Unterhalt fürs Kind...
 
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Unterhalt fürs Kind ab 18 Jahren - bin arbeitslos

 
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe VS Gemeinde,

Ich habe drei Kinder, Sohn 18, Zwillinge 16.
Das Sorgerecht ist geteilt, die 3 Kinder leben hauptsächlich bei mir, und verbringen alle 2 WE, von Freitag bis Mittwoch früh, bei der Mutter.
Ich habe bis jetzt immer und regelmäßig den Kindesunterhalt bekommen.

Mein Sohn ist ab heute volljährig.

Ich bin seit Anfang Februar 2019 arbeitslos, bewerbe mich oft, leider bis jetzt ohne Erfolg. Bin 58 Jahre alt, habe wahrscheinlich auch zu lange (19 Jahre) in eine sehr spezielle Umgebung gearbeitet.

Die Mutter ist Oberärztin, verdient sich einen goldenen Nase (gut für sie) - 8.928,- EUR netto im Monat, inkl. alle Zuschüsse vom Arbeitgeber. Damit liegt ihr monatlicher Einkommen deutlich über die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.

Ich bekomme von Februar 2019 bis Mitte März 2020 ALG I - (2.382,60 EUR monatlich bis Ende Februar, vom 01.03.2020 bis zum 15.03.2020 bekomme ich 1.191,30 EUR, danach nichts mehr)
Dazu muss ich einen Kredit abzahlen, den ich aufnehmen musste, um ihr Anteil am Haus zu kaufen. Jeden Monat muss ich 270,- EUR an die Bank überweisen.

In Januar 2019 habe ich neben mein Gehalt von 8.375 EUR brutto, eine Abfindung in Höhe von 83.300 EUR Brutto und einen Bonus von 36.180 EUR brutto.
Das Monatsgehalt ergab üblicherweise, ohne Bonus und Abfindung, einen Nettogehalt von 4.882,56 EUR.
Der Betrag der in Januar 2019 überwiesen worden ist war 71.826,92 EUR (mit Abfindung und Bonus).
Die Abfindung sollte 7 Monatsgehälter wiederspiegeln.
Es ist geplant dass mein Sohn hauptsächlich weiter bei mir lebt.
Beide Eltern und Sohnemann sind alle privat krankenversichert. An diese Situation kann sich für mich nichts ändern.
Der Beitrag der PKV vom Sohn liegt bei 195,66 EUR monatlich.

Sohnemann geht immer noch zur Gymnasium, und er bekommt natürlich weiter das Kindergeld.

Wieviel Unterhalt müssen dann beide Eltern bezahlen?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

Steve

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2020 12:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass es das beste ist wenn ihr euch zu dritt zusammensetzt und darüber berated wie es weiter gehen soll.

In Deinem Fall ist die Rechnung durch die Abfindungen kompliziert.
Die Abfindung würde normalerweise auf mehrere Jahre (in der Regel 3 Jahre) umgelegt und damit monatlich angerechnet.
Da Du im eigenen Haus wohnst hast Du einen Wohnvorteil. Der Kredit kann dabei nur bedingt angerechnet werden.

Der Unterhaltsbedarf eines priviliegierten Volljährigen ergibt sich aus dem addierten Einkommen der Eltern. Da seid ihr jenseits der höchsten Stufe der DDT und deshalb geht es erst einmal um den Höchstbetrag, da es keinen Anspruch auf Luxus gibt. Ein höherer Unterhaltsbedarf müsste konkret nachgewiesen werden.
Wo das volljährige Kind lebt ist für die Berechnung des Unterhalts unerheblich, wichtig ist nur ob es noch bei einem Elternteil lebt und zur Schule geht.

Höchste Stufe DDT: Bedarf 848 Euro, dazu käme noch die private KV = 848+196 = 1044 Euro, darauf wird das volle KG angerechnet, da das Kindergeld an das volljährige Kind weiterzuleiten ist, verbleiben 840 Euro, die nach Einkommen der Eltern zu quoteln wären.

