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Unterhalt Kind und Mutter

 
(@neo78)
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Was kommt auf mich an Unterhalt zu? Kind 7 Monate alt. Mutter zu Hause und bekommt Elterngeld in Höhe von 477,00 Euro. Ich verdiene im Durchschnitt 1700,00 netto. Habe mir nach Geburt ein Haus gekauft. Hatte da die Vaterschaft noch nicht anerkannt. Zahle 500,00 Kredit. Das Haus hat 3 Wohnungen a 70qm. Eine bewohnt meine Mutter die Miteigentümer ist. Eine ist vermietet mit 300,00 Euro. 1 bewohne ich selbst. Wie wird die Berechnung bei Miteigentum gehandhabt. Ich habe einen Firmenwagen von meinem Arbeitgeber gestellt. Mit welchem Kindsunterhalt und Betreuungsunterhalt muss ich rechnen? Die Mutter bekommt ALG 2 Zuschuss und Unterhaltsvorschuss.  Muss ich das alles zurück zahlen?  Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 14:04
(@Inselreif)

Hi Neo,

bevor wir die Sache mal etwas strukturieren, ein paar Nachfragen, die mir gerade so einfallen:

1. welchen geldwerten Vorteil hat Dein Firmenwagen (alleine über das Thema dieser Bewertung kann man abendfüllend streiten), zahlst Du einen Eigenanteil?
2. hast Du irgendwelche anderen berufsbedingten Aufwendungen?
3. Betreibst Du eine Altersvorsorge? Wie hoch ist der Tilgungsanteil vom Haus derzeit?
4. Beziehen sich die 500,- "Kredit" nur auf Deinen Anteil (Hälfte??) Ist es der Zahlbetrag - also Tilgung und Zinsen zusammen?
5. Sind die 300,- Miete realistisch?
6. Wie viel hat die Mutter vor der Geburt verdient? (könnte man wahrscheinlich aus dem Elterngeld errechnen aber sicher ist sicher)
7. In welchem OLG-Bezirk wohnt Dein Kind?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2015 14:27
(@neo78)
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1. Nichts festgehaltenes. Gibt Chef mir so. 2. Nein nur Kleidung 2 mal im Jahr. 3. Zahle 50 Euro mit meinem Gehalt in eine Rente. Chef stockt auf. 3. 500,00 komplettes Haus mit Mutter. 4. Hier liegt der Mietpreis bei 5 Euro pro qm. 6. Sie hat 1510 netto verdient. 6. OLG Arnsberg/Hamm . Zahle 50 Euro Versicherung Haus pro Monat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 14:36
(@neo78)
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500 Euro enthalten Zins und tilgung. Bin im Urlaub. Weiß grad die genaue Splitten nicht wieviel Zinsen und wieviel tilgung sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 14:50
(@Inselreif)

Hi,

Weiss Deine Ex von dem Firmenwagen? Das ist ein sehr gewagtes Spiel. Und ja, die meisten Strafanzeigen in den Bereichen Korruption und Steuerhinterziehung erstatten Exen nach einer Trennung.
Wie schaut es aus mit Steuererstattungen?

  1.700 Nettolohn
-      85 berufsbedingte Aufwendungen pauschal
-      50 Altersvorsorge Betriebsrente
-      xx Altersvorsorge Tilgung (4% vom Brutto abzüglich die 50,- Betriebsrente)

+  300 erzielbare Miete (wie in der anderen Wohnung)
-      55 Zinsen (Annahme 1/3 der 500 Euro sind Zinsen - Umlage auf 3 Wohnungen)
-      xx sonstige Aufwendungen Haus
=  200 Zwischensumme Wohnvorteil (unter Grobschätzung der xx'e)
=  100 Zwischensumme Einnahmen aus Vermietung (gleiche Rechnung aber nur hälftiger Anteil)

Also selbst wenn wir bei den xx'en noch grosszügig sind, sind das um die 1.800 bereinigtes Nettoeinkommen.
Das ergibt einen Zahlbetrag von 303 Euro für das Kind.
Der Rest bis zum angemessenen SB, also knapp 500 Euro, stehen für die Mutter zur Verfügung.

