Unterhalt Hilfe ?!?...
 
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Unterhalt Hilfe ?!?!

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

worum es geht ist eindeutig. Es wird geprüft ob und inwieweit Du Einkommen hast, dass für den Unterhalt zur Verfügung steht und da gibt es ein ganzes Arsenal von "Foltermöglichkeiten", das aber nur für den Mindestunterhalt greift.

Die erste Variante ist, dass Dein Selbstbehalt abgesenkt wird aufgrund einer Haushaltsersparnis. Dazu muss Deine Ehefrau aber über genügend eigenes Einkommen verfügen. Da spielt dann auch das Pflegegeld eine Rolle, nämlich ob es Einkommen ist oder nicht. Je nachdem auf welcher Grundlage es gezahlt wird, kann dem so sein oder auch nicht (siehe Beitrag von oldie und Link dort).

Weiterhin kann Dir ein fiktives Einkommen (Vollzeitgehalt) angerechnet werden, da Du eine erhöhte Erwerbsobliegenheit für den Unterhalt Minderjähriger hast.

VG Susi

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Geschrieben : 29.03.2017 12:49
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

Danke Susi,

meine Frau bekommt Elterngeld....tut mir leid wenn ich nochmal so blöd frage aber kapiere den Eintrag nicht ganz.

steige ab dem 01.04.2017 wieder ein "vollzeit"

wieso wollen die wissen auf welcher gesetzesgrundlage, pflegegeld entschieden wurde??

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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2017 12:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in den Leitlinien zum Einkommen (DDT, Link von oldie) steht

"2.8
Der  Anteil  des  an  die  Pflegeperson  weitergeleiteten Pflegegeldes,  durch  den  ihre  Bemühungen  abgegolten  werden,
ist  Einkommen.  Bei  Pflegegeld  aus  der  Pflegeversicherung  gilt  dies nur nach Maßgabe des §13 Abs.6 SGB XI. "

VG Susi

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Geschrieben : 29.03.2017 13:51
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

das bedeutet unser pflegegeld wäre davon betroffen?

sorry dass ich so blöd frage, blicke grad nicht mehr durch....

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Themenstarter Geschrieben : 30.03.2017 10:51
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also als dumm empfinde ich die Frage nicht, schliesslich kann ich sie auch nicht wirklich beantworten.

Wichtiger ist, dass wenn Du eine Vollzeitstelle hast, Du vermutlich für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist und alle anderen Einkünfte damit nicht mehr von Interesse sind.
Nur im Mangelfall spielt es eine Rolle welche Einkünfte Deine Frau hat.

VG Susi

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Geschrieben : 30.03.2017 13:02
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mili und Susi,

es wird angenommen das das Pflegegeld zum Teil für Pflegemittel und der andere Teil als Lohn für die pflegende Person genommen wird.
Der Teil der als Lohn angesehen wird kann zum Einkommen hinzugezählt werden.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

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Geschrieben : 30.03.2017 13:11
(@dennis84)
Schon was gesagt Registriert

Zählt den Pfelgegeld als Einkommen?

Mein Vater pfelgt seine Mutter und seinen Vater ( Großeltern sind getrennt)

Das Pflegegeld wird beim Jobcenter /Arge,wie immer sie auch heissen, nicht angerechnet..

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Geschrieben : 30.03.2017 14:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ob Pflegegeld Einkommen ist hängt davon ab worum es geht.

"Beziehen Freunde und Bekannte Pflegegeld für die Pflege und beziehen gleichzeitig Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, so wird dieses Pflegegeld als Einkommen angerechnet. Bei pflegenden Angehörigen ist dieses nicht der Fall. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist das Pflegegeld für den Angehörigen kein Einkommen i.S.d. § 82 SGB XII, d. h., es wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet (HessVGH, 9 TG 3060/95, Entscheidung vom 7.12.1995 zum alten § 76 BSHG).

.....

Die wichtigste ist § 13 Abs. 6 S. 2 Nr. 2 SGB XI, danach kann das Pflegegeld bei Unterhaltsansprüchen der Pflegeperson als Einkommen der Pflegeperson behandelt werden, wenn von dieser erwartet werden kann, ihren Unterhalt ganz oder teilweise durch eigene Einkünfte zu decken und der Pflegebedürftige mit ihr nicht in gerader Linie verwandt ist. Sollte Pflegegeld im Einzelfall angerechnet werden, ist zu prüfen, ob eine solche Maßnahme wirklich vorliegt." (<a href="https://www.curendo.de/pflege/ist-pflegegeld-fuer-pflegende-angehoerige-einkommen/>Quelle</a>).""

Unterhaltsrechtlich kann es also Einkommen sein, bei Alg2 ist es kein Einkommen, wenn ein Familienangehöriger pflegt.

VG Susi

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Geschrieben : 30.03.2017 15:19
(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

die sache ist folgende, meine ehefrau pflegt unsere Tochter und erhält dafür pflegegeld, was genau hat das ganze mit mir zu tun?

bin definitiv nicht die pflegende person und erhalte dafür nix, versuche grad ein wenig licht ins dunkel zu bringen, aber werde auch aus den quellen nicht ganz schlau.

sorry für die nervigen rückfragen....und danke euch für eure hilfe

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Themenstarter Geschrieben : 30.03.2017 16:03
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange Du den Mindestunterhalt zahlen kannst interessiert das Einkommen Deiner Frau nicht.
Bist Du aber ein Mangelfall, dann steht die Frage nach einer Haushaltsersparnis im Raum. Diese kann aber nur angerechnet werden, wenn Deine Frau sich selbst unterhalten kann.

VG Susi

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Geschrieben : 30.03.2017 16:18




(@mili196)
Schon was gesagt Registriert

Habe heute mal in den Unterlagen geschaut, Geldleistungen nach Paragraph 37 SGB XI,

Was bedeutet dieses nun für mich ??

Danke Danke für alle die mir helfen bzw geholfen haben

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Themenstarter Geschrieben : 31.03.2017 17:52
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist doch jetzt schon gefühlt 10mal beantwortet worden. Bist Du für den Mindestunterhalt leistungsfähig oder nicht? Wenn ja, ist es egal. Wenn nein, setzen sie Deinen Selbstbehalt runter wegen Haushaltsersparnis aufgrund der Einkünfte Deiner Frau bis Du für Mindestunterhalt leistungsfähig bist. Du könntest also einfach den Mindestunterhalt zahlen und alle Fragen lösen sich in Luft auf.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2017 15:23
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