Solange das volljährige Kind noch privilegiert ist (zu Hause wohnt und zur Schule geht) gibt es zwar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die in diesem Fall aber irrelevant ist, da genügend Geld vorhanden ist.

Wenn ich die netto 72000 Euro auf 3 Jahre (36 Monate) umlege ergibt das monatlich 2000 Euro, dazu käme noch der Wohnvorteil für die Jahre 2020 und 2021. Außerdem käme noch ein Rest Alg für die Monate Feb./März 2020 dazu.

Daraus ergibt sich Dein Einkommen. Nun werden die Haftungsanteile aus dem bereinigten Einkommen bestimmt. Da Du nicht erwerbstätig bist gibt es bei Dir nicht viel zu bereinigen, bei der Mutter könnte das anders sein.
Dein bereinigtes Einkommen - 1400 Euro = EKV, bereinigtes Einkommen der Mutter - 1400 Euro = EKM.

Dein Haftungsanteil EKV*844/(EKV+ EKM), Haftungsanteil Mutter
EKM*844/(EKV+EKM).

Sollte das Kind nicht mehr bei einem Elternteil wohnen (z.B. WG), dann wäre der Unterhaltsbedarf 860 Euro + PKV.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2020 14:25
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Dein bereinigtes Einkommen - 1400 Euro = EKV, bereinigtes Einkommen der Mutter - 1400 Euro = EKM.

bei der KM wird beim quoteln zum SB (1400,-€) noch der Unterhalt der Zwillinge in Abzug gebracht.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2020 15:00
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,da bin ich mir nicht sicher, da alle Kinder im gleichen Rang stehn, solange der Volljährige sich in allgemeiner Schulausbildung befindet.

Alle Kindsert stehen im 1. Rang und sind unterhaltsrechtlich gleich

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2020 16:37
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

sorry, stimmt was herzebubble schreibt. Habe den Status des VJ überlesen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2020 17:17
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Ich brauche noch ein Paar Erklärungen:

Höchste Stufe DDT: Bedarf 848 Euro, dazu käme noch die private KV = 848+196 = 1044 Euro, darauf wird das volle KG angerechnet, da das Kindergeld an das volljährige Kind weiterzuleiten ist, verbleiben 840 Euro, die nach Einkommen der Eltern zu quoteln wären.
Verstanden, ist klar.

Aber bei:
Wenn ich die netto 72000 Euro auf 3 Jahre (36 Monate) umlege ergibt das monatlich 2000 Euro, dazu käme noch der Wohnvorteil für die Jahre 2020 und 2021.
Frage: Ich habe eine Abfindung in Höhe von 83.300 EUR Brutto und einen Bonus von 36.180 EUR brutto.
Die Abfindung kann man über die nächsten 36 Monate umlegen - verstanden.
Die Summe die in Januar 2019 überwiesen worden ist beinhaltet den Gehalt von Januar, die Abfindung, und einen Bonus der bezogen auf das Jahr 2018 war.
Muss man dann die gesamte Summe als Abfindung betrachten?

Und "Wohnvorteil für die Jahre 2020 und 2021".
Das verstehe ich nicht: Ja, das Haus gehört mir jetzt zu 100%. Klar, ich zahle keine Miete, aber die Zinsen und Tilgung für die Darlehen - neben den Darlehen den ich angesprochen habe (Zinsen und Tilgung 270 EUR), musste ich einen zweiten Darlehen aufnehmen um dem Dach von Haus sanieren zulassen (Zinsen und Tilgung liegen bei 589,- EUR).

Den Rest der Kalkulation kann ich nachvollziehen.

Es wird lustig, Gespräch mit Sohnemann Heute: Die Mutter will ihr Einkommen nicht offenlegen. Sie wäre bereit 75% der PKV zu übernehmen, und würde auch ein “erweitertes" Taschengeld an den Sohnemann überweisen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2020 11:19
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo steve,

du kannst auch den Renovierungskredit ansetzen, denn er diente dazu deinen Wohnvorteil zu erhalten und ist deshalb auch im Sinne der ExFrau. Also werden vom Wohnvorteil alle Zinsen abgezogen, Tilgung nur 4% vom Vorjahresbrutto. Dazu noch Grundsteuern, Wohngebäudeversicherung.

