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Unterhalt, Kind im Studium

 
(@rudi9999)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

mein Sohn möchte studieren. Wenn er eine eigene Wohnung bzw ein WG zimmer hat dann hat er Anspruch auf 735 Euro.

Die Mutter arbeitet aktuell nicht. Ich muss doch dann nur den Betrag bezahlen . der in der Düsseldorfer Tabelle steht, ist das richtig ?

Wo kann ich das nachlesen?
Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2019 14:47
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo rudi9999,

dein Sohn sollte Bafög beantragen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2019 14:51
(@rudi9999)
Schon was gesagt Registriert

Er bekommt leider kein Bafög. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2019 15:01
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo rud9999,

die 735€ stehen ja in der DDT. Wenn die Mutter nicht arbeitet, musst Du diesen Betrag alleine zahlen (zzgl. Krankenkasse und Studiengebühren)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2019 15:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rudi,

Die Mutter arbeitet aktuell nicht. Ich muss doch dann nur den Betrag bezahlen . der in der Düsseldorfer Tabelle steht, ist das richtig ?

Nun ja, die Sache mit den 735 Euro steht nun mal genau so als Anmerkung 7 in der Düsseldorfer Tabelle drin als der Bedarf für einen Studenten, der nicht mehr bei den Eltern wohnt. Andersherum formuliert, die 4. Alterstufe der Tabelle gilt nur für Volljährige, die noch daheim wohnen. Nochmal anders formuliert, für einen Studenten ist die Unterhaltshöhe zunächst einmal unabhängig vom Einkommen der Eltern, bzw. wird nur durch die fehlende Leistungsfähigkeit der Eltern begrenzt. Kurzfassung für deinen Fall: Muddi ist mal wieder fein raus, und du hast die Arschkarte gezogen.

Ab Volljährigkeit kannst du allerdings das volle Kindergeld abziehen, ab Juli werden das 204 Euro sein, zu zahlen sind somit 531 Euro. Wenn sich gegenüber deinen älteren Beiträgen nichts wesentliches geändert hat, dann wird es für dich also teurer als es nach der 4. Altersstufe der Tabelle wäre, aber wie gesagt: für einen auswärts untergebrachten Studenten gilt ein anderes Regelwerk.

Ebenso wird es dir in diesem Fall mutmaßlich nichts nützen, dass er mit Beginn des Studiums kein privilegiertes Kind mehr ist; vom höheren Selbstbehalt wirst du trotzdem noch deutlich entfernt sein, also dürfte auch hier keine Möglichkeit bestehen, den Unterhalt zu kappen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. und schau dir die Sache mit dem BAföG bitte noch mal ganz genau an, ob da nach Abzug "deines" Anteils nicht doch noch ein paar Kröten aus der BAföG-Kasse übrig bleiben.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2019 15:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes ist es richtig, dass der Bedarf des volljährigen Kindes 735 Euro minus volles KG = 531 Euro. Dein Selbstbehalt ist 1300 Euro. Außerdem wird der KU für das minderjährige Kind vorher von Deinem Einkommen abgezogen.

Außerdem muss er Bafög beantragen, es sei denn es ist offensichtlich, dass er keins bekommt (kann man versuchen mit einem <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>Bafög-Rechner</a>" zu checken). Wenn er kein Bafög bekommt, weil Dein Einkommen zu hoch ist, dann ist das leider so. Meine Erfahrung mit Bafög ist, dass es relativ schwierig ist Bafög zu bekommen, wenn das Kind noch zu Hause wohnt, wenn es aber nicht mehr zu Hause wohnt, dann sieht es schon viel besser aus. Beim Bafög werden auch Stiefgeschwister mit berücksichtigt.
Wurde überhaupt ein Antrag gestellt?

Nachlesen kannst Du das in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG, wo eben zwischen Volljährigen, die zu Hause wohnen und mit eigenem Hausstand unterschieden wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 12:01
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber er hat doch schon geschrieben, dass der Sohn kein Bafög bekommt. Bei 70.000€ brutto gibt es da auch nichts kleinzurechnen.
Bafög ist für Arme gedacht und nicht für die Mittelschicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 13:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bafög ist für Arme gedacht und nicht für die Mittelschicht.

Schon mal mit den aktuellen Zahlen befasst, dass die Mittelschicht durch " sie sollen alles selber zahlen " am ausbluten ist und dadurch die Steuereinnahmen wegbrechen.
Ich sag ja, im falschen Forum ...

Grüße
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 14:21
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn jemand erst im Herbst mit dem Studium anfängt, dann würde es mich wundern, wenn jetzt schon ein Antrag gestellt worden wäre. Ich kenne die familiäre Situation nicht, aber die KM hat kein Einkommen (bzw. sehr wenig), es gibt Halbgeschwister, die ebenfalls Einfluss haben. Deshalb sollte man zumindest mal einen Bafög-Rechner damit füttern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 14:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Deshalb sollte man zumindest mal einen Bafög-Rechner damit füttern.

… für 2019 mit den Einkünften aus 2017...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 14:38




(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Deshalb sollte man zumindest mal einen Bafög-Rechner damit füttern.

Ja, aber das hat er doch getan.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 15:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rudi,

Deshalb sollte man zumindest mal einen Bafög-Rechner damit füttern.

Ja, aber das hat er doch getan.

Das hatte ich gestern auch getan, mit genau diesen 70.000 Euro brutto und jenen Angaben, die ich auf die Schnelle aus deinen älteren Beiträgen herausklauben konnte. Kann natürlich sein, dass ich irgendwas übersehen oder falsch verstanden habe, oder dass ich irgendeinen wichtigen Sachverhalt nicht kenne (z.B. Vermögen seitens des Kindes) - aber da hat der BAföG-Rechner immerhin ca. hundert Euro als Ergebnis ausgespuckt, davon die Hälfte als Zuschuss und die Hälfte als Darlehen, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe.

Deswegen sagte ich ja:

P.S. und schau dir die Sache mit dem BAföG bitte noch mal ganz genau an, ob da nach Abzug "deines" Anteils nicht doch noch ein paar Kröten aus der BAföG-Kasse übrig bleiben.

Wenn's nämlich wirklich auf ca. hundert Euro BAföG hinauslaufen sollte, dann reduziert das diese 531 Euro tatsächlich wieder ungefähr auf jenen Zahlbetrag, den du auch dann an der Backe hättest, wenn der zukünftige Student bei Muttern wohnen bliebe. 

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 15:43
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und übrigens, noch was:

wenn jemand erst im Herbst mit dem Studium anfängt, (...)

Reden wir überhaupt über diesen Herbst? Vor zwei Monaten hieß es jedenfalls:

Er macht im Mai 2020 sein Abi.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2019 15:48