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Unterhalt Kind

 
(@aufgehts78)
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Hallo,

im moment ist folgende Situation:
Ich verdiene durchschnittlich 2000-2200 Netto, sie liegt bei mtl. 1200 Netto...ich zahle die ganze Zeit nur KU 300 € mtl. da wir uns so geeingt haben. Sie hat keinen Anspruch auf Zahlungen, da ich durch hohe Fahrtkosten zur Arbeit unter der Grenze liege. Der Sohnemann wird jetzt 6 Jahre alt und nach Düsseldorfer Tabelle müsste ich ja mehr zahlen. Sie verlangt nun ca mtl. 80 € mehr. Sie zieht nun auch mit ihrem neuen Freund zusammen, kommt mir das iwie zugute? Bin ich verpflichtet, da ich unter der Grenze liege diese Erhöhung zu zahlen? Wenn ja ab welchem Monat gilt das, in dem Monat wo der kleine 6 wird oder danach? Bitte um kurze Antworten. Vielen herzlichen Dank.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn dein Sohn bisher unter 6 wahr musstes du auch ohne Abzüge "nur" maximal 273,- bezahlen.

Wenn er 6 wird, erhöht sich das auf maximal 327,-.

Je nach Abzügen und Unterhaltsanspruch deiner ex kann das auch weniger sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:17
(@aufgehts78)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank Beppo,

wie ist hier der Rechenweg? Ich weiss die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert, aber hier stehen doch ganz andere Werte....

Wie kommst du auf das Ergebnis?

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast vermutlich übersehen, dass du von den Tabellenbeträgen noch das halbe KG, zur Zeit 92,-€ abziehen kannst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.09.2010 15:43
(@aufgehts78)
Schon was gesagt Registriert

Ja das habe ich nicht bedacht, aber ist es nicht so das "mann" mittlerweile auch für den Kindergarten Beiträge aufkommen muss und diese hinzu gerechnet werden?? Das würde ja bedeuten 327 + Kindergartenbeitrag....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.

Allerdings muss der Kindergarten dafür in erster Linie pädagogischen Zwecken dienen.

Ein reiner Aufbewahrungsort, wie z.B. ein Hort gehört nicht dazu.

Allerdings sollte dir das immer noch tausend mal lieber sein, als ein evtl. Ehegattenunterhalt, weil sie, aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.09.2010 16:10
(@aufgehts78)
Schon was gesagt Registriert

Danke Beppo für deine Bemühungen

Allerdings sollte dir das immer noch tausend mal lieber sein, als ein evtl. Ehegattenunterhalt, weil sie, aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet.

das spielt im moment ja keine Rolle, sie hätte doch keinen Anspruch sobald sie mit ihrem neuen zusammen wohnt.

Das heisst KU muss in voller Höhe nach der DT gezahlt werden, auch wenn ich die Grenze was mir übrig bleiben darf bereits unterschreite und sie in einer neuen Beziehung ist?

Es ist ein Privater Kindergarten?

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Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 16:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das spielt im moment ja keine Rolle, sie hätte doch keinen Anspruch sobald sie mit ihrem neuen zusammen wohnt.

Das heisst KU muss in voller Höhe nach der DT gezahlt werden, auch wenn ich die Grenze was mir übrig bleiben darf bereits unterschreite und sie in einer neuen Beziehung ist?

Es ist ein Privater Kindergarten?

Hi,

falsch. Sie hat dann keinen Anspruch mehr, wenn sie den Neuen heiratet. bei "nur" neuer Partnerschaft gibt es erst dann keinen Anspruch mehr ,wenn die Beziehung verfestigt ist und das ist sie m eist erst nach 2-3 jahren, auch wenn sie zusammleben.

Bei ca. 2.200 netto bist du doch meilenweit vom SB ggü. Kind 900 € und ggü. Ex 1.000 € enfernt.

Ich denke das auch nach Bereinigung und Abzug berücksichtungsfähiger Posten genug Raum für zumidenst den Mindestunteralt bleibt.

Welche Abzuüge hast du denn, das du meisnt unter diese Grenze zu kommen?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 02.09.2010 16:46
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ergänzender Hinweis:

Wenn Deine Ex ebenfalls denkt, dass ihr nichts zusteht, solltest Du sie nicht wegen 50 EUR KU zur Beraterindustrie schicken.

Dann würdest Du ganz schnell mit dem Unterhaltsmaximierungsprinzip des Deutschen Familienrechts konfrontiert werden.

Gruß
United

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Geschrieben : 02.09.2010 16:54
(@aufgehts78)
Schon was gesagt Registriert

Sie ist bereits mit ihm zwei Jahre zusammen.....wir sind bereits zwei Jahre getrennt lebend und Sie hat sich immerhin 2 Wochen Zeit gelassen bis sie ihn hatte, also ist das doch mehr als nur gefestigt.....wir sind aber noch nicht geschieden....was das bedeutet mit rentenansprüchen etc weiss ich....

Bei der Trennung wurde es genau durch meinen und ihren Anwalt berechnet und es hiess keine Ansprüche gegenüber der Ex, ich lag ca unter 100 € unter der Grenze von 1000 €.

Das heisst KU muss in voller Höhe nach der DT gezahlt werden, auch wenn ich die Grenze was mir übrig bleiben darf bereits unterschreite und sie in einer neuen Beziehung ist?

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Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 17:04




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klär uns doch mal auf, warum du glaubst eine Grenze zu unterschreiten.

Das hatte Midnightwish dich oben schon gefragt.

Deine bisherigen Agaben geben das nämlich nicht her.
Solange das nicht klar ist, können wir nur daneben raten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 02.09.2010 17:36
(@aufgehts78)
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Muss die Berechnung Zuhause erstmal rausholen...und schauen. Aber soviel ich noch weiss, waren es meine hohen Fahrtkosten zur Arbeit die angerechnet werden, Versicherungen und noch die Zinsen von einer Autofinanzierung das wir uns während der Ehe zugelegt haben. Ausserdem verdient sie ca. 1200 € Netto im Monat....genau Zahlen muss ich auf der Berechnung nach schauen.

Aber meine Frage ist doch allgemein gehalten, wenn ich unter der Grenze bin muss ich dann das auch zahlen?

Ich zahle für meinen kleinen gerne alles was notwendig ist, aber ich zahle keine Cent zuviel, denn das würde Ihr zugute kommen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 17:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du nicht genug verdienst musst du auch nicht zahlen, nur danach sieht es einfach nicht aus.

Steht doch auch schon oben:
Du bist mit 2.000,-€ und einem Kind Meilenweit von der nächsten Grenze entfernt.
Und dass du bei 2.000,- Netto 1.000,- Abzüge hast ist einfach unwahrscheinlich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 17:56