Kind wird von JA vertreten und vordert mich auf ,künftig den Unterhalt auf eins der Konten vom JA zu überweisen!
Gemäß Titulierung soll aber der Unterhalt auf das Konto der Kindsmutter überwiesen werden.
Frage:
Benötige ich nun eine schriftliche Erlaubnis der Kindsmutter , dass künftig die Unterhaltzahlungen auf das Konto des JA erfolgen sollen, oder eine anders lautende Vereinbarung/Erlaubnis?
Es existiert ein Urteil des BGH, dass Kinder unaufgefordert Auskunft über ihre Einkünfte erteilen müssen wenn sie Unterhaltszahlungen erhalten.
Dies wird auch in der offiziellen Internet-Seite des JA bestätigt.
Mit Schreiben vom 21.09.2006 erhielt ich vom JA folgenden Wortlaut:
" seit 01.08.2005 wird Ihnen teilweise das von der Tochter erzielte Eigeneinkommen auf Ihre Unterhaltsverpflichtung angerechnet.
Seit 01.09.2006 befindet sich J... nun im zweiten Lehrjahr, sodass sich die Ausbildungsvergütung erhöht haben dürfte. Wir überlassen es Ihnen, die Neuberechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung bei uns schriftlich oder niederschriftlich zu beantragen. ..................
Frage:
1. Muss ich Nachweisen, obwohl dem JA der Ausbildungsvertrag vorliegt, dass sich das Einkommen erhöht hat?
2. Muss ich Nachweisen, obwohl dem JA der Ausbildungsvertag vorliegt, wie hoch das Einkommen meiner Tochter ist?
3. Muss ich überhaupt einen Antrag stellen, dass das von meiner Tochter erzielte einkommen auf den bestehenden Titel angerechnet wird?
Gruß
Fuzzy
Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 2).
Ich habs bald geschafft !
Frage: Wie alt ist die Tochter und lebt sie noch zuhause?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Fuzzy,
ich bin etwas erstaunt. So wie du es beschreibst, baut das JA dir grad goldene Brücken, weniger KU zu zahlen...
Erste Frage: ist dein Kind volljährig geworden?
Ich würde dem JA schreiben, dass du um eine Bestätigung der Ex bittest, dass sie mir den Zahlungen direkt ans JA einverstanden ist (bzw. das Kind, falls es grad volljährig geworden ist).
Wir überlassen es Ihnen, die Neuberechnung Ihrer Unterhaltsverpflichtung bei uns schriftlich oder niederschriftlich zu beantragen.
Dann beantrage doch einfach mal eine Neuberechnung. Oder schreib dem JA, dass du gerne weiterhin den alten Betrag zahlen möchtest, wenn du es dir leisten kannst und willst.
Und dann sehen wir mal weiter...
Gruß
eskima

