

Gruss oldie

Edit: Woher kommt Deine BU-Rente? Ist die privat oder von der Berufsgenossenschaft?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2010 14:01
(@schollmann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bruder,
ich habe eine ähnliche Situation. Mich interessiert: wie ist die Geschichte weiter gelaufen?

Gruss,

M.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2010 20:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Schollmann,

zu deiner Info, der User namens "bruder" hat sich hier seit April nicht mehr blicken lassen, es ist daher unwahrscheinlich, dass du von ihm noch eine Antwort bekommst. Mach' besser ein neues Thema für deinen eigenen Fall auf.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und natürlich, herzlich willkommen hier.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.11.2010 23:39