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Unterhalt für volljährige arbeitslose Tochter

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(@ghostbuster)
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Hallo zusammen ,
die Tochter meines Mannes hat eine einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin absolviert,die vom Arbeitsamt geförderet wurde.
Die erste ausbildung hat sie nach kurzer Zeit abgebrochen.
Nun wird sie am Montag 19 jahre.

Mein mann zahlte die ganze Zeit 400,00 Volljährigenunterhalt bei Ausbildung,
die Mutter auf Grund mangelnder Leistungsfähigkeit nichts.
Heut Post vom Anwalt.
Derzeit ist die Mandantin bemüht in ihrem erlernten Beruf eine Stelle zu erlangen.
Die Mandantin hat sich bislang umfangreich in Altenheimen in H... und Umgebung beworben,allerdings waren die Bewerbungen moch nicht von Erfolg gekrönt.
Schriftliche Absagen können nicht vorgelegt werden ,da die Bewerbungsgespräche persönlich geführt worden sind.,si können jedoch sämtlich unter Beweis getsellt werden.
Wir sind beauftragt,Unterhaltsansprüche für die Mandantin geltend zu machen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt,da diese eine eigene Lebenstellung erlangt hat.

Erstmal nach Gruppe 5 DT 402 €
Gehaltsnachweise usw.

Wir wissen nicht ob sie Alg beantragt hat,
ob sie arbeitsuchend gemeldet ist, ob sie im Haushalt der Mutter gemeldet ist ?

Wie stehen unsere Chancen dass mein mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss?

Die Ausbildung ist seit 30.09 .2013 beendet

Vielen Dank für eure Antworten

Ghostbuster

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2013 21:15
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghost,

da die liebe Tochter ja wohl auch bei der Arbeitsagentur vorstellig geworden ist, wenn sie arbeitslos ist, wird sie sicherlich auch von dort die Auflage bekommen haben, Bewerbungen vorzulegen.

Die Aussage mit den mündlichen Bewerbungsgesprächen ist ja mehr als lachhaft. Würde ich freundlich drüber lachen und schreiben, dass man nach Vorlage von Nachweisen gerne über Unterhalt sprechen kann - vorher aber nicht.

Ansonsten wird sich die liebe Tochter sicherlich noch an die Einrichtungen erinneren, bei denen sie sich beworben hat und dort nachträlich Bescheinigungen über die durchgeführten Bewerbungsgespräche einholen.

Die Tochter bzw. ihr Anwalt  ist übrigens auch verpflichtet, Euch die Verdienstbescheinigungen der KM (oder ALG-Bescheide etc.) vorzulegen. Auch diese sollten zunächst eingefordert werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn die Ausbildung beendet ist, endet auch die Unterhaltspflicht.

Es wäre mir jedenfalls neu, wenn man auch noch die Arbeitssuche finanzieren müsste.

Und meine Gesprächsbereitschaft für freiwillige Zahlungen wäre nach solch einem Anwaltsschreiben auch nur noch wenig über Null.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2013 22:16
(@psoidonuem)
Registriert

Das klingt erstmal so, als ob die Arbeitsagentur nicht zahlen will, weil eben nicht ernsthaft gesucht wird.

"Schriftliche Absagen können nicht vorgelegt werden ,da die Bewerbungsgespräche persönlich geführt worden sind.,si können jedoch sämtlich unter Beweis getsellt werden." ist natürlich kompletter Humbug. Jeder potentielle Arbeitgeber schickt die Bewerbungsunterlagen zusammen mit einem Anschreiben zurück, völlig unabhängig davon, ob man ein persönliches Gespräch hatte oder nicht. Wenn sie keine schriftlichen Absagen hat hat sie sich nicht schriftlich beworben.

Da die Tochter offenbar nicht in der Lage war, sich persönlich bei ihrem Vater zu melden sollte er das Schreiben schlicht ignorieren. Bestenfalls setzt er sich informell mit der Tochter oder ihrer Mutter in Verbindung und fragt was Sache ist. Da muss er aber schon sehr gutmütig sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 12:15
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Derzeit ist die Mandantin bemüht in ihrem erlernten Beruf eine Stelle zu erlangen.

