Unterhalt im Mangel...
 
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Unterhalt im Mangelfall

 
(@drperry97)
Schon was gesagt Registriert

Der Richter verlangt von mir umzuziehen, da meine Arbeitsstelle 80km (einfache Strecke) von meinem Wohnort entfernt ist und erkennt die Fahrtkosten nicht an.
Das Haus ist meine Altersvorsorge, ich habe es zur Hälfte abgezahlt. Kann man (auch im Mangelfall) einfach verlangen, daß man umzieht, und sonst
nur die 5% Regelung akzeptieren muß ? Das reicht grade mal für eine Tankfüllung. Verschleiß, Autoraten, Inspektionen, Reifen, alles egal. Privates Vergnügen.

Auch Frau und Kind und aktuelle Schwangerschaft sind egal.

Ist es korrekt, daß der Richter einfach einen Umzug zum Arbeitsplatz verlangen darf, auch wenn das Haus die Altersvorsorge ist ?
Zählt die bald Ehefrau gar nicht und die Schwangerschaft auch nicht ?

Laut Sozialgesetz muß ich für meine jetzige Lebensgefährtin und evtl. auch deren Sohn aufkommen, vor Gericht bei Unterhalt zählt es nicht.

Generell bin ich ja bereit für meine Tochter zu zahlen, aber ich habe einfach kein Geld. Und hab noch jede Menge Schulden, die meine Ex verursacht hat.

Sexismus und Rechtsbeugung bei Familiengerichten scheinen normal zu sein, sofern es gegen die Väter geht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 13:51
(@fruchteis)
Registriert

Moin Dr,

hast Du schon alle Winkel des Sozialrechts ausgeleuchtet, die Dich/Euch unterstützen können?
Insbesondere die Möglichkeiten geprüft, den Kindesunterhalt und die Umgangskosten sauber in den Bedarf Deiner Familie einzurechnen?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 14:49
(@drperry97)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe das Problem, daß ich überhaupt keinen Plan von der ganzen Geschichte habe.

Ich kann schon nicht verstehen, daß meine Fahrtkosten einfach nicht beachtet werden. Überall lese ich km * 0,3 oder km -30 = 0,30 € ab 31km 0,2€.
Aber nie, daß man die Fahrtkosten einfach streicht und einen Umzug verlangt, obwohl das Haus die Altersvorsorge ist. Wobei im Gesetz steht, daß die
Altersvorsorge nicht angetastet werden darf.

Meine RA scheint auch nicht wirklich zu kämpfen. Oder es ist wirklich so. Ich könnte durchdrehen.

Sexismus und Rechtsbeugung bei Familiengerichten scheinen normal zu sein, sofern es gegen die Väter geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 14:53
(@fruchteis)
Registriert

Meine Frage?!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 15:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Aber nie, daß man die Fahrtkosten einfach streicht und einen Umzug verlangt, obwohl das Haus die Altersvorsorge ist. Wobei im Gesetz steht, daß die
Altersvorsorge nicht angetastet werden darf.

wie ich Dir schon "drüben" schrieb: Komm mal weg davon, Dein persönliches Gerechtigkeitsverständnis zum Nabel der Welt zu erklären. Dass ein eventuell vorhandenes Haus nicht angetastet werden dürfe, steht so in keinem Gesetz; sonst hätten hunderttausende von Unterhaltspflichtigen irgendeine Immobile und würden sagen "tut mir leid, Geld für's Kind gibt's keins; ich muss ja meine Villa (meine Oldtimersammlung, mein Aktienpaket etc.) abzahlen".

Der beim Unterhalt für die Altersvorsorge zu berücksichtigende Anteil beträgt 4% vom Brutto. Abgesehen davon bedeutet eine Immobilie, die zur AV gedacht ist, ja nicht, dass man zwingend selbst drin wohnen muss; notfalls musst Du sie halt vermieten und näher an Deine Arbeitsstelle ziehen.

Meine RA scheint auch nicht wirklich zu kämpfen. Oder es ist wirklich so. Ich könnte durchdrehen.

naja, angesichts von demnächst wohl zwei Kindern, einer demnächst ausserdem unterhaltsberechtigten Mutter, einem langen Arbeitsweg und einer eigenen Immobilie wird halt irgendwann die Kohle knapp. Das ist aber nicht die Schuld des Gesetzgebers; vielleicht solltest Du einfach selbst mal ein wenig an Deiner Cash-Planung arbeiten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 15:08
(@drperry97)
Schon was gesagt Registriert

1. Ich lebe mit der Mutter des nächsten Kindes zusammen und wir werden heiraten. Ich schrieb wohl nichts davon 2 Frauen und 2 Kinder bezahlen zu müssen.
2. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. 100km weiter vom Kind weg, Gesamte Kosten sind höher als die jetzigen inkl. Fahrtkosten.
    D.h. ich könnte dann immernoch nichts zahlen, wäre aber weg von alten Wohnort.