Grundlegend steht der Unterhalt dem Sohn zu, er muss verhandeln, was er haben will oder halt den Rechtsweg einlegen. Dir steht nur Miete zu und ggf. eine Kostenerstattung für Nebenkosten, Essen...

Rede erstmal du mit deinem Sohn, wie er sich das vorstellt. Dann kannst du ihm Hilfe anbieten im Gespräch mit seiner Mutter, wenn er denn will. Ich halte es immer für die blödeste Idee sich innerhalb der Familie zu verklagen, aber wenn es halt nicht anders geht... Rechtlich muss sie ihr Gehalt offenlegen, wenn sie es nicht tut, ist fraglich, was passiert. Wahrscheinlich höchste Stufe der DDT ohne Offenlegung. Somit hätte sie ihr Ziel erreicht.

Aber wie gesagt: rede du erstmal mit deinem Sohn, denn eigentlich hast du erstmal nichts mit seinem Unterhalt zu tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2020 12:45
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

umgelegt wird nur der Bonus und der Netto-Betrag steht dann für Unterhalt an sich erst einmal zur Verfügung. Der Bonus ist in der Weise regelmäßiges Einkommen und würde ggf. auf das Jahr umgelegt, aber 2019 ist sowieso vorbei.

Der Wohnvorteil besteht in der ortsüblichen Miete, abzüglich aller Kosten, die nicht auf den Mieter umgelegt werden können, das beinhaltet die Zinsen des Kredits und auch der Renovierung, aber nicht die Tilgung (neuere Rechtsprechung sagt auch die Tilgung, das ist aber noch nicht Standard).
Die Tilgung könntest Du bis maximal 4% des Vorjahresbrutto als Altersvorsorge geltend machen. Wenn Du aber kein Einkommen hast, dann ist es natürlich kompliziert und hier würde ich argumentieren, dass auch die Tilgung als absatzfähig anerkannt werden sollte.

Wie gesagt gibt es rechtlich hier viele "Untiefen". Dein aktuellen Einkommen ist weit vom Einkommen Deiner Ex entfernt, ihr Einkommen alleine liegt über der höchsten Stufe der DDT und selbst bei Berücksichtigung des KU für die beiden anderen Kindern ist ihr Einkommen noch weit weg vom Mindestunterhalt.
Da stellt sich dann auch die Frage ob sie nicht alleine für den Unterhalt aufkommen könnte, wenn Du wesentlich weniger Einkommen hast. Das sind aber komplizierte Fragen, die auch ein Gericht so oder so beantworten kann.

Deshalb macht es Sinn, wenn Du mit Deinem volljährigen Kind beräts wieviel Unterhalt er braucht und wenn ihr dann mit der KM über die Höhe des Unterhalts verhandelt. Dazu müssten dann auch die realen Zahlen (inklusive Wohnvorteil) auf den Tisch. Ist Deine Ex auch (Mit)eigentümerin des von ihr bewohnten Hauses? oder Eigentumswohnung? Dann würde auch hier ein Wohnvorteil angerechnet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2020 13:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verkünde deinem Sohn doch mal fröhlich, dass du dann für Mamas Anteil Stufe 10 der DDT zugrunde legst und ihren zur Berechnung zu legenden Nettolohn auf xxxx Euro schätzt. 
Dann quotelst du noch viel fröhlicher zu deinen Gunsten bis dir das Ergebnis gefällt ubd bietest das als Unterhalt an (Anteil Mama X, Anteil  Papa Y). Entweder er greift zu oder er kümmert sich, indem er sich mit dem lieben Mütterlein auseinander setzt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2020 14:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Vorschlag von LBM hat natürlich Gesicht.
ABER, die KM Muss diesen Anteil dann auch zahlen, im Gegenzug dazu steht dir ein Betrag gegenüber dem Sohn zu, und die Kosten bei dir sind zu bestreiten. Wenn sich da kein minus ergibt ist die Rechnung und das Vorgehen o. k.

