Hallo,
vermutlich mit auch, einfach wenn du 2 Trainingstage die Woche hast a x km mal 0,30 km/Entfernung (Hin- und Rückweg) und auch die Wochenendtermine so berechnest, dann dürfte dabei gar nicht soviel übrig bleiben.
Und auch die Kosten für die Erhaltung der Trainerlizenz wäre dann in meinen Augen zu berücksichtigen und die Entfernung dazu.
Sophie
Google hilft:
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/
Also - bekommst Du eine Aufwandsentschädigung od. übst Du die Tätigkeit freiberuflich aus?
Wenn es als Aufwandsentschädigung qualifiziert, dann scheint es von OLG zu OLG unterschiedlich zu sein - also einfach mal in der für Dich zutreffendenen Richtlinie reinlesen.
Aus dem Bauch heraus neige ich zur Empfehlung die 200 EUR anzugeben mit dem expliziten Hinweis, dass es sich um eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtl. Tätigkeit handelt. Und dann mal schauen, was passiert.
Wie schon geschrieben, es liegt nahe, dass Dir nachher ein fiktives Einkommen aus einer Nebentätigkeit angerechnet wird, die Du stattdessen in Deiner "Freizeit" hättest ausüben können. Aber das ist meine Laienmeinung - vielleicht gibt es hier erfahrene Experten.
toto
in der bescheinigung steht drin, für die tätigkeit des Übungsleiters.....da steht nichts von wegen Aufwandsentschädigung.
da steht auch nix drin von wegen ehrenamtlich, denkt ihr das diese Bescheinigung ausreicht???
weiß auch nicht ob der verein dieses als nebenjob angemeldet hat oder nicht, dazu kann ich nichts sagen.
Servus!
Aus dem Bauch heraus neige ich zur Empfehlung die 200 EUR anzugeben mit dem expliziten Hinweis, dass es sich um eine Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtl. Tätigkeit handelt. Und dann mal schauen, was passiert.
Mach es doch einfach so, wie TotoHH es vorgeschlagen hat (nochmal von mir hervorgehoben). Das JA meldet sich schon, wenn diese Auskunft nicht genügt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Mili196,
fassen wir doch mal deine Informationen zusammen:
1. Du zahlst aufgrund eines bestehenden Titels Mindestunterhalt für euer 11-jähriges Kind mit deiner Ex.
2. Du hast inzwischen ein zweites Kind unter 1 Jahr mit deiner Lebensgefährtin, die Elterngeld bezieht.
3. Du hast ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 1480 Euro, einschließlich knapp 200 Euro Aufwandsentschädigung für deine Übungsleitertätigkeit.
4. Die Entfernung zur Arbeit beträgt 8 km.
5. Zuständiges OLG: Koblenz und/oder Zweibrücken
6. Du möchtest aufgrund deiner geänderten familiären Situation eine Herabsetzung der finanziellen Belastung durch Änderung des bestehenden Titels erreichen.
Es ist aktuell unerheblich, ob und in welcher Höhe die Aufwandsentschädigung deinem Einkommen zugerechnet werden kann. Denn du bist unterhaltsrechtlich auch mit dem Gesamteinkommen von 1480 Euro ein Mangelfall. Eine Forderung des Jugendamtes nach Erhöhung der Unterhaltszahlung für euer 11-jähriges Kind ist deshalb nicht zu erwarten. Eine Zahlungspflicht für die Vergangenheit besteht nicht, wenn du bei der letzten Aufforderung zur Einkommensauskunft vollständige Angaben gemacht hast. Ob du evtl. verpflichtet gewesen wärst, die zwischenzeitlich hinzugekommene Aufwandsentschädigung dennoch später anzugeben, hängt vom genauen Wortlaut deines unterzeichneten Titels ab. Im Allgemeinen ist eine solche Verpflichtung zu verneinen.
Geplänkel mit dem Jugendamt um Kontoauszüge etc. erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv, weil ein nicht genervtes Jugendamt evtl. mehr Verständnis für deine aktuelle familiäre Situation aufbringen wird. Frag einfach nach, welche Angaben durch Kontoauszüge belegt werden sollen. Falls die Antwort nachvollziehbar ist, vereinbar einen Termin im Jugendamt, zu dem du der Sachbearbeiterin Einblick in die Auszüge gewährst.
