Hallo Zusammen!
Ich und von mir getrenntlebende Frau(Scheidungsantrag läuft) haben ein 41/2 jahriges Kind. Er geht seit 4 Jahren GANZTAGS in den Kindergarten (KiTa). Sie bekommt von mir auch Ehegattenunterhalt.
Meine noch Ehefrau hat ihr Studium vor 2 Monaten abgeschlossen. Sie sagte mir vor kurzem, dass sie für ein Jahr Auszeit genommen hat (also herumhängen). Muss sie nicht arbeiten gehen, da unser Sohn ganztasg in den Kindergarten geht?
Ich finde es sehr traurig 😡 , dass sie mit meinem hart verdienten Geld das Leben geniessen möchte. Wie kann ich dagegen vorgehen? Kann sie sich unter Kindererziehung verstecken?
Danke im voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße
Karibu
Hallo Karibu!
Ja kann da mitfühlen, geht mir ähnlich. Mein Sohn ist auch 4 1/2 Jahre alt und geht halbtags in den Kiga. Da könnte die Ex auch schon mal stundenweise arbeiten gehen. Sie bekommt noch TU, bald ist die Scheidung und dann EU. Aber warum sich um ne Arbeit kümmern und daduch den TU gekürzt oder gestrichen bekommen, wenn die Kohle vom Ex regelmäßig kommt.
Die Gesetzgebung sagt ganz klar:
Bis zum 8 Lebenjahr brauch sie keiner Arbeit nachzugehen, sondern kann sich in aller Ruhe ganztags um die Kinder kümmern, auch wenn diese noch im Kiga oder der Schule sind.
Erst ab dem 8 Lebensjahr könnte sie sich um nen Halbtagsjob kümmern, macht sie es nicht ist ihr ein fiktieves Einkommen anzurechnen. Also wahrscheinlich kannst Du noch weitere 3 1/2 Jahre löhnen.
Skater
Hallo Skater,
danke für Deine Teilnahme. Erst heute kann ich nachvollziehen, warum sehr viele Männer heute nicht bereit sind, Kinder zu bekommen. Kein Wunder, dass die Bevölkerung immer weniger wird. Kinder sind eine schöne Sache. Als Vater bekommt man sie zuerst nur jede zweite Woche zu sehen und zweitens ist man trotz Arbeit arm. Ich glaube nicht, das ich wieder ein Kind haben möchte.
Viele Grüße
Karibu
Moin Karibu,
Kann sie sich unter Kindererziehung verstecken?
Yep! Erstens: Es ist noch die Trennungsphase, also vor Scheidung, und da muss sie nicht arbeiten. Zweitens: Das Kind ist zu jung und eine Erwerbstätigkeit auf ihrer Seite war nicht eheprägend.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!