Eine mögliche Vorgehensweise ist z.B. dass Du Dein ALG berücksichtigst, aber die Aufteilung der Abfindung über drei Jahre "vergisst". Damit dürfte sich dann eine ordentliche Quotierung zu Ungunsten der KM ergeben. Argumentieren könnte man, da genügend Einkommen vorhanden ist, dass die Erwerbsobliegenheit entfällt ... Versuchen kann man es ja.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2020 17:36




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Verkünde deinem Sohn doch mal fröhlich, dass du dann für Mamas Anteil Stufe 10 der DDT zugrunde legst und ihren zur Berechnung zu legenden Nettolohn auf xxxx Euro schätzt. 
Dann quotelst du noch viel fröhlicher zu deinen Gunsten bis dir das Ergebnis gefällt ubd bietest das als Unterhalt an (Anteil Mama X, Anteil  Papa Y). Entweder er greift zu oder er kümmert sich, indem er sich mit dem lieben Mütterlein auseinander setzt.

LG LBM

Das kann böse ins Auge gehen. Ein Bekannter hat das gemacht. Ergebnis: Die Mutter war NICHT bereit, ihren Anteil zu zahlen. Der Sohnemann studiert trotzdem fröhlich Medizin ..... mit dem vollen Unterhalt seine Vaters. Und falls er mal zum Urlauben in die Heimat zurück kommt, besucht er inzwischen seine Mutter NICHT mehr, sondern nur noch den Vater.

Tja, jahrelang KU kassieren, aber wenn frau dann mal selbst zur Kasse gebeten wird, kommt kein einziger Euro rüber.

Begründung der Mutter: Er müsse zum Studieren ja nicht so weit weg ziehen, sondern könne vor Ort studieren und bei ihr wohnen, womit sich ihr Anteil erübrigen würde. (Wahrscheinlich stimmt das garnicht).

Meinem Bekannten ist das wurscht. Er ist stolz darauf, dass sein Sohn Medizin studiert und zahlt gerne den Unterhalt. Tja, Mütter und Väter halt.

Meinen Studienunterhalt hat übrigens auch ausschließlich mein Vater bezahlt, was aber im Gegensatz zu dem geschilderten Fall an dem geringen Einkommen meiner Mutter lag.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2020 20:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir sollten die konkrete Situation nicht aus den Aufgen verlieren. Bisher hat die KM für alle 3 Kinder regelmäßig und ohne Probleme Unterhalt gezahlt. Jetzt ist Steve mit barunterhaltspflichtig und in der mißlichen Situation vermutlich dauerhaft arbeitslos zu sein.

In diesem Fall wäre eine Einigung unter allen Beteiligten das Sinnvollste. Die Regeln zur Berechnung des Unterhalts sind dabei natürlich als Anhaltspunkte mit einzubeziehen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2020 20:28
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

Eine Antwort vorab:
Frage: Ist die Mutter Miteigentümerin vom Haus wo ich mit den drei Kindern wohne? Nein, nicht mehr, bei der Scheidung habe mich ihr Anteil gekauft. Sie hat 75.000 EUR bekommen…

Susi,
ja, ich spreche schon mehrmals mit meinem Sohn, er scheut den potenziellen Konflikt generell, natürlich auch den Konflikt mit der Mutter.
Ich habe ihm, und meine Ex, schon die Berechnung vom ALGI gegeben (Ende der Leistung Mitte März)

Mutter und Kindesunterhalt: Wir haben uns vor Gericht geeinigt das die Mutter nur die Hälfte der KU und der PKV zahlen sollte. Sie hat noch vor kurzem den Kindern erzählt das sie doch nicht so viel Geld zu Verfügung hat - Monatlich um die 9.000 EUR netto...

Ich habe meinem Kind schon gesagt dass er Unterstützung vom Jugendamt sich holen sollte, um die Berechnung der Quotelung zu erreichen, aber wie schon geschrieben, er scheut den Konflikt.