.... und wie schaut es mit anderen Stellen aus?

Sie muss sich auf alle möglichen Stellen bewerben, um ihren zukünftigen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (z.B. auch MAC Kotz, Reinigungstätigkeiten,....). Sich nur auf Stellen im erlernten Beruf zu bewerben, ist nicht ausreichend.

,si können jedoch sämtlich unter Beweis getsellt werden.

Dann nimm doch dieses Angebot an  :rofl2: und sie sollen dir die ersten 20 Bewerbungen mitteilen!
Bewerbungen müssen natürlich auch hier auf offene Stellen erfolgen (keine Blindbewerbungen).

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 12:44
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wir sind beauftragt,Unterhaltsansprüche für die Mandantin geltend zu machen, und zwar bis zu dem Zeitpunkt,da diese eine eigene Lebenstellung erlangt hat.

Was soll hier die Rechtsgrundlage sein? Wo steht geschrieben, dass die UH-Pflicht der Eltern bis zum Erreichen einer eigenen Lebensstellung dauert? Ja, was soll diese überhaupt beinhalten? Vorstand bei der Dt. Bank?

Wie stehen unsere Chancen dass mein mann keinen Unterhalt mehr zahlen muss?

Ausserordentlich hoch.

Die Ausbildung ist seit 30.09 .2013 beendet

Mit folgendem Monat endet die UH-Pflicht wegen Ausbildung. Eine Übergangszeit (ähnlich der Orientierungsphase zw. Schule und Ausbildung) ist mir nicht bekannt, auch nicht aus der Rechtssprechung. Für die obige Forderung auf UH fehlt schlicht und ergreifend die Rechtsgrundlage (§1601 Abs.1 BGB).

Frage: Existiert ein Titel?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 13:27
(@ghostbuster)
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Hallo zusammen ,

erstmal vielen Dank für die Antworten.

der Kontakt zwischen Vater u Tochter war immer da.
Bis zu dem Zeitpunkt April 2011,als er ihr 100,-€ geschenkt hat ,weil sie ihm einen Ausbildungsvertrg zur Restaurantfachfrau vorgelegt hat.
Wie es dann so kam , hat sie das nicht mal 2 Monate gemacht.
Seitdem hat sie sich bei ihrem Vater nicht mehr blicken lassen.

Dann war sie für ca 1 Jahr im betreuten Wohnen .Kam mit der Mutter nicht mehr klar.
Mein Mann zahlte ans JA den Unkostenbeitrag iH.von 525,00€.
Als sie dann Nov 2012  volljährig wurde, ist sie im Januar 13 zu einer Freundin gezogen , damit mein Mann ihr den Unterhalt auf ihr eigenes Konto überweist.
Da es für diese einjährige Ausbildung kein Geld gab , hatte sie in dieser Einrichtung nur ein Taschengeld.
Nach geforderter Meldebescheinigung vomWohnort , überwies ihr mein Mann seit dem 400,00€.
Da hatte sie dann mit KG fast 600,00€

Und Mitte Sep 13 hat er ihr diese Textnachricht geschickt

    Hallo .....
    da Deine Ausbildung zum 30.09.2013 endet,erlischt auch ab01.10.2013 der Anspruch auf Volljährigenunterhalt wegen Ausbildung .
    Bitte lege mir doch Deine Prüfungsergebnisse vor.
    Ein deutlich erkennbares Foto davon per Whats App ist ausreichend .
    Hast du schon ab 01.10.2013 eine feste Anstellung?
    Falls ja , möchte ich vom Arbeitsvertrag eine Kopie bei mir  Briefkasten sehen.
    In dem Fall wäre ich bereit Dir für Oktober 2013 noch einmal Unterhalt zu überweisen.
    Bei Arbeitslosigkeit musst Du Dich dann ans Arbeitsamt wenden.
    Die Informationen möchte ich bis zum 20.09.2013 sehen

    Papa
Antwort 2 W später

ich kann mich noch auf nichts bewerben wenn ich noch gar nicht weiß ob ich die prüfungen besteh  oder nicht. und ich habe erstmal ein antrag für arbeitslosengeld gestellt damit ich dann etwas abgesichert bin.. wie gesagt die ergebnisse weiß ich nicht genau wann ich die krieg. kann sein morgen.