Das als erste Info zur Dimension. Man kann die Zahlen jetzt noch verfeinern, dazu muss aber auch der Input da sein.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 21.10.2015 15:38
(@neo78)
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Vielen Dank erst einmal für die grobe Einschätzung. Ist der Selbstbehauptung gegenüber der Mutter nicht bei 1200 euro? Wären das nicht dann nur ungefähr 300 Euro BU? Wie kommst du auf 303 KU? Welche Tabellen Stufe ist das? Ist das der Zahlbetrag oder wird da hälftiges Kindergeld noch abgezogen?  Die Wohnung in der meine Mutter wohnt zählt also nicht beim Unterhalt? Aber die vermietete und meine zählt schon? Kann ich trotzdem die komplette Zinslast abziehen oder dann da nur die Hälfte? Was ist wenn das Jugendamt und das Jobcenter gar nichts von meinem Haus wissen? Muss ich alles an die Mutter überweisen oder an die Ämter? Danke im voraus

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 17:00
(@neo78)
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Das Kind ist 7 Monate alt

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 17:24
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

beim KU ist Selbstbehalt 1080 Euro, gegenüber der KM hat der KV jedoch einen Selbstbehalt von 1200 Euro.
Die Untiefen der Berechnung liegen beim Firmenwagen und dem Haus.

Wenn Du bisher keinen KU gezahlt hast dann bist Du trotzdem verpflichtet den KU ab Geburt des Kindes zu zahlen, da bis zur Festellung der Vaterschaft eine Unterhaltsforderung nicht möglich war. Wenn Du leistungsfähig bist, dann wirst Du den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen müssen und die Differenz zum tatsächlichen KU an die KM.

Beim Betreuungsunterhalt muss ab Inverzugsetzung also dem Monat, wo Du aufgefordert wurdest BU zu zahlen, eben ggf. auch rückwirkend gezahlt werden.

Bei einem bereinigten Netto-Einkommen von ca. 1800 Euro bist Du gemäß DDT in der Einkommensstufe 2, da Du auch 2 Unterhaltsberechtigte (Kind + KM) hast, bleibt es bei dieser Stufe und es erfolgt keine Höher- oder Tieferstufung.
Der KU ist dann 345 Euro (Kind zwischen 0 und 5 Jahren) abzüglich hälftiges Kindergeld =  Zahlbetrag 253 Euro.

Blieben ca. 350 Euro (Selbstbehalt 1200 Euro) für Betreuungsunterhalt.

An wen Du was zahlen musst hängt davon ab wer Dich anschreibt.

Die Unterhaltsvorschusskasse wird ihr Geld aber direkt von Dir fodern. Deshalb sollte hier der Betrag um den UHV von 144 Euro  gekürzt und erst dann der volle Unterhalt an die KM gezahlt werden, wenn kein UV mehr gezahlt wird.

Vermutlich werden Dich JA, Unterhaltsvorschusskasse und Jobcenter anschreiben und eine Einkommensauskunft fordern. Dieser musst Du nachkommen, dann werden alle diese Stellen rechnen, dass JA wird Dir mitteilen wieviel KU sie glauben Du zu zahlen hast, die Unterhaltsvorschusskasse wird prüfen ob Du leistungsfähig bist zumindest den UV zurückzuzahlen und entsprechend Geldforderungen stellen. Das Jobcenter wird ebenfalls ausrechnen wieviel KU und BU Du zu zahlen hast und H4 für die Bedarfsgemeinschaft (Mutter + Kind) entsprechend kürzen.

Klingt kompliziert, aber letzlich geht es nur darum den KU richtig zu berechnen und anschliessend den BU. Beides geht dann (abzüglich gezahltem Unterhaltsvorschuss) an die KM.

VG Susi

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Geschrieben : 21.10.2015 18:27
(@Inselreif)

Hi,
meine in der Eile irgendwie schief geratenen Zahlen hat Susi ja schon korrigiert.

Die Wohnung in der meine Mutter wohnt zählt also nicht beim Unterhalt? Aber die vermietete und meine zählt schon? Kann ich trotzdem die komplette Zinslast abziehen oder dann da nur die Hälfte?

Es zählt nur Dein Anteil an den Einnahmen und Dein Anteil an den Kosten.
Der Einfachheit halber da die Wohnungen gleich sind hab ich so gerechnet:
-> Deine Wohnung (fiktive Mieteinnahme) zählt voll
-> die Wohnung Deiner Mutter zählt gar nicht
-> die Mieteinnahmen zählen zur Hälfte
-> die Zinsen zählen natürlich auch nur zur Hälfte (deshalb meine Nachfrage, worauf sich die Hypothek bezieht - wäre es nur auf Deinen Anteil, sähe die Sache anders aus).
Eigentlich gehört Dir jede Wohnung zur Hälfte, so dass die Sache formell anders zu bewerten sein wird, das können wir dann tun, wenn die Zahlen vollständig und sauber sind. Man kann mit dem Haus eh noch viel hin- und herjonglieren, einen Hunderter hoch oder runter mag noch sein aber die Tendenz ist klar.

