Eine hypothetische Frage:
Das hat nichts mit Stalking zu tun. Sollte die Empfangsberechtigte sich mit Recht darüber beklagen können, dass der Unterhaltsverpflichtete ihr Geld bringen will?
Und was wäre, wenn der Empfangsberechtigte aus welchem Grund auch immer eine EA hat, das sich der Unterhaltsverpflichtete nicht nähern darf. Muß sie das dann zulassen, weil er zahlen kann wie er gerne möchte? Oder was wäre, wenn er beschließt zukünftig nicht mehr in €, sondern in $, Pfund, canadischen Doller oder weiß der Kuckuck zu zahlen?
Stalking mag es nicht sein, aber wenn er es z.B. zur Annährung nutzt und die Km damit nicht einverstanden ist kann es trotzdem nach hinten losgehen. Sie könnte z.B. behaupten er hätte bei der Übergabe des Geldes sie unsittliche berührt oder sonstwas. Mir entzieht sich irgendwie der Grund für si eine Aktion.
Und was ist, wenn er das Geld der KM bringt u sie nicht daheim ist?
U das dann wie auch immer öfters? Wer ist dann im Verzug???
Das wäre dann evtl. ein Annahmeverzug. Allerdings kann man sich dann darüberstreiten, ob er es zu Zeiten versucht hat, in denen sie üblicherweise daheim sein müßte oder könnte... und das dann zu verträglichen zeiten und nicht um 3 Uhr morgens 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
meine angekündigte Literaturquelle habe ich leider noch nicht zur Hand.
Der Themenstarter sollte aber auch den Grund für sein Vorhaben hier verkünden, damit die Antworten nicht in falsche Richtungen gehen.
Klar ist, wenn ein rechtsgültiger Beschluss auf Näherungsverbot besteht, dann darf er sich auch zum Barzahlen nicht nähern.
Zum Bezahlen in bar - auch beim erfolglosen Versuch - sollte immer ein Zeuge dabei sein!
Bei Nichtantreffen unter Zeugen Brief in Briefkasten hinterlassen: "Warst leider nicht da. Bitte ruf mich an und nenne mir einen neuen Terminvorschlag zur Entgegennahme des Bar-Unterhalts!"
Ich habe das auch schon mal praktiziert. Ma(ex)dame hat unter Zeugen die Annahme des gesetzlichen Zahlungsmittels in bar verweigert. Ich hingegen war nachweislich zahlungsbereit und zahlungsfähig zum Fälligkeitstermin. Damit war sie selbst im Annahmeverzug.
Ma(ex)dame hat dann einfach den Gerichtsvollzieher über ihre Anwältin losgeschickt.
Nach anfänglicher Weigerung hat Anwältin sich dann in einer Gerichtsverhandlung in anderer Sache doch noch bequemt, im Gerichtssaal die gesetzlichen Zahlungsmittel gegen Unterschrift entgegenzunehmen.
Anwältin hat dann noch versucht, ihre Rechnung und die Kosten bei mir einzufordern. --- Aber warum nur und wofür?
Ex wäre gut beraten gewesen, von Anfang an nicht nur Vernunft, sondern auch das ihr vor die Augen gehaltene Bargeld anzunehmen. Die Anwaltsrechnung für den unnötigen Vollstreckungsversuch belief sich auf knapp 300 €.
MfG
vater Klaus
PS: Das Spielchen war damals ok, aber jetzt mache ich das nicht mehr.
Hallo @ all,
ich kann nicht verstehen, warum hier bei einer simplen Frage ein 25m langer Schriftverkehr aufgemacht wird.
Es ist doch egal, warum ich den Unterhalt in bar bezahlen möchte, Hauptsache die Ex bekommt ihn und Schluss.
Das hat nichts mit Annäherungsversuchen etc. zu tun (kann mir was besseres vorstellen). Auch leigt kein Beschluss vor, dass ich mich Ihr nicht annähern darf. So ein Blödsinn...
Ich habe den Unterhalt noch pünktlich in bar bezahlt...
Darum bitte ich, dass dieses Thema jetzt endgültig geschlossen wird.
Gruß
angelmario
Bitte, gern geschehen, im Namen Aller die dir helfen wollten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo angelmario,
deiner Bitte komem ich gerne nach. Du kannst die Gründe sicherlich für dich behalten, es geht uns nichts an. An den Antworten kannst du ersehen, das so eine Barahlung (wenn du das dauerhaft machst) durchaus auch zu Problemen führen kann. Aber da bist du ja nun vorgewarnt 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ angelmario,
ich kann nicht verstehen, warum hier bei einer simplen Frage ein 25m langer Schriftverkehr aufgemacht wird.
Es ist doch egal, warum ich den Unterhalt in bar bezahlen möchte, Hauptsache die Ex bekommt ihn und Schluss.
[...]
So ein Blödsinn...
[...]
Darum bitte ich, dass dieses Thema jetzt endgültig geschlossen wird.
Du hast "ich will sofort und gratis Antwort auf meine Frage zu einem selbstverschuldeten Problem" ziemlich umständlich ausgedrückt. Von Höflichkeit rede ich noch gar nicht...
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.