    Die Antwort kommt sehr spät! Ich überweise Dir zunächst einmal 100€ und erwarte von Dir zeitnah die Ergebnisse der Prüfung und die Antworten auf meine gestellten Fragen.
    Papa

    hallo. ich konnte dir noch nichts zukommen lassen weil ich morgen erst meine  letzte prüfung hab und ich nicht genau weiß wann ich die ergebnisse bekomme..

9.Oktober
    Ich wollte mal fragen wann ich das restliche geld krieg.ich habe diesen monat kein cent und alles was du wissen/haben  wolltest hab ich dir mit geteilt und zukommen lassen..

    Hallo .... ich habe Dir bereits 100€ überwiesen und Du hättest eigentlich nach Deiner bestandenen Prüfung nichts mehr bekommen. Dem zufolge hast Du von mir bereits trotzdem 100€ bekommen. Ferner hast Du mir ja auch mitgeteilt, dass Du Bereits Geld beim Arbeitsamt beantragt hast.Denkst Du, dies ist jetzt eine angemessene Anfrage einer Tochter die wortlos an Ihren Vater vorbei geht?

  aber du verhällst dich wie ein angemessener vater?  das ich nicht lache! Dann stelle mir keine forderungen und erpress mich und wenn ich dass mach was du willlst stehst du mal wieder wie schon immer nicht zu deim wort!!
    Dann tuh nicht so als wenn ich dich interessier

    Verdreh mal bitte nicht die Tatsachen! Du hast 100€ für eine Ausbildung bekommen welche DU abgebrochen hast. Und Du warst dann zu feige Dich bei Deinem Vater zu melden! Du hast jetzt eine Ausbildung keine Wohnkosten ....... Ich denke das war es. Wenn Deine Einstellung sich nicht ändert wünsche ich Dir alles Gute für Deinen weiteren Lebensweg!

Die letzten Nachrichten sind vom 9.Okt.

Ja und jetzt der Brief.

Wenn der Anwalt Einkommensnachweise verlangt wegen der DT , müsste sie ja jetzt bei ihrer Mutter gemeldet sein.

Laut der Meldebescheinigung von Ende Januar 13 war dies nicht der Fall
.
Ein Titel war befristet bis zum 18 LJ.
Gruss
Ghostbuster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2013 20:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghost,

wir kennen hier sicherlich nicht alle Details. Aber der geschriebene SMS-Verkehr wirkt, auch bei allem Verständnis für den KV, nicht gerade "freundlich". Auch ein neutral eingestellter Mensch könnte aus der Art und Weise der Forderungen "etwas vor den Kopf gestossen" sein. Mögen sie auch noch berechtigt sein.

Ob man in der jetzigen Situation daran noch etwas ändern kann, ist für mich auch fraglich. Man sollte das jedoch nicht ausser Augen lassen. Wie so oft sind SMS in Konfliktsituationen kein geeignetes Kommunikationsmittel. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 20:22
(@ghostbuster)
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Wollte nur mal darlegen ,dass mein Mann durchaus bereit gewesen wäre
auch bei einer Anstellung nochmal für einen Monat Unterhalt zu zahlen,
da sie ja Lohn erst nach einem Monat bekommen hätte.

Und die 100,€ waren schon mal für den Fall ,dass sie nicht besteht ,
denn dann hätte die Unterhaltspflicht ja weiter bestanden.

Gruss
Ghostbuster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2013 20:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schließe mich Kosmos an und würde auch erstmal die angebotenen Beweise anfordern und dann erst die Forderung als unbegründet zurück weisen.
Oder besser, danach gar nicht mehr antworten.

Vielen wollen doch dem Anwalt nicht verwehren, etwas für sein Geld zu tun gelle! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2013 22:21




(@ghostbuster)
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Hallo und frohes neues Jahr.