Um den bestehenden Titel aus der Welt schaffen zu können, solltest du zunächst selbst eine akzeptable Mangelfallberechnung liefern. Das Jugendamt macht's vermutlich nicht. Wenn nach Vorlage der Mangelfallberechnung das Jugendamt bzw. deine Ex kein Einsehen haben und den alten Titel nicht herausgeben oder ändern wollen, musst du dich entscheiden, ob du gerichtlich eine Abänderung herbeiführen möchtest oder den bestehenden Titel weiter bedienen wirst.
Bei deiner Entscheidung hilft evtl. eine erste überschlägige Berechnung:
Nettoeinkommen: 1480 Euro
OLG Koblenz: 10 Euro/Monat pro Entfernungskilometer -> 80 Euro berufsbedingte Aufwendungen (44 Euro bei 0,30 Euro/km)
Annahme Entfernung zu Training und Spielen: 5 km, 3x pro Woche, 40 Wochen/Jahr: (5x3x40x0,3 Euro/km)/12 Monate -> 15 Euro Aufwendungen
1480 Euro
- 80 Euro
- 15 Euro
----------
1385 Euro
-1080 Euro notwendiger Selbstbehalt
----------
305 Euro Verteilungsmasse für 2 Kinder (LG erhält somit keinen Betreuungsunterhalt)
Deine Leistungsfähigleit für Kindesunterhalt berechnet sich analog zu Malachits Rechnung:
Mindesunterhalt für
Kind 1 (11 J.): 297 Euro
Kind 2 (<1 J.): 246 Euro
Quote: 305/543=56%
Somit ergibt sich ein Unterhaltsbetrag für
Kind 1: 167 Euro
Kind 2: 138 Euro
Dies wäre evtl. eine Diskussionsgrundlage für die Verhandlung eines geänderten Titels mit Jugendamt oder Ex. Entgegenkommen könntest du ihnen bei den berufsbedingten Aufwendungen (44 Euro statt 80 Euro). Wegfall der km-Berechnung, Anrechnung einer Haushaltsersparnis oder andere Fiktionen, die eine Herabsetzung des Selbstbehalts zum Ziel haben, würde ich vermutlich jedoch nicht akzeptieren.
Vor der Abänderungsklage müsstest du (mit deinem Anwalt) mehr Details betrachten (Einkommen der LG, eure Wohnkosten, Mehraufwendungen aufgrund der Behinderung eures kleinen Kindes, Teilanrechnung der Aufwandsentschädigung etc.), um die vermutlich ohnehin guten Chancen auf Abänderung evtl. zu erhöhen.
Gruß
Graham
Nachtrag:
Eine Korrektur meiner Berechnung ist notwendig, weil ich den Rückweg unterschlagen habe. Also: 2x44 Euro=88 Euro und 2x15 Euro=30 Euro. Dieser Wert ist dann in der entsprechenden Folgerechnung zu verwenden.
Gruß
Graham
bei 7 km einfache fahrt zur arbeit? wären es doch 140 euro im jahr oder? 10 euro pro monat pro entfernungskm oder? liege ich falsch?
danke für die rechnung.....damit habe ich auf jedenfall ne gute übersicht...wie es ausgehen kann...
habe zusätzlich noch einige kosten die evtl abgezogen werden können, grade im hinblick auf die mehrkosten für medikamente und fahrten.
SUIPER SUPER, VIELEN LIEBEN DANK !
Hallo Mili,
bei 7 km einfache fahrt zur arbeit? wären es doch 140 euro im jahr oder? 10 euro pro monat pro entfernungskm oder? liege ich falsch?
Zunächst einmal, es sind 10 Euro pro Kilometer und pro Monat, nicht pro Jahr - aber zur eigentlichen Frage, Entfernungskilometer bedeutet wirklich: Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, d.h. wie viele Kilometer zwischen hier und dort liegen - also einfache Strecke. Wenn Hin- und Rückfahrt gemeint wäre, dann müsste da z.B. stehen: gefahrene Kilometer.