Was ist wenn das Jugendamt und das Jobcenter gar nichts von meinem Haus wissen?

Du wirst zur Einkommensauskunft aufgefordert werden und es wäre törricht, dabei irgend etwas zu verschweigen. Wenn das rauskommt (und den Erwerb eines Hauses kann man problemlos nachvollziehen) zahlst Du nicht nur rückwirkend sondern hast auch noch strafrechtliche Probleme.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 21.10.2015 20:17
(@neo78)
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Vielen Dank für die Infos. Die Ämter haben mich alle schon angeschrieben. Rechnen die denn ordentlich und fair? Kann man sich darauf verlassen oder rechnen die eher zu meinen Ungunsten?

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 21:48




(@neo78)
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Ich hab noch eine Frage.  Ich habe die Vaterschaft erst anerkannt als das Gutachten kam welches das Jugendamt bzw. Das Gericht  angeordnet hatte. Zu einem Gerichtstermin ist es nicht gekommen da ich vorher noch unterschrieben habe. Muss ich den Vaterschaftstest jetzt zahlen? Falls ja wie teuer wird das ungefähr?

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2015 22:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da es in Deinem Fall einige Untiefen gibt, würde ich empfehlen die Rechnung hier einzustellen und die Spezialisten mal nachrechnen zu lassen.

Vermutlich wirst Du den Vaterschaftstest bezahlen müssen und ggf. Gerichtskosten auch. Wie teuer es wird kann ich nicht sagen.

VG Susi

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Geschrieben : 21.10.2015 22:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Neo78!

Muss ich den Vaterschaftstest jetzt zahlen? Falls ja wie teuer wird das ungefähr?

Ja, Du wirst höchstwahrscheinlich zahlen müssen, da offensichtlich von Gericht angeordneter Test kannst Du von 2.000-3.000 Oyro ausgehen (das sind Zahlen, die mir aus dem Forum bekannt sind).

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 22.10.2015 10:15
(@neo78)
Zeigt sich öfters Registriert

2000 bis 3000 Euro nur für den Test? Obwohl der Gerichtstermin abgesagt wurde weil ich doch vorher die Vaterschaft anerkannt habe? Ist das nicht bißchen viel?

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Themenstarter Geschrieben : 24.10.2015 11:38
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

diese Kosten hättest Du nur durch einen privaten Test aus der Apotheke umgehen können.

Es ist eben leider so, dass das Gericht bemüht wurde, da ist schon der Posteingangsstempel vergoldet. Damit wird ein bürokratische Apparat in Bewegung gesetzt, der eben auch bezahlt werden will.
Das einzige, was Du letzlich verhindert hast ist, dass es eine Verhandlung gegen hat. Alles andere hat stattgefunden.

Laut dieser <a href="http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Vaterschaft-611.html>Quelle</a>" kostet ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest ca. 1500 Euro, dazu kommen noch Verfahrens- und  Gerichtskosten. Deshalb halte ich die Schätzung von Marco für richtig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2015 12:31
(@neo78)
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Kann es sein, das das Jugendamt die Kosten übernimmt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2015 23:50
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann es sein, das das Jugendamt die Kosten übernimmt?

Nein!

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 00:18
(@neo78)
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warum hat das Jugendamt mich denn nicht gefragt ob ich einen privaten Test machen möchte? mmm komisch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2015 15:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Weil das JA nur 2 Optionen hat, Du erkennst die Vaterschaft an oder nicht, im letzteren Fall wirst Du verklagt.

Einem privaten Test müsste  die KM zustimmen und außerdem ist ein privater Test nicht gerichtsfest, sprich trotz des Befunds, dass Du Vater bist, gibt es keine juristische Handhabe Dich zur Anerkennung der Vaterschaft zu zwingen. Du könntest schliesslich behaupten, dass der Test manipuliert wurde.
Außerdem kann das JA die KM nicht zum privaten Test zwingen.

Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass ein privater Test privat zu organisieren ist, ansonsten wird es ein offizieller Test mit allen Folgen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2015 15:39