Nachdem mein Mann geantwortet hat ,dass er die Bewerbungen sehen möchte,
Wissen möchte ob sie bei der Mutter oder alleine oder in einer WG wohnt
Und wieviel ihre Mutter verdient,James heute nach 1,5monaten die Antwort vom Anwalt

Wie in Ihrem Schreiben bekannt ,besteht ein Auskunftsanspruch nur dann nicht, wenn ein Unterhaltsanspruch offensichtlich nicht besteht.Die Erfüllung eines Auskunfts-und Beleganspruchs kann auch nicht abhängig gemacht werden von den hiermit Schreiben genannten Auflagen.
Die Sache soll jedoch nicht weiter vertieft werden, unsere Mandantin hat ab Januar 2014 eine Anstellung gefunden , so dass lediglich noch Unterhaltsansprüche für die Zeit von Oktober bis einschließlich Dezember 2013 im Raum stehen.

Als Anlage fügen wir zu ihrer Kenntnisnahme die letze Abrechnung de Mutter de Mandantin bei,nachdem diese 638,47 € monatlich verdient.

Die Anmeldebescheinung der Mandantin für die von ihr bewohnt Wohnung ist ebenfalls beigefügt.
Die Mandantin hat am 21.112013 einen eigenen Hausstand gegründet .

Wir Fügen Bewerbungen der Mandantin an das......und .... bei.

Beide Bewerbungen tragen das Datum vom 30.12.2013
Es handelt sich hier jedoch nur um das Datum des Ausdrucks.
Die Bewerbungen wurden zuvor geschrieben.
Weiterhin hat sich die Mandantin schriftlich beworben im.....,weiter im .....bei der Firma... Und im Hause...
Für die letztgenannten Bewerbungen liegen keine schriftlichen Unterlagen vor , die Bewerbungen können jedoch anderweitig nachgewiesen werden.
Unsere Auftraggeberin ist damit einverstanden ,dass zur Abgeltung der KUnterhaltsansprüche für die Monate Okt ,Nov,u Dez 400€ abzüglich Teilunterhalt von 100€ im Okt geleistet wird.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein so werden Sie hiermit. Aufgefordert bis spätestens 20.012014 Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen
Für den Fall , dass die Frist fruchtlos verstreicht, wird der Auskunftsanspruch gerichtlich geltend gemacht.

Das Jahr fängt gut an

Die Bewerbungen tragen auch die neue Adresse
Das können also nicht welche von Oktober oder Anfang Nov sein
Hilfe....
LG

Ghostbuster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 18:06
(@ghostbuster)
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Die letzte Meldeadresse, die wir von ihr im Januar 2013 bekommen haben, da ging es auch um Unterhalt,
War auch vom Einwohnermeldeamt als alleinige Wohnung gekennzeichnet.
Wo war sie zum Zeitpunkt der Forderung gemeldet.
Weil sie sich zu der Zeit bei ihrer Mutter aufgehalten hat

Aber ob sie dort auch gemeldet war?spielt das eine Rolle?

Gruß
Ghostbuster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 18:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ghostbuster,

spielt das eine Rolle?

Das einzige, was m.E. derzeit eine Rolle spielt, ist die Frage: Was will Dein Mann (das ist in erster Linie eine Frage hinsichtlich der Zukunftsperspektive) ?

Drei mögliche Alternativen:
1) Er will auf keinen Fall etwas zahlen, weil der Tochter "nichts zusteht":
Antwort an die RAtte:
Ich freue mich, dass meine Tochter eine Anstellung gefunden hat.
Da nach einer angemessenen Erstausbildung keine Unterhaltspflicht mehr besteht, ist das Thema hiermit für mich abgeschlossen.

2) Er will seine Ruhe:
Geforderten Betrag überweisen.

3) Er will guten Willen zeigen, aber zum Ausdruck bringen, dass Töchting "eigentlich" nichts zusteht:
Ich freue mich, dass meine Tochter eine Anstellung gefunden hat.
Obgleich ein Unterhaltspruch aufgrund der beendeten Ausbildung dem Grunde nach nicht besteht, bin ich bereit  meiner Tochter - ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld - einen einmaligen Startzuschuß in Höhe von 550 EUR zu überweisen, so sie mir bestätigen, daß sich damit sämtliche Forderungen erledigt haben.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2014 18:54
(@ghostbuster)
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Aber warum ist der Anwalt unbedingt davon überzeugt,dass ihr offensichtlich Unterhalt zusteht?

