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Unterhalt gegenüber der Kindesmutter

 
 ddss
(@ddss)
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Hallo liebe Forummitglieder,

mir tut sich folgende Frage auf :

Hat die Kindesmutter Unterhaltsanspruch wenn sie weder vor noch nach der Schwangerschaft Berufstätig war und auch keine Harz 4-Leistungen beansprucht hat  ?

Vielen Dank im vorraus für eure Wertvollen Erfahrungsbasierten Antworten  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2012 21:14
(@nero070)
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Hallo,

ja sicher, warum nicht?

Waren die Kindeseltern verheiratet, oder ist das Kind nicht ehelich geboren?

Bei nicht verheirateten Eltern hätte die KM einen Anspruch von mindestens 770€. Wenn die Eltern verheiratet sind/waren, kommt die 3/7 Regelung zum Einsatz.

Leistungsfähigkeit seitens des KV immer vorausgesetzt.

LG nero

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2012 21:24
 ddss
(@ddss)
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danke für deine antwort nero,

nein, verheiratet waren/sind sie nicht . habe aufgeschnappt, das wenn die kindesmutter vorher keine einkünfte hatte, sondern ausschließlich vom gehalt des kindesvaters gelebt hat keinen anspruch auf unterhalt hat. ( unabhängig vom kindesunterhalt natürlich)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2012 21:34
(@bagger1975)

Servus ddss,

wenn Du so konkret fragst, kommt Dir aktuell sicher irgendwer mit § 1615 l BGB, oder? Dazu musst Du mehr Info`s bringen, sonst wird das nichts...

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2012 21:45
 ddss
(@ddss)
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hallo bagger,

noch will keiner was =)

ich wolte mich nur vorab erkundigen. aufgeschnapt habe ich dies von meiner anwältin ...

danke für deine antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2012 21:55
(@bagger1975)

Servus ddss,

dieses Thema ist dann also absehbar Deine 3. Baustelle. Glückwunsch. Dir werden wohl noch andere schreiben...

Viele Grüsse

PS: Ohne das Thema zu verwässern: Hast Du die empfohlene Akteneinsicht beim Familiengericht und JA mit einem RA veranlasst? Das wäre nämlich aktuell wichtiger...schon wegen dem Umgang

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2012 22:15
 ddss
(@ddss)
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ich muss gestehen das ich dies noch nciht veranlasst habe.

erkläre mir bitte den zweck der akteneinsicht ...

liele grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2012 22:30
(@bagger1975)

erkläre mir bitte den zweck der akteneinsicht ...

Wenn sich ein Kind in mitgeteilter Obhut des JA befindet (d.h. eine spezielle behördliche Maßnahme aus triftigen Gründen vollzogen wird), weil es die alleinsorgeberechtigte KM vermutlich nicht richtig versorgen kann und vermutlich erhebliche sonstige Defizite bestehen, dann wäre es für einen sich kümmernden Vater (auch wenn er aktuell nicht sorgeberechtigt ist) durchaus von Interesse (und bestimmt auch sinnvoll) zu erfahren, wer o.g. Maßnahme aus welchen Erwägungen wann genau und mit welcher Begründung angeordnet hat, um ggfs. Abhilfe zu schaffen.

Dieser wichtige Erkenntnisgewinn, von dem v.a. auch vieles weitere für den Vater und v.a. das Kind abhängt, ergäbe sich aus der empfohlenen Akteneinsicht.

Es ist in diesem Forum durchaus bekannt, dass eine klare Prioritätensetzung nicht Jedermann`s Sache ist.

Meistens werden in solchen Fällen dann auch abstrakte Fragen zu Themen gestellt, die zur Lösung der bestehenden Probleme nicht wirklich relevant sind (z.B. "Wie frage ich sie" oder "Unterhalt ggü. KM").

Aber was man tut oder lässt, das muss schließlich jeder selbst wissen... und kann auch niemand hier wissen, ob die mitgeteilten Info`s denn überhaupt stimmen...

Viele Grüsse

Edit: Tippfehler

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2012 23:08
 ddss
(@ddss)
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hallo bagger,

so, nun beatwortet sich die frage, warum mein anwalt dies nicht schon längst veranlasst hat .
da ich , wie auch schon bekannt, nicht sorgeberechtigt bin, und das jugendamt durch die in obhutnahme teile des sorgerechts der mutter entzog ist es nicht möglich meinerseits eine akteneinsicht zu bekommen.

für den fall das sich die frage anderen usern hier aufwirft.

grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2012 15:32
(@bagger1975)

Servus ddss,

dies:

...ist es nicht möglich meinerseits eine akteneinsicht zu bekommen.

bezweifle ich stark. Der Vater und das Kind haben Anspruch auf regelmäßigen und ausreichenden Umgang. Ein berechtigtes Interesse für die Akteneinsicht ist m.E. nicht von der Hand zu weisen. Deshalb noch einmal:

Such Dir umgehend einen versierten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht und verschaffe Dir mit seiner Hilfe Kenntnis von den relevanten Umständen. Das ist wichtig.

Dein Fall ist offenkundig zu komplex für allgemeine Ratschläge in einem Forum und weiteres Zuwarten verschlechtert absehbar Deine Position.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2012 16:07




 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Hast du eine Familienrechtlerin als RA ?

*habe aufgeschnappt, das wenn die kindesmutter vorher keine einkünfte hatte, sondern ausschließlich vom gehalt des kindesvaters gelebt hat keinen anspruch auf unterhalt hat.

KM hat Anspruch auf min. 770 Euro BU wenn du Leistungsfähig bist.Sie hätte keinen Anspruch vor der Geburt da deine Leistung freiwilig war ,dies ändert sich aber mit der Geburt des Kindes.
Solltest du Leistungsfähig sein kommen KIndergartenkosten noch zum BU!so schauts aus... 😡

Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2012 07:06