ich habe meiner Ex heute mitgeteilt, dass ich den EU heute bei ihr bar bezahlen und dafür eine Unterschrift haben möchte.
Sie lehnte das ab und meinte, dass der Unterhalt überwiesen werden muss. Im Urteil des Familiengerichtes steht aber nicht davon, sondern, dass er bis zum 03. eines Monats zu zahlen sei.
Ich möchte das Geld auch nicht in den Briefkasten werfen, ohne eine Quittung zu bekommen.
Kann Sie mir jetzt einen Strick daraus drehen? ich möchte das Geld loswerden mit Quittung und Sie lehnt es ab.
Danke
angelmario
Moin angelmario,
normalerweise ist die Überweisung die sicherere Methode, da dokumentierbar. Die Art der Zahlung ist dagegen nicht gesetzlich vorgeschrieben; man darf Unterhalt natürlich auch bar bezahlen (riskiert dann allerdings, dass es heisst "ich habe nie Geld bekommen"). Deshalb Barzahlung grundsätzlich nur gegen Quittung und mit ausdrücklichem Verwendungszweck ("EU-Zahlung für Frau XXX Monat Dezember 2007").
Theoretisch kann Deine Ex daher morgen zum Anwalt dackeln bzw. - falls es einen Titel gibt - gleich einen Gerichtsvollzieher in Marsch setzen und Dich pfänden lassen, denn bis heute muss die Kohle in ihren Händen oder auf ihrem Konto sein. Kann es sein, dass sie Dich ärgern will?
Also: Husch, husch zur Bank und bar auf ihr Konto einzahlen - das sollte funktionieren. Wenn Dein Konto bei der gleichen Bank ist, müsste auch eine Überweisung noch klappen; dann erfolgt die Wertstellung nämlich meist noch am gleichen Tag.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
also. es gibt keinen Titel, sie kann also nicht von heute auf morgen den Gerichtsvollzieher schicken.
ich glaube schon, dass sie mich ärgern will...
Servus angelmario!
[fingerhochheb:on]
es gibt keinen Titel,
aber
Im Urteil des Familiengerichtes steht aber nicht davon, sondern, dass er bis zum 03. eines Monats zu zahlen sei.
Wenn ich mich nicht täusche, ist das Urteil ein Titel...
[fingerhochheb:off]
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Im Urteil des Familiengerichtes steht aber nicht davon, sondern, dass er bis zum 03. eines Monats zu zahlen sei.
...
also es gibt keinen Titel, sie kann also nicht von heute auf morgen den Gerichtsvollzieher schicken.
Das Urteil ist der Titel.
Ich halte das mit der Barzahlung für keine gute Idee, immerhin zwingst Du ihr dann ja zusätzliche Treffen auf, und das muss sie sich nicht bieten lassen, mit bisschen Phantasie ist das Stalking. Also mir reichen die Treffen für die Kindsübergaben eigentlich völlig.
es ist kein Titel, sondern ein vergleich...
Auch ein (gerichtlicher) Vergleich kann einen Titel enthalten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
steht nichts im Vergleich drin, dass der Vergleich vollstreckbar ist.
@angelmario
Gegenfrage: warum willst Du KM das Geld bar übergeben,eine Bareinzahlung auf KM´s Konto nach brille007´s Vorschlag hätts doch auch getan, oder?
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
die KM ist bei Postbank, die sagten mir schon einmal, dass das leider nicht möglich sei. daraufhin habe ich es überwiesen. Dies hat 4 Tage gedauert.
Hallo angelmario
Ich verstehe das Problem nicht. Warum, zum Geier, überweist du das nicht einfach?
Entschuldige, aber man kann sich auch unnötigerweise Probleme schaffen.
Zahlungen per Banktransfer sind schlicht und ergreifend die Regel. Ob es nun vorgeschrieben
ist oder nicht, ob du verpflichtet bist oder nicht, ist doch völlig unerheblich.
Auch bei der Postbank kann man Bareinzahlungen auf ein Konto tätigen. Nochmal:
Wo ist das Problem? Wenn du kein Konto hast, oder aus irgendeinem Grund keinen Zugriff zur
Zeit darauf hast, dann sprich mit der KM.
Der EU ist eine Bringschuld und wird typischerweise bezahlt durch Überweisung. Diese Überweisung
ist zugleich eine Beweissicherung und Dokumentation für die Bezahlung des EU.
LG Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Moin
Desweiteren ist der Unterhalt bis zum 03. zu zahlen. Das heißt nicht das es bis zum 03. auf dem Konto sein muß, sondern das spätestens am 03. die Überweisung von deiner Bank bearbeitet worden sein muß (Eingang).
Ansonsten müßte im Urteil stehen: .... muß bis zum 03. eines jeden Monats auf das Konto eingegangen sein. ...
Gruß
Martin
ÄNDERUNG
Muß das ein wenig korrigieren. Scheinbar wird das von Land zu Land anders gehandhabt. Desweiteren kommt es auch noch darauf an, wer mit der Vollstreckung beauftragt wird. (GV oder JA)
Hey!
die KM ist bei Postbank, die sagten mir schon einmal, dass das leider nicht möglich sei. daraufhin habe ich es überwiesen. Dies hat 4 Tage gedauert.