Ich bin hier um Infos zu bekommen wie es sozialrechtlich aussieht und nicht nochmal angegriffen zu werden und als unfähiger Sozialschmarotzer hingestellt zu werden !

Ich habe in meinem ganzen Leben bisher nicht von anderen gelebt und habe es auch nicht vor, aber was nicht geht, geht nicht.

Fragen vor dem Urteilen und bewerten, dann schreibt man keinen unhaltbaren Unsinn und es wird vielleicht auch Konstruktiv.

Zudem hatte ich bereits gezahlt, was vor Gericht nicht zählt. Das die Mutter keine Vereinbarungen treffen darf für das Kind, hinsichtlich Unterhalt bekommt man nicht in der Schule
beigebracht. Persönliches Pech ist klar, nachdem man es gesagt bekommen hat. Deswegen bekommt die Mutter auch das Fahrzeug wieder abgenommen und der Betrag geht ans Kind.
Pech für die Mutter, aber egal. (Ja, ich darf das Auto zurück holen.)

Sexismus und Rechtsbeugung bei Familiengerichten scheinen normal zu sein, sofern es gegen die Väter geht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2013 15:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi

also stellen wir es halt mal auf die Füße.

Du bist derzeit einem Kind ggü. Unterhaltpflichtig. Mit Geburt des zweiten Kindes bist du auch diesem zu Unterhalt verpflichtet (spielt bei der Berechnung eine Rolle).

Mit Geburt wirst du ggü. der KM deines zweiten Kindes unterhaltspflichtig, aber sie bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt, wenn du nicht in der Lage bist den Mindestunterhalt für 2 Kinder zu leisten.

Der Richter kann dich zu keinem Umzug zwingen, er kann dir aber ein fiktives Einkommen, eine Haushaltsersparnis zurechnen oder einfach so tun, als ob du näher am Arbeitsort leben würdest. Das Ergebnis ist immer dasselbe. Er wird dich zum Mindestunterhalt verurteilen. Ob und wie du diesen leisten kannst ist dem Richter dann erstmal egal.

Allerdings muss auch das zweite Kind berücksichtigt werden, sobald es geboren ist. Also entweder versuchen das Urteil solange hinauszuzögern oder eben nachder Geburt Abänderungsklage anstrengen.

Falls es zu knapp wird, wird deine Badlehefrau wohl sich die 3 Jahre Elternzeit nicht leisten können und mitarbeiten.

EIne weitere Möglichkeit ist das ihr ergänzende Sozialleistungen beantragt. VOnbdaher beantworte mal die Fragen von @wildlachs. Der kann dir da einige Infos geben,

Im übrigen kann die KM durchaus dich vom KU freistellen, aber das geht eben nur solange sie nicht selbst dann in Sozialtöpfe greifen muss. Grundsätzlich darf sie sogar, wenn das Kind jünger als 3 Jahre ist, Unterhalt für sich fordern.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 15:44
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Perry,

ich versuch mal, Deine Fragen knapp zu beantworten:

Der Richter verlangt von mir umzuziehen, da meine Arbeitsstelle 80km (einfache Strecke) von meinem Wohnort entfernt ist und erkennt die Fahrtkosten nicht an.
Das Haus ist meine Altersvorsorge, ich habe es zur Hälfte abgezahlt. Kann man (auch im Mangelfall) einfach verlangen, daß man umzieht, und sonst
nur die 5% Regelung akzeptieren muß?

Nein, es herrscht Freizügigkeit in Deutschland. Daher kann Dir niemand vorschreiben, wo Du zu leben hast. Ein Richter kann nur Unterhalt ausurteilen. Und natürlich
die Fahrkosten nicht anerkennen. Im Mangelfall herrschen andere Regeln.

Auch Frau und Kind und aktuelle Schwangerschaft sind egal.

Nein, Frau und Kind (wenn geboren) erhöhen die Anzahl der Unterhaltsberechtigten, was einen Einfluss auf die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle hat sowie auf die Aufteilung der Unterhaltsbeträge im Mangelfall.

Ist es korrekt, daß der Richter einfach einen Umzug zum Arbeitsplatz verlangen darf, auch wenn das Haus die Altersvorsorge ist ?

s.o. nein, darf er nicht verlangen, er kann aber Dich zu Unterhalt verurteilen.

Zählt die bald Ehefrau gar nicht und die Schwangerschaft auch nicht ?

Für die jetzige Unterhaltsberechnung nicht.

Laut Sozialgesetz muß ich für meine jetzige Lebensgefährtin und evtl. auch deren Sohn aufkommen, vor Gericht bei Unterhalt zählt es nicht.

Zivilrecht und Sozialrecht sind unterschiedlich. Der zivilrechtliche Anspruch des/der Kindes/Kinder gegen Dich wird nicht durch Dein sozialrechtliches Aufkommen für Deine
Lebensgefährtin gemindert. Zivilrechtlich hat Deine Lebensgefährtin zur Zeit keinen Unterhaltsanspruch gegen Dich. Als Mutter hat sie diesen dann gegen Dich, aber erst nachrangig
den minderjährigen Kindern.

