Unterhalt für's Kin...
 
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Unterhalt für's Kind und was muss ich noch bezahlen?

 
(@shooter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Ich hatte einiege Jahre etwas ruhe  vor meiner Ex Freundin aber es geht wieder los.
Sie hat mich vor kurzen informiert und mir mitgeteilt das ich die Hälfte für bestimmte Rechnungen Bezahlen soll. Ich hab hier seit 3 Tagen versucht so ein Thema zu finden aber vergebens.
Ich zahle meinen Unterhalt für's Kind regelmäßig. Sie fordert das ich Zahnarzt und Jugendherberge mit Bezahlen soll und ist mit den Rechnungen zum Anwalt gelaufen.Von meinem AW habe ich noch keine Infos aber ich Denke das da noch was kommt. Wie sieht es Rechtlich aus, wo kann ich nachlesen was ich muss und was nicht.
Sie arbeitet und verdient ziemlich gut. Tippe auf 2200€ dazu noch KG und mein Unterhalt von 289€
Meine Tochter ist jetzt 11 Jahre alt.
Jetzt habe ich noch diesen Monat ne Lohnerhöhung bekommen und werde 309€ zahlen.
Bitte um Infos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.09.2016 23:45
(@shooter)
Schon was gesagt Registriert

Tut mir leid hab es zu spät bemerkt das es im falschen Themenbereich ist. :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2016 00:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

grundsätzlich kannst du nur alle zwei Jahre zur Einkommensauskunft gebeten werden. Wenn diese noch nicht rum sind kannst du auch den (titulierten) Unterhalt weiterzahlen.

Was diese Mehrbedarfsrechnungen angeht, hat die KM gesagt warum sie das haben will?
Zahnarzt: Zahnspange? Die Kasse übernimmt die Standardbehandlung und es muss nur ein Eigenanteil gezahlt werden, der nach erfolgreicher Behandlung zurückgezahlt wird. Sondersachen wie kleinere Brackets o.ä. sollte vor Behandlungsbeginn mit dir abgesprochen werden und du solltest gefragt werden ob du damit einverstanden bist und bereit etwas dazuzugeben.

Jugendherberge: Klassenfahrt? Ist meist lange vorher bekannt und deshalb nicht unvorhergesehen.

Und alle Mehr-/Sonderbedarfe werden anteilig nach Einkommen geqoutelt unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Bei ihr 2.200 €, bei dir dein Einkommen - KU
Damit müsste sie ihr Einkommen offen legen.

Bei meinem Exmann hat es bei einer solchen Sache geholfen, dass ich geschrieben habe, dass ich grundsätzlich bereit bin mich an Mehr-/Sonderbedarf zu beteiligen, dieses aber nach Einkommen gequotelt wird und ich deshalb zur Berechnung seiner Gehaltsunterlagen benötigen würde.
Danach habe ich nie wieder etwas gehört.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 10:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-unterhalt-nicht-ausreicht-mehrbedarf-und-sonderbedarf-beim-kindesunterhalt_036623.html>Mehrbedarf" und Sonderbedarf</a> sind immer wieder Streitpunkte. Man kann im Internet googeln wie Gerichte bestimmte Dinge entscheiden haben.Wie AnnaSophie schon richtig sagt, sind Mehr- und Sonderbedarf nach Einkommen gequotelt zu bezahlen. Dabei wird bei Dir der Unterhalt abgezogen (bei der KM aber nicht angerechnet), dann wird gemäß den Verhältnis der Einkommen der Mehr- und Sonderbedarf gequotelt, also nichts mit Halbe-Halbe.

Sollte Dein Einkommen minus KU unter 1300 Euro liegen und das (bereinigte) Einkommen der KM (ohne Unterhalt) mindestens 1300 Euro + Ausgabe betragen, dann hat sie die Kosten alleine zu tragen. Falls das nicht funktioniert wird mit 1080 Euro als Selbstbehalt nochmals gerechnet.
Die Idee von AnnaSophie mit der Einkommensauskunft an die KM heranzutreten ist also rechtlich fundiert.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2016 17:40
(@shooter)
Schon was gesagt Registriert

Danke sehr für die Infos und diese Tipps.
Jugendherberge hat Sie zwar was erwähnt aber erst danach gesagt das ich was um die 200€ bezahlen soll. Sie fragte mich nicht vorher ob ich mich beteilige oder nicht ,es gab nur ne mündliche Forderung und nichts schriftliches.
Sie sagte mir am Sonntag Sie hätte kein Geld und ich soll  mich bei den Rechnungen  zu hälfte Beteiligen.
Ich habe Sie versucht zu Informieren das Sie nicht alle Rechnungen sofort bezahlen soll und auch mit der K Kasse mal Reden soll aber da stoße ich auf taube Ohren leider.

Gibt es ne Versicherung die auch bei Unterhalts streitigkeiten eintritt??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2016 22:15