Ich versteh das nicht
Worauf beharrt diese Meinung??

Außer,dass er Geld verdienen will

Er nennt auch nie einen Paragraphen auf den er sich beruht  :bahnhof: :bahnhof:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 19:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

keine Ahnung. Vielleicht hofft er ja mit diesem Angebot dich zu ködern. Einfach dreist mal fordern und hoffen ,dass gezahlt wird.

Du kannst ihm schreiben, dass du nach wie vor keinen Anspruch auf Unterhalt nach Abschluß der Ausbildung siehst und dieser bitte erstmal nachgewiesen werden soll. Er solle bitte entsprechende §§ benennen auf denen sich seiner Meinung nach der Anspruch bezieht.

Wahlweise würde ich einfach kurz mitteilen, dass du keinen Anspruch der Tochter siehst und von daher weder Geld noch Unterlagen übergeben wirst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2014 20:25
(@ghostbuster)
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Hallo United,
Angemessene Erstausbildung.

Es war ja nur eine einjährige Ausbildung gefördert vom Arbeitsamt.

Vielleicht meinen die deshalb ,dass ihr etwas zusteht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 21:00
(@susi64)
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Hallo Ghostbuster,

Worauf beharrt diese Meinung??

Außer,dass er Geld verdienen will

Er nennt auch nie einen Paragraphen auf den er sich beruht  :bahnhof: :bahnhof:

Weil der Anwalt der Tochter ist und dafür bezahlt wird. Mal auf den Busch klopfen vielleicht fallen ja ein paar Taler raus, wenn es ein ANWALT fordert.
Du kannst Dich über ihn bei der Anwaltskammer beschweren, aber ich glaube kaum, dass dabei irgendetwas rauskommt.
Letzlich kann es ihm doch egal sein und wie ein Gericht entscheidet weiss eh' keiner.
Vielleicht wird ja "irgendwie" auf Bedürftigkeit (die wegen der  abgeschlossenen Erstausbildung eben gerade nicht vorliegt) erkannt.

Nicht kirre machen lassen. Ihr müsst eigentlich überhaupt nicht reagieren.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2014 21:55
(@ghostbuster)
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Danke für die Antworten.

Es macht einen schon nervös ,wenn solche Post kommt.

Mein Mann hat einen 10 jährigen Scheidungskrieg hinter sich.
Dabei ging es immer nur um EU
KU war nie Streitthema

Eigentlich sollten wir schon Profis sein.

Aber man glaubt es ist endlich alles vorbei, kommt plötzlich sowas mit der Post.
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten ,falls andere auch mal in die Situation.

Weil irgendwann ist man es leid ,immer die finanzielle Situation offenlegen zu müssen :exclam:

Gruß
Ghostbuster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 22:15
(@ghostbuster)
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Hallo zusammen ,

wir werden den Vorschlag von United unterbreiten.
Und zwar Möglichkeit Nr 3
Wir bieten 500 € an.
Obwohl ihr dem Grunde nach nichts zusteht.

Man weiß ja nunmal nicht wie ein Richter entscheiden würde.

Mal sehen ob sie überhaupt darauf eingeht ,oder ob sie doch das Gericht einschalten .

Dann hätten wir Riesenpech.

Denn mein Mann möchte auf keinen Fall sein Einkommen darlegen.

Jetzt beginnt wieder das Warten auf Post :alleskaese:

Gruß
Ghostbuster

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2014 19:37
(@punklala)
Schon was gesagt Registriert

schon irgendwie traurig wenn bei solch einem lebenslauf der fokus in erster linie auf dem einzusparenden unterhalt liegt und nicht auf der tochter, welche scheinbar noch nicht ganz so gut im erwachsenenleben angekommen ist. ( diese äußerung soll weder verletzend noch provokativ sein)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2014 10:43




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