An alle, vielen Dank für die Unterstützung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.01.2020 14:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was heißt "vor Gericht geeinigt" ? Gibt es einen Titel gegen Dich oder die KM? Gilt das auch für die minderjährigen Kinder?
Außerdem wäre die Frage ob die KM im eigenen Eigentum = Haus/Wohnung lebt, dass ihr gehört oder ihr und einem neuen Ehemann/Lebenspartner? In diesem Fall hätte sie auch einen Wohnvorteil.

Falls ja, dann wäre es wichtig als erstes eine richtige Berechnung des Unterhalts für die minderjährigen Kinder durchzusetzen. In diesem Fall wäre das JA Dein Ansprechpartner, weil die minderjährigen Kinder bei Dir leben.

Der Regelsatz bei 12-17jährigen liegt  in der Stufe 9 (eine Stufe runter wegen 3 unterhaltsberechtigten Personen) bei 756 Euro abzüglich halbes KG = 654 Euro, mal 2 sind das für Dich 1308 Euro. Unter den jetzigen Umständen solltest Du darauf nicht verzichten. Auch hier käme die PKV noch dazu.

Unter Umständen müsste hier die KM auch verklagt werden. Das gibt zwar böses Blut, aber Du musst sehen wie Du klar kommst und bei Dir sieht es nicht gut aus. Zwar wirst Du Dich einschränken (müssen) und hast das bestimmt auch schon getan, aber trotzdem ist der Unterschied vorher/nachher erheblich und gewöhnungsbedürftig. Zwar kannst Du keine eheliche Solidarität erwarten, die Kinder können aber schon erwarten, dass in diesem Fall die Mutter eben mehr Unterhalt zahlt.

Wenn das erwachsene Kind den Konflikt scheut, dann kannst Du ihn vielleicht mit zum JA nehmen und er könnte sich dort beraten lassen. Im Unterschied zu minderjährigen Kindern, wo das JA in Form einer Beistandschaft den betreuenden Elternteil unterstützen kann, wird ein volljähriges Kind nur noch beraten.

Beim Unterhalt für das volljährige Kind würde ich von 848 Euro (Stufe 10 = addiertes Einkommen der Eltern, wobei bei der KM der KU für die 16jährigen berücksichtigt ist) plus PKV 196 Euro minus volles Kindergeld 204 Euro = 840 Euro, sollte auf 1/3 für Dich = 280 Euro und 560 Euro für die KM abgewandelt werden.
Die Forderung muss aber Dein Sohn aufmachen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 17:43
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Susie64,wieso wird bei der Kindesmutter, der Unterhalt für die minderjährigen berücksichtigt? Alle drei Kinder sind priviligiert und unterhaltsrechtlich gleich, da der volljährige Sohn noch zur Schule geht lg

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 19:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, herzebubbel das stimmt, ändert aber trotzdem nichts, da das Einkommen jenseits von Stufe 10 liegt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2020 20:07
(@stevetz)
Schon was gesagt Registriert

was heißt "vor Gericht geeinigt" ? Gibt es einen Titel gegen Dich oder die KM? Gilt das auch für die minderjährigen Kinder?
Außerdem wäre die Frage ob die KM im eigenen Eigentum = Haus/Wohnung lebt, dass ihr gehört oder ihr und einem neuen Ehemann/Lebenspartner? In diesem Fall hätte sie auch einen Wohnvorteil.

Hallo Susi,
Ja, ich habe einen Titel pro Kind bekommen, gegen die Mutter, sie zahlte bis jetzt Barunterhalt für alle drei Kindern
Ich weiß nicht ob die Mutter im eigenen Eigentum wohnt, ich vermute nicht. Grund der Unsicherheit: Sie hat auf jeden Fall eine Wohnung gemietet im Dorf, wo sie die Kinder beherbergt am WE + 3 Tage. Eine neue Lebenspartnerin gibt es bei ihr auf jeden Fall, die Ex wohnt auch bei ihre Partnerin wenn die Kinder bei mir sind, aber über diese zweite Wohnung habe ich keine Info Thema Wohnsituation.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2020 13:24
(@maxmustermann1234)
Registriert

Der Titel ist doch weiterhin gültig, sie muss auf Abänderung klagen. Spätestens da wird sie ihre Einkünfte offen legen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2020 14:03