Postbank ist die "bescheidenste" Bank die es gibt..bin da selber, ein echt "bescheidener" Lade ...absolut nicht zu empfehlen..und auch die langsamste Bank, die arbeiten sehr gern mit den Geldern..
Fakt ist aber, das du sehr wohl auf ein Konto bei der Postbank direkt bei der Post einzahlen kannst..allerdings, dauert das sehr lange bis es auf dem Konto gut geschrieben wird, zwischen 5 und 7 Tagen .... !!
Überweisungen auf ein Postbankkonto dauern in der Regel auch etwa 4 bis mehr Tage....meist aber 4...
Und ein Vergleich, bei Gericht geschlossen, läst sich wie ein Titel handhaben.....
Und wenn dort steht zum 03. dann heißt das auch das es am 03. auf dem besagten Konto sein muß...
Bist da etwas spät u selber dran Schuld auch, wenn du jetzt erst tätig wirst..
Veilleicht mag die KM, es auch ungern z.B. selber auf das Konto einzahlen, weil ihr somit der Nachweis fehlt wo das Geld her kommt, der Nachweis für Behörden, denke da an z.B. das Arbeitsamt etc...
Mag auch sein das sie einfach dich ärgern will oder stur ist, was auch immer..du jedenfalls mußt dafür sorgen das es pünktlich dort ist...
Gruß
Jens
Moin,
ich glaube, Du möchtest Die KM ärgern ....
Mir erschließt sich der praktische Sinn nicht, der sich hinter dieser Aktion verbirgt. Jeder normale Mensch hat ein Girokonto und Überweisúngen sind auch für den Zahlungspflichtigen praktisch, da er schnell alle Dokumente zum Nachweis seiner Zahlungspflicht zusammen hat.
Quittungen müssen gesammelt werden und werden bei Verlust nicht ersetzt.
Übrigens, Bareinzahlungen auf Konten sind ein recht teures vergnügen und gehen zu Deinen Lasten.
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
[OffTopic]
@JensB2001
Fakt ist aber, das du sehr wohl auf ein Konto bei der Postbank direkt bei der Post einzahlen kannst..allerdings, dauert das sehr lange bis es auf dem Konto gut geschrieben wird, zwischen 5 und 7 Tagen .... !!
Was sie aber nicht dürfen; ich kann mich dunkel an eine Grundsatzentscheidung des BVfG erinnern, in der den Banken vorgeschrieben wurde, spätestens nach 24 Std. den bar eingezahlten Betrag dem entsprechenden Konto gutzuschreiben.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
...dann ist das wohl der Grund, warum Banken seit geraumer Zeit es eher ablehnen Bareinzahlungen entgegen zu nehmen.
Oder man wird schraeg angekuckt...lol.
Denn eigentlich hiess es doch immer, bei Bareinzahlung ist das Geld sofort auf dem Konto, sofern man bei der Bank bar einzahlt, wo sich das Konto befindet.
Gruss riviera
Moin,
ich denke, angelmario hat begriffen... daher
:geschlossen:
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
leider habe ich erst heute das Thema gefunden: http://www.vatersein.de/Forum-topic-11642.html
Und das Thema ist schon geschlossen. Ebenfalls leider.
Selbstverständlich kann man eine Schuld in Geld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen!
Ich habe zu Hause eine Quellenangabe, die ich gerne noch nachliefern will.
Das hat nichts mit Stalking zu tun. Sollte die Empfangsberechtigte sich mit Recht darüber beklagen können, dass der Unterhaltsverpflichtete ihr Geld bringen will?
Der Themenstarter hatte bestimmt einen Grund, den er hier noch nicht verraten hat.
Ich beantrage daher beim Forenteam, das geschlossene Thema wieder zu öffnen und meinen Beitrag dort anzuhängen.
MfG
Vater Klaus
Done 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey
Selbstverständlich kann man eine Schuld in Geld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel begleichen!
Ich habe zu Hause eine Quellenangabe, die ich gerne noch nachliefern will.Das hat nichts mit Stalking zu tun. Sollte die Empfangsberechtigte sich mit Recht darüber beklagen können, dass der Unterhaltsverpflichtete ihr Geld bringen will?
Aber mal ehrlich, jeder normal denkende würde den Unterhalt überweisen und gut is... auch weil es schon die einfachste Möglichleit ist...u sicherste und man gar noch den Nachweis ohne weiteres führen kann, das Unterhalt geleistet wurde.
Der Themenstarter hatte bestimmt einen Grund, den er hier noch nicht verraten hat.
Natürlich mag er seinen Grund dafür haben...
Mag es sein das er einen Grund hat zu ihr zu kommen u sie zu sehen...
Mag es sein, weil er sie ärgern will..
Mag es sein, weil er kein Konto hat (was eher unwahrscheinlich ist, u wenn kann man sich in der Regel eines einrichten lassen)
Mag es dafür viele Gründe geben...
Aber das sinnvollste ist es doch das er es einfach überweist oder?!
Und was ist, wenn er das Geld der KM bringt u sie nicht daheim ist?
U das dann wie auch immer öfters? Wer ist dann im Verzug???
Also was soll das nach rationalen Gründen wirklich bringen?
Gruß
Jens