Meine zukünftige Ex-Frau hat mich gerade darauf aufmerksam gemacht, das sich die Werte in der Düsseldorfer Tabelle geändert haben erhöht haben und möchte jetzt gern mehr Geld ... ist es richtig das ich den Wert dort entnehme und davon eigentlich noch die hälfte des Kindergeldes abziehe wenn sie es ganz bekommt !?
Danke für Eure Hilfe !
Wie wärs mit nem netten Hallo?
Ja die DDT hat sich geändert. Ja die Berechnung wurde modifiziert und ja das halbe KG darf abgezogen werden. Die eigentlich Frage ist allerdings, ob eine Neuberechnung überhaupt statthaft ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
wenn ein Titel besteht müßte dieser verändert werden. Dieses kann per Gericht oder im Einverständnis beiderseits passieren.
Ob du wirklich mehr zahlen musst hängt davon ab, ob die leistungsfähig bist.
Solltest du KU nach Tabelle zahlen können, dann darfst du m.E. den hälftigen Kindergeldbetrag abziehen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo und Sorry für das unhöfliche ansprechen ... ist immer die hilflose Reaktion und dann ... Sorry !
Wir haben das im letzten Jahr so unter uns geklärt und seitdem zahle ich diesen Betrag und das war meiner Meinung schon mehr und da haben wir das schon so festgelegt ich wollte jetzt nur noch mal sicher gehen nicht das sie mich auf dem falschen Fuss trifft denn demnach müsste ich 293 EUR im Monat bezahlen abzüglich des halben Kindergeldes und ich habe gesagt ich zahle Ihr 250 im Monat also kann sie sich doch eigentlich nicht beschweren oder ?
Danke für Eure Hilfe will meinem Kind ja gut tun und wir haben einen guten Weg gefunden ich will nur einfach dann auch gerechtigkeit ! 🙂
Hallo Cboath,
dafür müsste man wissen, ob dieses Kind das einzige unterhaltsberechtigte Kind ist und was Dein bereinigter Nettoverdienst ist und natürlich, wie alt das Kind ist. Dann können wir Dir auch sagen, ob sie sich über 250 Euro beschweren kann oder nicht 8)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen,
also ich habe ein Nettogehalt von 1600 EUR und habe da nichts weiter abgezogen und es ist das einzige Kind und meine Lütte ist 3 Jahre alt ! Ich hoffe man kann jetzt mehr sagen ! 😉
Danke
Morgen Cboath,
überschlagsmässig möchte ich folgendes sagen.
Nach Abzügen kommst Du wahrscheinlich unter 1500 Euro. Da Du nur einer Person unterhaltspflichtig bist kannst/wirst Du lt. DT Pkt1 zwei Stufen höhergruppiert, dass ist gängige Rechtssprechung. Somit kommst Du in Gruppe 3 Altersstufe 1 mit 307 Euro minus KG -> 230 Euro. Selbst bei Gruppe 4 wären es letztendlich 244 Euro Zahlbetrag.
Gegen Deine 250 Euro Zahlbetrag ist also überhaupt nichts einzuwenden. Sag doch Deiner holden Ex, sie möchte Dir genau darlegen, auf welchen Betrag sie kommt.
Gruss oldie
Edit: >>Hier<< ist übrigens eine Gegenüberstellung zw alter und neuer Tabelle.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