Übrigens, Kontrollrechnung analog zu Grahams Nachtrag: Andere Oberlandesgerichte nennen 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer und Arbeitstag. Ausgehend von 7 Kilometern einfacher Strecke sind das 14 gefahrene Kilometer, und somit 4,20 Euro pro Arbeitstag; bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 924 Euro im Jahr oder 77 Euro im Monat. Die Regelung des OLG Koblenz mit diesen 10 Euro pro Entfernungskilometer und Monat ist also erstens eine Vereinfachung der Berechnung, und zweitens eine Schlechterstellung des Unterhaltszahlers gegenüber anderen Regionen um ca. 10%. Aber vielleicht ist in Koblenz ja das Benzin billiger als in anderen Städten ...
Zur Entfernung: Lass dir "deine" Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mal von ein paar unterschiedlichen Online-Routenplanern berechnen, vielleicht gibt's ja einen, der deine Strecke doch mit 8 statt mit 7 Kilomenter ausweist; und dann liefere dem Jugendamt den Ausdruck dieses Ergebnisses als Beleg dafür, dass es tatsächlich acht Kilometer sind. Runterhandeln lassen kannst du dich anschließend immer noch.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die Berechnung....
habe gestern die Unterlagen eingereicht unter anderem auch mit dieser Berechnung....bin sehr gespannt was dabei nun rauskommt...!
Jetzt möchte das JA infos haben ob ich bzw meine Frau Pflegegeld erhalten?
kann das rechtens sein, dies mit in die Berechnung mit reinzunehmen?
Gruß und vielen dank im voraus
Moin
Ja, das kann passieren. Allerdings gibt es verschiedene Anlässe, wonach Pflegegeld gezahlt wird. Schau mal bitte in die [url= https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc ="s&source=web&cd=5&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwjt8Pem2OTSAhXoKMAKHXSBCykQFgg7MAQ&url=http%3A%2F%2Fwww.olg-duesseldorf.nrw.de%2Finfos%2FDuesseldorfer_tabelle%2FTabelle-01_08_2015%2FLeitlinien-des-OLG-Duesseldorf-Stand-2015-07-01.pdf&usg=AFQjCNEC25MfCFQNz5e-Pjv3FelpcucT7A&bvm=bv.149760088,d.ZGg"]Bemerkungen des OLG Düsseldorf[/url].
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
in Ergänzung zu oldie:
"Pflegegeld hingegen kann als Einkommen zugerechnet werden, wenn und soweit nicht nachweisbar ist, dass das gewährte Pflegegeld nicht in vollem Umfang für die erbrachte Pflege auch tatsächlich verbraucht wird." (siehe <a href="http://www.unterhalt.net/unterhaltsrecht/unterhaltsrechtliches-einkommen.html>hier</a>)."
VG Susi
welcher Anlass würde denn nicht mit reinfliesen?
danke vorab
Hallo Mili,
alles an Pflegegeld für das du keinen Nachweis des Verbrauchs lieferst wird dir als Einkommen angerechnet.
Im Gegenzug würde ich jeden € den du über Pflegegeld für die Pflege benötigst Einkommensmindernd geltend machen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
ich bin ja nicht die pflegende Person, gilt das trotzdem???
Moin
Falls die Pflegegeld erhaltende Person Dir ggü. anspruchsberechtigt ist, mindert dies eventuell ihren Anspruch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
sorry dass ich so blöd frage, kenne mich leider garnicht aus.
die pflegende Person ist meine Ehefrau...in wieweit wäre das relevant?
Gruß und danke
Servus Mili196!
Wie schon zu Beginn dieses Fadens:
Wie wäre es, wenn Du einfach mal die Gesamtsituation (wer erhalt Pflegegeld, wer wird gepflegt, etc.) darstellst anstatt häppchenweise Infos/Fragen zu posten?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke für den Hinweis....also, meine Tochter wird gepflegt von meiner Ehefrau.
Meine Ehefrau erhält dafür Pflegegeld.
Nun will das JA von mir wissen "nach welcher Gesetzesgrundlage diese bewilligt wurde" und ob ich weiterhin TEILZEIT beschäftigt bin (was ich noch bis 31.03.2017 wäre) ??
Worauf will das JA mit diesen INfos hinaus? kann da was dahinter stecken oder wird das immer nachgefragt?
Grüsse und danke