Unterhalt Kind 18 J...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unterhalt Kind 18 Jahre

 
(@timo2020)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich bin schon seit 4 Jahren geschieden.

Ich habe 2 Kinder für die ich auch Unterhalt bezahle. Es klappt alles ohne Probleme.

Mein Sohn ist im Oktober 18 geworden. Ich zahle ihm lt. Düsseldorfer Tabelle 400 Euro im  Monat.

Meine Ex hat schon länger einen neuen Freund. Mit dem hat sie auch ein Kind. Das Kind geht jetzt in den Kindeergarten.

Sie arbeitet ab Februar wieder im Krankenhaus. Sie hat wohl eine 35 % Stelle.

Ich schätze das sie ca. 900 Euro verdient.

Muss sie sich am Unterhalt für unseren 18 jährigen Sohn beteiligen oder muss sie  nichts zahlen weil sie unter dem Selbstbehalt verdient?

Ab September möchte mein Sohn studieren und sich ein Zimmer suchen. Dann steht ihm ja wohl mehr Unterhalt zu.
Muss ich das dann auch bezahlen ?

Ich habe mal gehört das man nie mehr bezahlen muss als der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle.

Danke

Timo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2020 10:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange Dein Sohn noch in die Schule geht ist er privilegiert und einem minderjährigen Kind gleichgestellt. Damit hätte auch die KM eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, allerdings wird das niemand wirklich durchsetzen, insbesondere es ein weiteres Kind, welches noch in den Kindergarten geht hat. Mit weniger als 1000 Euro Einkommen ist sie leistungsunfähig.

Du musst nicht mehr zahlen als Du alleine zahlen müsstest, dabei ist aber nicht nur das halbe sondern das ganze KG in Abzug zu bringen, da das volle KG an das Kind weiterzuleiten ist.

Wenn Dein Sohn studiert und nicht mehr bei einem Elternteil wohnt, dann ist sein Unterhaltsanspruch pauschal 860 Euro abzüglich volles KG, außerdem muss er BAfög beantragen, was seinen Unterhaltsbedarf weiter senkt, da es auf den Unterhalt angerechnet wird.
Auch in diesem Fall musst Du nicht mehr zahlen als Du alleine zahlen müsstest (aber mit BAfög könnte der Unterhaltsanspruch an sich sogar niedriger sein) und vor allem steigt Dein Selbsthalt gegenüber dem volljährigen Kind (wenn es nicht mehr privilegiert ist) auf 1400 Euro und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr, d.h. reicht Dein Geld nicht, dann ist das so und das Kind muss für sich selbst sorgen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 10:57
(@timo2020)
Schon was gesagt Registriert

Er bekommt leider kein Bafög weil ich dafür wohl zuviel verdiene.

Also bleibt das bei meinen 400 Euro Unterhalt die in der Tabelle stehen wenn er studiert und eine Wohnung/ Zimmer hat ?

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2020 11:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Die DDT gilt nur für Kinder die bei einem Elternteil leben.

Haben sie einen eigenen Hausstand (WG oder eigene Wohnung oder mit Freundin zusammen), dann gelten die 860 € als Bedarf + evtl. Zusatzkosten zu Kranke- und Pflegeversicherung, wenn das studierende Kind nicht bei einem Elternteil familienversichert ist

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 12:10
(@timo2020)
Schon was gesagt Registriert

Das heißt das ich 860 - 204 Euro Kindergeld = 656 Euro alleine bezahlen muss?

Ich muss ja auch noch den Unterhalt für meine Tochter bezahlen.  Der Selbstbehalt ist dann 1400 Euro ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2020 12:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, wobei die Tochter, wenn sie minderjährig ist und/oder noch zur Schule geht vorranging ggü. dem Studenten ist

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 13:47
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Nein, das heisst das nicht. Sobald dein Sohn im Studium ist,ist er nicht mehr priviligiert. Das bedeutet, das er Unterhalt für deine Tochter zuerst abgezogen wird.

Dein Sohn fällt im Studium in den 4. Rang,die minderjährige Tochter steht im 1. Rang. Dem Sohn gegeüber hast du einen Selbstbehalt von 1400 Euro, gegenüber der Tochter 1160.

Wenn der Unterhalt für die Tochter bezahlt ist und deine Kosten für Arbeit und evtl. Altersvorsorge müssen dir 1400 Euro verbleiben, damit für den Sohn noch Unterhalt übrig bleibt, auch eine Ehefrau kommt unterhaltsrechtlich vor dem Sohn.

Das Kindergeld
mindern den Unterhaltsanspruch des Sohnes

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 13:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange der Volljährige noch bei einem Elternteil wohnt und zur Schule geht sind beide Kinder gleichrangig und Du hast Unterhalt für beide Kinder nach der DDT zu zahlen so Du dafür leistungsfähig bist.
Da die KM leistungsunfähig ist, ändert sich das auch mit der Volljährigkeit nicht.

Beendet der Volljährige die Schule, dann ist er nicht mehr privilegiert. Wohnt er nicht mehr zu Hause (WG-Zimmer reicht), dann ist sein Unterhaltsbedarf 860 Euro.
Du bist dann zuerst der minderjährigen Tochter zu Unterhalt verpflichtet und dieser Unterhalt wird von Deinem Einkommen bei der Berechnung für den Volljährigen abgezogen.
Dein Selbstbehalt gegenüber dem nicht mehr privilegierten Volljährigen ist 1400 Euro.

Ja, die 656 Euro müsstest Du bezahlen, wenn Du dafür leistungsfähig bist (Dir nach Abzug des gesamten Unterhalts mehr als 1400 Euro bleiben). Aber noch einmal, beim BAfög wird anders gerechnet als beim Unterhalt, deshalb macht es Sinn mal probeweise einen <a href="https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/>online-Rechner</a>" zu nutzen, um zu sehen ob es nicht doch einen möglichen Anspruch auf Bafög gibt.
Bei BAfög werden alle Kinder für die die Eltern unterhaltspflichtig sind, also auch Deine Tochter und das weitere Kinder der KM.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 13:58
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

susie64, nichts anderes habe ich gschrieben lg

Ich vermute mal susi (ohne e) hat bereits geschrieben, als du gepostet hast. Wenn man einen Beitrag fertig hat, schickt man den eben ab. Es schadet ja nicht, wenn der TE zwei gleiche Meinungen hört. Erhöht ja nur die Wahrscheinlichkeit des Gsschriebenen.

Grüße, LBM

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 14:02
(@timo2020)
Schon was gesagt Registriert

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2020 15:12