Generell bin ich ja bereit für meine Tochter zu zahlen, aber ich habe einfach kein Geld. Und hab noch jede Menge Schulden, die meine Ex verursacht hat.

Generell ist der Mindestunterhalt zu leisten, egal welch widrige Umstände des Lebens einen gebeutelt haben. Google mal nach "fiktives Einkommen".

Ich kann schon nicht verstehen, daß meine Fahrtkosten einfach nicht beachtet werden. Überall lese ich km * 0,3 oder km -30 = 0,30 € ab 31km 0,2€.
Aber nie, daß man die Fahrtkosten einfach streicht und einen Umzug verlangt, obwohl das Haus die Altersvorsorge ist. Wobei im Gesetz steht, daß die
Altersvorsorge nicht angetastet werden darf.

Die Anrechenbarkeit von Fahrkosten über die pauschalen 5% kann erfolgen, wenn diese nachgewiesen werden, und der Mindestunterhalt gesichert ist.
Irgendwie verständlich, oder? Liebe Kinder, ich kann Euch jedem nur 20 € im Monat zahlen, weil ich für 350 € Sprit verfahre?

Ich bin hier um Infos zu bekommen wie es sozialrechtlich aussieht und nicht nochmal angegriffen zu werden und als unfähiger Sozialschmarotzer hingestellt zu werden !

Nochmal, wie es sozialrechtlich aussieht, ist irrelevant. Unterhalt ist eine zivilrechtlicher Anspruch, kein sozialrechtlicher.

Wir machen hier keine Gesetze, viele leiden auch darunter. Wir können nur mitteilen, wie es aussieht. Wie letzlich ein Richter ausurteilt wissen wir natürlich nicht. Dass aber
bei vielen Richtern eine Argumentation, die auf der Unwilligkeit Kosten zu minimieren, auf der Unverkäuflichkeit des Eigenheims als Altersvorsorge sowie der Anerkennung von
hohen Fahrkosten in Zusammenhang einer Mangelfallberechnung abstellt, kein zustimmendes Kopfnicken erzeugen dürfte, ist mehr als klar.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 15:58
(@fruchteis)
Registriert

Perry,

an die Richtlinien der OLGs zum Unterhalt sind Familiengerichte nicht gebunden, sie können frei nach Ermessen und 'nach Einzelfall' entscheiden. Das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Im Sozialrecht nach SGB II sieht das ganz anders aus. Hier gibt es klare gesetzliche Vorgaben, nach denen der Bedarf von Einzelpersonen oder Gemeinschaften berechnet wird. Diesem sozialrechtlichen Bedarf wird das bereinigte Einkommen gegenüber gstellt. Ist der Bedarf nicht durch das anrechenbare Einkommen gedeckt, dann gilt die Person bzw die Gemeinschaft als bedürftig und es werden ergänzende Sozialleistungen gewährt - mit der Maßgabe und der Verpflichtung, die Bedürftigkeit möglichst gering zu halten bzw. sie ganz zu überwinden. Das wird recht konsequent geprüft. 

In die Bedarfsrechnung fließen auch Umgangskosten ein, in der Einkommensberechnung werden ua auch die Unterhaltspflichten berücksichtigt, sofern sie tituliert sind.

Man kann recht genau berechnen, woran man da ist.

Soweit erst einmal meine Kurz-Infos dazu.

W.  

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 16:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ist der Bedarf nicht durch das anrechenbare Einkommen gedeckt, dann gilt die Person bzw die Gemeinschaft als bedürftig und es werden ergänzende Sozialleistungen gewährt - mit der Maßgabe und der Verpflichtung, die Bedürftigkeit möglichst gering zu halten bzw. sie ganz zu überwinden. Das wird recht konsequent geprüft. 

Wie verhält sich das Ganze, wenn der TO  Eigentümer einer Immobilie ist, die er selber bewohnt?? Ich kenne Fälle, das wurde vom JC erst gefordert, die Immobilie zu Geld zu machen, bevor ALGII gewährt wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 16:47




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Wildlachs,

man sollte vielleicht noch ergänzen, dass die sozialrechtlichen Möglichkeiten, die Allgemeinheit zu beteiligen, deutlich eingeschränkt sind, wenn Immobilienbesitz im Spiel ist.

Grüssles
Martin

***edit: Marco war schneller

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 16:50
(@fruchteis)
Registriert

§ 12 SGB II Zu berücksichtigendes Vermögen
Absatz 3, Nr. 4

Bitte hier oder hier entlang.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 17:40
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Bleibt die Frage, ob die Immobilie des TO der "angemessener Größe" entspricht.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 17:47
(@fruchteis)
Registriert

Dafür gibt 's Tabellen.

Zur Not Teile abtrennen, untervermieten oder verkaufen usw.
Omi muß mit ins Haus, in den Keller oder unter 's Dach, in die Gartenlaube,
wenn sie nicht gerade Millionärin ist - oder vielleicht gerade dann. 🙂

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2013 18:07